Information zur Tagesstruktur für Erwachsene nach dem Erwerbsleben (T-ENE) - in Beantwortung von Anfragen


Daten angezeigt aus Sitzung:  37. Stadtratssitzung, 21.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 37. Stadtratssitzung 21.09.2022 ö 3.2

Sachverhalt

Bürgermeisterin Jechnerer ist mit der Lebenshilfe im Austausch. Zu den Anfragen aus der öffentlichen Stadtratssitzung vom 01.06.2022 und der öffentlichen KSS Sitzung vom 26.07.2022 zum Angebot der Tagesstruktur für Erwachsene nach dem Erwerbsleben (T-ENE) erhielt sie am 02.08.2022 von Herrn Breuker folgende E-Mail:

Die Lebenshilfe Ansbach hat mit der Eröffnung des Wohnheims in Dinkelsbühl und der dort angegliederten Einrichtung der „Tagestruktur für Erwachsene nach dem Erwerbsleben (T-ENE)“ eine 2. bedarfsanerkannte Einrichtung dieser Art in Betrieb genommen. Die 1. bedarfsanerkannte Einrichtung mit 16 Plätzen befindet sich in Ansbach.

Für das Wohnheim in Herrieden lag und liegt keine Bedarfsanerkennung für einen derartigen Leistungstyp vor und wurde von uns auch nicht beantragt. Vielmehr wurde vor einigen Jahren mit dem Bezirk Mittelfranken vereinbart, dass wir am Standort Herrieden eine Art „Außenstelle“ der bereits damals  anerkannten T-ENE in Ansbach vorübergehend betreiben dürfen. Vereinbart wurde, dass der Betrieb in Herrieden bis zu Fertigstellung der T-ENE in Dinkelsbühl aufrecht erhalten werden darf. Von dieser Regelung profitierten selbstverständlich die Bewohner des Gabrielihauses, welche gleichzeitig auch schon Besucher der T-ENE waren. Es ist nicht zwingend üblich, dass die Tagestruktur des 2. Lebensbereichs (T-ENE) an ein Wohnheim angegliedert ist. Wir, als Lebenshilfe Ansbach, haben dies aber am Standort Dinkelsbühl und Ansbach so realisieren können. Häufig müssen andere Besucher den notwendigen Weg in die Tagesstrukturierenden Einrichtungen täglich auf sich nehmen.

Zum besseren Verständnis muss man wissen, dass es sich bei all unseren Wohnheimen um Häuser handelt, bei welchen die Bewohner tagsüber einen 2. Lebensbereich (WfbM, Förderstätte, T-ENE) zwingend aufsuchen müssen. Ein Wegfall eines 2. Lebensbereichs berechtigt uns zur Kündigung des Wohn-und Betreuungsvertrags, da wir in unseren Häusern nicht auf eine werktägliche, ganztägige Betreuung, personell ausgerichtet und refinanziert sind.

Wir wollten natürlich unbedingt verhindern, dass Bewohner unser Wohnheim verlassen müssen, da wir alleine mit dem T-ENE Standort Ansbach nicht alle Bedarfe hätten decken können. Deshalb konnten wir, wie erwähnt, mit dem Bezirk vereinbaren, dass wir im Vorgriff auf die 2016 beantragen zusätzlichen 16 Plätze in Dinkelsbühl, die Herrieder Bewohner in Herrieden belassen konnten und die personelle Refinanzierung dadurch möglich wurde.

Nachdem nun die T-ENE in Dinkelsbühl in Betrieb genommen wurde, besteht der Bezirk Mittelfranken grundsätzlich darauf, dass T-ENE Besucher nun auch die finanziell geförderten und vorhandenen Einrichtungen aufsuchen. Diese Haltung ist formal völlig korrekt und aus  Sicht des Bezirks auch vollkommen nachvollziehbar.

Dennoch bin ich seit Monaten mit dem Bezirk Mittelfranken in Gesprächen und Verhandlungen, um zu erreichen, dass die aktuellen T-ENE Besucher aus Herrieden, auch weiterhin tagsüber  in Herrieden verbleiben dürfen. Es gibt bereits aktuell ein Angebot des Bezirks, aber leider ist auch hier noch eine entsprechende Nachverhandlung nötig.

Für den Ersatzneubau in Herrieden ist weiterhin keine eigenständige T-ENE Einrichtung vorgesehen, da wir, wie gesagt, bereits insgesamt 32 T-ENE Plätze betreiben.

Ich hoffe, dass ich damit die Anfrage beantworten konnte. Für weitere Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Breuker
Geschäftsführer“

Datenstand vom 14.10.2022 09:22 Uhr