Datum: 13.01.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Dreifachturnhalle der Realschule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.12.2020
3 Bekanntgaben
3.1 Nachruf Michael Engelhardt
3.2 Stadtschloss - Neues zum Landesförderteil
3.3 Bericht aus der Steuerungsgruppe Verkehr
3.4 Titelerneuerung Fairtrade-Stadt Herrieden
4 Förderprogramm zur Stärkung der Ortsteile und Altbebauungen der Stadt Herrieden
5 Abwägungsbeschluss zum Bebauungs- und Grünordnungsplan 15.4 Schrotfeld - Grünfläche zwischen 15.2 und 15.4
6 Bebauungsplan Schrotfeld 15.4 - Verkehrserschließung und Strukturkonzept
7 Aufnahme von Geflüchteten in Herrieden
8 Förderung der Errichtung einer Schutzhütte an der ehemaligen Wallfahrtskirche St. Salvator auf dem Grundstück Flst. 1405, Gemarkung Rauenzell
9 Anfragen
10 Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 11. Stadtratssitzung 13.01.2021 ö 1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Peter Zumach von der Fränkischen Landeszeitung sowie 17 Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.12.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 11. Stadtratssitzung 13.01.2021 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 09.12.2020 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.

Dokumente
Download Niederschrift ö vom 09.12.2020.pdf

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 11. Stadtratssitzung 13.01.2021 ö 3

Sachverhalt

Auf den ausführlichen mündlichen Vortrag der Bekanntgaben wird aufgrund der Coronapandemie verzichtet. Alle Informationen finden sich im RIS auf der Homepage der Stadt Herrieden und werden im Amtsblatt abgedruckt. Außerdem wurde der Vortrag zu den Bekanntgaben heute im Vorfeld der Stadtratssitzung aufgezeichnet, sodass sich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger die Bekanntgaben zum Stadtschloss, zur Steuerungsgruppe Verkehr und zur Rezertifizierung als Fair-Trade-Stadt unter Stadtrats-TV auf der Homepage der Stadt Herrieden in voller Länge ansehen können.

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3.1. Nachruf Michael Engelhardt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 11. Stadtratssitzung 13.01.2021 ö 3.1

Sachverhalt

Bürgermeisterin Dorina Jechnerer bittet alle Anwesenden sich zum Gedenken an Herrn Michael Engelhardt und zur anschließenden Gedenkminute von ihren Plätzen zu erheben.
Die Stadt Herrieden trauert um Herrn Michael Engelhardt aus Leutenbuch, der am 04. 01. 2021 im Alter von 69 Jahren verstarb.
Herr Michael Engelhardt war von 1984 bis 1990 Ortssprecher und von 1990 bis 2008 und von 2011 bis 2014 Stadtrat. In dieser Zeit war er Mitglied im Bau- und Liegenschaftsausschuss, im Finanz- und Personalausschuss, im Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, im Rechnungsprüfungsausschuss, im Grundstücksausschuss und Mitglied im Zweckverband zur Wasserversorgung Rauenzell, Roth und Thann. Außerdem bekleidete er das Amt des Umweltbeauftragten. Herr Michael Engelhardt setzte sich auch darüber hinaus in vielfältiger Weise für seine Mitmenschen ein. So gestaltete er als Stadtsoldat und langjähriger Vorsitzender des Kriegervereins, als Wegebaumeister und Jagdvorsteher, als Gründungsmitglied der „Fortschrittlichen Bürger“ und als Feuerwehrkommandant aktiv das Leben in unserer Heimat. Viele Jahre organisierte er die „Lebendige Krippe“ im Rahmen des Herrieder Weihnachtsmarktes. Generationen von Kindergartenkindern erlebten auf dem Hof vom „Michelbauer“ unvergessliche Abenteuer, während er bei ihnen mit seiner herzlichen und freundlichen Art ein Bewusstsein für den hohen Wert unserer natürlichen Ressourcen weckte. Doch auch auf überregionaler Ebene setzte er sich als Gründungsmitglied und Obmann des Landschaftspflegeverbandes, als Unterstützer des Bund Naturschutzes und als Ortsobmann des Bayerischen Bauernverbandes für die Belange der Landwirtschaft und des Umweltschutzes ein. Besondere Verdienste für den Artenschutz erwarb er sich als erfolgreicher Züchter und Gründer des Vereins zum Erhalt des „Triesdorfer Tigers“. Ohne seinen Einsatz würde es diese vom Aussterben bedrohte Rinderrasse wohl nicht mehr geben. 2014 wurde Herrn Michael Engelhardt für seine großen Verdienste die Bürgermedaille der Stadt Herrieden in Bronze verliehen.
Die Stadt Herrieden spricht Herrn Michael Engelhardt für sein außergewöhnliches Engagement größte Anerkennung aus und dankt ihm für seinen vielseitigen Einsatz zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger unserer Heimat. Wir werden ihm ein ehrendes Gedenken bewahren.
Unser tiefes Mitgefühl gilt seinen Angehörigen.“

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3.2. Stadtschloss - Neues zum Landesförderteil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 11. Stadtratssitzung 13.01.2021 ö 3.2

Sachverhalt

Die bisherigen Variantenplanungen für den Landesförderteil verfolgen folgende Nutzungen:
  • Themen-Gastronomie mit großem Saal und Hotelzimmern
  • Themen-Gastronomie mit großem Saal, einem Foyer und dafür weniger Hotelzimmern
  • Themen-Gastronomie mit kleinem Saal und Hotelzimmern
  • Themen-Gastronomie und Hotelbetrieb
Diese bisherigen Varianten wurden bewertet und das Ergebnis dem Stadtrat in der Klausur vom 16. November 2019 präsentiert. Die detaillierte Bewertung der Varianten ist auf der Homepage der Stadt Herrieden abrufbar (https://www.herrieden.de/media/seiten-stadt/pdf/191116_Stadtratsklausur_Variantenuntersuchung.pdf) Dieser Präsentation sind folgende Übersichten entnommen:

Inwiefern durch die bisherigen Variantenplanungen das Areal des Stadtschlosses zu einem Zentrum für die Herrieder Bürgerinnen und Bürger werden kann, wurde in der Stadtratsklausur vom 17. Oktober 2020 kontrovers diskutiert. Ebenso wurde die Notwendigkeit bzw. Größe eines weiteren Saals von den Fraktionen unterschiedlich bewertet. Wie der Übersicht zur qualitativen Bewertung zu entnehmen ist, überwiegen bei keiner der Varianten die positiven Bewertungen. Außerdem war in der Bürgerbeteiligung klar der Wunsch formuliert worden, dass das Stadtschloss für die Herrieder Bürgerinnen und Bürger begeh- und erlebbar sein soll. Im Fall eines Hotelbetriebs (Variante 3) blieben die Herrieder – abgesehen von Besuchen in der Erlebnisgastronomie – weitgehend außen vor, da erfahrungsgemäß nur wenige Menschen regelmäßig Urlaub in einem Hotel im Wohnort machen.

Die Varianten 0, 1 und 2 sehen jeweils Gastronomie- und Hotelbetrieb in Kombination mit einem Saal vor, der je nach Variante unterschiedlich groß geplant wird. Dabei gilt: Umso größer der Saal ausfällt, umso weniger Hotelzimmer können untergebracht werden, wodurch die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Gastronomie gefährdet wird. Ein großer Saal bringt außerdem spezielle Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes und der Entfluchtung mit sich, was zu deutlich höheren Kosten führt. Ebenso verhält es sich mit dem Schallschutz, der bei einer Kombination von Veranstaltungssaal und Übernachtungsbetrieb in besonderer Weise gegeben sein muss.
Am 8. Juli 2015 wurde im Stadtrat nach ausführlicher Bürgerbeteiligung ein innovatives Nutzungskonzept präsentiert. Die Präsentation, das die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung zusammenfasst, ist auf der Homepage der Stadt Herrieden abrufbar: https://www.herrieden.de/media/seiten-stadt/pdf/150708_Stadtrat.pdf 
Dieser Präsentation ist folgende Übersicht entnommen:

Von diesem Konzept wurden im Rahmen der Sanierung des Bundesförderteils bereits – zum Teil oder vollständig – folgende Bausteine realisiert: Schlossgarten mit Schlosshof und Skulpturen des Museums auf dem Weg, Ratssitzungsaal/Bürgersaal, Biergarten, Hochzeitszimmer, Citymarketing (unser heutiges Stadtmarketing).

Im Nachgang zur Stadtratsklausur am 17. 10. 2020 stellten sich der Ersten Bürgermeisterin zusammen mit der Verwaltung daher zwei Fragen:
  1. Ist es möglich, zentrale Bausteine der Nutzungsvarianten 0-3, nämlich Kulturgewölbe, Gastronomie und einen zusätzlichen Saal mit Foyer mit Elementen zu kombinieren, die als Ergebnis der Bürgerbeteiligung in das Nutzungskonzept von 2015 eingeflossen sind, aber bislang noch nicht realisiert sind: Verwaltung, Anlaufpunkt für Besucher, Tagungsmöglichkeit und Ausstellungsräume.
  2. Wie wirkt sich eine andere Nutzung als die Nutzungen in den bisher untersuchten Varianten auf die Förderung aus?
Die zweite Frage ließ sich in einem Gespräch mit Herrn Pickel von der Regierung rasch klären: Es macht für die Förderung keinen Unterschied, ob Hotelzimmer oder Büroräume realisiert werden.
Zur Beantwortung der ersten Frage waren mehrere Aspekte klärungsbedürftig. Zunächst musste geklärt werden, wie sich die Dächer von Bauteil B (Brauerei) und Bauteil A (Palas) nutzen lassen. Daher fand ein Gespräch mit Herrn Köllner (Bauamt Denkmalpflege) statt. Der bestätigte, dass es aus Sicht des Denkmalschutzes geeignete Möglichkeiten gibt, Licht in die Dächer zu bringen (beispielsweise durch Schleppgauben) und dass so eine Nutzung der Dachräume möglich ist. Außerdem wurde Architekt Pludra von Erster Bürgermeisterin Jechnerer beauftragt, skizzenhaft zu überprüfen, ob die Kombination von Gastronomie, Kulturgewölbe, Saal, Verwaltung, Anlaufpunkt für Besucher, Tagungsmöglichkeit und Ausstellungsräume in den Gebäudeteilen A und B Platz findet. Dabei sollte mindestens ein Treppenhaus so großzügig gestaltet sein, dass es als „Treppenhaus der Geschichte“ einem musealen Anspruch gerecht wird. In gleicherweise sollten auch die Flure so ausgelegt sein, dass sie als integrierte Ausstellungsflächen zur Verfügung stehen.
Diese Vorstudie liegt nun vor. Sie entspricht einer Planungsskizze, keinem fertigen Planungsentwurf. Aber sie zeigt, dass eine Kombination der genannten Elemente möglich ist. Die entsprechende Datei ist auf der Homepage der Stadt abrufbar https://www.herrieden.de/page/de/rathaus/themen/stadtschloss/als-naechstes.php):
Eine entscheidende Änderung zu den bisherigen Varianten stellt die zentrale Erschließung aller Geschosse des Palas über ein zentrales Treppenhaus mit Aufzug da.


KELLERGESCHOSS des Palas: Kulturgewölbe, über zentrales Treppenhaus erreichbar

ERDGESCHOSS: Gastronomie (Platz reicht nicht für Themengastronomie, aber für Gastronomieangebote mit überschaubarem Bedarf an Nebenräumen: Speiselokal mit kleiner Karte, Café oder Bistrobetrieb), Servicezentrum für Bürger*innen und Besucher*innen und zentrales Treppenhaus





ERSTES OBERGESCHOSS: Lager/Archivräume


ZWEITES OBERGESCHOSS:  WC-Bereich der Gastronomie, Lager/Archiv, Verwaltung und Zugang zum zweiten Treppenhaus (entkoppelter zweiter Rettungsweg der darüber liegenden Stockwerke)

DRITTES OBERGESCHOSS: Verwaltung, Seminarräume, Foyer und Saal mit direkter Verbindung zu Gastronomie im EG durch Speiseaufzug innerhalb der sog. Malzdarre. Durch die integrierte Saallösung mit Foyer und direkter Verbindung zur Gastronomie sind vielfältige Nutzungen möglich: Konferenzen, Kulturveranstaltungen, Konzerte, Feiern


VIERTES OBERGESCHOSS: Verwaltung


Ein fünftes Obergeschoss im Palas stünde noch als weitere Ausbaureserve zur Verfügung.
Alle Räume sind bei dieser Variante barrierefrei erreichbar.
Gebäudeteil C wurde bei der Vorstudie noch nicht berücksichtigt. Allerdings ist es vorstellbar, in den Räumen beispielsweise Bierbrauseminare abzuhalten.
Diese Vorstudie stellt eine wichtige Grundlage für die weiteren Beratungen dar.
Bevor über das zukünftige Nutzungskonzept im Stadtrat beraten und entschieden wird, sollen die Bürger*innen erneut beteiligt werden. Sobald es die Pandemie zulässt, wird daher der Initiativkreis zum Stadtschloss zusammenkommen. Hierzu wird öffentlich eingeladen.

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3.3. Bericht aus der Steuerungsgruppe Verkehr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 11. Stadtratssitzung 13.01.2021 ö 3.3

Sachverhalt

Kurzfristig umsetzbare Maßnahmen für die Altstadt
Denkbare Umfahrungen unter der Lupe

In der Sitzung vom 14.12.2020 hat sich die Steuerungsgruppe mit den Ergebnissen der Altstadtbegehung auseinandergesetzt. Außerdem stand das Thema „intelligente Verkehrslenkung“ auf der Tagesordnung. Aufgrund der Corona-Pandemie fand die Veranstaltung als Web-Meeting statt.
Nachdem in der letzten Sitzung beschlossen wurde, bei einer Altstadtbegehung kurzfristig umsetzbare Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu prüfen, präsentierte Robert Ulzhöfer vom Planungsbüro stadt-land-verkehr die Ergebnisse dieser Begehung, die am 27. November 2020 wegen Corona im kleinen Kreis stattfand. Gemeinsam mit den Stadtplanern Franz-Josef Jechnerer und Michael Ruppert hielten der Leiter des Ordnungsamtes Matthias Albrecht mit Verkehrsplaner Robert Ulzhöfer und Erster Bürgermeisterin Dorina Jechnerer auf Grundlage eines Maßnahmenkatalogs der Altstadtfreunde und der Inklusionsbeauftragten kurzfristig umsetzbare Maßnahmen zur Erhöhung der Fußgängersicherheit und Entschärfung des Parkproblems im Altstadtkern fest.
  • Durch sog. Stahlpoller sollen gerade an sensiblen Stellen Fußgänger vor unvorschriftsmäßig parkenden Autos geschützt werden.
  • Dieser Effekt soll an anderen geeigneten Stellen durch zusätzliche stabile Fahrradabstellvorrichtungen, so wie sie bereits am Pfarrheim vorhanden sind, unterstützt werden. Gleichzeitig kann damit die Infrastruktur für Fahrradfahrer in Herrieden verbessert werden.
  • An geeigneten Stellen sollen zusätzliche Parkmöglichkeiten für PKW geschaffen werden.
  • Mittelfristig soll im Rahmen einer Überplanung der Vorderen Gasse bzw. Bahnhofstraße auch die Verbeiterung der Fußwege an sensiblen Stellen, wie beispielsweise am Gebäude der Bücherei, umgesetzt werden.
Die vorgestellten Maßnahmen wurden von den Mitgliedern der Steuerungsgruppe begrüßt. Im nächsten Schritt wird das Vorhaben nun mit den zu beteiligenden Behörden abgestimmt. Anschließend werden kurzfristig umsetzbare Maßnahmen dem Stadtrat zur Beratung und Abstimmung vorgelegt. Aus Sicht der Mitglieder der Steuerungsgruppe ist eine zeitnahe Umsetzung wünschenswert.
Im zweiten Teil der Online-Konferenz setzten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter der Moderation von Stephanie Utz mit verschiedenen Varianten von Umfahrungen auseinander.
Bereits im ISEK-Prozess wurden verschiedene Varianten diskutiert und auch der Stadtrat hat sich im Rahmen der Erarbeitung des Flächennutzungsplans mit Umfahrungen um Herrieden beschäftigt.
Für die Arbeit in der Steuerungsgruppe wurde zu Beginn festgehalten, dass die Diskussion über Varianten nicht bedeutet, dass am Ende eine Entscheidung für eine Variante getroffen werden muss. Es ist nämlich genauso denkbar, dass die Zahlen und Abwägungsaspekte zur Folge haben, dass die Lösung des Verkehrsproblems nicht durch den Bau einer weiteren Straße, sondern alternativ auch durch ein Bündel verschiedener Maßnahmen erfolgen muss.
Daher diente das Sammeln von Pro- und Contra-Argumenten zu einzelnen Varianten auch ausschließlich der Erfassung möglichst vieler Gesichtspunkte und verfolgte explizit nicht das Ziel, eine Variante zu favorisieren.


Eine Tabelle mit den gesammelten Pro- und Contra-Argumenten zu den einzelnen Varianten wird auf der Homepage der Stadt Herrieden hinterlegt. https://www.herrieden.de/page/de/rathaus/themen/verkehrskonzept.php 
Bürgerinnen und Bürger werden ausdrücklich aufgefordert, Aspekte, die in ihren Augen bislang unberücksichtigt sind, per E-Mail an verkehrskonzept@herrieden.de zu senden, damit die Übersicht ggf. noch ergänzt werden kann.
Eine abschließende Bewertung ist aufgrund der nicht abgeschlossenen Verkehrsdatenerhebung derzeit noch nicht möglich. Dies wird erst nach Vorliegen der hoffentlich im Frühsommer 2021 erfolgenden Verkehrsbefragung geschehen können. 
In den nächsten Steuergruppensitzungen werden Möglichkeiten der intelligenten Verkehrssteuerung behandelt. Kurzfristig umsetzbare Maßnahmen, die der Reduktion von Emissionen dienen, die Sicherheit erhöhen und die Verkehrseffizienz steigern, sollen erarbeitet und dem Stadtrat zur Beratung und zeitnahen Verabschiedung empfohlen werden. Wenn die Verkehrsdatenerhebung abgeschlossen ist, können die jeweiligen Varianten von Umfahrungen näher untersucht. Mithilfe der bereits erarbeiteten Ziele und der noch zu definierenden Kriterien muss dazu im weiteren Schritt eine Matrix erarbeitet werden, die dazu dient, die Auswirkungen aller Varianten und Maßnahmen der Verkehrslenkung zu bewerten.

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3.4. Titelerneuerung Fairtrade-Stadt Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 11. Stadtratssitzung 13.01.2021 ö 3.4

Sachverhalt

Seit dem 30.04.2015 ist Herrieden Fairtrade-Stadt. Nach eingehender Prüfung des TransFair e. V. wurde mitgeteilt, dass Herrieden für zwei weitere Jahre den Titel „Fairtrade-Stadt“ tragen darf. Die Urkunde ist im RIS hinterlegt.
In Deutschland tragen inzwischen über 700 Kommunen den Titel „Fairtrade-Stadt“.

Dokumente
Download Urkunde Fairtade-Stadt Herrieden.pdf

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4. Förderprogramm zur Stärkung der Ortsteile und Altbebauungen der Stadt Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 11. Stadtratssitzung 13.01.2021 ö 4

Sachverhalt

In der BV-Sitzung vom 01.12.2020 und vom 15.12.2020 wurde der TOP diskutiert. Die überarbeitete Fassung (Entwurf vom 15.12.2020) ist im RIS hinterlegt.

Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, das Förderprogramm zur Stärkung der Ortsteile und Altbebauungen der Stadt Herrieden mit den besprochenen Änderungen zu beschließen. Der aktuelle Stand ist in dem Entwurf vom 15.12.2020 festgehalten.“

Die Regelungen zur Erstberatung werden separat zur Beratung und Beschlussfassung vorgetragen.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BV-Ausschusses an und stimmt für die Aufnahme der ergänzenden Regelung zu § 5 Abs. 6 „Deponiekosten, die für die Entsorgung des Abbruchmaterials anfallen, können gegen Vorlage der entsprechenden Nachweise (sortenreine Mülltrennung) im Rahmen der Förderhöchstgrenze vollständig gefördert werden, jedoch maximal bis zu 25 % des Betrags der genehmigten Fördersumme.“ 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download Entwurf - Förderprogramm Revitalisierung Außenorte Stand 015122020.pdf

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5. Abwägungsbeschluss zum Bebauungs- und Grünordnungsplan 15.4 Schrotfeld - Grünfläche zwischen 15.2 und 15.4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 11. Stadtratssitzung 13.01.2021 ö 5

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung am 07.10.2020 wurde über folgenden Punkt beraten:


  1. Der Stadtrat entscheidet sich bezüglich des Umgangs mit der öffentlichen Grünfläche im Westen des Geltungsbereiches des Bebauungsplan Nr. 15.2 „Schrotfeld“ für den folgenden Abwägungsvorschlag:


ABWÄGUNGSVORSCHLAG A
Der bislang unbebaute Teilbereich im Nordwesten des Geltungsbereichs vom Bebauungsplan Nr. 15.2 „Schrotfeld“, westlich der Straße „Am Kastenfeld“ (Fl.Nr. 682/1, 683/2) wird überplant, um die bereits vorhandene Erschließung („Am Kastenfeld, Wendemöglichkeiten „Am Klingengraben, und „Am Kastenfeld“) zu nutzen und einen städtebaulichen Übergang zwischen den zwei Wohngebieten Nr. 15.2 und Nr. 15.4 „Schrotfeld“ zu bilden.
Abfrageergebnis: 1 Personen entschied sich für diese Alternative.

ABWÄGUNGSVORSCHLAG B
Der bislang unbebaute Teilbereich im Nordwesten des Geltungsbereichs vom Bebauungsplan Nr. 15.2 „Schrotfeld“, westlich der Straße „Am Kastenfeld“ (Fl.Nr. 682/1, 683/2) wird nicht mit Gebäuden überplant. Lediglich werden “, westlich der Straße „Am Kastenfeld“ (Fl.Nr. 682/1, 683/2) zusätzliche Stellplätze vorgesehen.


ABWÄGUNGSVORSCHLAG C
Die öffentliche Grünfläche im Nordwesten des Geltungsbereichs vom Bebauungsplan Nr. 15.2 „Schrotfeld“, westlich der Straße „Am Kastenfeld“ (Fl.Nr. 682/1, 683/2) wird in seiner jetzigen Form beibehalten.

Mangels planerischer Darstellung an der Wand, konnte über die Abwägungsvorschläge B und C keine Abstimmung erfolgen. Der Stadtrat hat deshalb entschieden, dass Abwägungsvorschlag B und C noch einmal visualisiert und dann noch einmal zur Abstimmung gebracht werden.
Der Stadtrat entscheidet sich gegen Abwägungsvorschlag A, für B/C.

Abstimmungsergebnis: 20:0


Das Büro Vogelsang hat dies noch einmal überarbeitet. Der Entwurf ist im RIS eingestellt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, entsprechend dem Entwurf, den Abwägungsvorschlag „B“ umzusetzen mit der Ergänzung: „Lediglich werden westlich der Straße „Am Kastenfeld“ (Fl.Nr. 682/1, 683/2) zusätzliche Stellplätze/Carports/Garagen vorgesehen“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download Entwurf Schrotfeld 15.4 Grünfläche Nordwesten.pdf

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6. Bebauungsplan Schrotfeld 15.4 - Verkehrserschließung und Strukturkonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 11. Stadtratssitzung 13.01.2021 ö 6

Sachverhalt

Durch das Arch.-Büro Vogelsang wird die neue Erschließungsstruktur des neuen Bebauungsplanes Schrotfeld 15.4 vorgestellt. Die neue Struktur ist aus den Anregungen des Stadtratsworkshops, der Bürgerbeteiligung und den Anmerkungen des Verkehrsplaners in Abstimmung mit der Verwaltung entstanden. Ebenso werden die sich daraus ergebenden Änderungen zur Bebauungsstruktur und der baulichen Dichte vorgestellt.

Diskussionsverlauf

Die Fraktionsvorsitzenden tragen Stellungnahmen der jeweiligen Fraktion vor. Die sich daraus ergebenden Anregungen werden an das Planungsbüro übergeben.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der vorgestellten Erschließungsstruktur und dem Strukturkonzept der baulichen Dichte zu und beauftragt das Büro Vogelsang den Bebauungsplanentwurf entsprechend anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download 20210113_Herrieden Schrotfeld 15.4_SR Erschließung.pdf

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7. Aufnahme von Geflüchteten in Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 11. Stadtratssitzung 13.01.2021 ö 7

Sachverhalt

Auf Initiative der Integrationsbeauftragten der Stadt Herrieden, Frau Beate Jerger und Herrn Norbert Brumberger, berät der Stadtrat über die Aufnahme von Geflüchteten in Herrieden. Der eingegangene Antrag enthält folgenden Beschlussvorschlag:
 
Der Stadtrat der Stadt Herrieden unterstützt die Initiative der Integrationsbeauftragten und beauftragt die Bürgermeisterin, dem Landrat und den zuständigen Kreistagsmitgliedern mitzuteilen, dass sich die Stadt Herrieden ausdrücklich bereiterklärt, das Landratsamt Ansbach bei der Unterbringung und Betreuung schutzbedürftiger Personengruppen (vorranging Minderjährige und Familien) aus Flüchtlingslagern in Griechenland und an den EU-Außengrenzen durch eine Aufnahme von bis zu zwei Familien jährlich zu unterstützen. Dafür wird die Stadt Herrieden die bisher für diese Zwecke angemieteten Mieträume auch weiterhin zur Verfügung stellen.
Außerdem erklärt sich die Stadt Herrieden solidarisch mit Menschen auf der Flucht und den Zielen der Initiative „Seebrücke – Schafft sichere Häfen“, um vom Freistaat Bayern auf der Grundlage des §23 Abs.1 AufenthG ein Aufnahmeprogramm für unbegleitete Minderjährige sowie Minderjährige und ihrer Familien, die in Griechenland festsitzen, einzufordern und die Mitbestimmung der Kommunen bei der Aufnahme geflüchteter Menschen zu stärken.
 
Die Integrationsbeauftragen informieren:
Die Katholische und Evangelische Kirche, die Caritas und zivilgesellschaftliche Organisationen wie der Eine-Welt-Verein sowie die Initiative „Bürger helfen Bürgern“ unterstützen den vorliegenden Antrag. Der Helferkreis der Flüchtlingshilfe sichert eine ehrenamtliche Unterstützung der Integrationsarbeit und Betreuung vor Ort zu. 

Der Vollständige Antrag ist im RIS eingestellt.

Finanzielle Auswirkungen

Die Integrationsbeauftragten schätzen die finanziellen Auswirkungen wie folgt ein:
Sind derzeit nicht bezifferbar, da aber vor allem die zuständige Behörde das Landratsamt Ansbach ist, werden für die Stadt Herrieden wenig Kosten entstehen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Herrieden unterstützt die Initiative der Integrationsbeauftragten und beauftragt die Bürgermeisterin, dem Landrat und den zuständigen Kreistagsmitgliedern mitzuteilen, dass sich die Stadt Herrieden ausdrücklich bereiterklärt, das Landratsamt Ansbach bei der Unterbringung und Betreuung schutzbedürftiger Personengruppen (vorrangig Minderjährige und Familien) aus Flüchtlingslagern in Griechenland und an den EU-Außengrenzen durch eine Aufnahme von bis zu zwei Familien jährlich zu unterstützen. Dafür wird die Stadt Herrieden die bisher für diese Zwecke angemieteten Mieträume auch weiterhin zur Verfügung stellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download 200909_Appell_der_Leitenden_Geistlichen_zum_Brand_im_Fluechtlingslager_in_Moria.pdf
Download Antrag Sichere Häfen.odt
Download DBK_5282 Leitsätze des kirchlichen Engagements für Flüchtlinge.pdf
Download Ergebnisprotokoll - Austauschtreffen Integrationsbeauftragte mit Kirchen und Unterstützer.pdf
Download Muster - Forderungen Seebrücke -Sicherer-Hafen.pdf

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8. Förderung der Errichtung einer Schutzhütte an der ehemaligen Wallfahrtskirche St. Salvator auf dem Grundstück Flst. 1405, Gemarkung Rauenzell

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 11. Stadtratssitzung 13.01.2021 ö 8

Sachverhalt

Mit dem Beschluss vom 13. Januar 2016 hat der Stadtrat der Gewährung eines Zuschusses für die Maßnahme „Errichtung einer Schutzhütte an der ehemaligen Wallfahrtskirche St. Salvator auf dem Grundstück Flst. 1405, Gemarkung Rauenzell“ zugestimmt. Da sich die Durchführung der Maßnahme verzögert hat und sich die voraussichtlichen Kosten von 7.000 € auf ca. 16.000 € erhöht haben, beantragt der Förderverein St. Salvator mit einem Schreiben vom 17.12.2020 vorsorglich erneut die Gewährung eines Zuschusses. Im Übrigen wird auf den Antrag vom 27. November 2015 verwiesen. Bürgermeisterin Jechnerer regt an, dass sich der Verein für dieses Projekt auch um Fördermittel aus dem Regionalbudget bewirbt, da es sich hierbei im Sinne des Fördermittelgebers um ein Kleinprojekt handelt (förderfähige Gesamtausgaben kleiner als 20.000 EUR), das den Zweck verfolgt, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs-und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln. Der Förderaufruf für 2021 wird Ende Januar erwartet. Bleibt es bei den Rahmenbedingungen wie im Vorjahr, dann kann im Rahmen des Regionalbudgets eine Zuwendung als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung beantragt werden. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80% bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 €. Gemäß städtischer Förderrichtlinie werden Baumaßnahmen und Renovierungen von Vereinsheimen und Sportanlagen mit 10 % der nachweisbaren Gesamtkosten unterstützt. Geleistete Stunden in Eigenleistung der Vereinsmitglieder werden mit ebenfalls 10 % die aktuell anrechenbaren Stundensätze gefördert. Der Vereinsvorstand muss eine Aufstellung der geleitsteten Stunden mit den aktuellen Verrechnungssätzen bestätigen und der Stadt Herrieden vorlegen. Ferner muss offengelegt werden, wenn von anderer Stelle eine Förderung der Maßnahme erfolgt. Die Gesamtförderung der Maßnahme wird auf maximal 90 % begrenzt. Darüberhinausgehende Beträge werden in Abzug gebracht.
Die Verwaltung hat bei der Prüfung des Sachverhalts festgestellt, dass dieser Antrag in keinen der in der Förderrichtlinie aufgenommenen Abschnitte passt. Insofern wird die Verwaltung die Förderrichtlinie überarbeiten und zur Vorberatung dem Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales in seiner Sitzung am 16.03.2020 vortragen.

Finanzielle Auswirkungen

HHSt:   3700.9880                               10 % aus 16.000 €            1.600 €

Beschluss

Der Stadtrat stimmt einem Zuschuss unter der Maßgabe zu, dass das Bauvorhaben mit der Unteren Denkmalschutzbehörde (evtl. Vorlage Bauantrag sowie eine dafür erforderliche Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis) und mit dem Grundstückseigentümer abgeklärt wurde. Außerdem soll sich der Verein um Fördermittel aus dem Regionalbudget bewerben. Nach Genehmigung des Vorhabens und der Vorlage von Rechnungen und einer Antwort des Fördermittelgebers (Regionalbudget) kann der Zuschuss ausbezahlt werden. Da es sich um eine Maßnahme handelt, die nicht in erster Linie Vereinszwecken, sondern der Allgemeinheit dient, wird die kommunale Förderquote bei der Schutzhütte von 10 % auf 50 % angehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 11. Stadtratssitzung 13.01.2021 ö 9

Sachverhalt

Es wird keine Anfrage gestellt.

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10. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 11. Stadtratssitzung 13.01.2021 ö 10

Sachverhalt

Für die heutige Sitzung wurde keine Bürgeranfrage eingereicht.

Datenstand vom 04.02.2021 08:08 Uhr