In der Sitzung des BV-Ausschusses vom 21.06.2022 verständigte sich der Ausschuss auf folgende Vorgehensweise: Für die Errichtung eines Ersatzneubaus im Bereich der derzeit noch vorhandenen Sporthalle und der dortigen Außensportanlagen, soll eine Variantenplanung erstellt und der Wirtschaftlichkeitsvergleich mit 3 unterschiedlichen Varianten mit Vorschlag für die Anforderungen an den Neubau entwickelt werden. Mit zu berücksichtigen ist der zusätzliche Bedarf eines Allwetterplatzes im Außenbereich. Ziel ist es, mögliche Lösungsansätze aufzuzeigen, Risiken zu erkennen und eine wirtschaftliche Beurteilung für einen weiteren Projektablauf zu ermöglichen. Es wurde folgender Beschluss gefasst:
„Der BV-Ausschuss befürwortet den östlichen Standort und beschließt, dass Angebote für eine Vorentwurfsvariantenplanung eingeholt werden sollen. Folgende Kriterien sollen bei der Variantenplanung berücksichtigt werden:
Niedrigenergiestandard, Barrierefreiheit, Berücksichtigung der Außensportanlagen und der Topographie, Raumsparende Bauweise.“
Die Ergebnisse der Variantenplanung werden in der heutigen Sitzung vom Arch.-Büro HEF vorgestellt (die Entwürfe sind im RIS hinterlegt).
Variante 1
Vorteile
|
Nachteile
|
Althalle bleibt nutzbar
|
Halle „trennt“ die beiden Außensportplätze voneinander
|
Nähe zum Schulgebäude
|
Umlegung der PV-Wasserleitung
|
„Tribünenfunktion“ zum unteren Sportplatz
|
sowie teilweise des Kanals
|
Nutzt Topographie des Grundstückes am besten
|
|
Optimale Nutzbarkeit der Umkleiden/Geräteräume
|
|
auch für die Außensportplätze (Multifunktionalität)
|
|
Alter Baumbestand bleibt bestehen
|
|
sehr gute Möglichkeit der Umsetzung als 2-fach Halle
|
|
Variante 2
Vorteile
|
Nachteile
|
Althalle bleibt nutzbar
|
längere Zuwegung von der Schule und von den Parkplätzen
|
Schallpuffer zum Wohngebiet
|
„Tribünenfunktion“ geht verloren
|
Sportplätze liegen zusammen
|
Erweiterungsfähigkeit zur 2-fach Halle günstig
|
Gute Nutzbarkeit der Umkleiden/Geräteräume
|
|
auch für die Außensportplätze (Mulitfunktionalität
|
|
Alter Baumbestand bleibt bestehen
|
|
Kanäle können bestehen bleiben
|
|
Variante 3
Vorteile
|
Nachteile
|
Synergien mit Bestand
|
Althalle während der Bauzeit nicht
|
Aufwertung des Eingangsbereichs Schwimmbad nutzbar (ca. 2 Jahre)
|
Geschosshöhen zum Bestand nur mit großen Kompromissen umsetzbar
(Unterfangung/Technik)
|
Räumliche Anbindung ans Schulgebäude
|
Höheres Kostenrisiko
|
Kanäle können erhalten bleiben
|
Alter Baumbestand muss zum großen Teil weichen
|
|
Gestalterisch schwierige Baumasse
|
Während der Untersuchungen wurde deutlich, dass auch der Neubau der Heizungsanlage im Zuge des Turnhallenneubaus mitberücksichtigt werden sollte. Die Frage nach der Neuausrichtung der Heizung wird in der Umweltausschusssitzung beraten, davon abhängig im Nachgang der geeignete Standort diskutiert. Gleichzeitig soll berücksichtigt werden, dass ab 2026 dem Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung in der Grundschule Rechnung getragen werden muss. Daher gilt es zu prüfen, ob ein erstes Obergeschoss mit zusätzlichen Räumen im Bau integriert werden soll.
Mittlerweile liegen zur Fördermöglichkeit der Ganztagesbetreuung nähere Informationen vor.
Die Verwaltung hat folgende Anfrage an die Regierung von Mittelfranken gerichtet:
„Sehr geehrter Herr Fitzner,
sehr geehrte Frau Botsch,
die Stadt Herrieden plant schon seit längerer Zeit einen Ersatzneubau der bereits in die Jahre gekommenen Einfachturnhalle
an der Grund- und Mittelschule Herrieden.
Aktuell werden verschiedene Realisierungsmöglichkeiten geprüft.
Aufgrund der Tatsache, dass ab dem Schuljahr 2026/2027 die Schüler einen Rechtanspruch auf Ganztagesbetreuung in der Grundschule haben,
wurde aufgrund des knappen Flächenangebotes im Bereich der bestehenden Grund- und Mittelschule Herrieden angedacht, ob der ab 2026
notwendige Bedarf an zusätzlichen Unterrichtsräumen auf dem Dach der neuen Turnhalle realisiert werden kann.
Hier stellt sich uns nun die Frage, ob es bereits ein Förderprogramm für die dann notwendigen zusätzlichen Unterrichtsräume ab 2026 aufgrund des
Rechtsanspruches auf Ganztagesunterricht in der Grundschule gibt?
Des Weiteren benötigen wir die Information, ob der Bau einer Turnhalle im EG mit Unterrichträumen im OG so gefördert möglich ist?
Wenn möglich bitte wir Sie, uns bis zum 04.11.2022 eine Rückantwort zu geben, da in der Mittschulverbandssitzung am 14.11.2022 über dieses
Projekt beraten werden soll.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Herzlichen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Winterott
Verwaltungsangestellter“
Hierzu ging folgende Antwort ein:
Sehr geehrter Herr Winterott,
nach Rücksprache mit Fr. Endisch bestehen aus sportfachlicher Sicht keine Bedenken, die geplanten Räume auf dem Dach (OG?) der Sporthalle zu realisieren.
Aus terminlichen Gründen ist eine Aussage unseres Ganztagskoordinators diese Woche nicht mehr möglich. Wir bemühen uns, die Rückmeldung bis zum 04.11.2022 an Sie zu übermitteln. Auf Grund der kurzfristigen Anfrage kann dies jedoch nicht sichergestellt werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Botsch
Regierung von Mittelfranken
Frau Botsch übermittelte anschließend weitere Informationen:
„Sehr geehrter Herr Winterott,
wie telefonisch gewünscht, erhalten Sie anbei den aktuellen Stand des Programms zum Ausbau der Ganztagsbetreuung. Angehängt ist eine Information des Bayer. Gemeindetags vom 26.09.2022 zum Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter. Die finale Abstimmung der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern soll derzeit laufen und wohl in den nächsten Wochen evtl. abgeschlossen werden. Erst dann kann die entsprechende Landesförderrichtlinie bekannt gegeben werden.
Eine Betreuungsquote wird nicht vorgegeben. Die Ermittlung des notwendigen Betreuungsbedarfs ist Aufgabe des Sachaufwandsträgers und kann z. B. durch eine Elternbefragung in den Kindertagesstätten erfolgen. Gibt es ein weiteres Betreuungsangebot in Herrieden durch einen Kinderhort?
Wir werden Ihnen bis 4.11. ein fiktives Raumprogramm übermitteln, in dem Sie den Bestand am Standort eintragen können.
Ob aus pädagogischer Ganztagssicht oder aus sportfachlicher Sicht Bedenken gegen das geplante „Konzept/Konstrukt“ bestehen werden wir noch mitteilen. Aus Fördersicht bestehen bei entsprechender schulaufsichtliche Genehmigung des notwendigen Bedarfs keine Bedenken.
Für evtl. Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Botsch
Regierung von Mittelfranken“
Nachdem die Einladung zur Sitzung an die Mitglieder des Ausschusses versendet worden war, ging eine weitere Nachricht von der Regierung bei der Stadtverwaltung ein:
Sehr geehrter Herr Winterott,
wir werden Ihnen nach Erhalt der aktuellen Schülerprognosen ein fiktives Raumprogramm zur Erfassung des Bestandes der Grund- und Mittelschule Herrieden übermitteln.
Wir möchten jedoch bereits jetzt darauf hinweisen, dass zur Festlegung der schulisch notwendigen Flächen, die u.U. durch den Rechtsanspruch für Ganztagsbetreuung notwendig werden, seitens der Kommune eine entsprechende Bedarfserhebung durchzuführen ist. Anzumerken ist zudem, dass die Betreuung in Kurzgruppen im offenen Ganztag an der Grundschule Herrieden nicht rechtsanspruchserfüllend sein wird, da hier der erforderliche zeitliche Umfang nicht abgedeckt ist.
Grundsätzlich kann bei den Planungen auch darüber nachgedacht werden, auf dem Dach der Turnhalle Unterrichtsräume unterzubringen. Diese müssen dann allerdings im schulischen Raumkonzept eingebaut werden. Bezogen auf den Ganztagsbereich bedeutet dies dann, dass eine reine Schaffung von Räumen für den gebundenen Ganztag auf dem Dach in einem pädagogischen Konzept nicht umzusetzen ist.
Für Beratungen und Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Botsch
Regierung von Mittelfranken“