Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 11.03.2025 beraten:
„In der BV-Sitzung vom 08.10.2024 hat Herr Ruppert vom Stadtplanungsbüro eine mögliche Anpassung der Gestaltungs- und Förderrichtlinien der Altstadt Herrieden vorgestellt. In der heutigen Sitzung soll über die neuen Fördersätze abschließend beraten werden.“
Im Einzelnen ergaben sich während der Beratung folgende Abstimmungsergebnisse:
Einführung rückwirkend ab 01.01.2025.
Abstimmung: 9:0
Aufnahme der klareren Formulierung: Wenn die beantragte Gesamtmaßnahme - auch in Teilen - abweichend oder mangelhaft durchgeführt wurde oder Bedingungen und Auflagen nicht eingehalten wurden, werden keine Fördermittel ausgezahlt. Außerdem erfolgt die Förderung in Abhängigkeit, der Förderung durch die Regierung von Mittelfranken.
Abstimmung: 8:1
„Anhebung des Höchstfördersatzes bei abgestimmten und richtlinienkonform durchgeführten außenwirksamen Maßnahmen von 25.000,-- Euro auf 40.000,-- Euro.
Abstimmung: 9:0
Einführung eines gesonderten Höchstfördersatzes für umfassende, abgestimmte und richtlinienkonform durchgeführte Außen- und Innenmaßnahmen (bei Sanierung von leerstehenden Gebäuden zu Wohnzwecken) in Höhe von 70.000,-- Euro.
Abstimmung: 9:0
Aufnahme einer Förderung für Abbrucharbeiten bei Errichtung eines städtebaulich angemessenen und richtlinienkonform ausgeführten Ersatzbaus oder bei Vorliegen eines abgestimmten Gesamtkonzepts in Höhe von 75% bis max. 20.000,-- Euro (als Kompensation Wegfall staatl. Förderung bzw. als weiterer Anreiz für Bauen in der Altstadt).
Abstimmung: 9:0
Beibehalt der Erwerbsförderung in Höhe von 5% des Kaufpreises bis max. 25.000,-- Euro (als weiterer Anreiz zum Erwerb eines Anwesens in der Altstadt). Der Förderzeitraum für die Erwerbsförderung endet zum 30.06.2025.
Abstimmung: 8:1“
Der BV-Ausschuss fasste folgenden zusammenfassenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den überarbeiteten Gestaltungs- und Förderrichtlinien, wie in der heutigen Sitzung beraten, zuzustimmen.“