Errichtung eines Zaunes im Baugebiet Nr. 15.2 "Schrotfeld"


Daten angezeigt aus Sitzung:  44. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 04.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 44. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 04.04.2017 ö 5.1

Sachverhalt

Herr Stefan Rupp möchte einen Metallzaun auf Flst. 682/28, Gemarkung Herrieden im Bebauungsplan Nr. 15.2 „Schrotfeld“, Dinkelburgweg 6, errichten.

Die Errichtung dient zur Sicherheit der Kinder, da Frau Rupp als Tagesmutter tätig wird. Diese Tätigkeit ist im Landratsamt gemeldet, sie ist laut § 6 Gewerbeordnung nicht als Gewerbe anmeldepflichtig.

Der Zaun soll entlang der Grundstücksgrenze errichtet werden. Laut Bebauungsplan müssen Einfriedungen auf der Grundstücksseite zur Straße einen Mindestabstand von 3 m aufweisen (Punkt 3.4.1 der Bebauungsplansatzung).
Eine isolierte Befreiung könnte hier nur ausgesprochen werden, wenn der Zaun mindestens 1,50 m von der Grundstücksgrenze (Erschließungsstraße) entfernt errichtet werden würde. Dies ist der beengten Straßensituation bzw. der eingeschränkten Garagenzu- und ausfahrten geschuldet. Die im gleichen Straßenzug erteilten Befreiungen sind mit den beantragten Gegebenheiten nicht identisch. Bei den Bezugsfällen kommt nach der Grundstücksgrenze noch ein städtischer Grünstreifen und dann erst die Erschließungsstraße. Der genaue Sachverhalt wird in der Sitzung von der Verwaltung erläutert. Die Verwaltung möchte durch die Beratung eine einheitliche Vorgehensweise erreichen (Verfahren der isolierten Befreiung ist eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung). Denkbar wäre, Einfriedungen mit einem Abstand von 1,50 m zur Erschließungsstraße zuzulassen.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss stimmt der Errichtung eines Metallzaunes zu. Der Abstand des Zaunes zur Erschließungsstraße kann von mindestens 0,50 m bis maximal 1,00 m variieren. Eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.12.2017 07:58 Uhr