Josef Leichs - Neue Geschäftsordnung der Stadt Herrieden - Durchführung der Bürgeranfragen
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Stadtratssitzung, 17.06.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Auf die Bürgeranfragen wie sich die Veränderungen bei der Durchführung der Bürgeranfragen und aufgrund welcher Gesetze, Verordnungen usw. die bisher geübte Praxis nicht mehr als regelkonform herausstellt, antwortet Frau Jechnerer, dass sie gemäß der Gemeindeordnung sich deutlich von der Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat abgrenzen müssen. Weiter führt sie aus, dass die Bürgerfragestunde nicht Teil der Gemeinderatssitzung ist.
Als nächstes wurde angefragt, welche Rechte Dritter durch die bisherige Praxis verletzt oder beeinträchtigt wurden? Hierzu antwortet die Bürgermeisterin, dass dies keine Rolle spielt, da die Änderung nicht aufgrund der Verletzung von Rechten Dritter getroffen wurde, sondern grundsätzlich zur Einhaltung der Rechtslage.
Zum Schluss wurde angefragt, wie sich die Veränderungen bei der Durchführung der Bürgeranfragen zu den Themen „Bürgernähe“ und „Bürgerbeteiligung“ verhalten? Frau Jechnerer antwortet, dass die Bürgernähe gegeben ist, da die Bürger vor jeder Stadtratssitzung Anfragen stellen dürfen, die – soweit der Umfang der Frage dies zulässt – in der Stadtratssitzung beantwortet werden. Außerdem wurde eine Bürgersprechstunde der Bürgermeisterin eingeführt, die einmal im Monat stattfindet. Weitere Formen der Bürgerbeteiligung sind Bürgerversammlungen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sowie der Bürgerantrag.
Datenstand vom 09.07.2020 09:50 Uhr