Beratungen zum geplanten Einzelhandelsprojekt „Am Wasserturm“ – Bebauungsplan Nr. 7 „Burgerfeld“ der Stadt Herrieden, 3. Änderung und Erweiterung, Verfahrenswechsel in das Regelverfahren, Abwägung der Stellungnahmen und Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Planentwurfs zur öffentlichen Auslegung


Daten angezeigt aus Sitzung:  67. Stadtratssitzung, 23.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 67. Stadtratssitzung 23.10.2024 ö 8

Sachverhalt

Der Stadtrat Herrieden hat in seiner Sitzung am 26.07.2023 die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Burgerfeld“ beschlossen.
Anlass der Planung ist der Wunsch einer Einzelhandelsentwicklung im Norden von Herrieden. 
Ziel ist es, das bestehende Nahversorgungsangebot im Südosten des Stadtgebietes mit einer weiteren Einkaufsmöglichkeit im nordwestlichen Teil zu ergänzen. Der geplante Einzelhandel dient vor allem zur Nahversorgung der bestehenden Wohngebiete im Herrieder Westen.

Der Geltungsbereich der 3. Änderung liegt am nördlichen Ortsrand von Herrieden, südlich der Straße „Am Wasserturm“ und westlich der Staatsstraße 2248 „Ansbacher Straße“. 
Die Größe des Plangebietes innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches beträgt ca. 1,5 ha.
Von der Änderung sind die Flurstücke 622 (teilw), 622/1, 623, 624, 625 und 626 Gemarkung Herrieden, von der Erweiterung sind Teilflächen der Flurnummern 1667/76, 1667/27 (Ansbacher Straße), Gemarkung Herrieden und Teilflächen der Flurnummern 126 (Am Wasserturm), 125 (Staatsstraße 2248), Gemarkung Hohenberg, betroffen.

Der Stadtrat von Herrieden hat in seiner Sitzung am 11.10.2023 den Entwurf der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Burgerfeld“ gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplans lag in der Zeit vom 30.10.2023 bis einschließlich 30.11.2023 öffentlich aus. Die öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt vom 19.10.2023 bekannt gemacht.

Stellungnahmen und Abwägungen
In der heutigen Sitzung erfolgt die Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen.
Frau Barbara Grabner vom Ing.-Büro Heller trägt die eingegangenen Stellungnahmen vor und unterbreitet Vorschläge zur Abwägung
Die Stellungnahmen und Abwägungen können der Abwägungstabelle mit Stand vom 23.10.2024 entnommen werden, die im RIS hinterlegt ist.
Während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB gingen von der Bürgerschaft zwei Stellungnahmen ein.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurden 27 Behörden/TÖB mit Brief vom 25.10.2023 angeschrieben und gebeten, sich schriftlich zur Planung zu äußern. Von den angeschriebenen Dienststellen haben 11 Anregungen und Hinweise zur Planung mitgeteilt. Weitere 7 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben erklärt, dass Sie keine Einwendungen haben.

Für die weitere Entwicklung des Projekts werden aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und der Anregungen aus den Reihen des Stadtrates folgende Änderung angestrebt:

Verfahrenswechsel
Das Verfahren wurde bisher im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB, als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt. 
Aufgrund bestehender Einwände im Zuge der Öffentlichen Auslegung wird das Verfahren als Regelverfahren fortgeführt. Weiterhin wird die Bebauungsplanänderung als Vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB durchgeführt. Sowohl der Wechsel des Verfahrens als auch der Wechsel zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan sind möglich, ohne erneut das Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Das Verfahren kann mit der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Bau GB fortgeführt werden.

Aufgrund des erforderlichen Verfahrenswechsel in das Regelverfahren wurde der Umweltbericht ergänzt. 

Umbau Knotenpunkt Ansbacher Straße / Am Wasserturm
Im Vorfeld der Überarbeitung der Planungsunterlagen fand ein intensiver Austausch zwischen Bürgermeisterin und Vorhabenträger bezüglich des vom Stadtrat gewünschten Kreisverkehrs statt. In seiner Sitzung am 12.06.2024 hat der Stadtrat über den Kreisverkehr eine Vorberatung durchgeführt. Dabei wurde die Stellungnahme des staatlichen Bauamtes zum Kreisverkehr diskutiert:
„Für die Anbindung der Stadtstraße „Am Wasserturm" an die St 2248 wird die Knotenpunktform eines Kreisverkehrs im Geltungsbereich des Bebauungsplanes dargestellt. Da unter den aktuellen Verkehrsbedingungen, die bestehende Kreuzung keinen Unfallschwerpunkt darstellt und verkehrlich keine Defizite aufweist, sieht das Staatliche Bauamt Ansbach keine Veranlassung zum Umbau der bestehenden Kreuzung. Mangels des Nachweises der Notwendigkeit kann dem Kreuzungsumbau in der vorgelegten Form nicht zugestimmt werden. Eine Kostenbeteiligung, des Straßenbaulastträger der Staatstraße 2248 kann somit nicht in Aussicht gestellt werden.“
Der Stadtrat beschloss, bei der weiteren Verfolgung des Bebauungsplans an der Realisierung des Kreisverkehrs festzuhalten. Die Bürgermeisterin suchte daraufhin erneut das Gespräch mit dem Vorhabenträger und warb um eine Kostenbeteiligung bei der Realisierung des Kreisverkehrs. Nachdem sowohl das staatliche Bauamt als auch das in Auftrag gegebene Verkehrsgutachten zu dem Ergebnis kommt, dass die Einzelhandelsentwicklung keinen auslösenden Faktor für die Notwendigkeit eines Kreisverkehrs darstellt und sich gleichzeitig die Umsetzung des Gesamtprojekts für den Vorhabenträger wirtschaftlich herausfordernd gestaltet, kann von Seiten des Vorhabenträger keine Kostenbeteiligung in Aussicht gestellt werden. Jedoch stimmt der Vorhabenträger dem vorsorglichen Grunderwerb der erforderlichen Flächen für die Realisierung des Kreisverkehrs durch die Stadt zu. Nachdem die Finanzierung des Kreisverkehrs zum derzeitigen Planungstand nicht gesichert ist, ist der Kreisverkehr außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes nachrichtlich dargestellt.

Zur Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes wurde ein Verkehrsgutachten von der Planungsgesellschaft Stadt-Land-Verkehr GmbH erstellt. Die bestehenden Straßen sind für die Erschließung des Vorhabens ausreichend. Das Gutachten vom 01.03.2024 wird als Anlage zur Begründung Bestandteil des Bebauungsplanes.



Eignung für Nahversorgungsangebote
Zur Standortbewertung der Fläche auf ihre Eignung für Nahversorgungsangebote wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten des Büros „SK Standort & Kommune Beratungs GmbH“ vom Februar 2024 wird als Anlage zur Begründung Bestandteil des Bebauungsplanes.
In der Gesamtschau der Befunde lässt sich aus gutachterlicher Sicht sagen, dass die projektierte Fläche im Herrieder Norden zwischen den Straßen „Am Wasserturm“, „Am Burgerfeld“ und der „Ansbacher Straße“ hinsichtlich des Ansiedlungsvorhabens standortseitig sehr gut geeignet ist.

Ansiedlung eines Discounters
In einer ersten Beratung empfahl der BV-Ausschuss folgende Nutzungen: 
„In Bezug auf das Sortiment sieht die Stadt Herrieden als Ergänzung zu einem Vollsortimenter vor allem Bedarf in folgenden Bereichen: Baumarkt, Schreibwaren, Getränkemarkt, Sportartikel, Elektronikartikel. Vorstellbar sind auch ein Discounter bzw. ein Drogeriemarkt.“ 
Allerdings wurde im Rahmen der weiteren Beratungen die Frage um die Ansiedlung eines Discounters aufgrund der möglichen Auswirkungen auf die Nachbarkommune Aurach im Gremium intensiv diskutiert. Entsprechend ist es für das Gremium von besonderem Interesse, dass die Gemeinde Aurach weder Einwände zur Änderung des FNP noch zum B-Plan im Rahmen der Beteiligung erhoben hat, wohlwissend, dass im Zuge der geplanten Einzelhandelsentwicklung in Herrieden als Betreiber des Discounters ALDI im Gespräch ist. 

Ansiedlungsbemühungen in Richtung Elektromarkt, Baumarkt
Bürgermeisterin und Vorhabenträger haben sich intensiv um die Ansiedlung eines Fachmarktes bemüht. Nachdem Herrieden aber in unmittelbarer Nähe zu mehreren Fachmärkten liegt, konnte kein Interessent gewonnen werden. 

Schalltechnische Verträglichkeit
Es wurde eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt, um die Verträglichkeit des Einzelhandelsprojektes mit der angrenzenden schutzbedürftigen Bebauung zu ermitteln.
Das Gutachten vom 01.03.2024 wird als Anlage zur Begründung Bestandteil des Bebauungsplanes.
Es wurden die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen zur Beachtung in den Unterlagen ergänzt. Unter Beachtung dieser bestehen aus schalltechnischer Sicht keine Bedenken gegen das Vorhaben.

Durchführungsvertrag
Das Bauleitplanverfahren wird als Vorhabenbezogener Bebauungsplan fortgeführt. Bestandteil des Verfahrens ist ein Durchführungsvertrag mit dem Vorhabeträger und der Stadt Herrieden. 
Nachdem der BV-Ausschuss beschlossen hat, dass „bei der Planung von Werbeanlagen (…) angesichts der exponierten Lage unbedingt auf eine Gestaltung geachtet werden (muss), die sich am Ortseingang stimmig einfügt“, werden die Fassadengestaltung sowie die Gestaltung der Werbeanlagen Bestandteil des Durchführungsvertrages, der dem Stadtrat separat zur Beratung vorgelegt wird. Der Durchführungsvertrag wird vor Erlangen der materiellen Planreife geschlossen.

Beratung zum überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans und seiner Bestandteile
Der überarbeitete Entwurf wird in der heutigen Sitzung dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorgestellt. Die Hinweise zur Planung wurden in den textlichen Festsetzungen und in der Begründung gemäß Abwägung ergänzt. Die Unterlagen sind im RIS hinterlegt.

Beschluss

  1. Für die 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Burgerfeld“ erfolgt ein Verfahrenswechsel vom beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB zum regulären Aufstellungsverfahren gemäß § 2 BauGB. Das Bebauungsplanverfahren wird im Regelverfahren i.V. mit § 12 BauGB als Vorhabenbezogener Bebauungsplan fortgesetzt. 

  1. Der Stadtrat stimmt den formulierten Abwägungsvorschlägen gemäß den Abwägungstabellen, die als Anlagen Bestandteil des Beschlusses sind, mit Stand vom 23.10.2024 zu und kommt zu dem Ergebnis, dass die bei der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Burgerfeld“ vorgebrachten Hinweise hinreichend gewürdigt sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden. 

  1. Der Stadtrat billigt den vom Ingenieurbüro Heller vorgelegten Entwurf in der Fassung vom 23.10.2024 und beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

  1. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist öffentlich bekannt zu geben.

  1. Das Ing.-Büro Heller, Herrieden wird beauftragt, die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

  1. Der Stadtrat bekräftigt den Beschluss, dass ein Kreisverkehr im Zuge der Einzelhandelsentwicklung weiterverfolgt wird. Die Finanzierung des Kreisverkehrs – auch in Hinblick auf eine möglicherweise erst nachträgliche Realisierung des Kreisverkehrs - muss bis zum Abschluss des Durchführungsvertrages abgestimmt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtratsmitglied Andreas Baumgärtner war bei der Abstimmung nicht anwesend.

Dokumente
03 saP_Kurzbeitrag (.pdf)
04 Allgemeine_Vorprüfung_UVPG 05.10.23 (.pdf)
2240062 Lämgutachten (.pdf)
240308, Verkehrsgutachten ergänzt (.pdf)
Abwägungstabelle Bürger-Beteiligung_241023 (.pdf)
Abwägungstabelle TÖB-Beteiligung_231023 (.pdf)
Bebauungsplan_231024 (003) (.pdf)
Begründung_231024 (.pdf)
sk_herrieden_flächenbewertung_240229 (.pdf)

Datenstand vom 28.11.2024 07:57 Uhr