Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 22 "Lebenshilfe"


Daten angezeigt aus Sitzung:  40. Stadtratssitzung, 30.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 40. Stadtratssitzung 30.11.2022 ö 7

Sachverhalt

Der Stadtrat Herrieden hat in seiner Sitzung am 23.02.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Lebenshilfe“ beschlossen. 

Anlass der Planung ist der Fehlbedarf von Krippen- und Kindergartenplätzen und der erforderliche Ersatzneubau des Wohnheimes für Menschen mit Behinderung.

Der Geltungsbereich liegt auf Teilflächen der Flurstücke 688 und 691 der Gemarkung Herrieden, in zentraler Lage, nördlich des Stadtzentrums, südlich des Baugebietes „Schrotfeld“ und östlich des Wohngebietes an der „Fritz – Baumgärtner – Straße“. Die Größe des Geltungsbereichs beträgt ca. 9.000 m². 

Ziel des Bebauungsplanes ist es Baurecht für den oben genannten Planungsanlass zu schaffen.

Der Stadtrat Herrieden hat in seiner Sitzung am 12.10.2022 Planänderungen beschlossen, die gem. § 4a Abs. 3 BauBG eine erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen erforderten.

Der Entwurf des Bebauungsplans lag in der Zeit vom 28.10.2022 bis 18.11.2022 öffentlich aus. Die öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt vom 20.10.2022 bekannt gemacht.

Während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB gingen von der Bürgerschaft keine Stellungnahmen ein.

Im Rahmen der Behördenbeteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB wurde das Landratsamt als betroffene Behörde angeschrieben und gebeten, sich schriftlich zur Planung zu äußern. Das Landratsamt teilte mit, dass alle im Landratsamt beteiligten Sachgebiete die übersandten Unterlagen ohne Anmerkungen zur Kenntnis genommen haben. 

Der Bebauungsplan Nr. 22 „Lebenshilfe“ kann als Satzung beschlossen werden. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan mit den textlichen Festsetzungen einschließlich Begründung in der Fassung vom 30.11.2022 mit spezieller artschutzrechtlicher Prüfung und schalltechnischer Untersuchung.

Beschluss

  1. Der Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 22 „Lebenshilfe“ mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen einschließlich Begründung in der Fassung vom 30.11.2022 sowie spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung und schalltechnischer Untersuchung, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Als Inhalt der Satzung gilt der Satzungstext der Sitzungsvorlage bzw. der Bebauungsplan mit Begründung und allen Anlagen.

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Hinweise und Einwände vorgebracht haben, sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan im Amtsblatt ortsüblich bekannt zu machen und dem Landratsamt Ansbach gemäß § 10 Abs. 2 BauGB anzuzeigen.

  1. Mit dem Tag der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan Nr. 22 „Lebenshilfe“ in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Dokumente
Abwägungstabelle TÖB-Beteiligung Lebenshilfe(003) (.pdf)
01 B-Plan (.pdf)
02 Begründung (.pdf)
03 saP (.pdf)
04 Schalltechnische Untersuchung (002) (.pdf)

Datenstand vom 18.06.2024 11:06 Uhr