Bestimmung des Netzbetreibers für den Ausbau- bzw. Aufbau des Herrieder NGA-Netzes


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Stadtratssitzung, 17.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 3. Stadtratssitzung 17.06.2020 ö 9

Sachverhalt

Im Rahmen der Realisierung der Schulanbindung der Herrieder Schulen wurde entsprechend der Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen (Glasfaser/WLAN-Richtlinie-GWLANR) eine Betreiberausschreibung des passiven Netzes durchgeführt. Die Fa. Bisping & Bisping, Lauf, bewarb sich als einziger Interessent auf die Ausschreibung. Das Angebot wurde von dem das Procedere begleitenden Büro Ruhrmann-Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Neuötting, geprüft und als regelkonform gewertet. Die Vertragskonditionen entsprechen denen, des bereits mit der Fa. Bisping & Bisping bestehenden Vertrages für andere Stadtgebiete. Die Stellungnahme der Bundesnetzagentur nach § 7 Abs. 5 NGA-Rahmenregelung zum Breitbandausbau ging am 05.06.2020 bei der Stadt Herrieden ein. Danach erfüllt der Vertrag die Anforderungen der NGA-RR zur Ausgestaltung der Vorleistungspreise. Zum besseren Verständnis wird die Präambel des Vertrages im RIS eingestellt.    

Beschluss

Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltung zum Abschluss eines Pacht- und Betriebsvertrages über die p assive Breitbandinfrastruktur der Schulstandorte der Stadt Herrieden mit der Fa. Bisping & Bisping entsprechend dem vorliegendem Angebot.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Dokumente
Präambel_Pachtvertrag_Herrieden_v1.1_bb_komm (.pdf)

Datenstand vom 09.07.2020 09:50 Uhr