Datum: 21.06.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kath. Pfarrheim Herrieden
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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55. Stadtratssitzung
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21.06.2017
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ö
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1 |
Sachverhalt
Erster Bürgermeister Alfons Brandl begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Sennfelder von der Fränkischen Landeszeitung sowie 11
Zuhörer. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist.
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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 24.05.2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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55. Stadtratssitzung
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21.06.2017
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ö
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2 |
Sachverhalt
Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 24.05.2017
wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.
Dokumente
Download Niederschrift ö vom 24.05.2017 .pdf
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3. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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55. Stadtratssitzung
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21.06.2017
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ö
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3 |
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3.1. Neuerungen am Freitags-Wochenmarkt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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55. Stadtratssitzung
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21.06.2017
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ö
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informativ
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3.1 |
Sachverhalt
Frau Schwander gibt die Neuerung
zum Freitags-Wochenmarkt bekannt. Demnächst wird das Angebot durch einen Stand der Zandt-Mühle erweitert.
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3.2. Einladung zum Altstadtfestschießen am 07.07.2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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55. Stadtratssitzung
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21.06.2017
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ö
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3.2 |
Sachverhalt
Bürgermeister Brandl gibt bekannt, dass am 07.07.2017 ab 13:00 Uhr das Altstadtfestschießen in Oberdachstetten stattfindet. Eine Anmeldeliste für die Teilna
hme geht in Umlauf.
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3.3. Flächennutzungsplan
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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55. Stadtratssitzung
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21.06.2017
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ö
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3.3 |
Sachverhalt
Bürgermeister Brandl berichtet, dass die Einwände der Bürger zum Flächennutzungsplan behandelt werden. Das Unternehmen Schüller wird am 26.07.2017, um 18:00 Uhr,
seine Planungen vorstellen. Darüber hinaus sind am 19.09. und am 20.09.2017 Bürgerversammlungen in Roth und Neunstetten geplant.
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4. Sanierung und Nachnutzung Stadtschloss - Vergabe Erschließungsarbeiten (Bundesförderteil)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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55. Stadtratssitzung
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21.06.2017
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ö
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4 |
Sachverhalt
Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 20.06.2017 beraten:
„Für die Erschließungsarbeiten Außenanlagen am Bundesförderteil für das Projekt Stadtschloss Herrieden - Sanierung und Nachnutzung wurde eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. 2 Firmen haben ein gültiges Angebot abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Biedenbacher Landschafts- und Gartenbau GmbH aus Schwabach mit einer Angebotssumme von 118.934,78 € brutto abgegeben. Die Kostenberechnung des Landschafstarchitekturbüros WLG Wollborn lag bei 139.363,28 € brutto.“
Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der Vergabe an die Firma Biedenbacher Landschafts- und Gartenbau GmbH aus Schwabach mit der Angebotssumme von 118.934,78 € brutto zuzustimmen.“
Finanzielle Auswirkungen
HHSt.: 3650.9530: 118.934,78 € brutto
Im Haushalt 2017 veranschlagt: 2.945.000,00 €
Beschluss
Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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5. Vergabe Reinigungsarbeiten Freibad Herrieden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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55. Stadtratssitzung
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21.06.2017
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ö
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5 |
Sachverhalt
Da die Stadt Herrieden derzeit keine Reinigungskräfte für das Freibad zur Verfügung hat, sollten die Arbeiten an eine Reinigungsfirma vergeben werden. Es war angedacht, die Arbeiten an die Firma Dorfner GmbH aus Nürnberg zu vergeben, da die Firma bisher auch die Reinigung des Hallenbades durchführte. Die Firma Dorfner konnte der Stadt Herrieden nach der Besichtigung und einer internen Stellenausschreibung jedoch wegen Personalmangel kein Angebot abgeben. Es wurde bei weiteren fünf Reinigungsfirmen angefragt. Aus personell bedingten Kapazitätsgründen konnten auch hier drei Firmen derzeit kein Angebot abgeben. Es liegen daher zwei Angebote vor. Das kostengünstigste Angebot gab die Firma Brane Gebäudereinigung aus Nürnberg ab.
Finanzielle Auswirkungen
HHSt. 5700.5000
Vergabe der Unterhalts- und Grünflächenreinigung vom 13.05.2017 – 10.09.2017
Unterhaltsreinigung gemäß Leistungsverzeichnis täglich von Montag – Sonntag
Pauschalbetrag 13.145,- E netto zzgl. 2497,55 € MwSt.
Regiearbeiten wie Grundreinigung, Zwischenreinigung und Glasreinigung bei zusätzlicher Beauftragung durch die Stadt Herrieden werden mit einem Stundenlohn von netto 22,20 € berechnet.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt nachträglich der Vergabe der Unterhaltsreinigung des Freibades Herrieden zu oben genannten Konditionen zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1
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6. Bedarfsanerkennung von weiteren Kinderbetreuungsplätzen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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55. Stadtratssitzung
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21.06.2017
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ö
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6 |
Sachverhalt
In den letzten Jahren waren zu Beginn des Kindergartenjahres die meisten Plätze in den Kindertageseinrichtungen belegt. Zuzüge während des Jahres konnten gerade noch einen Platz finden oder mussten auf Einrichtungen in den Nachbargemeinden verwiesen werden. Zum Teil haben Eltern sich auch entschieden, bis zum neuen Kindergartenjahr zu warten. Dies ist auch mit Beginn des Kindergartenjahres 2017/18 der Fall. Alle Einrichtungen sind voll belegt. Nur in der städtischen Kindertagesstätte Oberschönbronn sind noch 6 Plätze für Krippenkinder und 3 Plätze für Regelkinder frei. Hier werden zur Zeit 8 Gastkinder aus Feuchtwangen und Wieseth betreut. Dabei handelt es sich um ein Krippenkind und 7 Regelkinder, wovon 5 Kinder eingeschult werden. In Neunstetten wird ein Gastkind (Wegzug aus dem Gemeindegebiet Herrieden) betreut. Dem gegenüber stehen 3 Krippenkinder und 12 Regelkinder aus Herrieden, die auswärtige Kindertagesstätten besuchen. Die meisten Nachfragen sind für den Kernort Herrieden.
Lt. der Geburtenaufstellung, die die Verwaltung erstellt hat, reichen die KiTa-Plätze für das KiTa-Jahr 2018/19 noch aus. Ab dem KiTa-Jahr 2019/20 werden neue Plätze benötigt.
Im Krippenbereich geht die Bayerische Staatsregierung von einem Bedarf von 60 % der Gesamtkinderzahl aus. Das heißt, für das KiTa-Jahr 2018/19 würden aufgrund der Geburtenzahlen 90 Plätze für Krippenkinder benötigt. Auch im Krippenbereich ist der Bedarf für weitere Plätze gegeben. Die Großtagespflege im Herrnhof 9 ist als Zwischenlösung kurzfristig eingerichtet worden. Hier können 10 Kleinkinder betreut werden. Falls die Großtagespflege in diesen Räumen aufgelöst werden soll, müssen bei der Bedarfsanerkennung auch diese Plätze berücksichtigt werden.
Die Aufstellung über die Entwicklung der Kindergarten- und Krippenplätze ist im RIS als Anlage hinterlegt.
Die Verwaltung schlägt vor, den Bedarf von 24 Krippenplätzen und 25 Plätzen für Regelkinder als Bedarf anzuerkennen. Die Bedarfsanerkennung ist die Basis für die Planung und den Bau von einer Kindertagesstätte und auch für die Beantragung von Fördermitteln. Weiter schlägt die Verwaltung vor, dass der Stadtrat ggf. mit der Verwaltung in Klausur geht, um die Fragen zu klären, wo ein geeigneter Standort wäre, wann und wieviele Plätze geschaffen werden sollen.
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Beschluss
Der Stadtrat beschließt, den Bedarf von 24 Krippenplätzen und 25 Plätzen für Regelkinder als Bedarf anzuerkennen und beauftragt die Verwaltung, die Klausur zu terminieren
.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Dokumente
Download Entwicklung Kindergarten- und Krippenplätze - Prognose .pdf
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7. Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern; hier: Stadt Herrieden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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55. Stadtratssitzung
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21.06.2017
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ö
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7 |
Sachverhalt
In der Sitzung vom 14.09.2016 beschloss der Stadtrat sich an der Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung Bayern des Bayerischen Gemeindetages zu beteiligen. Der Lieferzeitraum umfasst die Jahre 2018 – 2020. Neben dem städtischen wurde auch der Strombezug des Mittelschulverbandes Herrieden ausgeschrieben. Vorgabe des Stadtrates war die Lieferung von Ökostrom. Die Ausschreibung erfolgte aufgeteilt in die Lose leistungsgemessene Abnahmestellen (RLM=Großverbraucher), Standardabnahmestellen (SLP) und Straßenbeleuchtungsstellen (SB).
Die Auswertung der Ausschreibung ergab folgende Ergebnisse (Arbeitspreis in ct./kWh):
Versorger (wie bisher) Preis neu: Preis bisher:
Stadt Herrieden/MSchV HER:
Abnahmestelle Standard (SLP): N-ERGIE 3,0870 4,1170
Leistungsbezogen (RLM): N-ERGIE 2,8890 3,6670
Straßenbeleuchtung (SB):
N-ERGIE 2,6697 3,4110
Bezogen auf die Jahresabnahmemenge 2015 von 1.360.333 kW/h bedeutet dies eine Einsparung im Bereich des Arbeitspreises von ca. 11.000 €. Von der Ausschreibung unberührt bleiben hiervon u.a. die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Preisbestandteile wie Stromsteuer, Mehrwertsteuer, Mehrkosten gemäß Erneuerbare- Energien-Gesetz, Stromnetzentgeltverordnung, Energiewirtschaftsgesetz und Kraftwärme-Kopplungsgesetz).
Beschluss
Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltung zum Abschluss eines Stromliefervertrages (Ökostrom) für den Bezugszeitraum 2018 – 2020 mit der N-ERGIE AG, Nürnberg, zu den in der Bündelausschreibung erzielten Preisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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8. Neugestaltung PKW Parkplatz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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55. Stadtratssitzung
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21.06.2017
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ö
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8 |
Sachverhalt
Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 23.05.2017 beraten:
„Bauantrag für die Neugestaltung PKW-Parkplatz von Nägelein Objektverwaltung GmbH + Co. KG auf Flst. 1921/3, Gemarkung Herrieden, Steinweg 3 – 5.“
Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat dem Bauantrag zuzustimmen, weist jedoch nochmals darauf hin, dass im Rahmen des Lärmgutachtens die Anwohner vor entsprechenden Immissionen auflagentechnisch zu schützen sind und ein sicherer Schulweg zu gewährleisten ist. Dies ist Bestandteil des Genehmigungsverfahrens durch die Baugenehmigungsbehörde.“
Der Tagesordnungspunkt wurde in der Sitzung am 24.05.2017 zurückgestellt.
Diskussionsverlauf
Aus den Reihen der Stadtratsmitglieder wurden folgende Vorschläge eingebracht:
- Der Gehweg soll um das Trafohaus herum zur Schwedenschanz führen. Dabei ist der Randstein so zu setzen, dass die Barrierefreiheit gegeben ist.
- Es soll darauf geachtet werden, dass auch für Radfahrer eine Wegführung eingeplant wird.
- Diese und weitere Details sollen noch mit dem Ing.-Büro Heller besprochen werden.
Beschluss
Die Beschlussfassung wird nochmal zurückgestellt. Der Sachverhalt wird in der nächsten Stadtratssitzung behandelt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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9. Aufschüttung/Anpassung LKW-Zufahrt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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55. Stadtratssitzung
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21.06.2017
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ö
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9 |
Sachverhalt
Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 20.06.2017 beraten:
„Bauantrag für die Aufschüttung/Anpassung LKW Zufahrt von Nägelein Objektverwaltung GmbH + Co. KG auf Flst. 959/5, Gemarkung Herrieden, Steinweg 3 – 5.
Die Verwaltung erläutert den Sachverhalt.
Beide Bauanträge des Antragsstellers sowie die Zufahrtsskizze für den oberen Parkplatz werden in der Stadtratssitzung am 21.06.2017 behandelt. Die Zufahrtsskizze ist im RIS hinterlegt.“
Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Bauantrag zuzustimmen, weist jedoch nochmals darauf hin, dass im Rahmen des Lärmgutachtens die Anwohner vor entsprechenden Immissionen auflagentechnisch zu schützen sind und ein sicherer Schulweg zu gewährleisten ist. Dies ist Bestandteil des Genehmigungsverfahrens durch die Baugenehmigungsbehörde. Zusätzlich wird empfohlen die vorhandene Hecke zu erhalten oder durch geeignete Lärmschutzmaßnahmen zu ersetzen.“
Beschluss
Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an. Er beschließt auch, dass die Entwässerung auf dem Grundstück ordnungsgemäß sicherzustellen ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3
Dokumente
Download Lageplan201_Zufahrt Edeka.pdf
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10. Kommunale Verkehrsüberwachung für den fließenden Verkehr - Bedarfsanalyse und weitere Vorgehensweise
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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55. Stadtratssitzung
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21.06.2017
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10 |
Sachverhalt
Zusammen mit der gemeinnützigen Gesellschaft für Kriminalprävention und Verkehrssicherheit (gGKVS) wurde im Monat April 2017 der Bedarf für eine kommunale Verkehrsüberwachung des fließenden Verkehrs analysiert. Hierzu wurden an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet Geschwindigkeitsmessgeräte ohne Anzeige aufgestellt. In folgenden Straßen wurden beidseitig, außerhalb der Ferien an jeweils einem Tag Messungen durchgeführt:
- Hohenberger Straße in Höhe der Verkehrsinsel
- Nürnberger Straße an der Bushaltestelle
- Am Schrotfeld Höhe Hausnr. 12
- Münchener Straße Höhe Busbahnhof
- Steinweg Höhe EP Beck
- Rauenzell, Hirtenweg
- Neunstetter Straße Höhe Bushaltestelle
- Ansbacher Straße Höhe Hausnr. 46
- Schlesierstraße Höhe Hausnr. 3
- Königsberger Straße
- Velden
Die Auswertung der Verkehrsanalyse ist im RIS hinterlegt. Sie zeigt, dass auf einigen Straßen im Stadtgebiet wesentlich zu schnell gefahren wird und Handlungsbedarf besteht. Hier können zum Beispiel die Königsberger Straße (nur jeder achte Fahrer hält sich an die vorgeschriebenen 30 km/h) und die Münchener Straße (nur jeder 13. Fahrer hält sich an die vorgeschriebenen 30 km/h) genannt werden. Als positive Beispiele können die Nürnberger Straße (jeder 20. zu schnell) und die Hohenberger Straße (jeder 13. zu schnell) genannt werden.
Auf Grund dieses Ergebnisses sowie der immer häufigeren Bürgeranfragen schlägt die Verwaltung vor, die kommunale Verkehrsüberwachung des fließenden Verkehrs einzuführen.
Die Verwaltung favorisiert eine interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Burgoberbach. Burgoberbach arbeitet mit der gGKVS zusammen und hat deshalb das benötigte EDV-Programm der AKDB bereits im Einsatz. Zusätzlich stellt Burgoberbach einem Mitarbeiter der gGKVS einen Arbeitsplatz im Rathaus für den bürokratischen Ablauf (z. B. Ausstellung der Verwarnungen, Bußgeldbescheide sowie Weiterleitung an das Kraftfahrt Bundesamt, Flensburg) zur Verfügung.
Die gGKVS arbeitet zur Geschwindigkeitsmessung mit mobilen Radargeräten (z. B. verbaut in einem Kfz). Dabei legt die Stadtverwaltung die Örtlichkeiten für die Geschwindigkeitsmessungen fest, wobei im Durchschnitt alle 14 Tage eine sechsstündige Geschwindigkeitsmessung geplant ist.
Für die interkommunale Zusammenarbeit ist der Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Herrieden und der Gemeinde Burgoberbach notwendig. Die Gemeinde Burgoberbach ist grundsätzlich positiv zur Zusammenarbeit eingestellt. Es soll bzgl. der Abrechnung eine verwaltungseinfache Regelung gefunden werden, wie z. B. eine Pauschale für die Nutzung der EDV sowie des Arbeitsplatzes.
Finanzielle Auswirkungen
Zur finanziellen Auswirkung kann keine genaue Angabe gemacht werden. In der Regel muss davon ausgegangen werden, dass die kommunale Verkehrsüberwachung nicht kostendeckend ist. Es muss mit ungedeckten Kosten von ca. 2.000 € jährlich gerechnet werden.
Diskussionsverlauf
Sollte bei der kommunalen Verkehrsüberwachung ein Plus erwirtschaftet werden, so kann das Geld einer Herrieder
Stiftung zugeführt werden.
Aus den Reihen des Stadtrates kam der Vorschlag in der Hohenberger Straße und in der Nürnberger Straße weitere Geschwindigkeitsmessgeräte aufzustellen.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der Einführung einer kommunalen Verkehrsüberwachung zu. Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, eine entsprechende Zweckvereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit mit der Gemeinde Burgoberbach auszuhandeln und diese dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Eine Evaluation soll nach 2 Jahren vorgelegt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3
Dokumente
Download Bedarfsanalyse gGKVS 2017 SR.pdf
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11. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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55. Stadtratssitzung
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21.06.2017
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ö
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11 |
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11.1. Anfrage von Armin Jechnerer - Klausurtagung KiTa Entwicklung (Standort/Neubau)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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55. Stadtratssitzung
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21.06.2017
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11.1 |
Sachverhalt
Herr Jechnerer schlägt vor, die Träger der Herrieder Kindertagesstätten zur Klausurtagung mit einzuladen.
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12. Bürgeranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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55. Stadtratssitzung
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21.06.2017
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ö
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12 |
zum Seitenanfang
12.1. Herr Kiener - LKW-Zufahrt am Anwesen Steinweg 3-5
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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55. Stadtratssitzung
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21.06.2017
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ö
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12.1 |
Sachverhalt
Herr Kiener fragt an, ob das Oberflächenwasser von der LKW-Zufahrt abgeleitet wird und welche Höhe das Geländer nach der Auffüllung erreicht. Herr Marco Jechnerer antwortet, dass das Oberflächenwasser in die Kanalisation eingeleitet wird und Zäune oder Geländer bis zu einer Höhe von 2 m genehmigungsfrei sind.
Datenstand vom 06.07.2017 09:08 Uhr