Bebauungsplan Nr. 7 "Halmonslache" - Abwägung der Stellungnahmen und Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Planentwurfs zur erneuten öffentlichen Auslegung


Daten angezeigt aus Sitzung:  52. Stadtratssitzung, 11.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 52. Stadtratssitzung 11.10.2023 ö 4

Sachverhalt

Der Stadtrat Herrieden hat in seiner Sitzung am 01.03.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 für das Wohngebiet „Halmonslache“ im Ortsteil Neunstetten gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Verfahrenswechsel zum Regelverfahren wurde in der Sitzung am 26.07.2023 beschlossen, da das beschleunigte Verfahren gem. § 13b BauGB aufgrund des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 nicht mehr angewendet werden darf.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die bedarfsgerechte Schaffung von Wohnbauflächen. Das bisher landwirtschaftlich genutzte Grundstück soll als Wohngebiet entwickelt werden. Dem Bedarf entsprechend wird ein allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO ausgewiesen. Ziel des Bebauungsplanes ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete bedarfsgerechte städtebauliche Entwicklung zu schaffen.
Das geplante Wohngebiet liegt am nördlichen Ortsrand von Neunstetten. Die Größe des Plangebietes innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches beträgt ca. 4.300 m² und umfasst Teilflächen der Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 575, 573 und 568 der Gemarkung Neunstetten.





Der Entwurf des Bebauungsplans lag in der Zeit vom 31.03.2023 bis einschließlich 02.05.2023 öffentlich aus. Die öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt vom 23.03.2023 bekannt gemacht.

Während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB gingen von der Bürgerschaft keine Stellungnahmen ein.

Im Rahmen der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurden 27 Behörden/TÖB mit Brief vom 24.03.2023 angeschrieben und gebeten, sich schriftlich zur Planung zu äußern. Von den angeschriebenen Dienststellen haben 9 Anregungen und Hinweise zur Planung mitgeteilt. Weitere 6 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben erklärt, dass Sie keine Einwendungen haben. Die Stellungnahmen und Abwägungen können der Abwägungstabelle mit Stand vom 26.07.2023 entnommen werden.
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurde die geplante Zufahrt in das Baugebiet geändert.
Im bisherigen Planentwurf sollte das geplante Baugebiet über einen bestehenden Wirtschaftsweg mit der Flur Nr. 567 an freier Strecke an die Staatsstraße 2249 an das überregionale Straßennetz erschlossen werden. Durch den Neuanschluss des Wohngebietes wird hier eine neue verkehrliche Situation geschaffen, die eine Linksabbiegespur erfordert.
Im überarbeiteten Entwurf soll die Anbindung an das geplante Gebiet nun über eine Zufahrt innerhalb der Ortsdurchfahrt, auf der Flur Nr. 568 erfolgen und wird ca. 85 m Richtung Süden verlegt. 
Eine Abbiegespur im Bereich Zone 30 ist hier nicht erforderlich. Die geänderte Lage der Zufahrt hat zusätzlich den Vorteil, dass diese kürzer ausgeführt werden kann und eine fußläufige Anbindung an den bestehenden Gehweg vorhanden ist. 
Weiterhin wurden gegenüber der Planung im Rahmen der erfolgten öffentlichen Auslegung folgende Punkte geändert:
  • Darstellung der Regenwasserrückhaltung
  • Ergänzung der Baubeschränkungszone im Bereich der bestehenden Freileitung

Außerdem wurden die Hinweise zur Planung in den textlichen Festsetzungen und in der Begründung gemäß Abwägung ergänzt.

Aufgrund des erforderlichen Verfahrenswechsel in das Regelverfahren wurde der Grünordnungsplan mit Eingriffs- und Ausgleichsberechnung sowie der Umweltbericht ergänzt. 

Die Anpassungen der Erschließungsstraße und die Ergänzungen der Umweltprüfung erfordern gem. § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen.
Der überarbeitete Entwurf wird dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgestellt.

Beschluss

  1. Der Stadtrat stimmt den formulierten Abwägungsvorschlägen gem. Abwägungstabelle zu und kommt zu dem Ergebnis, dass die bei der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 7 für das Wohngebiet „Halmonslache“ im Ortsteil Neunstetten vorgebrachten Hinweise hinreichend gewürdigt sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden. 
  2. Der Stadtrat billigt den vom Ing.-Büro Heller vorgelegten Entwurf in der Fassung vom 11.10.2023 und beschließt die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.
  3. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB ist öffentlich bekannt zu geben.
  4. Das Ing.-Büro Heller, Herrieden, wird beauftragt, die Behördenbeteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
00 Abwägungstabelle TÖB-Beteiligung (.pdf)
Bebauungsplan (003) (.pdf)
Begründung (.pdf)
Festsetzungen (002) (.pdf)
Neunstetten GoP (.pdf)
Umweltbericht (.pdf)

Datenstand vom 14.12.2023 07:55 Uhr