Aufgrund vieler Anfragen bezüglich Feuerwerke für Hochzeiten und Geburtstage außerhalb der Silvesterzeit hat die Stadt Herrieden diese Satzung erstellt, um eine einheitliche Regelung festzulegen. Der Entwurf ist nachfolgend abgedruckt.
Stadt Herrieden
Satzung für das Abbrennen eines Feuerwerks
Stand: 02.05.2022
Die Stadt Herrieden erlässt aufgrund § 24 Abs 1 „Erste Verordnung des Sprengstoffgesetz (1. SprengV) außerhalb der Silvesterzeit (d.h. im Zeitraum vom 02. Januar – 30. Dezember) folgende Satzung:
§ 1
Dauer des Feuerwerks
Die Dauer eines Feuerwerks darf 30 Minuten nicht überschreiten und das Feuerwerk muss bis 22:30 Uhr beendet sein.
§ 2
Abbrennorte
Im Stadtgebiet von Herrieden werden folgende Abbrennorte festgelegt:
- Festplatz und
- am Feldweg 300 m nord-westlich vom Bergwirt (siehe beiliegender Lageplan).
In den Außenorten muss der Abbrennort im Vorfeld mit dem Ordnungsamt abgestimmt werden.
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§ 3
Beantragung / Fristen
Der Antrag muss mind. 6 Wochen vor dem geplanten Feuerwerk schriftlich bei der Stadt Herrieden, Ordnungsamt, Herrnhof 10, 91567 Herrieden gestellt werden. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift der für das Abbrennen des Feuerwerks verantwortlichen Person, die ein Mindestalter von 18 Jahren beim Einreichen des Antrages erreicht haben muss,
- Benennung des besonderen Anlasses,
- Ort und Datum des Feuerwerks,
- Beschreibung und Anzahl der Feuerwerkskörper sowie
- Beginn und Ende des Feuerwerks.
Es dürfen nur Feuerwerke der Kategorie 2 abgebrannt werden. Das Feuerwerk darf erst abgebrannt werden, wenn eine Genehmigung vorliegt. Auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung besteht kein Anspruch.
§ 4
Voraussetzungen
Es muss ein begründeter Anlass vorliegen, z.B. Hochzeit, Runder Geburtstag, Firmenfeier, Vereinsfeiern. Das Einverständnis des Grundstückseigentümers muss vorliegen.
§ 5
Öffentliche Ankündigung
Die durch die Stadt genehmigten oder beim Gewerbeaufsichtsamt angezeigten Feuerwerke werden im Vorfeld im Amtsblatt veröffentlicht.
§ 6
Alternativen
Für die Durchführungen von Lasershows gelten dieselben Bestimmungen.
§ 7
Kosten des Bescheids
Für die Erteilung des Bescheides werden Verwaltungsgebühren fällig, die im Bescheid auszuweisen sind.
§ 8
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit dem auf die Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Herrieden folgenden Tag in Kraft.
Herrieden, 02.06.2022
Gez.
Dorina Jechnerer
Erste Bürgermeisterin