Förderung der Errichtung einer Schutzhütte an der ehemaligen Wallfahrtskirche St. Salvator auf dem Grundstück Flst. 1405, Gemarkung Rauenzell
Daten angezeigt aus Sitzung:
11. Stadtratssitzung, 13.01.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit dem Beschluss vom 13. Januar 2016 hat der Stadtrat der Gewährung eines Zuschusses für die Maßnahme „Errichtung einer Schutzhütte an der ehemaligen Wallfahrtskirche St. Salvator auf dem Grundstück Flst. 1405, Gemarkung Rauenzell“ zugestimmt. Da sich die Durchführung der Maßnahme verzögert hat und sich die voraussichtlichen Kosten von 7.000 € auf ca. 16.000 € erhöht haben, beantragt der Förderverein St. Salvator mit einem Schreiben vom 17.12.2020 vorsorglich erneut die Gewährung eines Zuschusses. Im Übrigen wird auf den Antrag vom 27. November 2015 verwiesen. Bürgermeisterin Jechnerer regt an, dass sich der Verein für dieses Projekt auch um Fördermittel aus dem Regionalbudget bewirbt, da es sich hierbei im Sinne des Fördermittelgebers um ein Kleinprojekt handelt (förderfähige Gesamtausgaben kleiner als 20.000 EUR), das den Zweck verfolgt, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs-und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln. Der Förderaufruf für 2021 wird Ende Januar erwartet. Bleibt es bei den Rahmenbedingungen wie im Vorjahr, dann kann im Rahmen des Regionalbudgets eine Zuwendung als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung beantragt werden. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80% bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 €. Gemäß städtischer Förderrichtlinie werden Baumaßnahmen und Renovierungen von Vereinsheimen und Sportanlagen mit 10 % der nachweisbaren Gesamtkosten unterstützt. Geleistete Stunden in Eigenleistung der Vereinsmitglieder werden mit ebenfalls 10 % die aktuell anrechenbaren Stundensätze gefördert. Der Vereinsvorstand muss eine Aufstellung der geleitsteten Stunden mit den aktuellen Verrechnungssätzen bestätigen und der Stadt Herrieden vorlegen. Ferner muss offengelegt werden, wenn von anderer Stelle eine Förderung der Maßnahme erfolgt. Die Gesamtförderung der Maßnahme wird auf maximal 90 % begrenzt. Darüberhinausgehende Beträge werden in Abzug gebracht.
Die Verwaltung hat bei der Prüfung des Sachverhalts festgestellt, dass dieser Antrag in keinen der in der Förderrichtlinie aufgenommenen Abschnitte passt. Insofern wird die Verwaltung die Förderrichtlinie überarbeiten und zur Vorberatung dem Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales in seiner Sitzung am 16.03.2020 vortragen.
Finanzielle Auswirkungen
HHSt: 3700.9880 10 % aus 16.000 € 1.600 €
Beschluss
Der Stadtrat stimmt einem Zuschuss unter der Maßgabe zu, dass das Bauvorhaben mit der Unteren Denkmalschutzbehörde (evtl. Vorlage Bauantrag sowie eine dafür erforderliche Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis) und mit dem Grundstückseigentümer abgeklärt wurde. Außerdem soll sich der Verein um Fördermittel aus dem Regionalbudget bewerben. Nach Genehmigung des Vorhabens und der Vorlage von Rechnungen und einer Antwort des Fördermittelgebers (Regionalbudget) kann der Zuschuss ausbezahlt werden. Da es sich um eine Maßnahme handelt, die nicht in erster Linie Vereinszwecken, sondern der Allgemeinheit dient, wird die kommunale Förderquote bei der Schutzhütte von 10 % auf 50 % angehoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.02.2021 08:08 Uhr