Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 15.4 "Schrotfeld" mit integriertem Grünordnungsplan


Daten angezeigt aus Sitzung:  89. Stadtratssitzung, 25.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 89. Stadtratssitzung 25.09.2019 ö 5

Sachverhalt

Die Stadt Herrieden beabsichtigt im Osten des Hauptortes das bestehende Wohngebiet „Schrotfeld“ östlich der Hohenberger Straße für weitere Wohnbebauungen zu entwickeln. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke mit den Flurnummern: 666 (TF), 678, 679, 680 (TF), 682/1, 683/2, 685 und 1667/37 alle Gemarkung Herrieden. Die Gesamtgröße des Geltungsbereichs umfasst etwa 14,8 ha.
Die Entwicklung des Wohngebiets „Schrotfeld“ in Herrieden begann bereits Ende der 1990-iger Jahre durch eine Gesamtplanung / Rahmenplanung, die nach und nach durch mehrere Bebauungspläne realisiert wurde. Nach der Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 15.1 „Schrotfeld“ im Jahr 1998 (1. Änderung 2002, Ergänzung 2013) wurde mit dem Bebauungsplan Nr. 15.2 „Schrotfeld“ im Jahr 2004 eine großflächige Erweiterung nach Nordosten geplant und umgesetzt. Die Flächen der Bebauungspläne „Schrotfeld“ Nr. 15.1, Ergänzung Nr. 15.1 und Nr. 15.2 sind nun vollständig bebaut. Mit einer weiteren Bebauungsplanung im Jahr 2016 wurde im Bereich Nr. 15.3 „Schrotfeld“ entlang des Klingengrabens Planungsrecht für Eigenheime geschaffen. Dieser Abschnitt wird derzeit bebaut. Nun wird der letzte Teil des Wohngebiets „Schrotfeld“ in Form eines Bebauungs- und Grünordnungsplan überplant.
Die städtebauliche Konzeption für den Geltungsbereich wurde in Form eines Rahmenplans erarbeitet und am 28.052019 im Bauausschuss der Stadt Herrieden als Grundlage für die Bebauungsplanung beschlossen.
Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Schaffung von Wohnraum in Form von gemischten Wohnformen (Miete, Eigentum), für die aufgrund der stabilen Bevölkerungsentwicklung Bedarf im Stadtgebiet besteht. Darüber hinaus soll in diesem Zuge der Ortsrand in die freie Landschaft städtebaulich abgerundet werden. Der Überschwemmungsbereich (HQ100-Linie) des Klingengrabens soll nachhaltig planungsrechtlich als großzügige öffentliche Grünfläche und Ausgleichsfläche gesichert und entsprechend der Zielaussagen des wirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplans als Ortsrandeingrünung ausgebildet werden. Des Weiteren wird auf eine gute Vernetzung der Fußwege im Plangebiet sowie an die bestehenden Wohngebiete und die freie Landschaft abgezielt.
Im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung wird ein Teilbereich im Nordwesten des Geltungsbereichs vom Bebauungsplan Nr. 15.2 „Schrotfeld“, westlich der Straße „Am Kastenfeld“ (Fl.Nr. 682/1, 683/2) erneut überplant. Diese Fläche ist momentan als öffentliche Grünfläche festgesetzt, weist jedoch nur eine Tiefe von max. 5 bis 12 m auf. Da die Straße „Am Kastenfeld“ bislang jedoch nur einseitig erschlossen ist, wird im Zuge der Planung eine Bebauung auf der gegenüberliegenden Straßenseite vorgesehen. Sämtliche Festsetzungen, welche in diesem Teilbereich gelten, werden durch den neuen Bebauungsplan ersetzt.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren. Eine Umweltprüfung wird zum Entwurf des Bebauungsplans erstellt.

Das Planungsbüro Vogelsang hat in Zusammenarbeit mit dem Büro Landschaftsplanung Klebe den Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 15.4 „Schrotfeld“ in der Fassung vom (25.09.2019) bestehend aus Plan, textlichen Festsetzungen sowie die Begründung erstellt. Die Unterlagen hierzu sind im RIS hinterlegt.

Diskussionsverlauf

Aus den Reihen des Stadtratsgremiums kamen verschiedene Verbesserungsvorschläge zu folgenden Themen:
  • Solar/Photovoltaik
  • Fernwärme
  • Bäume/Bepflanzung
  • Radwege
  • Verkehrsplanung
Der Stadtrat war sich einig, dass der Bebauungsplan auch dem Verkehrsplaner zur Prüfung vorgelegt werden soll.

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 15.4 „Schrotfeld“ gemäß § 30 Abs. 1 BauGB.

  1. Der Stadtrat billigt den vorgelegten Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 15.4 „Schrotfeld“ in der Fassung vom 25.09.2019.

  1. Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des gebilligten Vorentwurfs die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 15.4 „Schrotfeld“ ortsüblich bekannt zu machen.

  1. Das Planungsbüro Vogelsang wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
BBP 15.4 Schrotfeld_TextlFest_22.08.2019_VORABZUG (.pdf)
BBP Schrotfeld 15.4_PLAN_VE_190822 (.pdf)

Datenstand vom 08.11.2019 11:20 Uhr