Keine Zahlung einer Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht erforderlich


Daten angezeigt aus Sitzung:  67. Stadtratssitzung, 12.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 67. Stadtratssitzung 12.04.2018 ö 3.2

Sachverhalt

Die Stadt Herrieden hat für das Anzeigenjahr 2017, wie bereits auch in den vergangenen Jahren, keine Zahlung einer Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht zu leisten. Die Stadt Herrieden hält die Beschäftigungsquote sehr gut ein und kauft auch zusätzlich noch bei Blindenwerkstätten zu deren Unterstützung ein.

Datenstand vom 17.05.2018 09:15 Uhr