Bauantrag - Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage


Daten angezeigt aus Sitzung:  24. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 24.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 24. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 24.05.2022 ö 5.4

Sachverhalt

Bauantrag für Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage von Lisa-Marie und Elias Schmidt auf Flst. 861, Gemarkung Rauenzell, Nähe Veldener Straße.



Über folgende Punkte muss beraten werden:

  • Die Bauherren möchten die Erschließung des Grundstückes hinsichtlich Kanal-, Wasser-, Strom- und Breitbandleitungen gemeinsam mit der Familie Dick voraussichtlich im September dieses Jahres durchführen.
  • Hinsichtlich dieser privaten Erschließungsmaßnahmen ist eine Vereinbarung wie mit dem Bauwerber Dick abzuschließen.
  •        Die Antragsteller erklären sich bereit, im Norden einen schmalen Grundstücksstreifen an die Stadt Herrieden zu verkaufen, um einen Fußweg für die Siedlung zu ermöglichen. Dieser Streifen ist im Plan bereits angedeutet.

Anmerkung der Verwaltung: hier wurden am 28.04.2022 bei Bürgermeisterin Jechnerer Gespräche geführt.  Diese Angelegenheit wird im n.ö. Teil der Sitzung nochmals behandelt.

Rechtliche Würdigung

Das geplante Bauvorhaben liegt innerhalb der Abgrenzung des Flächennutzungsplanes mit der Festsetzung als Wohnbaufläche und ist baurechtlich als unüberplanter Innenbereich nach § 34 BauGB anzusehen. 

Diskussionsverlauf

Es wird gefragt, warum nicht gleich der ganze Bereich erschlossen wird. Die Verwaltung antwortet, das für dieses Jahr keine Haushaltsmittel eingestellt sind. Des Weiteren wird angeregt zu prüfen, ob die Fuß- und Radwegeverbindung über den angedachten Wendehammer der vier Baugrundstücke oder im südlichen Bereich des Flst. 861 möglich ist und ob der Fußweg so herausgemessen werden kann, dass keine spitze Kurve, sondern mind. 90 Grad Abzweigung entsteht ggf. mit einer kleinen öffentlichen Grünfläche verknüpft.

Beschluss

Der BV-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme unter der Voraussetzung, dass die von der Verwaltung beschriebene Vereinbarung hinsichtlich der Erschließungsmaßnahmen abgeschlossen und der Grunderwerb für den Fußweg umgesetzt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Dokumente
Bauplan_Herrmann (.pdf)

Datenstand vom 18.08.2022 11:33 Uhr