Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses von Sabine und Stefan Schuh auf Flst. 692/5, Gemarkung Rauenzell, im Bebauungsplan Nr. 6 „Weidenweg“, Am Weidenweg 3.
Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden beantragt:
- Wandhöhe mit 4,00 m anstatt 3,50 m,
- Dachüberstand Traufe mit 0,80 m anstatt 0,50 m,
- Dachüberstand Ortgang mit 0,60 m anstatt 0,30 m,
- Überschreitung der Baugrenze für die Garage um ca. 5,00 m nach Süden (Flucht mit Nachbargarage),
- Dacheindeckung beidseitig in anthrazit.
Familie Schuh möchte ohne Keller bauen, da hier ein hoher Wasserspiegel vorherrscht (siehe Nachbar). Daher soll das Dachgeschoss besser ausgenutzt werden. Die Befreiungen sind aus Sicht der Verwaltung städtebaulich zu vertreten, Bezugsfälle sind in anderen Baugebieten vorhanden.
Lt. Punkt 11.3 der Satzung ist für Dachflächen folgendes verankert: Im Falle, dass in die Dachfläche integrierte Solar- bzw. Photovoltaikanlagen auf dem Dach etwa 80 % der jeweiligen Dachfläche einnehmen, kann die restliche Dachfläche dieser Dachseite auch verblecht oder mit grauen Dachformsteinen ausgebildet werden.
Die Photovoltaikanlage ist Bestandteil des Bauantrages.