Vorhabenbezogener Bebauungsplan Firma GIMA


Daten angezeigt aus Sitzung:  37. Stadtratssitzung, 21.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 37. Stadtratssitzung 21.09.2022 ö 3.5

Sachverhalt

Folgende E-Mail erreichte die Verwaltung:


„Sehr geehrte Frau Grabner,

zur der Frage der Stadt Herrieden bezüglich eines angedachten Wohngebietes unmittelbar westlich des o.g. Bebauungsplanes und der Betriebsgelände der Firmen GIMA und IBE GmbH kann ich wie folgt Stellung nehmen:

Eine Beurteilung der Geräuschsituation in unbeplanten Gebieten im Außenbereich ist aufgrund der fehlenden Immissionsorte nicht wirklich möglich. 
Zudem können sich durch die eventuell in der Zukunft entstehenden Immissionsorte, je nach baulichen Gegebenheiten, völlig andere schalltechnische Situationen ergeben, als jetzt mit einer gezwungenermaßen sehr groben Abschätzung prognostiziert werden könnte. 
Die Betriebsstandorte der beiden Unternehmen GIMA und IBE sind durch Bestand und Bauleitplanung besonders geschützt.  Der untersuchte Betrieb in den jetzt geplanten Hallen wirft für den bestehenden maßgeblichen Immissionsort keine schalltechnischen Bedenken auf und wahrt den Stand der Technik. 

Daher hat in jedem Fall eine nachgelagerte Bauleitplanung auf die bestehenden Betriebe der GIMA bzw. IBE Rücksicht zu nehmen, in dem Sinne, dass diese Unternehmen nicht in ihrer Betriebstätigkeit durch heranrückende Immissionsorte eingeschränkt werden dürfen. 

Bezüglich Wohnnutzungen, die eventuell in Zukunft an die Betriebe heranrücken, kann aber aufgrund der Untersuchung zumindest davon ausgegangen werden, dass mit sachgerechter Planung und an den (Wohn)nutzungen vorzusehenden, angemessenen schalltechnischen Maßnahmen gewährleistet werden kann, die bestehenden Unternehmen nicht in ihrem Betrieb einzuschränken. 
Zu beachten ist hierbei, dass Wohnnutzungen, die unmittelbar an ein Gewerbegebiet angrenzen, eventuell nicht mit dem hohen Schutz eines Wohngebietes rechnen können und es sinnvoll sein könnte, hier Mischgebietsnutzungen in einem Zwischenbereich einzuplanen. 

Insgesamt können Konflikte und Missverständnisse aus unserer Erfahrung nur vermieden werden, wenn ein Gutachten eine vorgelegte Planung detailliert untersucht.  

Ich stehe für Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Felix Heidelberg, Dipl.-Ing. (FH)
Projektleitung Immissionsschutz
Tel: 08254/ 99466-55 | Fax: 08254/ 99466-99
Ingenieurbüro Kottermair GmbH 
Gewerbepark 4 | 85250 Altomünster
Messstelle nach §29b BImSchG
Sitz der Gesellschaft: Altomünster
Amtsgericht München HRB 223764
Geschäftsführer: Andreas Kottermair“

Datenstand vom 14.10.2022 09:22 Uhr