Anpassung der Kostensätze in der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und anderer Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Stadtratssitzung, 09.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 10. Stadtratssitzung 09.12.2020 ö 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 08.09.2020 ist bei der Stadt Herrieden vom Bayerischen Gemeinde- und Städtetag eine aktualisierte Mustersatzung mit überarbeitetem Pauschalansätzeverzeichnis über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und anderer Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren eingegangen.
In der aktuell gültigen Satzung vom 01.01.2014 wurden in der Anlage „Verzeichnis der Pauschalansätze“ die Verrechnungssätze pro Ausrückstunde und pro Kilometer der Feuerwehrfahrzeuge und die Personalkosten der ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden an die Beiträge der Mustersatzung vom Bayerischen Gemeinde- und Städtetag angepasst.
Des Weiteren wurden die Gebühren für die Schlauchwaschanlage und die der Atemschutzwerkstatt an das aktuelle Preisniveau der Nachbarkommunen angeglichen.

Die neuen Kostensätze im Verzeichnis der Pauschalansätze über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und anderer Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren finden ab 01.01.2021 Anwendung. 

Die Satzung vom 01.01.2014 und die Anlage mit dem aktualisierten Verzeichnis der Pauschalsätze sind im RIS hinterlegt.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem neuen Verzeichnis der Pauschalansätze über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und anderen Leistungen gemeindlicher Feuerwehren, gültig ab dem 01.01.2021, zu. Die Satzung vom 01.01.2014 behält weiterhin ihre Gültigkeit.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Dokumente
Satzung vom 01.01.2014 (.pdf)
Verzeichnis Pauschalsätze ab 01.01.2021 (.pdf)

Datenstand vom 14.01.2021 09:10 Uhr