Datum: 07.10.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula der Grund- und Mittelschule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:13 Uhr bis 22:14 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.09.2020
3 Bekanntgaben
3.1 Sitzungstermine 2021
3.2 Steuerungsgruppe Verkehr - kurzer Bericht
3.3 Neues von ILE Altmühlland A6
4 Abwägungsbeschluss zum Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 15.4 "Schrotfeld"
5 Abwägungsbeschluss zum Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 21 Sondergebiet "Humuslager Hammerbacher"
6 Feststellung der Jahresrechnung 2019 und Verweis in den Rechnungsprüfungsausschuss
7 Integrales Konzept zum Sturzflut Risikomanagement Stadt Herrieden mit Handlungsempfehlungen - Fahrplan zur Umsetzung
8 Hochwasserschutz Stegbruck
9 Beschlussempfehlung über die Grünflächenverordnung
10 Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung einer Holzverstromungsanlage
11 Anfragen
11.1 Armin Jechnerer - Steuerungsgruppe "Verkehr"
11.2 Christian Enz - Steuerungsgruppe "Verkehr"
11.3 Jürgen Leis - Steuerungsgruppe "Verkehr"
11.4 Wolfgang Strauß - Steuerungsgruppe "Verkehr"
11.5 Wolfgang Strauß - Bundesförderprogramm für Sportstätten
11.6 Michael Trottler - KiTa Neunstetten
12 Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen
12.1 Josef Leichs - Anzeigen von Kartenausschnitten oder Lageplänen

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 7. Stadtratssitzung 07.10.2020 ö 1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn  Biernoth von der Fränkischen Landeszeitung sowie 34 Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.09.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 7. Stadtratssitzung 07.10.2020 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 16.09.2020  wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.

Dokumente
Download Niederschrift ö vom 16.09.2020.pdf

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 7. Stadtratssitzung 07.10.2020 ö 3
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3.1. Sitzungstermine 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 7. Stadtratssitzung 07.10.2020 ö 3.1

Sachverhalt

Bürgermeisterin Jechnerer gibt die Sitzungstermine 2021 bekannt. Der Sitzungsplan ist im RIS hinterlegt.

Dokumente
Download Sitzungsplan 2021.pdf

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3.2. Steuerungsgruppe Verkehr - kurzer Bericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 7. Stadtratssitzung 07.10.2020 ö 3.2

Sachverhalt

Bürgermeisterin Dorina Jechnerer berichtet über die Ergebnisse der Sitzung aus  der Steuerungsgruppe Verkehr vom 28.09.2020:
Entwicklung des Herrieder Verkehrskonzeptes nimmt Fahrt auf
Steuerungsgruppe „Verkehr“ tritt zusammen
Nachdem im Herbst 2019 bereits eine Haushaltsbefragung durchgeführt werden konnte und im September 2020 eine erste Verkehrszählung erfolgte, trat am 28. September 2020 nun erstmalig die Steuerungsgruppe „Verkehr“ in der Aula der Grund- und Mittelschule Herrieden zusammen. Vertreter der Fraktionen erarbeiteten zusammen mit Interessensvertretern der Zivilgesellschaft einen Fahrplan für die Arbeit innerhalb der Steuerungsgruppe. Als klares Ziel wurde ein zukunftsfähiges Verkehrskonzept für Herrieden definiert, das
  • die Erhöhung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer sicherstellt,
  • die Belastung der Menschen durch Emissionen (Lärm und Abgase) reduziert und
  • gleichzeitig die Rahmenbedingungen schafft, um die Verkehrseffizienz zu steigern.

Dem ersten Treffen der Steuerungsgruppe waren bereits Vorgespräche mit verschiedenen Interessensvertretern vorausgegangen. Robert Ulzhöfer, der von der Stadt Herrieden beauftragte Verkehrsplaner vom Planungsbüro Stadt-Land-Verkehr, und Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer tauschten sich mit Vertretern der Gastronomen, der großen Herrieder Industrieunternehmen, den Altstadtfreunden und den Gewerbetreibenden der Vorderen Gasse und des Marktplatzes bereits im Vorfeld aus, um die unterschiedlichen Erwartungen an ein Verkehrskonzept zu sammeln.
Neben diesen Vertretern sitzen auch Stellvertreter für die Herrieder Vereine, des ADFC, des Landschaftspflegeverbandes, Vertreter der Schulen und ein Vertreter des Landratsamtes als Ansprechpartner für den ÖPNV am Verhandlungstisch sowie der Stadtplaner, der Jugendbeauftragte, der Seniorenbeauftragte und der Stadtmanager. Mitarbeiter des Bauamtes und des Bauhofs und der Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Herrieden komplettieren mit den Stellvertretern der Fraktionen die Steuerungsgruppe, die von Frau Stephanie Utz vom Büro SINNWERKSTADT moderiert wird.
Im Laufe des ersten Treffens einigte man sich auf folgende Arbeitsweise:
Im Rahmen der Steuerungsgruppe sollen Lösungsansätze erarbeitet werden, die über das Amtsblatt und die Homepage der Stadt Herrieden den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt werden. Durch themenbezogene Bürgerversammlungen soll der Austausch mit der Bevölkerung erfolgen. Die Ergebnisse der Auftaktveranstaltung, die am 23. Juli 2019 stattfand, werden in gleicher Weise bei den Überlegungen berücksichtigt wie die Anregungen, die die Bürgerinnen und Bürger über die eigens eingerichtete E-Mail-Adresse verkehrskonzept@herrieden.de in die Steuerungsgruppe einbringen können. Maßnahmen, die zeitnah umgesetzt werden können, sollten durch den Stadtrat begleitend auf den Weg gebracht werden.  Durch Fachvorträge von Experten erhofft man sich neue Impulse, die einen multiperspektivischen Blick auf den Themenkomplex „Mobilität“ ermöglichen.
Für folgende Schwerpunkte will die Steuerungsgruppe bei den anstehenden Treffen, zum Teil in arbeitsteiliger Vorgehensweise, Lösungsansätze erarbeiten:
  1. Altstadt
  2. Intelligente Verkehrslenkung
  3. Mobilität für die Ortsteile/ÖPNV

Die Belange des Fußgänger- und Radverkehrs sowie allgemein der Verkehrssicherheit sollen in allen drei Thementreffen berücksichtigt werden.

Innerhalb eines Jahres soll die Erarbeitung des Verkehrskonzeptes abgeschlossen sein. Um eine belastbare Datengrundlage zur erhalten, werden zusätzlich zur bereits erfolgten Verkehrszählung, die überwiegend von Schülerinnen und Schülern der 10. Jahrgangstufe des Theresien-Gymnasiums Ansbach durchgeführt wurde, in den nächsten Wochen 24-h-Verkehrszählungen an neuralgischen Stellen erfolgen. Außerdem wird über den Zeitraum eines Tages der ruhende Verkehr in der Altstadt erfasst. Und schließlich findet noch in Zusammenarbeit mit der Polizei eine Verkehrsbefragung im Laufe des Oktobers statt. Hierfür bittet die Stadt Herrieden um Unterstützung. Ehrenamtliche, die bei der Zählung und Befragung mithelfen, erhalten bis zu 50,-€ Aufwandsentschädigung pro Tag. An folgenden Tagen werden Daten erhoben: Donnerstag, 22.10.2020, Dienstag, 27.10.2020, Donnerstag 29.10.2020. Wer bei der Datenerhebung gerne mithelfen möchte, meldet sich bitte direkt unter verkehrskonzept@herrieden.de 

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3.3. Neues von ILE Altmühlland A6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 7. Stadtratssitzung 07.10.2020 ö 3.3

Sachverhalt

Bürgermeisterin Jechnerer berichtet  von der 1. Versammlung des Zweckverbandes Altmühlland A6. Die Informationen hierzu sind im RIS hinterlegt. In einer der nächsten Sitzungen wird sich der Stadtrat mit den Themen der Versammlung befassen.

Dokumente
Download 2020_09_21_AltmuehllandA6_Standortanalyse.pdf
Download Abschluss_AltmühllandA6 (002).pdf
Download Altmühlland A6_Roll up 100 x 215 cm.pdf
Download Regional Budget_2020.pdf
Download Umsetzung Kernwegekonzept_Ertel (002).pdf

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4. Abwägungsbeschluss zum Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 15.4 "Schrotfeld"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 7. Stadtratssitzung 07.10.2020 ö 4

Sachverhalt

Die Stadt Herrieden beabsichtigt im Osten des Hauptortes das bestehende Wohngebiet „Schrotfeld“ östlich der Hohenberger Straße für weitere Wohnbebauungen zu entwickeln.
Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Schaffung von Wohnraum in Form von gemischten Wohnformen (Miete, Eigentum), für die aufgrund der stabilen Bevölkerungsentwicklung Bedarf im Stadtgebiet besteht. Darüber hinaus soll in diesem Zuge der Ortsrand in die freie Landschaft städtebaulich abgerundet werden. Der Überschwemmungsbereich (HQ100-Linie) des Klingengrabens soll nachhaltig planungsrechtlich als großzügige öffentliche Grünfläche und Ausgleichsfläche gesichert und als Ortsrandeingrünung ausgebildet werden. Des Weiteren wird auf eine gute Vernetzung der Fußwege im Plangebiet sowie an die bestehenden Wohngebiete und die freie Landschaft abgezielt.

Der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 15.4 „Schrotfeld“ (mit Begründung) lag in der Zeit vom 25.10.2019 bis 25.11.2019 öffentlich aus. Die öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt vom 17.10.2019 bekannt gemacht.

Der Stadtrat behandelt in seiner Sitzung am 07.10.2020 die eingegangenen Stellungnahmen der am Verfahren beteiligten Behörden und Trägern öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB), die Abstimmung mit den Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB). Von Seiten der Öffentlichkeit gingen im Rahmen der öffentlichen Auslegung 12 Stellungnahmen ein. Die Stellungnahmen können der Abwägungstabelle mit Stand vom 24.09.2020 entnommen werden.

Es wurden 26 Behörden/TöB und 7 Nachbargemeinden mit Schreiben vom 17.10.2019 (und Frist bis 25.11.2019) angeschrieben und gebeten, sich schriftlich zur Planung zu äußern. Von den angeschriebenen Behörden/TöB hatten 9 Anregungen und Hinweise zur Planung dargelegt.
7 Behörden/TöB und 3 Nachbargemeinden teilten mit, dass Sie keine Einwendungen haben. Die Stellungnahmen und Abwägungen können der Abwägungstabelle mit Stand vom 24.09.2020 entnommen werden.

Da gemäß einiger Stellungnahmen die abschnittsweise Entwicklung des Plangebiets gefordert wird, wird der Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 15.4 „Schrotfeld“ in zwei bis drei Teilbereiche aufgeteilt. Demnach wird die Größe des Geltungsbereiches des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 15.4 „Schrotfeld“ zum Entwurfsstand verkleinert. In Vorbereitung des Entwurfsstandes wird jedoch ein städtebaulicher Rahmenplan für den gesamten bisherigen Geltungsbereich unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen erarbeitet.

Beschluss

  1. Der Stadtrat kommt unter Berücksichtigung aller planungsrelevanten Umstände zu dem Ergebnis, dass die bei der öffentlichen Auslegung gegenüber dem Vorentwurf des  Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 15.4 „Schrotfeld“ vorgebrachten Einwendungen und Bedenken, hinreichend gewürdigt, sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden und stimmt den formulierten Beschlussvorschlägen gemäß der Abwägungstabelle (Stand: 24.09.2020) zu.

  1. Der Stadtrat entscheidet sich bezüglich des Umgangs mit der öffentlichen Grünfläche im Westen des Geltungsbereiches des Bebauungsplan Nr. 15.2 „Schrotfeld“ für den folgenden Abwägungsvorschlag:


ABWÄGUNGSVORSCHLAG A
Der bislang unbebaute Teilbereich im Nordwesten des Geltungsbereichs vom Bebauungsplan Nr. 15.2 „Schrotfeld“, westlich der Straße „Am Kastenfeld“ (Fl.Nr. 682/1, 683/2) wird überplant, um die bereits vorhandene Erschließung („Am Kastenfeld, Wendemöglichkeiten „Am Klingengraben, und „Am Kastenfeld“) zu nutzen und einen städtebaulichen Übergang zwischen den zwei Wohngebieten Nr. 15.2 und Nr. 15.4 „Schrotfeld“ zu bilden.
Abfrageergebnis: 1 Personen entschied sich für diese Alternative.

ABWÄGUNGSVORSCHLAG B
Der bislang unbebaute Teilbereich im Nordwesten des Geltungsbereichs vom Bebauungsplan Nr. 15.2 „Schrotfeld“, westlich der Straße „Am Kastenfeld“ (Fl.Nr. 682/1, 683/2) wird nicht mit Gebäuden überplant. Lediglich werden “, westlich der Straße „Am Kastenfeld“ (Fl.Nr. 682/1, 683/2) zusätzliche Stellplätze vorgesehen.


ABWÄGUNGSVORSCHLAG C
Die öffentliche Grünfläche im Nordwesten des Geltungsbereichs vom Bebauungsplan Nr. 15.2 „Schrotfeld“, westlich der Straße „Am Kastenfeld“ (Fl.Nr. 682/1, 683/2) wird in seiner jetzigen Form beibehalten.

Mangels planerischer Darstellung an der Wand, konnte über die Abwägungsvorschläge B und C keine Abstimmung erfolgen. Der Stadtrat hat deshalb entschieden, dass Abwägungsvorschlag B und C noch einmal visualisiert und dann noch einmal zur Abstimmung gebracht werden.
Der Stadtrat entscheidet sich gegen Abwägungsvorschlag A, für B/C.

Abstimmungsergebnis: 20:0

  1. Der Stadtrat entscheidet sich bezüglich der Anbindung zwischen den Geltungsbereichen der Bebauungsplan Nr. 15.2 und Nr. 15.2 „Schrotfeld“, für die folgende Abwägungsvariante:


ABWÄGUNGSVORSCHLAG A

Zum Entwurf wird zwischen den zwei Wohngebieten Nr. 15.2 und Nr. 15.4 eine Verbindungsstraße vorgesehen. Diese soll lediglich dem Ziel- und Quellverkehr und nicht dem Durchgangsverkehr dienen.
Abfrageergebnis: 20 Personen entschieden sich für diese Alternative.

ABWÄGUNGSVORSCHLAG B
Zum Entwurf wird zwischen den zwei Wohngebieten Nr. 15.2 und Nr. 15.4 keine Verbindungsstraße vorgesehen, um Durchgangsverkehr im Wohngebiet Nr. 15.2 zu vermeiden
Abfrageergebnis: 0 Personen entschieden sich für diese Alternative.
       Durch das Abstimmungsergebnis ergibt sich der Beschlussvorschlag:
       Der Stadtrat entscheidet sich für Abwägungsvorschlag A

       Abstimmungsergebnis: 20:0

  1. Der Stadtrat entscheidet sich bezüglich des Umgangs mit dem Immissionsschutzabstand für die folgende Abwägungsvariante:

ABWÄGUNGSVORSCHLAG A
Zum Entwurf wird der Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 15.4 „Schrotfeld“ auf etwa die Hälfte verkleinert, sodass der Immissionsabstand zu dem landwirtschaftlichen Betrieb (FlurNr. 1365) nicht mehr im Geltungsbereich liegt.  Im Planblatt wird der erforderliche Immissionsschutzradius zum landwirtschaftlichen Betrieb (Fl.Nr. 1365) nur hinweislich dargestellt.

Abfrageergebnis: 0 Personen entschieden sich für diese Alternative.

ABWÄGUNGSVORSCHLAG B
 Mit Verkleinerung des Geltungsbereiches wird der einzuhaltende Schutzabstand kaum noch von den Baugrenzen tangiert.
Im Planblatt wird der erforderliche Immissionsschutzradius zum landwirtschaftlichen Betrieb (Fl.Nr. 1365) festgesetzt.

Abfrageergebnis: 20 Personen entschieden sich für diese Alternative.
       Durch das Abfrageergebnis ergibt sich folgender Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat entscheidet sich für Abwägungsvorschlag B.

Abstimmungsergebnis: 20:0

  1. Die Verwaltung beauftragt das Büro Vogelsang / Landschaftsplanung Klebe auf Grundlage der beschlossenen Abwägungsinhalte den städtebaulichen Rahmenplan für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 15.4 „Schrotfeld“ auszuarbeiten (FlNr.: 666 (TF), 678, 679, 680 (TF), 682/1, 683/2, 685 und 1667/37 - alle Gemarkung Herrieden).

  1. Die Verwaltung beauftragt das Büro Vogelsang / Landschaftsplanung Klebe auf Grundlage der beschlossenen Abwägungsinhalte den Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 15.4 „Schrotfeld“ mit verkleinertem Geltungsbereich (FlNr.: 666 (TF), 678 (TF), 679, 680 (TF), 682/1, 683/2, 685 und 1667/37 - alle Gemarkung Herrieden auszuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download 3 Abwägungsbeschluss_Stellungnahmen Vorentwurf_BBP 15.4 Schrotfeld.pdf
Download BBP_15.4 Schrotfeld _Abwägung Vorentwurf_20200924.pdf
Download BBP_15.4 Schrotfeld _Abwägung Vorentwurf_20200924_final.pdf

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5. Abwägungsbeschluss zum Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 21 Sondergebiet "Humuslager Hammerbacher"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 7. Stadtratssitzung 07.10.2020 ö 5

Sachverhalt

Der Stadtrat Herrieden hat in seiner Sitzung vom 05.06.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 für das Sondergebiet „Humuslager“ beschlossen.

Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes des Sondergebiets ist ein beabsichtigtes Vorhaben zur Lagerung von Oberboden bzw. Humusmaterial des landwirtschaftlichen Betriebes Hammerbacher.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit im Außenbereich zur Lagerung von Oberboden- und Humusmaterial geschaffen werden.

Der Geltungsbereich liegt nordöstlich vom Ortsteil Steinbach und nordwestlich der Logistikhalle geobra Brandstätter Stiftung GmbH.
Das Plangebiet wird derzeit landwirtschaftlich genutzt.
Die Größe des Plangebietes innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches beträgt ca. 1,26 ha und umfasst die Flurstücke Nr. 803 und 804 der Gemarkung Neunstetten.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes lag mit Begründung, Umweltbericht und Grünordnungsplan (jeweils in der Fassung vom 05.06.2019) öffentlich bei der Stadt Herrieden in der Zeit vom 14.04.2020 bis 29.05.2020 aus.

  1. Während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ging eine Stellungnahme ein. Die Stellungnahme und Abwägung können aus der Anlage entnommen werden.

  1. Beratung über die Stellungnahmen / Abwägung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Es wurden 27 Behörden/TÖB mit Brief vom 04.08.2020 angeschrieben und gebeten, sich schriftlich zur Planung zu äußern. Von den angeschriebenen Dienststellen haben 8 Anregungen und Hinweise zur Planung mitgeteilt. Weitere 7 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben erklärt, dass Sie keine Einwendungen haben. Die Stellungnahmen und Abwägungen können aus der Anlage entnommen werden.

Die Verwaltung legt den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes Nr.21 für das Sondergebiet "Humuslager" einschließlich Begründung, dem Umweltbericht und dem Grünordnungsplan (jeweils in der Fassung vom 07.10.2020) zur Beschlussfassung vor.

Beschluss

  1. Der Stadtrat stimmt den formulierten Beschlussvorschlägen laut Anlage zu.

  1. Der Stadtrat billigt den vom Ingenieurbüro Heller vorgelegten Planentwurf mit den Festsetzungen, der Begründung, Umweltbericht sowie dem Grünordnungsplan (Stand 07.10.2020) und beschließt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB ist öffentlich bekannt zu geben.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten und über Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung zu informieren.

Das Ing.-Büro Heller, Herrieden wird beauftragt, die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt,  einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag (Unterhalt & Nutzung) zwischen der Stadt Herrieden und der Firma Hammerbacher auszuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download Abwägungstabelle Bürger-Beteiligung.pdf
Download Abwägungstabelle TÖB-Beteiligung.pdf
Download Begründung.pdf
Download Billigungs- und Auslegungsbeschluss.pdf
Download B-Plan.pdf

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6. Feststellung der Jahresrechnung 2019 und Verweis in den Rechnungsprüfungsausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 7. Stadtratssitzung 07.10.2020 ö 6

Sachverhalt

Nach Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) ist die Jahresrechnung nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und dem Stadtrat vorzulegen. Gemäß Art. 102 Abs. 1 GO ist in der Jahresrechnung das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Verbindlichkeiten zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres auszuweisen. Bei der Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der Kameralistik besteht die Jahresrechnung aus dem kassenmäßigen Abschluss und der Haushaltsrechnung. Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Die Jahresrechnung 2019 des Haushalts wird mit den Anlagen dem Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Herrieden gem. Art. 102 GO i. V. m. §§ 77 ff KommHV-Kameralistik vorgelegt.

Die Jahresrechnung 2019 schließt mit folgenden Ergebnissen ab:

Jahresrechnung (31.12.):
2019
2018
a) Verwaltungshaushalt in Einnahmen u. Ausgaben:
27.099.788,50 €
28.045.974,39 €
b)  Vermögenshaushalt in Einnahmen u. Ausgaben:      
7.378.143,43 €     7.701.570,41 €
11.877.341,52 €
c)  Gesamthaushalt:
34.801.358,91
39.923.315,91 €
Jahresüberschuss/fehlbetrag:*
-323.426,98 €
271.988,05 €
Die Zuführung vom VerwHH an den VermögensHH beträgt:
5.575.682,88 €
6.487.528,54 €
Die Zuführung zur Allgemeinen Rücklage beträgt:
               0,00 €
271.988,05 €
Die Sonderrücklage beträgt:
2.474.417,04 €
2.474.417,04 €
Der Schuldenstand betrug:
   1.931.127,01 €
2.260.733,14 €

Die   im Haushalt 2019 vorgesehene Darlehensaufnahme in Höhe von 1.330.740 € musste nicht in Anspruch genommen werden.
*Der Fehlbetrag resultiert aus der zu Beginn des Haushaltsjahres veranschlagten, jedoch in 2019 noch nicht gewährten Förderung des Stadtschlosses hinsichtlich des Landesförderteils. Die Stadt ist hierzu mit ca. 2 Mio. € Ausgaben (überwiegend Planungsleistungen) in Vorleistung gegangen. Die Förderzusage wird aufgrund von Verzögerungen für 2021 erwartet.    

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dass die Jahresrechnung dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung zuzuleiten ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Integrales Konzept zum Sturzflut Risikomanagement Stadt Herrieden mit Handlungsempfehlungen - Fahrplan zur Umsetzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 7. Stadtratssitzung 07.10.2020 ö 7

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der UEL-Ausschusssitzung am 22.09.2020 beraten:

„Im Rahmen eines Pilotförderprojektes des Freistaat Bayern wurde der Stadt Herrieden ein „Integrales Konzept zum kommunalen Sturzfluten – Risikomanagement“ im Mai 2018 bewilligt.  Beauftragt mit der Erstellung des „Integralen Konzept zum kommunalen Sturzflut – Risikomanagement Stadt Herrieden“ wurde das Ing.-Büro Spekter GmbH aus Herzogenaurach in Zusammenarbeit mit dem Ing.-Büro Heller aus Herrieden. Den nun vorliegenden Abschlussbericht stellen die beiden Ing.-Büros in der Sitzung vor. Des Weiteren zeigen Sie, für die kritischen Punkte, erarbeitete Handlungsempfehlungen auf.“

Der UEL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:    
„Der UEL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat entsprechend der Priorisierung die Maßnahmen umzusetzen. Die benötigten Mittel sollen im Haushalt 2021 und folgend eingestellt werden.“

Im RIS ist die erarbeitete Tabelle mit Zeitangaben eingestellt.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des UEL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download Integrales Konzept zum kommunalen Sturzflut - Umsetzung.pdf
Download Präsentation 15.09.2020.pdf

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8. Hochwasserschutz Stegbruck

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 7. Stadtratssitzung 07.10.2020 ö 8

Sachverhalt

Der UEL-Ausschuss befasste  sich am 22.09.2020 mit folgendem Sachverhalt:
„Frau Böttcher, Abteilungsleiterin beim Wasserwirtschaftsamt Ansbach (WWA), stellt die Detailplanungen zum Hochwasserschutz Stegbruck vor.
In die Planungen sind auch die Erkenntnisse aus dem Konzept „Sturzflutrisikomanagement“ mit eingeflossen.

Der Träger des Verfahrens ist nach Art. 39 Abs. 1 BayWG der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Ansbach. Der Vorhabensträger führt die Planung und notwendigen baulichen Maßnahmen durch. Aktuell ist geplant, dass die Maßnahme bis Ende 2024 abgeschlossen sein soll.

Für die Umsetzung des Vorhabens wird nach aktuellen Planungsstand von folgenden Kosten ausgegangen:

  • Planungskosten                                               430.000 €
  • Kosten der baulichen Umsetzung          2.920.000 €

Die Aufstellung für die Gründe der Kostensteigerung ist im RIS hinterlegt.

Die Stadt Herrieden verpflichtet sich zur Übernahme von Beiträgen, auch in Form von Vorschüssen und unbaren Leistungen, in Höhe von 35 % der am Rahmen des Vorteilsausgleichs nach Art. 42 Bay WG für alle zur Umsetzung des Vorhabens anfallenden Kosten.

Die Aufgabenverteilung und die Regelung zur Kostenaufteilung wird in zwei Vereinbarung, welche zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Ansbach (Vorhabensträger) und der Stadt Herrieden, vertraglich geregelt.

Die beiden Vereinbarungen sind im RIS hinterlegt.“


Der UEL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der UEL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, folgendem Vorschlag zuzustimmen: Die vorläufigen Kosten für den Hochwasserschutz Stegbruck belaufen sich auf 3.350.000 € für Planung und Bau. Die Stadt Herrieden beteiligt sich mit einem Anteil von 35% an den Gesamtkosten. Der bare Beteiligtenbeitrag liegt derzeit bei 1.172.500 €. Die Stadt Herrieden verpflichtet sich den baren Beteiligtenbeitrag für Planung und Bau zu übernehmen. Die Planung soll wie geplant fortgeführt werden.
Dieser Betrag kann durch unbare Leistungen verringert werden. Die genauen Kosten werden in einer gesonderten Sitzung (nach Fertigstellung der Ausführungsplanung) beschlossen.
Die Stadt Herrieden stimmt den Vereinbarungen Nr. 2 für die Planung und Nr. 3 für den Bau des Hochwasserschutzes Stegbruck in allen Punkten zu.“

Finanzielle Auswirkungen

HHSt:  1400.9400         35 % der Plankosten  von 430.000 €                  150.500  €
                                        35 % der Baukosten von 2.920.000 €                    1.022.000 €                                                                            

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des UEL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download 2020-08-18 Vereinbarung_2_Planungsleistungen_Stegbruck.pdf
Download 2020-08-18 Vereinbarung_3_Bauleistungen_Stegbruck.pdf
Download Gründe für die Kostensteigerung.pdf
Download Hochwasserschutz Stegbruck Vortrag 2020-09.pdf

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9. Beschlussempfehlung über die Grünflächenverordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 7. Stadtratssitzung 07.10.2020 ö 9

Sachverhalt

Der UEL-Ausschuss befasste sich am 22.09.2020 mit folgendem Sachverhalt:
„Die Beauftragten für städtische Waldungen, Herr Josef Göppel und Herr Martin Hirsch, haben zusammen mit Stadtgärtner Willi Wellhöfer einen Vorschlag für eine Grünflächenverordnung erarbeitet. Dieser ist im RIS hinterlegt.“

Der UEL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der UEL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Verabschiedung der Grünflächenverordnung.“

Diskussionsverlauf

Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer erläutert, dass in Zukunft bei Ersatzbeschaffungen von Gerätschaften auf ökologische Verträglichkeit geachtet wird, damit Kleinlebewesen durch pflegerische Maßnahmen nicht gefährdet werden.
Stadträtin Aurelia Pelka regt an, dass auch der Verzicht von Pestiziden aufgenommen werden soll.

Stadtrat Robert Goth weist darauf hin, dass mehr Blühwiesen entstehen sollen. Ein gutes Beispiel ist hier der Radweg  Herrieden – Rauenzell, bei Firma Schüller.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des UEL-Ausschuss an mit der Ergänzung, den Verzicht auf den Einsatz von Pestiziden mit aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download Grüngutverordnung.pdf

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10. Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung einer Holzverstromungsanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 7. Stadtratssitzung 07.10.2020 ö 10

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der BV-Ausschusssitzung am 29.09.2020 beraten.

„Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach der BImSchV für die Errichtung und den Betrieb einer Holzverstromungsanlage mit 3 nachgeschalteten BHKWs mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von insgesamt 2,95 MW, der Fa. WHK GmbH & Co. KG, Seebronn 2, 91567 Herrieden, auf Flst. 410, Gemarkung Hohenberg.


In der beantragten Betriebsanlage sollen je Betriebstag rd. 650 kg/h naturbelassene Holzhackschnitzel, hergestellt durch die benachbarte Fa. C. Wagner GmbH, in drei parallelen Reaktoren zu Holzgas verarbeitet werden. Die Umwandlungsreaktion von Holz zu Gas erfolgt durch Pyrolyse bei ca. 500°C. Das Holzgas wird in einer nach dem Reaktor folgenden Gasreinigungsstrecke gereinigt und abgekühlt, danach weiter zum zugeordneten Blockheizkraftwerk mit 0,9 MW Leistung gefördert. Dort wird das Gas verbrannt, die entstehende Wärme durch Wärmetauscher zurückgewonnen als Kraft-Wärme-Kopplung. Die entstehende mechanische Energie treibt einen Generator an, wodurch rd. 300 kW elektrischer Energie aus nachwachsenden Rohstoffen erzeugt und ins öffentliche Netz eingespeist wird.“

Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:

 „Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“

Rechtliche Würdigung

Die vorgesehene Baumaßnahme im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung liegt im Ortsteil Seebronn.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BV-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download Lageplan Wagner.pdf

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11. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 7. Stadtratssitzung 07.10.2020 ö 11
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11.1. Armin Jechnerer - Steuerungsgruppe "Verkehr"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 7. Stadtratssitzung 07.10.2020 ö 11.1

Sachverhalt

Armin Jechnerer fragte, ob es richtig sei, dass sich die Mitglieder der Steuerungsgruppe „Verkehr“ namentlich vorgestellt haben.

Bürgermeisterin Jechnerer beantwortete die Frage mit Ja.

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11.2. Christian Enz - Steuerungsgruppe "Verkehr"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 7. Stadtratssitzung 07.10.2020 ö 11.2

Sachverhalt

Christian Enz fragte, ob man die Steuerungsgruppe um einen Vertreter eines Autoclubs erweitern könne.


Bürgermeisterin Jechnerer sagte zu, dies  prüfen zu lassen.

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11.3. Jürgen Leis - Steuerungsgruppe "Verkehr"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 7. Stadtratssitzung 07.10.2020 ö 11.3

Sachverhalt

Jürgen Leis wies darauf hin, dass in der Steuerungsgruppe Vertreter mehrerer Interessengruppen fehlen würden. Beispielsweise Vertreter des Handwerks, der Feuerwehr und des Einzelhandels.

Bürgermeisterin Jechnerer entgegnete, dass bereits ein Vertreter des Einzelhandels vertreten sei.

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11.4. Wolfgang Strauß - Steuerungsgruppe "Verkehr"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 7. Stadtratssitzung 07.10.2020 ö 11.4

Sachverhalt

Wolfang Strauß fragte, ob es einen öffentlichen Aufruf für die Steuerungsgruppe „Verkehr“ gab.

Bürgermeisterin Jechnerer antwortete, dass es am 23. Juli 2019 einen öffentlichen Aufruf gab.

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11.5. Wolfgang Strauß - Bundesförderprogramm für Sportstätten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 7. Stadtratssitzung 07.10.2020 ö 11.5

Sachverhalt

Wolfang Strauß fragte, weshalb die Stadt Herrieden sich nicht um das Bundesförderprogramm für Sportstätten bemühe .

Bürgermeisterin Jechnerer antwortete, dass man hier schon daran arbeite.

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11.6. Michael Trottler - KiTa Neunstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 7. Stadtratssitzung 07.10.2020 ö 11.6

Sachverhalt

Michael Trottler erfragte den Stand bei den Umbaumaßnahmen der Kindertagesstätte Neunstetten.

Bürgermeisterin Jechnerer antwortete, dass sie auf Bitte des KiTa-Teams zunächst den Elternabend abwarten möchte und erst dann weitere Informationen mitgeteilt werden.

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12. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 7. Stadtratssitzung 07.10.2020 ö 12
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12.1. Josef Leichs - Anzeigen von Kartenausschnitten oder Lageplänen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 7. Stadtratssitzung 07.10.2020 ö 12.1

Sachverhalt

Herr Leichs fragte, ob es möglich ist, bei den öffentlichen Stadtratssitzungen nicht nur die Gemarkung und Flurstück nummer des betreffenden Planungsrundstücks bekanntzugeben, sondern auch einen entsprechenden Flurkartenausschnitt oder Lageplan auf der Leinwand zu zeigen?

Bürgermeisterin Jechnerer antwortete, dass die Verwaltung sich bemüht, diese zu zeigen, dass dies jedoch aus technischen Gründen nicht immer möglich ist.  

Datenstand vom 29.10.2020 09:47 Uhr