Fahrzeugersatzbeschaffung für die FFW Oberschönbronn
Daten angezeigt aus Sitzung:
37. Stadtratssitzung, 21.09.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Am 17.08.2022 fand mit der Ersten Bürgermeisterin Dorina Jechnerer, den Führungskräften der FFW Oberschönbronn, dem 1. Kommandanten der FFW Herrieden, Nobert Bayer und dem Mitarbeiter des Rathauses, Rainer Winterott, ein gemeinsames Gespräch statt. In diesem Gespräch ging es um die Ersatzbeschaffung des vorhandenen Tragkraftspritzenfahrzeugs (TSF), welches bereits 31 Jahre im Dienst der Feuerwehr ist.
Die Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges ist im Feuerwehrbedarfsplan und im Investitionsplan der Stadt Herrieden bereits für das Haushaltsjahr 2020 vorgehsehen. Laut Stellungnahme des Kreisbrandrates Thomas Müller ist ein wasserführendes Fahrzeug notwendig, um die Hilfsfrist von 10 Minuten bei einem kritischen Wohnungsbrand im 2. OG im Ortsteil Limbach zu gewährleisten. Die erweiterte Hilfsfrist wird von mehreren umliegenden Feuerwehren abgedeckt.
Ausschlaggebend dafür, ob ein wasserführendes Fahrzeug angeschafft werden kann ist, ob sich genügend aktive Feuerwehrleute als Atemschutzgeräteträger ausbilden lassen und auch genügend Atemschutzgeräteträger zu jeder Tages- und Nachtzeit zur Verfügung stehen, d. h. die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr Oberschönbronn bejaht werden kann.
Laut Aussage des 1. Kommandanten der FFW Oberschönbronn, Stephan Schaffner, haben sich eine ausreichende Anzahl von Feuerwehrleuten bereit erklärt, die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger durchzuführen. Herr Schaffner hat aber angemerkt, dass bei einer Alarmierung der FFW Oberschönbronn während des Tages, die notwendige Anzahl an Atemschutzgeräteträgern nicht garantiert werden kann.
Trotz dieser Einschränkung befürwortet die Gesprächsrunde den Kauf eines wasserführenden Fahrzeuges (TSF-W) für die FFW Oberschönbronn.
Die Führungskräfte der FFW Oberschönbronn werden mit verschiedenen Herstellerfirmen in Kontakt zu treten, um den Anschaffungsvorgang zu starten. Hierbei soll erfragt werden, ob auch Fahrzeuge mit alternativen Antriebsarten (z. B. Elektro-, Hybrid- oder Wasserstoffantrieb) angeboten werden können, ohne Einschränkung der Einsatzfähigkeit des Fahrzeuges gewährleistet werden kann.
Die Stadtverwaltung wird nachfragen, ob eine andere Kommune ebenfalls ein TSF-W erwerben will, um bei baugleichen Fahrzeugen einen höheren Zuschuss von der Regierung von Mittelfranken zu erhalten.
Datenstand vom 14.10.2022 09:22 Uhr