Formlose Bauvoranfrage für die Errichtung von zwei Einfamilienwohnhäusern
Daten angezeigt aus Sitzung: 69. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 02.10.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) | 69. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss | 02.10.2018 | ö | 5.1 |
Sachverhalt
Formlose Bauvoranfrage für die Errichtung von zwei Einfamilienwohnhäusern von Daniel Nefzger, auf Flst. Nrn.: 994/26, 994/8 und 992/21, Gemarkung Herrieden, Münchener Straße 29 und 31.
Herr Nefzger hat die oben genannten Grundstücke erworben und möchte diese mit zwei Einfamilienwohnhäusern
bebauen. Herr Nefzger beabsichtigt für das Wohnhaus 2 über das städtische Grundstück Flst. 997, Gemarkung Herrieden zuzufahren.
Der Sachverhalt wird in der Sitzung erläutert.
Rechtliche Würdigung
Das Bauvorhaben liegt im unüberplanten Innenbereich des Stadtgebietes Herrieden und ist nach § 34 BauGB genehmigungsfähig.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss kann die gemeindliche Einvernahme in Aussicht stellen. Die Zufahrt kann jedoch nur über die Münchener Straße erfolgen. Sämtliche Kosten der Erschließung sind vom Antragsteller zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.11.2018 11:57 Uhr