Außenspielbereich KiTa Oberschönbronn
Daten angezeigt aus Sitzung: 19. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 26.10.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) | 19. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses | 26.10.2021 | ö | 11 |
Sachverhalt
19.10.2021 zur Möglichkeit der Mitnutzung des öffentlichen Spielplatzes in Oberschönbronn für die Kindertageseinrichtung
Nach Mitteilung der Stadt Herrieden gibt es die Überlegung, den gegenüber der Kindertageseinrichtung in Oberschönbronn gelegenen öffentlichen Spielplatz mitzunutzen. Für die Sitzung des Bauausschusses wird eine Stellungnahme der Fachaufsicht
benötigt.
Wir fordern gemäß unserer Qualitätsstandards einen Außenbereich von 10 m2 pro Kind. Für die Einrichtung in Oberschönbronn bedeutet das eine Außenspielfläche von 370 m2. Im Außenbereich soll das Interesse der Kinder an der Umwelt und der Natur geweckt werden. Hier können unmittelbar Beziehungen zu Pflanzen und Tieren aufgebaut,
Sand, Steine und Wasser, Wind und Regen, Sonne und Schatten erlebt werden. Außenspielflächen sollen möglichst naturnah gestaltet sein, dem Bewegungs- und Forschungsdrang dienen, aber auch Rückzugsmöglichkeiten bieten.
Da es in der Kindertageseinrichtung in Oberschönbronn keinen Mehrzweckraum in entsprechender Größe gibt, muss dem Bewegungsdrang und der in der AVBayKiBiG festgeschriebenen Bewegungserziehung und der Gesundheitsbildung durch einen Außenbereich in ausreichender Größe Rechnung getragen werden. Das bedeutet, dass ein für die dort betreuten Kinder ausschließlich nutzbarer, gut erreichbarer und bestenfalls auch eigenständig bespielbarer Außenbereich vorhanden sein muss.
Die ausschließliche Nutzung des öffentlichen Spielplatzes erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Gegen eine Mitnutzung spricht nichts, sofern die sicherheitsrechtlichen Bedingungen (Geeignetheit der Spielgeräte für die jeweilige Altersgruppe, keine Gefährdung durch z.B. herumliegenden Müll, o.ä.) und die Aufsichtspflicht gewährleistet werden können.
Ansbach, 20.10.2021
Landratsamt Ansbach
SG 21
Volland“
Diskussionsverlauf
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0