FNP-Änderung und BPl. Nr. 45 "Pfaffenweiher - Ost", Stadt Leutershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  34. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 28.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 34. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 28.03.2023 ö 14

Sachverhalt

Der Stadtrat Leutershausen hat in der Sitzung vom 08.11.2022 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 45 für das Sondergebiet „Pfaffenweiher-Ost“ aufzustellen. Geplant ist die Ausweisung eines Sondergebietes (SO) gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaikanlage“. Parallel dazu erfolgt die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Leutershausen. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 45 „Pfaffenweiher-Ost“ umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern Fl.-Nrn. 327, 328, 329, 330, 334, 336 (Teilfläche) und 338 der Gemarkung Neunkirchen b. Leutershausen, Leutershausen, und hat eine Größe von ca. 13,94 ha. Der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 45 „Pfaffenweiher-Ost“ wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Zusätzlich werden die auszulegenden Unterlagen und die vorliegende Bekanntmachung auf der Homepage der Stadt Leutershausen (www.leutershausen.de) zur Einsicht zur Verfügung gestellt und können unter der Rubrik „Wirtschaft & Bauen“ → „Bauleitplanung“ aufgerufen werden. https://www.leutershausen.de/seite/628325/bplan-nr.45.html Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt und um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten. 

Beschluss

Der BV-Ausschuss hat keine Einwände gegen die Änderung des FNP und des BPl. Nr. 45 „Pfaffenweiher – Ost“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Dokumente
2023-02-14_ve_vbp_nr._45_pfaffenweiher-ost (.pdf)

Datenstand vom 09.05.2023 17:14 Uhr