Vermögenshaushalt 2016


Daten angezeigt aus Sitzung:  Finanz- und Personalausschuss, 02.12.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Personalausschuss (Stadt Herrieden) Finanz- und Personalausschuss 02.12.2015 ö 5

Sachverhalt

Das Gremium nimmt die in der Sitzung vom 03.11.2015 eingebrachten Änderungen der Bauprojektliste (Stand 21.10.2015) und ihre Auswirkungen zur Kenntnis und befasst sich mit dem zur Sitzung am 03.11.2015 überlassenen Vermögenshaushaltplanentwurf. Bürgermeister Brandl erläutert haushaltsrechtliche Auswirkungen des Haushaltsjahres 2015 mit Wirkung auf das Haushaltsjahr 2016. Die Mitglieder des Finanz- und Personalausschusses befassen sich mit den Ansätzen:
HHSt.                
1300.9401        FW Gerätehaus Herrieden
Der Ansatz wird auf 25.000,00  € festgesetzt (Feuerwehrbedarfsplan nach BayFWG).

1300.9350        FW – Erwerb von bewegl. Sachen des AV
Der Ansatz ist um den Wert eines LF 8 zu erhöhen. (Nach vorne Ziehen aus der ursprünglichen Fahrzeugplanung aufgrund der zeitlichen Verzögerung der Realisierung des Gerätehauses).  

1300.9410        Erw. - Um- u. Ausbau v. Feuerwehrhäusern
Der Ansatz wird auf 0,00 € festgesetzt.

2150.3610        GMS – Zuschuss („Schüler machen Wind“)
Der Ansatz wird auf 0,00 € festgesetzt.

3400.9402        Heimatpflege  
Der Ansatz wird auf 0,00 € festgesetzt. Das Anforderungsbudget von 100.000 € wurde bei HHSt. 6150.9510 Abschnitt „Städtebaul. Planung, Städtebauförderung, Bauordnung“ in Ansatz gebracht.

4641.3610        Förderung der Träger der Jugendhilfe
Der Ansatz wird auf 248.000,00 € festgesetzt.

5500.9350        Förderung des Sports – Trailcenter/Minigolfbahn
Der Ansatz wird auf 35.000,00 € festgesetzt. In die Finanzplanung 2017 wird ein Betrag von 140.000 € eingestellt.

6150.3610        Städtebaul. Sanierungs- u. Entwicklungsmaßnahmen, Zuschüsse
Der Ansatz wird auf 78.800,00 € festgesetzt.

6150.9510        Städtebaul. Sanierungs- u. Entwicklungsmaßnahmen –Einzelobjekte-
Der Ansatz wird auf 125.000,00 € festgesetzt. Das ursprünglich bei HHSt. 3400.9402 Heimatpflege vom Citymanagement anforderte Budget von 100.000,00 € wurde hier veranschlagt.

6300.9350        Städt. Bauhof – Erwerb von bewegl. Sachen des AV
Der Ansatz wird auf 0,00 € festgesetzt. In die Finanzplanung 2017 wird ein Betrag von 170.000 € eingestellt (Radlader).

6300.9401        Umbaumaßnahmen im städtischen Bauhof
Der Ansatz wird auf 800.000,00 € festgesetzt.

6300.9506        Gemeindestraßen – „Straße zum Bergwirt“
Der Ansatz wird auf 10.000,00 € festgesetzt. In die Finanzplanung werden 120.000,00 € eingestellt.

6700.9600        Straßenbeleuchtung und –reinigung
Der Ansatz wird auf 140.000,00 € festgesetzt. Welche der Maßnahmen durchgeführt werden, wird dem BUL zur Entscheidung übertragen.

7006.9501        Abwasseranlage Hohenberg - Kläranlage
Der Ansatz wird auf 0,00 € festgesetzt. In die Finanzplanung 2017 – 2019 werden jeweils 60.000,00 € eingestellt.

7910.9400        Wirtschaft und Verkehr – Buswartehäuschen
Der Ansatz wird auf 25.000,00 € festgesetzt (u.a. 10.000,00 € Planungskosten für Buswartehäuschen in Birkach).

8150.9508        Wasserversorgung – San. Breslauer- u. Sudetenstraße
Der Ansatz wird auf 0,00 € festgesetzt.

8800.9400        Allgemeines Grundvermögen – Bücherei, Marktplatz 3
Der Ansatz hinsichtlich der Renovierung des Büchereigebäudes ist nochmals zu überprüfen.

9100.3100        Allgemeine Finanzwirtschaft - Entnahme aus der allgemeinen Rücklagen
Der Ansatz ist mit den Erkenntnissen des vorläufigen Jahresabschluss nochmals zu überprüfen.

9100.9104        Allgemeine Finanzwirtschaft – Zuführung zur Sonderrücklage
Der Ansatz wird auf 0,00 € fest gesetzt (Kompensation über Ansatz HHSt. 4700.9270 Gewährung Caritas-Darlehen).

Aus dem Gremium erfolgte der Vorschlag, 10.000,00 € Zuwendung für die „Bürgerstiftung Herrieden“ einzustellen. Der Ansatz hierzu erfolgt im Entwurf des Verwaltungshaushaltes.

Rechtliche Würdigung

Aufgrund der zu erwartenden Kreditaufnahmen für Investitionen ist gemäß Art. 71 Abs. 1 GO die rechtsaufsichtliche Genehmigung durch das Landratsamt erforderlich.

Datenstand vom 07.05.2020 13:58 Uhr