Datum: 11.07.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kath. Pfarrheim Herrieden
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.06.2018
3 Bekanntgaben
3.1 Neues Buch "Herrieden - Stadt an der Altmühl"
3.2 Eingang Zuwendungsbescheid - Beratungsleistung Breitbandausbau
3.3 Änderung des Sitzungstermins vom 28.11.2018 auf 27.11.2018
3.4 Stadtschloss
4 Vorstellung der abgestimmten Variante Radweg im Bereich Erweiterung Fa. Schüller Möbelwerke KG
5 Behandlung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen - Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 20 "Steinweg"
6 Billigung Bebauungsplanentwurf u. Beschluss öffentlicher Auslegung - Bebauungsplan mit integr. Grünordnungsplan Nr. 20 "Steinweg"
7 24. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken (8)
8 25. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken
9 Änderung bestehender Werbung, Anbringung von Werbung am Neubau, Erstellung von Fahnenmasten
10 Neubau eines Gästehauses
11 Nutzungsänderung Metzgereifläche zur Eisdiele
12 Neubau eines Bürogebäudes
13 Stiftsbasilikakonzerte 2019
14 Änderung der Zuschussrichtlinie der Stadt Herrieden
15 Servicevertrag für den Atemschutzkompressor der Feuerwehr Herrieden
16 Bau einer Mountainbikestrecke am Bärenloch - Vergabe Tiefbauarbeiten
17 Vergabe Beschilderung ehemalige Bahnstrecke Herrieden
18 Vorschlag für das Ehrenamt des Partnerschaftsbeauftragten
19 Anfragen
19.1 Anfrage von Curt Bauer - Erweiterung "Museum auf dem Weg"
19.2 Anfrage von Gaby Rauch - Auszeichnung für Seniorensport
20 Bürgeranfragen

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 72. Stadtratssitzung 11.07.2018 ö 1

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Alfons Brandl begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Zumach von der Fränkischen Landeszeitung, Herrn Wolff, Wolff Gruppe Stuttgart, Herrn Altmann, Planungsbüro Vogelsang, und Herrn Klebe, Landschaftsplanung Klebe, sowie 22 Zuhörer. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.06.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 72. Stadtratssitzung 11.07.2018 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 20.06.2018  wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.

Dokumente
Download Niederschrift ö vom 20.06.2018.pdf

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 72. Stadtratssitzung 11.07.2018 ö 3
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3.1. Neues Buch "Herrieden - Stadt an der Altmühl"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 72. Stadtratssitzung 11.07.2018 ö 3.1

Sachverhalt

Ab sofort ist das neue Buch „Herrieden – Stadt an der Altmühl“ von Johann Buckel in der Decima Buchhandlung für einen Preis von 12,50 Euro erhältlich. Ein Exemplar zur Ansicht geht in Umlauf.

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3.2. Eingang Zuwendungsbescheid - Beratungsleistung Breitbandausbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 72. Stadtratssitzung 11.07.2018 ö 3.2

Sachverhalt

Am 26.06.2018 ist der Zuwendungsbescheid nach der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes) in der Stadtverwaltung eingegangen. Es wurde eine Zuwendung in Höhe von 50.000 € netto bewilligt.
Die Fa. Lemka GmbH wurde, aufgrund der Unbedenklichkeitsbescheinigung vom 16.01.2018, bereits in der Stadtratssitzung vom 12.04.2018 beauftragt, diese Beratungsleistung durchzuführen. Der Stadt Herrieden entstehen durch die Beauftragung der Fa. Lemka GmbH Kosten für die Beratungsleistung Breitbandausbau in Höhe von 41.600 € netto. Diese sind jedoch niedriger als die Zuwendung.

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3.3. Änderung des Sitzungstermins vom 28.11.2018 auf 27.11.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 72. Stadtratssitzung 11.07.2018 ö 3.3

Sachverhalt

Aus dem Gremium kam der Antrag, die geplante Stadtratssitzung vom 28.11.2018 um einen Tag, auf den 27.11.2018, vorzuverlegen. Die Sitzung kann zur gleichen Uhrzeit im Katholischen Pfarrheim wie gewohnt stattfinden. Bürgermeister Brandl stellt die Frage, ob die Terminänderung von Seiten aller Gremiumsmitglieder in Ordnung geht. Nachdem in der Vorbesprechung die Zustimmung kam und während der Sitzung keine Gegenstimmen kamen, wird der Termin geändert.

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3.4. Stadtschloss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 72. Stadtratssitzung 11.07.2018 ö 3.4

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Alfons Brandl gibt bekannt, dass am Donnerstag, 23.08.2018, um 19:00 Uhr,  ein Treffen des Initiativkreises Stadtschloss in der Galerie des Rathauses stattfindet.

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4. Vorstellung der abgestimmten Variante Radweg im Bereich Erweiterung Fa. Schüller Möbelwerke KG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 72. Stadtratssitzung 11.07.2018 ö 4

Sachverhalt

Herr Wolff von der Wolff Gruppe stellt die mit dem Arbeitskreis abgestimmten Varianten über den neuen Radwegverlauf im Bereich der Erweiterung der Fa. Schüller Möbelwerke KG vor.
Der Arbeitskreis berät am 10.07.2018 über die Varianten. Das Ergebnis wird in der Sitzung bekanntgegeben.  

Diskussionsverlauf

Es wurde angeregt zu versuchen, die Geschwindigkeit innerhalb der beiden Kreisverkehre zu reduzieren.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Variante 4.2 umzusetzen und in den Bebauungsplanentwurf in der Form aufzunehmen. Dieser Beschluss ist vorbehaltlich
  1. der Entscheidung über den Kreisverkehr;
  2. dem Erwerb der benötigten Flächen;
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Grundstücksverhandlungen zu führen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Stadtratsmitglieder Manfred Niederauer und Max Heller haben wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen.

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5. Behandlung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen - Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 20 "Steinweg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 72. Stadtratssitzung 11.07.2018 ö 5

Sachverhalt

Behandlung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Bekanntmachung der allgemeinen Ziele und Zwecke sowie der wesentlichen Auswirkungen der Planung

Im Februar 2018 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 20 „Steinweg“ durch den Stadtrat gefasst und danach die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung öffentlich bekannt gemacht. Im Zuge dessen hatte die Öffentlichkeit im Zeitraum von drei Wochen die Gelegenheit zur Einsicht und Äußerung. Im Rahmen dessen wurden drei Stellungnahmen abgegeben.

Zu diesen Stellungnahmen wurden Abwägungsvorschläge erarbeitet und liegen nun mit Stand vom 11.07.2018 vor.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die vorliegenden Abwägungsvorschläge (Stand: 11.07.2018) zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Bekanntmachung der allgemeinen Ziele und Zwecke sowie der wesentlichen Auswirkungen der Planung zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 20 „Steinweg“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download BBP20_Steinweg_Vorentwurf_Abwägung_180628 (00000002).pdf

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6. Billigung Bebauungsplanentwurf u. Beschluss öffentlicher Auslegung - Bebauungsplan mit integr. Grünordnungsplan Nr. 20 "Steinweg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 72. Stadtratssitzung 11.07.2018 ö 6

Sachverhalt

Billigung des Bebauungsplanentwurfs und Beschluss über die öffentliche Auslegung des Entwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 20 „Steinweg“ ist die Wiedernutzbarmachung von teilweise brachliegenden aber bereits bebauten sowie versiegelten Flächen. Es erfolgt somit keine Entwicklung bisher unbebauter Bereiche, sondern es soll durch den Umbau und die Aufwertung vorhandener Strukturen eine untergenutzte innerörtliche Fläche einer neuen Nutzung zugeführt werden. Der Bebauungsplan ist für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich, da die vorgesehenen Nutzungsanpassungen und -änderungen in der bisherigen Gemengelage auf ein solides planungsrechtliches Fundament gestellt werden sollen und auch das Verwaltungsgericht Ansbach auf ein Planungserfordernis hingewiesen hat (hiernach keine Realisierbarkeit auf der Grundlage von § 34 BauGB). Mit der Planung soll insbesondere die Versorgung der Bevölkerung in gut erreichbarer, zentraler Innenstadtlage verbessert werden. Im Fokus steht dabei eine gute fußläufige Anbindung an die umliegenden Wohngebiete.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt nach § 13a BauGB als sogenannter „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ und demzufolge im beschleunigten Verfahren. Die Voraussetzungen liegen hierfür vor, da es sich hierbei um die Wiedernutzbarmachung von Flächen handelt, eine Fläche von weniger als 20.000 m² versiegelt und keine Schutzgüter nach § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB (= Natura 2000-Gebiete, FFH- und Vogelschutzgebiete) beeinträchtigt werden. Für die Aufstellung des Bebauungsplans ist im beschleunigten Verfahren im Sinne des § 13a Abs. 3 Satz 1 Ziff. 1 BauGB keine Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (strategische Umweltprüfung) erforderlich.

Unter der Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie detaillierten schalltechnischen Betrachtungen wurde der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 20 „Steinweg“ mit integriertem Grünordnungsplan (Stand vom 11.07.2018) durch das Planungsbüro Vogelsang in Zusammenarbeit mit dem Büro Landschaftsplanung Klebe erarbeitet.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die vorliegenden Abwägungsvorschläge (Stand: 11.07.2018) zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Bekanntmachung der allgemeinen Ziele und Zwecke sowie der wesentlichen Auswirkungen der Planung zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 20 „Steinweg“.

a)        Der Stadtrat billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 20 „Steinweg“ mit integriertem Grünordnungsplan und Begründung in der Fassung vom 11.07.2018.
b)        Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des gebilligten Entwurfs die Beteiligung der Öffentlichkeit / öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
c)        Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss sowie die öffentliche Auslegung ortsüblich bekannt zu machen.
d)        Das Planungsbüro Vogelsang wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen und ihre Stellungnahmen zur Planung einzuholen.
e)        Der Bürgermeister wird beauftragt aufgrund der heutigen Beratung eine städtebauliche Vereinbarung mit dem Eigentümer hinsichtlich der Regelung der Zufahrtsberechtigung zu vereinbaren. Desweiteren wird er beauftragt im Rahmen einer Verkehrsschau die verkehrsrechtlichen Anordnungen mit der Polizei zu besprechen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download Her_BBP20_Steinweg_Entwurf_Begründung_mAnlagen (00000002).pdf
Download Her_BBP20_Steinweg_Entwurf_Plan (00000002).pdf
Download Her_BBP20_Steinweg_Entwurf_Plan (00000002).pdf

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7. 24. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken (8)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 72. Stadtratssitzung 11.07.2018 ö 7

Sachverhalt

Mit dem vorliegenden Änderungsentwurf wird die am 01.04.2010 in Kraft getretene 11. Änderung des Regionalplans im Teilkapitel 7.1 „Natur und Landschaft“ um die Teilkapitel 7.1.3.1 „Regionale Grünzüge“ und 7.1.3.3 „Trenngrün“ ergänzt. Über die 24. Änderung sollen die Vorgaben aus dem Landesentwicklungsprogramm Bayern, 7.1.4 (Z) und 3.3 (B), für die Region Westmittelfranken umgesetzt werden.

Die Stadt Herrieden ist in einem Teilbereich betroffen. Zwischen dem Baugebiet Schrotfeld und dem Ortsteil Hohenberg ist ein Grünzug bzw. Trenngrün vorgesehen. Im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wurde einer Grünzäsur zugestimmt und in den Entwurf aufgenommen.

Die Pläne hierzu sind  im RIS hinterlegt.  

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der 24. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken (8); Teilkapitel 7.1.3.1 „Regionale Grünzüge“ und 7.1.3.3 „Trenngrün“ zu.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download 1_24_Aenderung_Aenderungsbegruendung.pdf
Download 2_24_Aenderung_Ziele-Grundsaetze.pdf
Download 3_24_Aenderung_Begruendung.pdf
Download 4_24_Aenderung_Tekturkarte.pdf
Download 5_24_Aenderung_Umweltbericht_.pdf

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8. 25. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 72. Stadtratssitzung 11.07.2018 ö 8

Sachverhalt

Mit dem vorliegenden Änderungsentwurf wird die am 18.10.2016 in Kraft getretene 21. Änderung des Regionalplans im Teilkapitel 5.2 „Bodenschätze“ überarbeitet. Über die 25. Änderung sollen diverse Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Gewinnung und Sicherung von Gips im Bereich der Stadt Bad Windheim, des Marktes Markt Nordheim sowie der Gemeinde Weigenheim neu bewertet und zugeschnitten werden, um auf die neuesten Erkenntnisse hinsichtlich der Qualität und Mächtigkeit der Lagerstätten zu reagieren.

Rechtliche Würdigung

Belange der Stadt Herrieden sind durch die 25. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken (8) nicht betroffen.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der 25. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken (8); Teilkapitel 5.2 Bodenschätze, zu.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download 2_25_Aenderung_Ziele-Grundsaetze.pdf
Download 3_25_Aenderung_Begruendung.pdf
Download 4_25_Aenderung__Gebietsvorschlag.pdf
Download 4_25_Aenderung_Gebietsvorschlag_GI_17_42.pdf
Download 5_25_Aenderung_Umweltbericht.pdf

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9. Änderung bestehender Werbung, Anbringung von Werbung am Neubau, Erstellung von Fahnenmasten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 72. Stadtratssitzung 11.07.2018 ö 9

Sachverhalt

Die Verwaltung weist auf folgenden Sachverhalt hin:
Die momentan über dem Bebauungsplan liegende Veränderungssperre beinhaltet auch verfahrensfreie Werbeanlagen. Dieser Bauantrag wäre normalerweise nach Art. 57 BayBO verfahrensfrei.

Der Formhalber wird jedoch der BUL-Beschluss vom 05.06.2018 zitiert:
Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 05.06.2018 beraten:
„Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 23.05.2017 beraten:
„Bauantrag für die Änderung bestehender Werbung, Anbringung von Werbung am Neubau, Erstellung von 2 x 3 Fahnenmasten mit einer Höhe von 12 m von Hanife Akyildiz auf Flst. 843/5, Gemarkung Neunstetten, Am Eichelberg 4, Bebauungsplan Nr. 14 GE-Gebiet Regmannsdorf II.

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.
Abstimmungsergebnis 0:8
Abstimmungsbemerkung: Somit ist der Bauantrag abgelehnt.“

Im Stadtrat am 24.05.2017 erging folgender Beschluss: „Der Stadtrat beschließt die gemeindliche Einvernahme zu erteilen. Das Abstimmungsergebnis war 0:19.“
Die gemeindliche Einvernahme wurde somit nicht erteilt.

Durch das Landratsamt Ansbach erging am 13.11.2017 ein ablehnender Bescheid aufgrund der ablehnenden gemeindlichen Einvernahme und unserer Veränderungssperre.

Der neue Tekturantrag für die Änderung einer bestehenden Werbung und Antrag auf Anbringung von Werbung am Neubau mit Antrag auf Erstellung von 2x3 Fahnenmasten mit 10 m Höhe von Hanife Akyildiz auf Flst. 843/5, Gemarkung Neunstetten,
Am Eichelberg 4, Bebauungsplan Nr. 14 GE-Gebiet Regmannsdorf II, vom 09.01.2018.

Folgendes wurde im Tekturantrag geändert:
  • Die ursprünglich vorgesehenen 3 Schriftzüge werden in „Erotik Fantasy Haus“ geändert.  Die Logos entfallen ersatzlos.  
  • Die Höhe der beantragten 6 Werbefahnen werden von 12,00 m auf 10,00 m geändert.    

Rechtliche Würdigung

Gemäß Art. 57, Abs. 2, Nr. 6 BayBO sind Werbeanlagen mit einer freien Höhe bis 10 m, sowie, soweit sie in, auf oder an einer bestehenden baulichen Anlage errichtet werden, die damit verbundene Änderung der Nutzung oder der äußeren Gestalt der Anlage, im Geltungsbereich einer städtebaulichen oder Satzung nach Art. 81, die Regelungen über die Zulässigkeit, den Standort und die Größe der Anlage enthält, wenn sie den Festsetzungen der Satzung entspricht, verfahrensfrei.

Auszug aus den Bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften des Bebauungsplanes Nr. 14, Gewerbegebiet Regmannsdorf II:

„2.4 Werbeanlagen sind grundsätzlich zulässig, dürfen jedoch nicht von der BAB A6 und von der Anschlussstelle aus sichtbar sein. Sämtliche Werbeanlagen bedürfen der Zustimmung der Stadt Herrieden.“

Der Stadtrat hat hierzu in seiner Sitzung am 03.05.2017 die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbegebiet Regmannsdorf I + II“ beschlossen und die Veränderungssperre Nr. 1 erlassen.

Nach mehreren Gesprächen zwischen der Raum- und Landesplanung, Regierung von Mittelfranken, der Planerin Frau Vogelsang und dem Grundstückseigentümer, Herrn Nägelein konnte man sich auf eine weitere Nutzung durch Einzelhandel, auf der Teilfläche von Herrn Nägelein, im Bebauungsplan Nr. 18 „Gewerbegebiet Regmannsdorf I + II“, nicht einigen.

Die Verwaltung wird in der Sitzung eine mögliche weitere Vorgehensweise erläutern.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme zu erteilen“.

Das Abstimmungsergebnis war 0:6. Somit wurde der Bauantrag abgelehnt.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschuss an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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10. Neubau eines Gästehauses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 72. Stadtratssitzung 11.07.2018 ö 10

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 05.06.2018 beraten:
„Bauantrag für den Neubau eines Gästehauses von Max Schneider, auf Flst. 104, Gemarkung Hohenberg, Schernberg 1.“
Rechtliche Würdigung:
“Das vorgesehene Bauvorhaben liegt im unüberplanten Innenbereich des Ortsteils Schernberg und nach § 34 BauGB genehmigungsfähig. Im Entwurf des Flächennutzungsplanes ist eine Mischbaufläche in diesem Bereich vorgesehen.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“

Rechtliche Würdigung

Das vorgesehene Bauvorhaben liegt im unüberplanten Innenbereich des Ortsteils Schernberg und nach § 34 BauGB genehmigungsfähig. Im Entwurf des Flächennutzungsplanes ist eine Mischbaufläche in diesem Bereich vorgesehen.  

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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11. Nutzungsänderung Metzgereifläche zur Eisdiele

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 72. Stadtratssitzung 11.07.2018 ö 11

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 26.06.2018 beraten:
„Bauantrag für die Nutzungsänderung einer Metzgereifläche zur Eisdiele mit Verbindung zur bestehenden Pizzeria von Wolfgang Kühlechner auf Flst. 1220, Gemarkung Herrieden, Industriestraße 6, im Bebauungsplan Nr. 3, Herrieden.

Anmerkung der Verwaltung:
Es liegt nur eine Ausfertigung des Bauantrages vor, da die Pläne direkt im Landratsamt abgegeben wurden.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschuss an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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12. Neubau eines Bürogebäudes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 72. Stadtratssitzung 11.07.2018 ö 12

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 26.06.2016 beraten:
„Bauantrag für den Neubau eines Bürogebäudes der Firma Roland Wagner auf Flst. 410, Gemarkung Hohenberg, Seebronn 2.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben liegt im Ortsteil Seebronn, der im Flächennutzungsplan als Außenbereich dargestellt ist, jedoch im Zusammenhang mit der vorhandenen Bebauung nach § 34 BauGB zu sehen und somit genehmigungsfähig ist.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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13. Stiftsbasilikakonzerte 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 72. Stadtratssitzung 11.07.2018 ö 13

Sachverhalt

In der Sitzung vom 10.07.2018 wurden dem Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport, Tourismus und Partnerschaften, folgende Konzertvorschläge des Trägerkreises für die Stiftsbasilikakonzerte 2019 vorgelegt:

„Der Trägerkreis Stiftsbasilikakonzerte plant für das Jahr 2019 folgende Konzerte durchzuführen:  
     
Samstag, 23. März 2019       20:00 Uhr
Windsbacher Knabenchor
Kontakt: Delf Lammers, Windsbach
 6.500,-- € + Abendessen
Kulturwochenende
17. - 19.05.2019
Alphorn Charly Hopp
Blechmafia
1.000,-- €
2.000,-- €
Sonntag, 29. September 2019
18:00 Uhr
Amadeus–Chor 2 Orgelstücke
Herr Rolf Schowalter
1.000,-- € + Imbiss
Sonntag, 10. November 2019 (oder 17.11.2019)
Gospelchor Leutershausen
Herr Raimund Leis
1.000,-- €
Sonntag, 29. Dezember 2019
Stiftsbasilikachor +
Evang. Chor Leutershausen
Ca. 4.000,-- € - 5.000,-- €
(je nach GEMA-Geb.)

Der Trägerkreis bittet um die Genehmigung der Konzertreihe und um die Übernahme des eventuell entstehenden Defizits. Abgerechnet wird in einer Jahresbilanz, so dass ein Einnahmeüberschuss zunächst das Defizit anderer Konzerte ausgleicht.
Erst am Ende wird ein etwaiges Defizit ausgeglichen.“

Der Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport, Tourismus und Partnerschaften fasste folgenden Beschluss: „Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Programmaufstellung des Trägerkreises Stiftsbasilikakonzerte für das Jahr 2019 zu genehmigen. Vorab soll noch von der Verwaltung geklärt werden, wie sich der Betrag für das letzte Konzert am 29.12.2019 zusammensetzt und welchen Einfluss die Gema-Gebühren auf die Kosten haben.“

Diskussionsverlauf

Frau Schwander erläutert die Kosten für das Konzert am 29.12.2019. Die Chöre erhalten nur einen geringen Betrag, der größere Anteil entfällt auf das Orchester und die Gema-Gebühren . Aus dem Gremium kommt der Vorschlag, die Ausgaben künftig aufgeschlüsselt darzustellen.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Jugend, Kultur, Sport, Tourismus und Partnerschaften an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Stadtratsmitglied Wolfgang Strauß war bei der Abstimmung nicht im Saal.

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14. Änderung der Zuschussrichtlinie der Stadt Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 72. Stadtratssitzung 11.07.2018 ö 14

Sachverhalt

In der Sitzung des Stadtrates am 12.04.2018 wurde der Beschluss gefasst, dass die Zuschussrichtlinie der Stadt Herrieden mit sofortiger Wirkung (Stand: 12.04.2018) in Kraft treten soll.
Bei der Ausarbeitung der Zuschussrichtlinie wurde nicht an die Arbeit der kulturschaffenden Vereine gedacht. Diese Arbeiten sind sehr zeitintensiv und auch mit einem zum Teil hohen finanziellen Risiko verbunden.
Dieser Sachverhalt soll nun nachträglich in der Zuschussrichtlinie aufgenommen werden.

Der in die Zuschussrichtlinie aufzunehmende Textbaustein soll wie folgt lauten:

  • Veranstaltungen von kulturschaffenden Vereinen:
Auftretende Defizite, gemäß der Jahresrechnung, werden bis zu 100 % von der Stadt Herrieden übernommen. Es werden nur Veranstaltungen berücksichtigt, bei denen Eintritt verlangt wurde. Ferner werden nur solche Positionen in der Jahresrechnung berücksichtigt, welche im betreffenden Kalenderjahr durchgeführt und direkt mit der Veranstaltung in Verbindung gebracht werden können.

Der Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport, Tourismus und Partnerschaften fasste folgenden Beschluss: „Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Aufnahme des Sachverhaltes „Veranstaltungen von kulturschaffenden Vereinen“ in der Zuschussrichtlinie zu beschließen. Die Zuschussrichtlinien treten ab dem Beschluss im Stadtrat in Kraft.“ Mit einer Abstimmung von 0:7 hat der Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport, Tourismus und Partnerschaften die Änderung der Zuschussrichtlinie abgelehnt.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Jugend-, Kultur-, Sport, Tourismus und Partnerschaften an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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15. Servicevertrag für den Atemschutzkompressor der Feuerwehr Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 72. Stadtratssitzung 11.07.2018 ö 15

Sachverhalt

Für die Wartung des Atemschutzkompressors der Feuerwehr Herrieden, welcher 2017 von der Fa. Dräger aus Lübeck gekauft wurde, wurde uns ein Wartungsvertragsangebot unterbreitet.  Die vorgeschriebene jährliche Wartung der Anlage wird mit 1.223 ,32 € brutto angeboten.
Die durchschnittlichen Wartungskosten der Jahre 2014 bis 2016 betrugen 1.354,12 € brutto. Daher ist das Wartungsvertragsangebot der Fa. Dräger aus Lübeck als wirtschaftlich zu sehen.
Der Servicevertrag wird bis auf weiteres abgeschlossen. Er kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres durch einen eingeschriebenen Brief gekündigt werden.

Finanzielle Auswirkungen

HHSt: 1300.5210         è   1.223,32 € brutto

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem Abschluss des Wartungsvertrages für den Atemschutzkompressor der FFW Herrieden mit der Fa. Dräger aus Lübeck zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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16. Bau einer Mountainbikestrecke am Bärenloch - Vergabe Tiefbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 72. Stadtratssitzung 11.07.2018 ö 16

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der BUL-Ausschusssitzung  vom 05.06.2018 beraten:
„Für die Tiefbauarbeiten zum Bau des LEADER-Förderprojektes „Mountainbike Parcours Bärenloch“ wurde eine beschränkt-öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Es wurden zwei gültige Angebote abgegeben. Das als wirtschaftlichste zu wertende Angebot wurde von der Firma Velosolutions, Schneestern GmbH & Co.KG aus Durach mit einer Angebotssumme von 146.719,86 € brutto abgegeben. Die Kostenberechnung lag bei 146.719,86 € brutto.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der Vergabe an die Firma Velosolutions, Schneestern GmbH & Co.KG aus Durach zu einer Angebotssumme von 146.719,86 € brutto zu zustimmen.“

Finanzielle Auswirkungen

HHSt.: 5500.9350
Ansatz: 125.000 €, Haushaltsreste 70.132 €

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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17. Vergabe Beschilderung ehemalige Bahnstrecke Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 72. Stadtratssitzung 11.07.2018 ö 17

Sachverhalt

In der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Kultur, Sport, Tourismus und Partnerschaften vom 10.07.2018 wurde folgender Sachverhalt besprochen:
„In der Sitzung des Ausschusses Jugend, Kultur, Sport, Tourismus und Partnerschaften vom 07.05.2018 wurde festgestellt, dass eine Förderung der Beschilderung der ehemaligen Bahnstrecke nur als Projekt über die Region Hesselberg in einem regionalen touristischen Wegenetz möglich ist. Um den Herrieder Abschnitt auf den Weg zu bringen wurde von der Verwaltung bei der Fa. Grass, Pegnitz ein Angebot mit Entwurf der Schautafeln eingeholt. Das Angebot beläuft sich auf 36.742,44 Euro brutto. Im Rahmen der Kostenschätzung über das Architekturbüro Jechnerer hat die Fa. Grass bereits sehr viele Vorarbeiten im Bereich Grafik und Layout geleistet. Daher wurde nur dieses eine Angebot eingeholt.
Die Arbeitsgruppe „ehemalige Bahnstrecke“ hat sich am Montag, den 09.07.2018 getroffen, um den Entwurf zu besprechen.“
Die Arbeitsgruppe hat über die Entwürfe für die Beschilderung der ehemaligen Bahnstrecke von der Fa. Grass, Pegnitz, beraten. Die ausgewählte Beschilderung wird in der Sitzung am 25.07.2018 als Bekanntgabe dem Gremium vorgestellt. Im Haushaltplan sind die Ausgaben bereits eingestellt.

Der Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport, Tourismus und Partnerschaften fasste folgenden Beschluss: „Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Auftrag für die Beschilderung der ehemaligen Bahnstrecke für den Herrieder Teilbereich an die Fa. Grass aus Pegnitz mit dem Betrag von 36.742,44 € brutto zu vergeben.“

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Jugend, Kultur, Sport, Tourismus und Partnerschaften an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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18. Vorschlag für das Ehrenamt des Partnerschaftsbeauftragten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 72. Stadtratssitzung 11.07.2018 ö 18

Sachverhalt

Am 10.07.2018 wurde Herr Karl Balk im Ausschuss für Jugend-, Kultur-, Sport, Tourismus und Partnerschaften auf eigenen Wunsch von seinem Ehrenamt als Partnerschaftsbeauftragter entbunden. Bürgermeister Brandl schlägt Herrn Stefan Horndasch als neuen Partnerschaftsbeauftragten im Bereich der Partnerschaft mit den Amerikanern vor und fragt diesen, ob er das Ehrenamt annehmen möchte. Herr Horndasch hat bereits zugestimmt. Herr Balk soll am Festtag zum 30-jährigen Partnerschaftsjubiläum mit den Amerikanern verabschiedet werden.

Diskussionsverlauf

Frau Schwander teilt mit, dass ein Partnerschaftsbeauftragter für Bockau gesucht wird.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem Vorschlag des Herrn Bürgermeister Brandl zu, Herrn Stefan Horndasch als neuen Partnerschaftsbeauftragten der Stadt Herrieden im Bereich der Amerikaner zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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19. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 72. Stadtratssitzung 11.07.2018 ö 19
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19.1. Anfrage von Curt Bauer - Erweiterung "Museum auf dem Weg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 72. Stadtratssitzung 11.07.2018 ö 19.1

Sachverhalt

Herr Bauer fragt an, ob noch Änderungen bei der Beschilderung der Erweiterung „Museum auf dem Weg“  möglich sind. Bürgermeister Brandl antwortet, dass es sich hier um Entwürfe handelt und Änderungen eingebracht werden können.

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19.2. Anfrage von Gaby Rauch - Auszeichnung für Seniorensport

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 72. Stadtratssitzung 11.07.2018 ö 19.2

Sachverhalt

Frau Rauch teilt mit, dass der SG Herrieden, Übungsleiterin Frau Brigitte Vogl, eine Auszeichnung für den Seniorensport zuteil wird. Frau Rauch bittet darum, dies in einem würdigen Rahmen zu tun. Bürgermeister Brandl antwortet, dass es hierzu schon Gespräche gegeben hat. Die Ehrung könnte im Rahmen des Ehrenamtsabends 2019 stattfinden.

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20. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 72. Stadtratssitzung 11.07.2018 ö 20

Sachverhalt

Es wird keine Bürgeranfrage gestellt.

Datenstand vom 27.07.2018 11:08 Uhr