Mit dem vorliegenden Änderungsentwurf wird die am 07.11.2024 durch den Planungsausschuss der Region Westmittelfranken beschlossene 31. Änderung des RP8 (Teilkapitel RP8 6.2.2 „Windenergie“ – liegt der Regierung von Mittelfranken zur Verbindlicherklärung vor) punktuell in den Teilkapiteln RP8 6.2.2.1 „Vorranggebiete Windkraft“ und 6.2.2.2 „Vorbehaltsgebiete Windkraft“ abgeändert. Die im Verfahren befindlichen Vorranggebiete WK 105, WK 200, WK 201, WK 207, WK 221, WK 303, WK 304, WK 312 und WK 314 waren bereits Bestandteil der 31. Änderung des RP8. Als Abwägungsergebnis des Beteiligungsverfahrens zur 31. Änderung des RP8 waren substanzielle Änderungen an diesen Gebieten erforderlich bzw. gerechtfertigt (Aufstufungen von Vorbehalts- zu Vorranggebieten, Änderungen der Gebietsumgriffe oder Streichungen). Diese Änderungen machen auf der Grundlage des Art. 16 Abs. 6 BayLplG eine erneute Auslegung unter Zugrundelegung der genannten Anpassungen erforderlich, was im Rahmen der 32. Änderung des RP8 erfolgt. Zu diesen Änderungen können im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur 32. Änderung des RP8 gem. Art. 16 Abs. 6 Satz 3 BayLplG Stellungnahmen abgegeben werden.
Änderungen folgender geplanter Vorranggebiete stehen im Rahmen der 32. Änderung zur Diskussion:
1. WK 105 (Markt Markt Bibart/ Stadt Scheinfeld)
Neuausweisung; Verkleinerung gegenüber 31. Änderung des RP8
2. WK 200 (Gemeinde Steinsfeld/ Gemeinde Ohrenbach)
Neuausweisung; Aufstufung vom geplanten Vorbehalts- zum geplanten Vorranggebiet gegenüber 31. Änderung des RP8
3. WK 201 (Markt Flachslanden/ Gemeinde Rügland)
Neuausweisung; Aufstufung vom geplanten Vorbehalts- zum geplanten Vorranggebiet gegenüber 31. Änderung des RP8 Stand: 07.11.2024
4. WK 207 (Stadt Leutershausen)
Neuausweisung; Aufstufung vom geplanten Vorbehalts- zum geplanten Vorranggebiet gegenüber 31. Änderung des RP8
5. WK 221 (Stadt Dinkelsbühl)
Neuausweisung; Verkleinerung gegenüber 31. Änderung des RP8
6. WK 303 (Markt Heidenheim)
Erweiterung Bestandsgebiet (Vorranggebiet WK 13); Neuzuschnitt und Verkleinerung gegenüber 31. Änderung des RP8
7. WK 304 (Stadt Treuchtlingen / Gemeinde Polsingen)
Erweiterung Bestandsgebiet (Vorranggebiet WK 61); Neuzuschnitt und Verkleinerung gegenüber 31. Änderung des RP8
8. WK 312 (Stadt Pappenheim)
Neuausweisung; Verkleinerung gegenüber 31. Änderung des RP8
9. WK 314 (Stadt Pappenheim)
Neuausweisung; Streichung gegenüber 31. Änderung des RP8
Die Unterlagen sind im RIS hinterlegt.