Bebauungsplan "Lebenshilfe" - Abwägung der Stellungnahmen und Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Planentwurfs


Daten angezeigt aus Sitzung:  33. Stadtratssitzung, 01.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 33. Stadtratssitzung 01.06.2022 ö 5

Sachverhalt

Der Stadtrat Herrieden hat in seiner Sitzung am 23.02.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lebenshilfe“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB beschlossen.

Anlass der Planung ist der Fehlbedarf von Krippen- und Kindergartenplätzen und der erforderliche Ersatzneubau des Wohnheimes für Menschen mit Behinderung.

Der Geltungsbereich liegt auf Teilflächen der Flst. Nrn. 688 und 691 der Gemarkung Herrieden, in zentraler Lage, nördlich des Stadtzentrums, südlich des Baugebietes „Schrotfeld“ und östlich des Wohngebietes an der „Fritz – Baumgärtner – Straße“. Die Größe des Geltungsbereichs beträgt ca. 9.000 m². 

Ziel des Bebauungsplanes ist es, Baurecht für den oben genannten Planungsanlass zu schaffen.
Nach der öffentlichen Beratung und Auslegung des Vorentwurfs hat sich der Vorhabensträger entschlossen, eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu gegeben, um die Gebäudekubatur- und Stellung zu prüfen und zu optimieren. Ziel der Studie ist eine Planung, bei der soweit möglich sowohl die Belange und Anregungen der Bürgerschaft als auch die Belange und der Bedarf der geplanten Einrichtungen berücksichtigt werden.

Die konkrete Objektplanung des Vorhabenträgers ist daher noch nicht weit genug fortgeschritten, um den Anforderungen eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplan gerecht zu werden. 
Das gemeinsam verfolgte Planungsziel lässt sich daher besser durch einen nicht vorhabenbezogenen, d. h. sogenannten Angebots-Bebauungsplan erreichen.
Das mit Stadtratsbeschluss vom 23.02.2022 nach § 12 BauGB eingeleitete Verfahren zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lebenshilfe“, das zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB öffentlich auslag, soll als Verfahren gem. § 30 Abs. 1 Bau GB, als sogenannter Angebotsbebauungsplan weitergeführt werden.

Durch einen städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB können ergänzend zum B-Plan zwischen der Stadt Herrieden und dem Vorhabenträger zusätzliche Regelungen getroffen werden.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans lag in der Zeit vom 01.04.2022 bis 02.05.2022 öffentlich aus. Die frühzeitige Beteiligung wurde im Amtsblatt vom 24.03.2022 bekannt gemacht.

Während der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gingen von der Bürgerschaft 5 Stellungnahmen ein. Die Stellungnahmen und Abwägungen können der Abwägungstabelle (Anlage 1) mit Stand vom 01.06.2022 entnommen werden.

Gemäß der frühzeitigen Beteiligung § 4 Abs. 1 BauGB wurden 27 Behörden/TÖB mit Brief vom 31.03.2022 angeschrieben und gebeten, sich schriftlich zur Planung zu äußern. Von den angeschriebenen Dienststellen haben 5 Anregungen und Hinweise zur Planung mitgeteilt. Weitere 11 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben erklärt, dass Sie keine Einwendungen haben. Die Stellungnahmen und Abwägungen können der Abwägungstabelle (Anlage 2) mit Stand vom 01.06.2022 entnommen werden.

Im überarbeiteten Entwurf sind nun lediglich die überbaubaren Flächen mit Höhenbegrenzung dargestellt. Im Sinne des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden soll die Zufahrt durch den Ausbau des städtischen Weges, südlich des Gebiets erfolgen. Für den Bus des Wohnheimes ist eine Wendemöglichkeit auf dem Grundstück vorgesehen. Die Anordnung der erforderlichen Stellplätze wird ebenfalls im Rahmen der Machbarkeitsstudie überarbeitet und optimiert.

Die Planungsunterlagen werden am 27.05.2022 im RIS eingestellt.

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt aufgrund der Optimierung und der damit verbundenen Änderung der Objektplanung, die im weiteren Verlauf auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie noch ausgearbeitet wird, von einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan abzusehen und die Planung als Angebotsbebauungsplan weiter fortzuführen. Die Belange der Stadt sind in einem städtebaulichen Vertrag zu regeln.

  1. Der Stadtrat stimmt den formulierten Abwägungsvorschlägen zu und kommt zu dem Ergebnis, dass die bei der frühzeitigen Beteiligung des Bebauungsplanes „Lebenshilfe“ vorgebrachten Einwendungen und Bedenken hinreichend gewürdigt sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden. Er stimmt den Beschlussvorschlägen auf Grundlage der Abwägungstabellen (Stand: 01.06.2022) und mit den Änderungen aus der heutigen Sitzung (beim Wohnheimbau: III Stockwerk nach Süden zurückgesetzt, Festsetzung des Bezugspunktes, Überprüfung der Festverglasung) zu. 

  1. Der Stadtrat billigt den vom Ingenieurbüro Heller vorgelegten Entwurf in der Fassung vom 01.06.2022 mit den Ergänzungen aus der heutigen Sitzung und beschließt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. s BauGB mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

  1. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB ist öffentlich bekanntzugeben.

  1. Das Ing.-Büro Heller, Herrieden wird beauftragt, die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Dokumente
Abwägungstabelle Bürger-Beteiligung (.pdf)
Abwägungstabelle TÖB-Beteiligung (.pdf)
Begründung (.pdf)
B-Plan_220601 (.pdf)
Festsetzungen (.pdf)
saP 2022-02-28 (.pdf)
Schalltechnische Untersuchung_220525 (.pdf)

Datenstand vom 19.07.2022 15:47 Uhr