Datum: 05.06.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratssaal des Stadtschlosses
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.05.2019
3 Bekanntgaben
3.1 Wasserschaden am 03.06.2019
3.2 Erklärung in eigener Sache - Kandidatur als Bürgermeister
4 Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 7 "Rauenzell-Mitte"
5 Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 21 Sondergebiet "Humuslager Hammerbacher"
6 Erweiterung FFW Herrieden - Vergabe lose Möblierung
7 Bericht zur kommunalen Verkehrsüberwachung des fließenden Verkehrs im Jahr 2018
8 Kinderbetreuung
9 Anfragen
9.1 Anfrage von Dieter Bunsen - Beachvolleyballfeld in Roth
9.2 Anfrage von Dieter Bunsen - FFW Roth
9.3 Anfrage von Robert Buckel - Verkehr
9.4 Anfrage von Armin Jechnerer - Mitfahrerbank
9.5 Anfrage von Michael Gögelein - Kreisverkehr
9.6 Anfrage von Gaby Rauch - Verkehrsschau
10 Bürgeranfragen
10.1 Bürgeranfrage von Anton Mader - Fußweg zwischen Münchener Straße und Schlossgarten

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 85. Stadtratssitzung 05.06.2019 ö 1

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Alfons Brandl begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Sennfelder von der Fränkischen Landeszeitung, Frau Christina Vogelsang, Planungsbüro Vogelsang, und Herrn Wilhelm Heller, Ing.-Büro Heller, sowie 11 Zuhörer. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist. Der Bürgermeister schlägt vor, die Tagesordnung um einen weiteren TOP „Kinderbetreuung“ zu ergänzen. Das Gremium ist damit einverstanden.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.05.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 85. Stadtratssitzung 05.06.2019 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 22.05.2019 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.

Dokumente
Download Niederschrift ö vom 22.05.2019.pdf

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 85. Stadtratssitzung 05.06.2019 ö 3
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3.1. Wasserschaden am 03.06.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 85. Stadtratssitzung 05.06.2019 ö 3.1

Sachverhalt

Der Bürgermeister berichtet, dass Wasserschäden beim Starkregen am 03.06.2019 in Neunstetten entstanden sind. Die Versicherung, der mit den Arbeiten beauftragten Firma, kommt für die entstandenen Schäden auf. Betroffene Bürger können sich direkt bei der Versicherung melden. Die Versicherungsnummer kann im Bauamt bei Herrn Wostratzky erfragt werden.

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3.2. Erklärung in eigener Sache - Kandidatur als Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 85. Stadtratssitzung 05.06.2019 ö 3.2

Sachverhalt

Der Bürgermeister gibt bekannt, dass er für die Kommunalwahl 2020 nicht mehr antritt. Die Rede ist im RIS hinterlegt.

Dokumente
Download Erklärung in eigener Sache.pdf

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4. Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 7 "Rauenzell-Mitte"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 85. Stadtratssitzung 05.06.2019 ö 4

Sachverhalt

Im Bereich zwischen der Staatsstraße (St 2249) „Zum Steinbachwald“ und der Kreisstraße (AN 55) „Röser Straße“ in Rauenzell befindet sich eine unbebaute Fläche. Bislang ist hier ein leerstehendes Gebäude vorhanden. Darüber hinaus dient die Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung. Zur Stärkung der Innenentwicklung und sowie zur Schaffung von Wohnraum wird der Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 7 „Rauenzell-Mitte" mit einer Größe von 1,1 ha aufgestellt.

Der Entwurf zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 7 „Rauenzell-Mitte“ (mit Begründung, sowie Schallschutzgutachten) lag in der Zeit vom 29.03.2019 bis 10.05.2019 öffentlich aus. Die öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt vom 21.03.2019 bekannt gemacht.

Der Stadtrat behandelt in seiner Sitzung am 05.06.2019 die eingegangenen Stellungnahmen der am Verfahren beteiligten Behörden und Trägern öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB). Von Seiten der Öffentlichkeit gingen im Rahmen der öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen ein.

Es wurden 22 Behörden/TöB mit Schreiben vom 26.03.2019 (und Frist bis 10.05.2019) angeschrieben und gebeten, sich schriftlich zur Planung zu äußern. Von den angeschriebenen Behörden/TöB hatten 3 Anregungen und Hinweise zur Planung dargelegt.
6 Behörden/TöB teilten mit, dass Sie keine Einwendungen haben. Die Stellungnahmen und Abwägungen können der Abwägungstabelle mit Stand vom 05.06.2019 entnommen werden.

Nach erfolgter Abwägung der unterschiedlichen Belange kann der zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 7 „Rauenzell-Mitte“ als Satzung beschlossen werden. Bestandteil der Satzung ist der Planteil mit seinen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen einschließlich Begründung mit allen Anlagen.

Beschluss

  1. Der Stadtrat kommt unter Berücksichtigung aller planungsrelevanten Umstände zu dem Ergebnis, dass die bei der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gegenüber dem Planentwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 7 „Rauenzell-Mitte" vorgebracht en Einwendungen und Bedenken hinreichend gewürdigt sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden und stimmt den formulierten Beschlussvorschlägen gemäß der Abwägungstabelle (Stand: 05.06.2019) zu.

  1. Der Stadtrat beschließt den vorgelegten Planentwurf mit den Festsetzungen, der Begründung und deren Anlagen (Schallschutzgutachten) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Dokumente
Download BBP Rauenzell_Begr_SATZ.pdf
Download BBP Rauenzell_Plan Satzung.pdf
Download BBP Rauenzell_TextlFest_SATZ.pdf

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5. Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 21 Sondergebiet "Humuslager Hammerbacher"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 85. Stadtratssitzung 05.06.2019 ö 5

Sachverhalt

Das Familienunternehmen „Hammerbacher Humus und Gartenerde“ benötigt Lagerflächen für Oberboden. In der erforderlichen Größe ist für diese Fläche ein Bebauungsplan erforderlich um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Der Geltungsbereich liegt nordöstlich vom Ortsteil Steinbach und nordwestlich der Logistikhalle geobra Brandstätter Stiftung GmbH.
Das Plangebiet wird derzeit landwirtschaftlich genutzt.
Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 1,26 ha und beinhaltet die Teilflächen der Flst. Nrn. 803 und 804 der Gemarkung Neunstetten.
Westlich, nördlich und östlich grenzen landwirtschaftliche Flächen an und südlich der bestehende Wirtschaftsweg (Flst. 850).
Die erforderliche Flächennutzungsplanänderung wird im Rahmen der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Herrieden durchgeführt.
Der vom Ing.-Büro Heller aus Herrieden ausgearbeitete Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird dem Stadtrat vorgestellt. Alle anfallenden Kosten gehen zu Lasten der Familie Hammerbacher.  

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 für das Sondergebiet „Humuslager Hammerbacher“ nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Der räumliche Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan gekennzeichnet.
Der Stadtrat billigt den vom Ing.-Büro Heller vorgelegten Vorentwurf mit den Festsetzungen und der Begründung mit allen Anlagen in der Fassung vom 05.06.2019 und beschließt die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss ist im Amtsblatt der Stadt Herrieden zu veröffentlichen.
Das Ing.-Büro Heller aus Herrieden wird beauftragt, die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Familie Hammerbacher.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Dokumente
Download B-Plan Vorentwurf.pdf

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6. Erweiterung FFW Herrieden - Vergabe lose Möblierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 85. Stadtratssitzung 05.06.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 08.05.2019 beraten:
„Für die lose Möblierung zum Umbau und Erweiterung der Feuerwehr Herrieden wurde eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Zur Submission am 23.04.2019 sind vier Angebote bei der Verwaltung eingegangen. Das günstigste Angebot wurde von der Firma Kaiser aus Ansbach mit einer Angebotssumme von 27.188,60 € brutto abgegeben. Die Kostenberechnung des Arch.-Büros Holzinger Eberl Fürhäusser für dieses Gewerk lag bei 29.155,00 € brutto.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der Bezuschussung der Kosten für die lose Möblierung von 50 % zuzustimmen.“

Finanzielle Auswirkungen

HHSt.: 1300.9401 Im Haushalt 2019 mit Überhang aus 2018: 1.200.000 €
27.188,60 € brutto

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister schlägt vor, dass die Kosten für die Möblierung zu 100 % von der Stadt Herrieden getragen werden. Der Schulungsraum dient ausschließlich der Fortbildung der Feuerwehrleute und wird nicht für öffentliche Veranstaltungen genutzt. Bei den Ortsteilfeuerwehren wird der Schulungsraum auch für öffentliche Zwecke genutzt, daher ist die Bezuschussung mit 50 % gerechtfertigt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, die Gesamtkosten von 27.188,60 € brutto zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3

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7. Bericht zur kommunalen Verkehrsüberwachung des fließenden Verkehrs im Jahr 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 85. Stadtratssitzung 05.06.2019 ö 7

Sachverhalt

Seit Mai 2018 werden die Geschwindigkeiten des fließenden Verkehrs im Gemeindegebiet der Stadt Herrieden durch die gemeinnützige Gesellschaft für Kriminalprävention und Verkehrssicherheit überwacht.
Derzeit werden in 18 Überwachungsstunden pro Monat Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt, wobei ein Überwachungszyklus mindestens drei Stunden pro Messstelle beträgt.
Seit Start der Überwachungen im Mai 2018 bis zum Ende des Jahres 2018 wurden bei insgesamt 22.276 Fahrzeugen die Geschwindigkeiten gemessen. Dabei wurden 2.634 Verstöße geahndet, wovon 114 im Bußgeldbereich (unter anderem auch mit Führerscheinentzug) lagen.

Als positives Zwischenergebnis nach gut einem dreiviertel Jahr kann festgehalten werden, dass bei wiederkehrenden Messungen an derselben Messstelle die Geschwindigkeitsüberschreitungen zurückgehen. Zudem haben auch die Beschwerden von Anwohnern über zu hohe Geschwindigkeiten deutlich abgenommen.
Der Bedarf der Überwachungen ist aus Sicht der Verwaltung trotzdem gegeben.

Die Abrechnung des Jahres 2018 sieht folgendermaßen aus:
Fiktive Einnahmen:                                        58.580,00 €        
Ausgaben an Burgoberbach:                                52.284,90 €
Sonstige Ausgaben (Bankgebühren, Software):           2.462,51 €        
Überschuss:                                                   3.832,59 €
noch ausstehende Zahlungen (laut BoB)                   1.100,00 €
tatsächlich verbuchter Überschuss                           2.732,59 €

Die noch ausstehenden Zahlungen von Ordnungswidrigkeiten lassen sich demnach erklären, dass manche Verkehrssünder gegen die Verwarnung oder das Bußgeld Rechtsbehelf eingelegt haben und sich dadurch die Zahlungseingänge verzögern.

Der Stadtrat hat sich bei der Einführung der Verkehrsüberwachung entschlossen, dass Überschüsse einem sozialen Zweck oder einer Stiftung zugeführt werden sollen.

Die Verwaltung schlägt vor, einen Teil des bisher tatsächlich erhaltenen Überschusses i. H. v. 2.500,00 € einem sozialen Zweck zuzuführen, da die tatsächliche Endabrechnung aus den vorher genannten Gründen erst im Herbst 2019 gefertigt werden kann. Der restliche Überschuss, der dann nach der tatsächlichen Endabrechnung noch verbleibt, kann mit dem Überschuss 2019 ausbezahlt werden.
Folgende Maßnahme schlägt die Verwaltung vor.
  • Bürgerstiftung 2.500,00 €

Diskussionsverlauf

Aus dem Gremium kam der Vorschlag, dass das Geld aus der Bürgerstiftung für das Projekt „Schülerlotsen“ eingesetzt wird.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Verwendung des Teilüberschusses i. H. v. 2.500,00 € wie von der Verwaltung vorgeschlagen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Kinderbetreuung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 85. Stadtratssitzung 05.06.2019 ö 8

Sachverhalt

Der Bürgermeister berichtet, dass eine Warteliste für Kindergartenkinder besteht. Folgende Provisorien wurden besprochen:
  1. Ehemaliges Hausmeisterhaus;
  2. Provisorium an der Grund- und Mittelschule, zur Zeit von der gfi für die offene Ganztagesschule genutzt;
  3. Provisorium, das von der Realschule genutzt wird;
Als Favorit hat sich das Gebäude, in dem die gfi bereits tätig ist, herausgestellt. Nach einer Besichtigung durch die Kindergartenaufsicht des Landratsamtes Ansbach, kann in diesem Gebäude eine Regelgruppe und eine Krippengruppe Platz finden. Als Träger wurde die gfi Westmittelfranken ausgewählt. Nachdem die Krippenplätze in ausreichender Anzahl vorhanden sind, ist geplant, die bisherige Großtagespflege der gfi im Herrnhof 9 aufzulösen und in die neue Krippe zu übernehmen. Der Betrieb der neuen KiTa-Gruppen ist für die nächsten 2 Kindergartenjahre vorgesehen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dass in dem Provisorium der Grund- und Mittelschule eine Kindergartengruppe mit 25 Plätzen und eine Krippengruppe mit 12 Plätzen eingerichtet wird. Der Betrieb soll zu Beginn des Kindergartenjahres 2019/2020 aufgenommen werden und voraussichtlich mit Ablauf des Kindergartenjahres 2020/2021 enden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 85. Stadtratssitzung 05.06.2019 ö 9
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9.1. Anfrage von Dieter Bunsen - Beachvolleyballfeld in Roth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 85. Stadtratssitzung 05.06.2019 ö 9.1

Sachverhalt

Herr Bunsen bedankt sich beim Städtischen Bauhof für die Unterstützung bei der Sanierung des Beachvolleyballfeldes am Spielplatz in Roth.

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9.2. Anfrage von Dieter Bunsen - FFW Roth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 85. Stadtratssitzung 05.06.2019 ö 9.2

Sachverhalt

Herr Bunsen erkundigt sich nach der weiteren Verwendung des alten Feuerwehrhauses in Roth. Er fragt an, ob der alte Schlauchturm, ähnlich wie das Trafohaus am Festplatz in Herrieden, als „Fledermausturm“ verwendet werden kann?

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9.3. Anfrage von Robert Buckel - Verkehr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 85. Stadtratssitzung 05.06.2019 ö 9.3

Sachverhalt

Herr Buckel fragt an, wann die Überprüfung des ruhenden Verkehrs beginnt? Der Bürgermeister antwortet, dass die Verwaltung per E-Mail den Stadtratsmitgliedern bekannt gibt, wann dies der Fall sein wird.

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9.4. Anfrage von Armin Jechnerer - Mitfahrerbank

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 85. Stadtratssitzung 05.06.2019 ö 9.4

Sachverhalt

Herr Jechnerer erkundigt sich nach dem Sachstand zum Thema „Mitfahrerbank“. Herr Buckel berichtet, dass sich der Inklusionsbeirat der Stadt Herrieden mit dem Thema beschäftigt.

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9.5. Anfrage von Michael Gögelein - Kreisverkehr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 85. Stadtratssitzung 05.06.2019 ö 9.5

Sachverhalt

Herr Gögelein teilt mit, dass der Kreisverkehr in Mühlbruck zur Zeit kahl ist. Frau Schwander antwortet, dass die Fläche demnächst bepflanzt wird.

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9.6. Anfrage von Gaby Rauch - Verkehrsschau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 85. Stadtratssitzung 05.06.2019 ö 9.6

Sachverhalt

Frau Rauch fragt an, ob der Spiegel gegenüber der Pfarrer-Speinle-Straße in der Verkehrsschau mit aufgeführt wurde?

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10. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 85. Stadtratssitzung 05.06.2019 ö 10
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10.1. Bürgeranfrage von Anton Mader - Fußweg zwischen Münchener Straße und Schlossgarten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 85. Stadtratssitzung 05.06.2019 ö 10.1

Sachverhalt

Herr Mader berichtet, dass der Fußweg zwischen der Münchener Straße und dem Schlossgarten durch Aufgrabungen uneben ist. Marco Jechnerer antwortet, dass der Fußweg wieder hergerichtet wird, sobald die Lampen gesetzt sind.

Datenstand vom 04.07.2019 10:34 Uhr