Für den Bereich des Firmengeländes der NATURA GmbH & Co. KG besteht ein rechtskräftiger vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bioenergie Seebronn“, in Kraft getreten 2010.
Da sich die Firma NATURA GmbH & Co. KG in Sachen regenerativer Energien und Rohstoffgewinnung laufend Fortentwickelt, waren in den letzten Jahren am bestehenden Standort regelmäßig Erweiterungen und Veränderungen erforderlich.
Die Entwicklung der Firma geht zwischenzeitlich weit über den im Jahr 2010 vorhabenbezogen entwickelten Bereich hinaus. Die bestehenden Festsetzungen stimmen nicht mehr mit dem genehmigten Bestand überein. Weiterhin sind Erweiterungsflächen erforderlich, um die erforderlichen Anpassungen und Entwicklungen bauplanungsrechtlich zu sichern.
Rechtskräftiger Bebauungsplan:
Luftbild mit Umgriff rechtskräftiger B-Plan Planteil rechtskräftiger B-Plan
Mit der Änderung und Erweiterung können die erforderlichen Flächen für bspw. die Biogasaufbereitung und Biomethanerzeugung planungsrechtlich gesichert werden. Außerdem ist eine zweite Zufahrt geplant, um für den Ortsteil Seebronn eine Verkehrsentlastung zu erreichen. Dieses Projekt wurde in der Sitzung des UEL Ausschusses am 25.06.2024 vorgestellt. Die Unterlagen hierzu finden Sie im RIS zur dortigen Sitzung.
Die artenschutzrechtlichen Belange wurden in einem Fachbeitrag geprüft. Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 BNatSchG für vorhandene oder potentiell zu erwartenden Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie bzw. Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie ist der Umsetzung von Vermeidungsmaßnahmen erforderlich. Ein Flächenbedarf für die Kompensation nach Artenschutzrecht ergibt sich nicht.
Die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung wird durchgeführt. Der erforderliche Ausgleich für die Erweiterungsflächen, sowie die derzeit festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen werden auf externen Flächen erbracht.
Flächennutzungsplan
Die Bebauungsplanänderung und Erweiterung kann weitestgehend aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.
Der räumliche Geltungsbereich zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Bioenergie Seebronn“ umfasst die Flurstücke 375, 378 (teilw.), 377/2, 378/3, 386 und 386/1 der Gemarkung Hohenberg, Gemeinde Herrieden.
Durch die Erweiterung vergrößert sich der bisher rechtskräftige Geltungsbereich des Bebauungsplanes um ca. 5,9 ha von ca. 5,5 ha auf ca. 11,4 ha. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planzeichnung zu entnehmen.
Aktuell werden ca. 7,5 ha Fläche durch den bestehenden Betrieb eingenommen. Die geplanten Erweiterungsflächen werden als Ackerfläche landwirtschaftlich genutzt.
Der Vorentwurf wird dem Gremium in der Sitzung vorgestellt.