Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 "Gewerbegebiet Regmannsdorf I+II" mit integriertem Grünordnungsplan


Daten angezeigt aus Sitzung:  53. Stadtratssitzung, 03.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 53. Stadtratssitzung 03.05.2017 ö 6

Sachverhalt

Die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbegebiet Regmannsdorf I+II“ mit integriertem Grünordnungsplan ersetzt die Bebauungspläne Nr. 9 „Gewerbegebiet Regmannsdorf“, und Nr. 14 „Regmannsdorf II“ mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Regmannsdorf II“. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke mit den Flst. Nrn. 193 und 193/1 der Gemarkung Hohenberg sowie die Flst. Nrn. 837, 843, 843/1, 843/2 843/4 und 843/5 der Gemarkung Neunstetten.

Ziel dieser Bebauungsplanneuaufstellung ist, die vorhandenen Bebauungspläne in einem zu vereinen, die Grundstücksflächen und überbaubaren Bauflächen neu zu ordnen, die Nutzungen zu konkretisieren und die alten Bebauungspläne an die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt:
a)        Aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB – die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbegebiet Regmannsdorf I+II“ gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
b)        Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück mit den Flst. Nrn. 193 und 193/1 der Gemarkung Hohenberg und die Flst. Nrn. 843, 843/1, 843/2, 843/4 und 843/5 der Gemarkung Neunstetten.
c)        Das Plangebiet befindet sich südlich der BAB A6 zwischen der BAB-Anschlussstelle Herrieden, der Gemeindeverbindungsstraße nach Esbach und der Staatsstraße 2248.
d)        Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
e)        Hinsichtlich der anfallenden Kosten ist mit dem Grundstückseigentümer, das den Teil des alten Bebauungsplanes Gewerbegebiet Regmannsdorf betrifft, eine V ereinbarung zu treffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Datenstand vom 26.05.2017 08:50 Uhr