In der Stadtratssitzung vom 15.05.2024 wurde über folgenden Sachverhalt beraten:
Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 16.04.2024 beraten:
„Im Rahmen des Antrages auf Vorbescheid, wurde parallel der Kreisbrandrat, die Regierung bezüglich Förderung und der KUVB beteiligt. Sowohl der Kreisbrandrat wie auch die Regierung weisen darauf hin, dass die Spinde laut DGUV 2016 „Sicherheit in Feuerwehrhäusern“ bei Neubauten in separaten Spind-Räumen mit Geschlechter- und Schwarz/Weiß-Trennung angeordnet werden sollen. Die Planung hatte bisher eine größere Fahrzeuggasse mit integrierten Spinden vorgesehen, welche dann auch im Winterhalbjahr zu Übungszwecken genutzt werden kann. Gründe für die Forderung nach einer Trennung sind die Abgase von Dieselmotoren. Für neue Fahrzeuggassen sind u.a. Abgasabsauganlagen verbaut oder eine Nachrüstung vorgesehen. In der Fahrzeuggasse Hohenberg wird ein TSA (Tragkraftspritzenanhänger) nach aktuell gültigem Feuerwehrbedarfsplan stationiert. Da das Feuerwehrhaus in Holzbauweise erstellt werden soll, könnten im Falle einer Fahrzeugbeschaffung (TSF) die Spind-Räume nachträglich angebaut werden. Ein Entwurfsvorschlag wird hierzu in der Sitzung gezeigt.
Um jedoch die Förderung zu erhalten, sind separate Spind-Räume notwendig. Hier muss von ca.
100.000 € brutto Mehrkosten ausgegangen werden. Im Gegenzug steht die Förderung von
60.600 €.
Die Fahrzeuggasse würde dann zur Kostenoptimierung auf das Mindestmaß verkleinert werden und ist somit für Übungen nur noch bedingt geeignet, da Hohenberg nur eine Gasse besitzt.
In allen bisher in Herrieden gebauten Feuerwehrhäusern befinden sich Spinde in den Fahrzeuggassen.“
Der BV-Ausschusses fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dass an den bisherigen Planungen festgehalten werden soll unter Inkaufnahme des Verlusts der Förderfähigkeit.“
Der Stadtrat fasste in seiner Sitzung vom 15.05.2024 folgenden Beschluss:
Der Stadtrat folgt der Empfehlung des BV-Ausschusses und beschließt, dass an den bisherigen Planungen festgehalten wird unter Inkaufnahme des Verlusts der Förderfähigkeit.“
Bei der Beratung am 15.05.2024 wurde von einer Fördersumme von 60.600 € ausgegangen. Im Zuge der Abstimmungen mit den zu beteiligenden Behörden und Sachbearbeitern stellte sich heraus, dass die Stadt Herrieden jedoch mit einer Förderung für den Neubau einer Fahrzeuggasse in Höhe von 127.000 € rechnen darf. Somit werden die Mehrkosten für die geforderten separaten Spindräume, auf die auch das Landratsamt in seiner Stellungnahme als erforderlich beim Neubau von Feuerwehrhäusern verweist, durch die höhere Förderung ausgeglichen.
Aufgrund des neuen Sachverhaltes der höheren Förderung wurde der Grundriss angepasst. Die Spindräume wurden dabei wie gefordert nach Geschlechtern getrennt geplant. Die Fahrzeuggasse wurde lediglich um die Spindbreite reduziert. Somit kann im Winter der Übungsbetrieb in der Fahrzeuggasse gewährleistet werden.
Der Entwurf wird in der Sitzung zusammen mit einer Kostenschätzung vorgestellt.