Bauvoranfrage - Neubau eines Gewerbebaus
Daten angezeigt aus Sitzung:
27. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 20.09.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauvoranfrage für den Neubau eines Gewerbebaus von Diana Pickelmann–Heller und Marco Heller auf Flst. 1219/4, Gemarkung Herrieden, Industriestraße Str. 16.
Der vorgesehene Gewerbebau der Bauherren sieht im Erdgeschoss einen Frisörsalon und zwei Büroeinheiten vor. Im 1. Obergeschoss ist eine Arztpraxis vorgesehen. In Vorgesprächen wurde dem Bauherrn eine Baugrenzenüberschreitung im Bereich von ca. 3,50 m zugestanden.
Bei den weiteren Planungen hat man festgestellt, dass es für das erforderliche Raumprogramm der Arztpraxis und einer sinnvollen wirtschaftlichen Anordnung der Räume erforderlich sein wird, dass es in Teilbereichen zu einer Baugrenzenüberschreitung von bis zu 6,25 m kommen wird. Die gegenüberliegende Kombihalle des Bauhofes mit dem Gewächshaus liegt auf einer Länge von ca. 52 m ca. 7,00 – 7,50 m außerhalb den Baugrenzen.
Rechtliche Würdigung
Das vorgesehene Bauvorhaben liegt im überplanten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet Herrieden“ und ist nach § 30 BauGB zu beurteilen. Für die Baugrenzenüberschreitung ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. Bezugsfälle im direkten Umfeld sind vorhanden.
Beschluss
Der BV-Ausschuss stellt die gemeindliche Einvernahme und die erforderlichen Befreiungen zum Bauvorhaben in Aussicht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Dokumente
Auszug_B-Plan (.pdf)
Datenstand vom 21.10.2022 09:34 Uhr