Datum: 27.11.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kath. Pfarrheim Herrieden
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 23:37 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.11.2018
3 Bekanntgaben
3.1 Ehrung Sitzungsteilnahme Ludwig Bengel
3.2 Sitzungstermine 2019
3.3 Zuwendungsbescheide für die Investitionsmaßnahme "Digitales Klassenzimmer" der Grund- und Mittelschule Herrieden
3.4 Formlose Bauvoranfrage CETPM aus der Sitzung vom 07.11.2018 - Antwort auf den Einwand über die frühere Ablehnung eines Vorhabens
3.5 Zuschussantrag der FFW Elbersroth - Anschaffung eines Hochhubwagens
3.6 Neue Vorstandschaft im Gewerbe- und Stadtmarketingverein Herrieden 3000 e.V.
4 Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages für die Erweiterungsfläche der Fa. Schüller
5 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Herrieden im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 19 Gewerbegebiet "Rother Straße" - Billigungs- und Auslegungsbeschluss
6 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 für das Gewerbegebiet "Rother Straße" der Stadt Herrieden - Billigungs- und Auslegungsbeschluss
7 Formlose Bauvoranfrage Nutzungsänderung in Gastronomie
8 Geschlossene Kanalsanierung Neunstetten / Rauenzell
9 Aufstellung Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren - Leben findet Innenstadt": Jahresantrag 2019
10 Strobel´sche Stipendienstiftung; Jahresrechnung 2017 und Haushalt 2018
11 Armendürftungsstiftung; Jahresrechnung 2017 und Haushalt 2018
12 Stadtstiftung; Jahresrechnung 2017 und Haushalt 2018
13 Zuführung zur Sonderrücklage; Außerplanmäßige Ausgabe
14 Anfragen
14.1 Anfrage von Johann Heller - Kindergartenbus
15 Bürgeranfragen
15.1 Anfrage von Frau Lachenmaier-Bogumil - Trinkwasserprüfung
15.2 Anfrage von Matthias Rank - Terminplan zur Baumaßnahme Gewerbegebiet "Rother Straße"

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 77. Stadtratssitzung 27.11.2018 ö 1

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Alfons Brandl begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Zumach von der Fränkischen Landeszeitung, Herrn Willi Heller und Frau Barbara Grabner, Ing.-Büro Heller, Herrn Günter Zimmer und Frau Annika Herrmann, Wolff-Gruppe, und Herrn Rechtsanwalt Herbert  Kohler sowie 18 Zuhörer. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.11.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 77. Stadtratssitzung 27.11.2018 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 07.11.2018 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.

Dokumente
Download Niederschrift ö vom 07.11.2018.pdf

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 77. Stadtratssitzung 27.11.2018 ö 3
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3.1. Ehrung Sitzungsteilnahme Ludwig Bengel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 77. Stadtratssitzung 27.11.2018 ö 3.1

Sachverhalt

Mit dem heutigen Tag hat das Stadtratsmitglied Ludwig Bengel seit seiner Wahl im Jahr 1984 an insgesamt 500 Sitzungen des Stadtrates teilgenommen. Bürgermeister Brandl bedankt sich für die geleistete Arbeit in über 30 Jahren und überreicht als Anerkennung die Silbermedaille zur 1225-Jahr-Feier der Stadt Herrieden und einen Gutschein.

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3.2. Sitzungstermine 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 77. Stadtratssitzung 27.11.2018 ö 3.2

Sachverhalt

Bürgermeister Brandl gibt die Sitzungstermine 2019 bekannt. Der Sitzungsplan ist im RIS hinterlegt.

Dokumente
Download Sitzungsplan-2019.pdf

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3.3. Zuwendungsbescheide für die Investitionsmaßnahme "Digitales Klassenzimmer" der Grund- und Mittelschule Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 77. Stadtratssitzung 27.11.2018 ö 3.3

Sachverhalt

Am 13.11.2018 sind die Zuwendungsbescheide für das Förderprogramm „Digitales Klassenzimmer“ bei der Stadtverwaltung eingegangen.

Für die Grundschule der Stadt Herrieden beträgt das Digitalbudget für das Kalenderjahr 2018  28.885,00 €.
Für die Mittelschule der Schulverbandes Herrieden beträgt das Digitalbudget für das Kalenderjahr 2018   28.254,00 €.
Da die Laufzeit des Förderprogrammes „Digitales Klassenzimmer“ 3 Jahre beträgt, werden auch für die Jahre 2019 und 2020 weitere Digitalbudgets in gleicher Höhe beantragt.  

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form einer Festbetragsfinanzierung. Der Zuwendungsempfänger hat mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben als Eigenmittel aufzubringen.

Da die Anschaffungen nicht mehr im Kalenderjahr 2018 durchgeführt werden, können die Zuwendungen für die Schulen in das Jahr 2019 übertragen werden.
Die Anschaffungen werden mit den Verantwortlichen der Grund- und Mittelschule abgesprochen.

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3.4. Formlose Bauvoranfrage CETPM aus der Sitzung vom 07.11.2018 - Antwort auf den Einwand über die frühere Ablehnung eines Vorhabens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 77. Stadtratssitzung 27.11.2018 ö 3.4

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Klaus Rupprecht hat während der Diskussion über die formlose Bauvoranfrage des CETPM in der Stadtratssitzung am 07.11.2018 geäußert, der Stadtrat hätte an derselben Stelle ein ähnliches Vorhaben bereits abgelehnt. Die Verwaltung erhielt den Auftrag, dies zu prüfen. Dem BUL-Ausschuss wurde im Jahr 2015 eine Reservierungsanfrage für besagtes Grundstück gestellt. Gleichzeitig wurde das dort vorgesehene Vorhaben vorgestellt. Es war geplant sogenannte Wohn-Cubes zu erstellen. Der BUL-Ausschuss hatte seinerzeit der Reservierung für eine gewisse Zeit zugestimmt. Noch vor Ablauf der Reservierungsfrist wurde dann aber die Reservierung wieder zurückgegeben, weil der Vorhabensträger in der Zwischenzeit eine andere Idee für ein anderes Grundstück entwickelt hatte. Alle weiteren Details würden den Umstand der Nichtöffentlichkeit erfordern, sodass gerne in nichtöffentlicher Sitzung weitergehende Informationen gegeben werden können, sollte dies erforderlich sein.

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3.5. Zuschussantrag der FFW Elbersroth - Anschaffung eines Hochhubwagens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 77. Stadtratssitzung 27.11.2018 ö 3.5

Sachverhalt

Entsprechend der am 12.04.2018 vom Stadtrat verabschiedeten Zuschussrichtlinie, arbeitet die Verwaltung entsprechende Anträge der Vereine ab. Für das Haushaltsjahr 2018 werden die Anträge noch als Bekanntgabe in den Stadtratssitzungen benannt. Künftig wird zum Jahresende eine Aufstellung der gewährten Zuschüsse bekanntgegeben.

Die Freiwillige Feuerwehr Elbersroth hat einen Hochhubwagen gekauft. Dieser wird im Feuerwehrgerätehaus benötigt, um die Ausstattung der Feuerwehr in das Hochregal ein- bzw. auszulagern.
Die Gesamtkosten der Anschaffung belaufen sich auf 1.334,93 €.
Die Feuerwehr Elbersroth bittet mit Schreiben vom 29.10.2018 für die Anschaffung des Hochhubwagens einen Zuschuss zu gewähren.
Der Zuschuss laut Zuschussrichtlinie beträgt für die Anschaffung von Ausstattungsgegenständen der Feuerwehrhäuser 50 % der Anschaffungskosten.
Der Zuschussantrag der Freiwilligen Feuerwehr Elbersroth ist im RIS hinterlegt.
Der Freiwilligen Feuerwehr Elbersroth wird ein Zuschuss analog der Zuschussrichtlinie in Höhe von 667,47 € gewährt.

Finanzielle Auswirkungen

Haushaltsjahr 2019: HHSt. 1300.9880     50 % aus 1.334,93 € brutto    è   667,47  € brutto

Dokumente
Download Zuschussantrag.pdf

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3.6. Neue Vorstandschaft im Gewerbe- und Stadtmarketingverein Herrieden 3000 e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 77. Stadtratssitzung 27.11.2018 ö 3.6

Sachverhalt

Am 14.11.2018 wurde in der Jahreshauptversammlung des Gewerbe- und Stadtmarketingverein Herrieden 3000 e.V. die Vorstandschaft neu gewählt:
Zur 1. Vorsitzenden wurde Carole Holzhäuer (Anthemis Apotheke) gewählt.
Zur 2. Vorsitzenden wurde Sonja Schnell (Sonja’s Augenblick) gewählt.
Kassier ist Katja Rühl (VR Bank), Schriftführer ist Daniel Härtfelder (Sparkasse).
Die Stadt Herrieden ist geborenes Mitglied des Vorstandes.

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4. Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages für die Erweiterungsfläche der Fa. Schüller

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 77. Stadtratssitzung 27.11.2018 ö 4

Sachverhalt

Zum Bebauungsplanverfahren Bebauungsplan Nr. 19 Gewerbegebiet „Rother Straße“ ist hinsichtlich der Kostenübernahme und Aufgabenverteilung ein Städtebaulicher Vertrag zwischen der Schüller Möbelwerk KG, Herrieden, der Schüller-Küchen Verwaltungsgesellschaft mbH, Herrieden, und der Stadt Herrieden zu schließen. Der Entwurf ist im RIS hinterlegt.  

Rechtliche Würdigung

BauGB § 11

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem S tädtebaulichen Vertrag zu und ermächtigt den Ersten Bürgermeister Alfons Brandl diesen abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Dokumente
Download Städtebaulicher Vertrag 21.11.18.pdf

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5. 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Herrieden im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 19 Gewerbegebiet "Rother Straße" - Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 73. Stadtratssitzung 25.07.2018 ö 4
Stadtrat (Stadt Herrieden) 77. Stadtratssitzung 27.11.2018 ö 5

Sachverhalt

Die geplante Betriebserweiterung der Fa. Schüller Möbelwerk KG erfordert einen Bebauungsplan, sowie eine Flächennutzungsplanänderung in direktem Anschluss an die bestehende Bebauung.
Die punktuelle Änderung ist erforderlich, um den Flächennutzungsplan mit den Zielen des Bebauungsplanes Nr. 19 Gewerbegebiet „Rother Straße“ abzugleichen.

Die Vorentwürfe der 17. Flächennutzungsplanänderung lagen mit der Begründung und dem Umweltbericht zur Vorinformation bei der Stadt Herrieden in der Zeit vom 31. August 2018 bis einschließlich 01. Oktober 2018 aus. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt am 23.08.2018 wurde die Öffentlichkeit zur Beteiligung an der Bauleitplanung eingeladen. In der gleichen Zeit wurden die Träger öffentlicher Belange gehört.

Der Stadtrat behandelt in seiner Sitzung am 27.11.2018 die eingegangenen Stellungnahmen der am Verfahren beteiligten Behörden und Trägern öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB), die Abstimmung mit den Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB) und die frühzeitige Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) wie folgt:

  1. Während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gingen drei Stellungnahmen von Seiten der Bürger ein. Die Stellungnahmen und Abwägungen können aus der Anlage 1-3 entnommen werden.

  1. Beratung über die Stellungnahmen / Abwägung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Es wurden 24 Behörden/TÖB mit Brief vom 20.08.2018 angeschrieben und gebeten, sich schriftlich zur Planung zu äußern. Von den angeschriebenen Dienststellen haben 8 Anregungen und Hinweise zur Planung mitgeteilt. Weitere 11 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben erklärt, dass Sie keine Einwendungen haben. Die Stellungnahmen und Abwägungen können aus der Anlage 4 (Abwägungstabelle) entnommen werden.

Der Entwurf der 17. Flächennutzungsplanänderung wurde entsprechend überarbeitet. Die Verwaltung legt den überarbeiteten Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 27.11.2018 zur Beschlussfassung vor.

Beschluss

  1. Der Stadtrat stimmt den formulierten Beschlussvorschlägen (lt. Anlage 1-3) unter Berücksichtigung des noch zu ändernden Planes hinsichtlich eines Kreisverkehrs zu.

  1. Der Stadtrat stimmt den formulierten Beschlussvorschlägen laut Abwägungstabelle unter Berücksichtigung der noch zu ändernden Planung  (siehe Anlage 4) zu.

  1. Der Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Änderung vom 27.11.2018 wird gebilligt, mit der Maßgabe, dass in dem Entwurf der Kreisverkehr Rother Straße / Staatsstraße sowie in den zeichnerischen und rechtlichen Festsetzungen, die aus Rechtsgründen erforderlichen Änderungen bzw. Ergänzungen aufgenommen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grund des so geänderten Bebauungsplanentwurfs die förmliche Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten und über Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Stadtratsmitglieder Manfred Niederauer und Max Heller haben wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen.

Dokumente
Download 01_FlächennutzungsplanänderungSchüller.pdf
Download 02_Begründung_FlächennutzungsplanSchüller.pdf
Download Abwägung Mauksch_FNP.pdf

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6. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 für das Gewerbegebiet "Rother Straße" der Stadt Herrieden - Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 73. Stadtratssitzung 25.07.2018 ö 5
Stadtrat (Stadt Herrieden) 77. Stadtratssitzung 27.11.2018 ö 6

Sachverhalt

Die Firma Schüller Möbelwerk KG wurde vor über 50 Jahren in Herrieden gegründet. Mittlerweile ist der Betrieb auf über 1.600 Mitarbeiter gewachsen und produziert jährlich ca.120.000 Küchen.
Für die erforderliche Erweiterung sind zusätzliche Bebauungen von 10 bis 11 ha nötig. Neben Produktionsgebäuden sind auch zusätzliche Lagerkapazitäten und Logistik erforderlich.
Die geplante Erweiterung erfordert einen Bebauungsplan in direktem Anschluss an die bestehende Bebauung.

Die Vorentwürfe des Bebauungsplanes Nr. 19 Gewerbegebiet "Rother Straße" lagen mit Begründung, Umweltbericht, Schallschutzgutachten und Verkehrsgutachten zur Vorinformation bei der Stadt Herrieden in der Zeit vom 31. August 2018 bis einschließlich 01. Oktober 2018 aus. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt am 23.08.2018 wurde die Öffentlichkeit zur Beteiligung an der Bauleitplanung eingeladen. In der gleichen Zeit wurden die Träger öffentlicher Belange gehört.

Der Stadtrat behandelt in seiner Sitzung am 27.11.2018 die eingegangenen Stellungnahmen der am Verfahren beteiligten Behörden und Trägern öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB), die Abstimmung mit den Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB) und die frühzeitige Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) wie folgt:

  1. Während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gingen drei Stellungnahmen von Seiten der Bürger ein. Die Stellungnahmen und Abwägungen können aus der Anlage 1-3 entnommen werden.

  1. Beratung über die Stellungnahmen / Abwägung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Es wurden 24 Behörden/TÖB mit Brief vom 20.08.2018 angeschrieben und gebeten, sich schriftlich zur Planung zu äußern. Von den angeschriebenen Dienststellen haben 8 Anregungen und Hinweise zur Planung mitgeteilt. Weitere 11 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben erklärt, dass Sie keine Einwendungen haben. Die Stellungnahmen und Abwägungen können aus der Anlage 4 (Abwägungstabelle) entnommen werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 19 Gewerbegebiet "Rother Straße" wurde entsprechend überarbeitet. Die Verwaltung legt den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung, Umweltbericht (jeweils in der Fassung vom 27.11.2018), Schallschutzgutachten und Verkehrsgutachten zur Beschlussfassung vor.

Beschluss

  1. Der Stadtrat stimmt den formulierten Beschlussvorschlägen (lt. Anlage 1-3) unter Berücksichtigung der noch zu ändernden Planung hinsichtlich des Kreisverkehrs zu.

  1. Der Stadtrat stimmt den formulierten Beschlussvorschlägen laut Abwägungstabelle unter Berücksichtigung der noch zu ändernden Planung (siehe Anlage 4) zu.

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 19 Gewerbegebiet „Rother Straße“ vom 27.11.2018 wird gebilligt mit der Maßgabe, dass in dem Entwurf der Kreisverkehr Rother Straße / Staatsstraße sowie in den zeichnerischen und rechtlichen Festsetzungen, die aus Rechtsgründen erforderlichen Änderungen bzw. Ergänzungen aufgenommen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grund des so geänderten Bebauungsplanentwurfs die förmliche Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten und über Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Stadtratsmitglieder Manfred Niederauer und Max Heller haben wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen.

Dokumente
Download 03_BebauungsplanSchüller.pdf
Download 03_Satzung FestsetzungenSchüller.pdf
Download 04_Begründung B-PlanSchüller.pdf
Download 05_Umweltbericht_mitAnlagenSchüller.pdf
Download 06_Lärmschutzgutachtenschüller.pdf
Download 07_VerkehrsgutachtenSchüller.pdf
Download Abwägung Dorina JechnererSchüller.pdf
Download Abwägung LeichsSchüller.pdf
Download Abwägung Maucksch_B-Plan.pdf
Download Abwägungstabelle TÖB-BeteiligungSchüller.pdf
Download VU_Schueller_Bericht_2018-11-20.pdf

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7. Formlose Bauvoranfrage Nutzungsänderung in Gastronomie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 69. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 02.10.2018 ö 5.2
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 71. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 13.11.2018 ö 5.2
Stadtrat (Stadt Herrieden) 77. Stadtratssitzung 27.11.2018 ö 7

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 13.11.2018 beraten:

„Für die Nutzungsänderung der Fronveststraße 1 in ein türkisches Restaurant von Familie Simsek wird in der heutigen Sitzung nochmals Entwürfe gezeigt. In der BUL-Sitzung vom 11.09.2018 wurde beschlossen, dass die favorisierte Variante 1 (Schaufensterwerbung sowie Schriftzug) nochmals überarbeitet werden soll.
Frau Simsek erklärte gegenüber der Verwaltung, dass es sich lediglich um ein Restaurant handelt. Es werden keine Spielautomaten aufgestellt. Der Ausschank von Alkohol ist nicht beabsichtigt.
In der Zwischenzeit fand ein Beratungsgespräch mit Frau Simsek, Herrn Ruppert und der Verwaltung statt. Die Entwürfe sowie die Stellungnahme des Stadtplaners werden von der Verwaltung in der Sitzung erläutert und sind im RIS hinterlegt.
Die Verwaltung schlägt folgende Gestaltung vor:
Brücke in mint (1/3 des Fensters) für alle drei Schaufenster sowie dem Schriftzug „Istanbul“. Die Hinweise über das Angebot der Speisen kann über Stelltafeln erfolgen.
Aus Zeitgründen würde dann die Verwaltung mit dem heutigen Beschluss des BUL-Ausschusses und dem Stadtratsbeschluss vom 27.11.2018 den Bauantrag sofort ans Landratsamt weiterleiten.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme für die Nutzungsänderung in Aussicht zu stellen und dem gestalterischen Kompromissvorschlag der Verwaltung zuzustimmen. Der noch einzureichende Bauantrag kann von der Verwaltung ohne nochmalige Vorlage an die Baugenehmigungsbehörde weitergeleitet werden. „

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download Entwürfe Familie Simsek.pdf
Download Stellungnahme Jechnerer - Antrag Simsek.pdf
Download Varianten Jechnerer für Antrag Simsek.pdf

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8. Geschlossene Kanalsanierung Neunstetten / Rauenzell

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 71. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 13.11.2018 ö 8
Stadtrat (Stadt Herrieden) 77. Stadtratssitzung 27.11.2018 ö 8

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 13.11.2018 beraten:

„Für die geschlossene Kanalsanierung Neunstetten (Hauptstraße Teil 2 und Mühlstraße) sowie Rauenzell (Zum Steinbachwald und Röser Str.) wurden 5 Firmen angefragt. Es haben 3 Firmen ein Angebot abgegeben. Das günstigste Angebot hat die Fa. Diringer & Scheidel aus Röthenbach mit einer Angebotssumme von 159.545,81 € brutto abgegeben. „

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Vergabe an die Fa. Diringer & Scheidel aus Röthenbach mit einer Angebotssumme von 159.454,81 € brutto zuzustimmen.“

Finanzielle Auswirkungen

HHSt.: 7000.9506, HHSt.:7003.9501 brutto 159.545,81 €
Im Haushalt 2018 hinterlegt:
HHSt.: 7000.9506 128.000,00 € und HHSt.: 7003.9501 85.000,00 €
Gesamt: 213.000,00 €

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Aufstellung Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren - Leben findet Innenstadt": Jahresantrag 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 77. Stadtratssitzung 27.11.2018 ö 9

Sachverhalt

Der Jahresantrag zur Fortschreibung des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren - Leben findet Innenstadt“ für die Programmjahre 2019 bis 2022 muss bis zum 01.12.2018 der Regierung von Mittelfranken vorgelegt werden. In Abstimmung mit dem Sanierungsplaner, Büro Jechnerer, hat die Abteilung Baurecht die Maßnahmen und Kostenansätze geschätzt und überarbeitet. Die Bedarfsmitteilung (Grobschätzung) ist im RIS hinterlegt. Der Antrag wird nach Beschluss des Stadtrates an die Regierung von Mittelfranken (sowie in Abdruck auch an das Landratsamt) übersandt. Die Stadtkämmerei erhält die Kostenansätze zur Information.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt den Maßnahmen und den Kostenansätzen gemäß der Bedarfsmitteilung im Jahresantrag zu. Die für den Haushaltsplan und die Finanzplanung relevanten Beiträge wurden im Rahmen der Haushaltsvorberatung mit aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download Bedarfsmitteilung (Jahresantrag) 2019..pdf

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10. Strobel´sche Stipendienstiftung; Jahresrechnung 2017 und Haushalt 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 77. Stadtratssitzung 27.11.2018 ö 10

Sachverhalt

Der Jahresabschluss 2017 für die Strobel´sche Stipendienstiftung Herrieden schließt im Verwaltungshaushalt mit 615,39 € und im Vermögenshaushalt mit 5.749,22 € ab. Der Haushaltsansatz für das Jahr 2018 wird in den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt auf 615,00 € und im Vermögenshaushalt auf 5.770,00 € festgesetzt.

Rechtliche Würdigung

Die Strobel´sche Stipendienstiftung Herrieden ist eine rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Herrieden und unterliegt der Stiftungsaufsicht der Regierung von Mittelfranken (Art. 21 Abs. 1 BayStG – Kirchliche Stiftung).
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der steuerrechtlichen Vorschriften und ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.“

Beschluss

Der Stadtrat nimmt den Haushaltsansatz 2018 für die Strobel´sche Stipendienstiftung Herrieden zur Kenntnis und genehmigt die Jahresrechnung 2017 vorbehaltlich des Ergebnisses des Rechnungsprüfungsausschusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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11. Armendürftungsstiftung; Jahresrechnung 2017 und Haushalt 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 77. Stadtratssitzung 27.11.2018 ö 11

Sachverhalt

Der Jahresabschluss 2017 für die Armendürftungsstiftung Herrieden schließt im Verwaltungshaushalt mit 5.158,42 € und im Vermögenshaushalt mit 21.492,12 € ab. Der Haushaltsansatz für das Jahr 2018 wird in den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt auf 3.850,00 € und im Vermögenshaushalt auf 15.120,00 € festgesetzt.

Rechtliche Würdigung

Die Armendürftungsstiftung ist eine rechtsfähige örtliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Herrieden und unterliegt der Stiftungsaufsicht des Landratsamtes (Art. 20 Abs. 2 BayStG – Kommunale Stiftung). „..Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke..“).

Beschluss

Der Stadtrat nimmt den Haushaltsansatz 2018 für die Armendürftungsstiftung Herrieden zur Kenntnis und genehmigt die Jahresrechnung 2017 vorbehaltlich des Ergebnisses des Rechnungsprüfungsausschusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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12. Stadtstiftung; Jahresrechnung 2017 und Haushalt 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 77. Stadtratssitzung 27.11.2018 ö 12

Sachverhalt

Der Jahresabschluss 2017 für die Stadtstiftung Herrieden schließt im Verwaltungshaushalt mit 240,40 € und im Vermögenshaushalt mit 6.858,57 € ab.
Der Haushaltsansatz für das Jahr 2018 wird in den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt auf 1.000,00 € und im Vermögenshaushalt auf 7.123,00 € durch den Stiftungsvorstand festgesetzt.

Rechtliche Würdigung

Die Stadtstiftung Herrieden ist eine rechtsfähige örtliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Herrieden und unterliegt der Stiftungsaufsicht des Landratsamtes (Art. 20 Abs. 2 BayStG – Kommunale Stiftung).

Beschluss

Der Stadtrat nimmt den Haushaltsansatz 2018 für die Stadtstiftung Herrieden zur Kenntnis und genehmigt die Jahresrechnung 2017 vorbehaltlich des Ergebnisses des Rechnungsprüfungsausschusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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13. Zuführung zur Sonderrücklage; Außerplanmäßige Ausgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 77. Stadtratssitzung 27.11.2018 ö 13

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des FPA vom 22.11.2018 beraten:
„Wie in der Stadtratssitzung vom 07.11.2018 im Rahmen der Bekanntgabe des Haushaltszwischenberichts mitgeteilt, verlief das bisherige Wirtschaftsjahr für die Stadt Herrieden erfreulich gut. Die geplante Schuldenaufnahme musste aufgrund der positiven Entwicklung im Bereich der Steuereinnahmen nicht erfolgen. Aufgrund der diesjährigen hohen Steuereinnahmen und der daraus im übernächsten Jahr entstehenden höheren Umlagebelastung (Kreisumlage) empfiehlt die Kämmerei den derzeitigen Liquiditätsspielraum zu nutzen und eine außerplanmäßige Zuführung zur Sonderrücklage in Höhe von 250.000 € durchzuführen. Die Sonderrücklage befindet sich außerhalb des Haushaltes und beträgt derzeit 2.224.195,46 €.“

Der Beschluss des FPA lautet:
„Der FPA-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat der außerordentlichen Ausgabe „Zuführung zur Sonderrücklage“ in Höhe von 250.000 € zuzustimmen. Die Sonderrücklage befindet sich außerhalb des Haushaltes.“

Rechtliche Würdigung

§ 20 Abs. 1 KommHV

Finanzielle Auswirkungen

HHSt. 9100.9103 außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 250.000 €.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des FPA´s an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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14. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 77. Stadtratssitzung 27.11.2018 ö 14
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14.1. Anfrage von Johann Heller - Kindergartenbus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 77. Stadtratssitzung 27.11.2018 ö 14.1

Sachverhalt

Herr Heller fragt an, ob im Jahr 2018 der Kindergartenbus ersetzt wird. Bürgermeister Brandl antwortet, dass dies noch beraten wird. Im Koalitionsvertrag heißt es, dass Transportmittel bezuschusst werden können.

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15. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 77. Stadtratssitzung 27.11.2018 ö 15
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15.1. Anfrage von Frau Lachenmaier-Bogumil - Trinkwasserprüfung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 77. Stadtratssitzung 27.11.2018 ö 15.1

Sachverhalt

Frau Lachenmaier-Bogumil  fragt an, ob das Ergebnis der Trinkwasserprüfung vorliegt. Der Bürgermeister antwortet, dass die Wasserqualität regelmäßig überprüft und die Angaben zur Qualität des Trinkwassers im Amtsblatt veröffentlicht werden.

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15.2. Anfrage von Matthias Rank - Terminplan zur Baumaßnahme Gewerbegebiet "Rother Straße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 77. Stadtratssitzung 27.11.2018 ö 15.2

Sachverhalt

Herr Rank fragt an, ob es einen Terminplan gibt, wann die Baumaßnahmen im Gewerbegebiet „Rother Straße“  beginnen und ob dies den Bürgern bekannt gegeben wird? Aus der Verwaltung wird geantwortet, dass solange der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan noch nicht rechtskräftig sind, kann die Baumaßnahme nicht beginnen. Die Bürger werden jedoch rechtzeitig über den Baubeginn informiert.

Datenstand vom 07.01.2019 09:29 Uhr