Feststellung der Jahresrechnung 2016
Daten angezeigt aus Sitzung:
58. Stadtratssitzung, 13.09.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Nach Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) ist die Jahresrechnung nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und dem Stadtrat vorzulegen. Gemäß Art. 102 Abs. 1 GO ist in der Jahresrechnung das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Verbindlichkeiten zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres auszuweisen. Bei der Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der Kameralistik besteht die Jahresrechnung aus dem kassenmäßigen Abschluss und der Haushaltsrechnung. Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Die Jahresrechnung 2016 des Haushalts wird mit den Anlagen dem Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Herrieden gem. Art. 102 GO i. V. m. §§ 77 ff KommHV-Kameralistik vorgelegt.
Die Jahresrechnung 2016 schließt mit folgenden Ergebnissen ab:
2016 (Vorjahr)
a) Verwaltungshaushalt in E./A. 23.391.327,24 € 20.016.644,48 €
b) Vermögenshaushalt in E./A. 9.706.215,49 € 7.631.643,98 €
c) Gesamthaushalt: 33.097.542,73 € 27.648.288,46 €
Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt
an den Vermögenshaushalt beträgt: 4.360.841,54 € 1.952.071,88 €
Die Zuführung zur Allgem. Rücklage beträgt: 1.447.030,41 € 1.378.083,38 €
Die Sonderrücklage beträgt zum 31.12.2016: 1.899.159,27 € 1.651.946,70 €
Der Schuldenstand beträgt zum 31.12.2016: 3.007.272,00 € 2.240.016,35 €
Rechtliche Würdigung
Art 102 Abs. 2 GO
Beschluss
Der Stadtrat nimmt die Jahresrechnung für den Haushalt 2016 zur Kenntnis. Sie ist dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung zuzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.10.2017 08:26 Uhr