Jährliche Aufwandsentschädigung für den VHS-Leiter
Daten angezeigt aus Sitzung:
Finanz- und Personalausschuss, 02.12.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Herr Karl Buckel ist Leiter der Volkshochschule Herrieden. Er erhält laut des Beschlusses der Stadtratssitzung vom 06.12.1995 eine jährliche Aufwandsentschädigung von 306,78 Euro (früher 600,00 DM). Herr Brandl schlägt eine Erhöhung auf 600,00 Euro pro Jahr vor.
Eventuell benötigte Arbeitsmittel müssen beantragt werden. Nach Genehmigung können die Arbeitsmittel beschafft und erstattet werden.
Herr Buckel übt weiterhin die Funktion des Geschichtsbeauftragten aus.
Es wird vorgeschlagen, dass alle Einsätze die Herr Buckel als Geschichtsbeauftragter leistet nach dem gültigen Reisekostenrecht abgerechnet werden.
Diese Regelung soll für alle vom Stadtrat Beauftragten angewendet werden. (z.B.: Asylbeauftragter, Waldbeauftragter, Seniorenbeauftragter, Behindertenbeauftragter etc.).
Beschluss
Der FPA empfiehlt dem Stadtrat vorgenannte Regelung zur Aufwandsentschädigung für die VHS-Leitung zu beschließen, darüber hinaus sollen für alle vom Stadtrat Beauftragten die genehmigten Einsätze entsprechend dem gültigen Reisekostenrecht abgerechnet werden.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 07.05.2020 13:58 Uhr