Bauantrag - Antrag auf Vorbescheid Mehrfamilienwohnhäuser am Martinsberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  67. Stadtratssitzung, 23.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 49. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 08.10.2024 ö 6.2
Stadtrat (Stadt Herrieden) 67. Stadtratssitzung 23.10.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 08.10.2024 beraten:

„In der heutigen Sitzung wird ein Bebauungskonzept für die Flst. 1431, 1441, Gemarkung Herrieden vorgestellt. Bauherr ist die Firma Delta-Projekt GmbH.
Im Flächennutzungsplan sind die Flächen wie folgt ausgewiesen:
Die Präsentation ist als Anlage im RIS eingestellt.“

Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:

„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“


Am 16.10.2024 wandte sich Herr Appold an die Verwaltung und teilte mit, dass er den Antrag auf Vorbescheid gerne in „Bauantrag“ abwandeln möchte. Die dem BV-Ausschuss vorgelegten Unterlagen haben dem Umfang nach einem Bauantrag entsprochen. Die diesem TOP für die heutige Sitzung angefügten Pläne sind bis auf die Arrondierung der Zufahrt deckungsgleich. Deshalb spricht aus Sicht der Verwaltung nichts gegen die Abwandlung des Antrags.

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB genehmigungsfähig.

Beschluss

  1. Der Stadtrat erteilt grundsätzlich das gemeindliche Einvernehmen zur Bebauung des Grundstücks mit Mehrfamilienhäusern und zur vorgesehenen Erschließung. Zu den vorgelegten Plänen erteilt der Stadtrat das gemeindliche Einvernehmen, wenn der Vorhabenträger auf eigene Kosten gutachterlich belegt, dass weder die Zumutbarkeitsschwelle der Lärmbelastung (Tag wie Nacht) noch die Auslösewerte für eine Lärmsanierung (Tag wie Nacht) im Bereich der zukünftigen Bebauung erreicht werden (vgl. Lärmschutzkonzept Stadt Herrieden) oder wenn sichergestellt ist, dass durch die Art der Bebauung und durch eine geeignete Art der rechtlichen Sicherung (ggf. Grundbuch) auch in Zukunft eine Forderung an die Stadt nach Lärmschutz grundsätzlich nicht gestellt werden kann. 

  1. In diesem Zusammenhang regt der Stadtrat an, dass die beiden östlichen Baukörper in einem größeren Abstand zur Straße und zum Friedhof hin errichtet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
2024-10-08-Am-Martinsberg-Herrieden-Bauausschuss (.pdf)
Ansichten mit Nachbargebäuden Neu (.pdf)
Baumbestandsplan (.pdf)
Bauvoranfrage (.pdf)
Eingabeplan Schnitt für Genehmigung (.pdf)
Grundriss DG (.pdf)
Grundriss EG (.pdf)
Grundriss KG (.pdf)
Grundriss OG (.pdf)
GRZ & GFZ Berechnung (.pdf)
Lageplan (.pdf)
Lageplan für Genehmigung (.pdf)
Lageplan mit Bepflanzung und PV Anlage (.pdf)

Datenstand vom 28.11.2024 07:57 Uhr