Datum: 04.05.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratssaal des Stadtschlosses
Gremium: Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 19:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 02.03.2021
3 Außenbesichtigung - Keine
4 Bekanntgaben
4.1 Sachstandsbericht der Baumaßnahmen
4.2 Vorstellung bisherige Planungen Wasserversorgung Hochbehälter
4.3 Baumpflanzmaßnahmen Herbst 2020 / Frühjahr 2021
4.4 Naturerlebnisspielplatz Am Schrotfeld
4.5 Aktiv Stadt - Müllaktion
4.6 Streusalzverbrauch Winterdienst Bauhof
4.7 Entwässerung Gewerbepark Ansbach West
4.8 Probealarm Starkregen-Frühalarmsystem Herrieden
4.9 Projekt "chance.natur"
4.10 Storchenplattformen
4.11 Bericht des Windkümmerers
5 Interkommunales Kompensationsmanagement im Mittelfränkischen Becken
6 Pachtverträge
7 Kriterien der Stadt Herrieden für die Genehmigung von PV-Freiflächen-Anlagen
8 Zukunftswald - Förderung und Umsetzung
9 Anfragen
9.1 Franziska Wurzinger: Wertstoffhof und Grüngutanlieferung
9.2 Johann Heller, Michael Trottler, Gaby Rauch: Wiesenbrüter in den Altmühlauen
10 Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 7. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses 04.05.2021 ö 1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses, den Windkümmerer Herrn Maurer, die per Video zugeschalteten Herren Ortenreiter und Muschler, sowie 4 Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 02.03.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 7. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses 04.05.2021 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.

Dokumente
Download Protokoll02.03.2021.pdf

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3. Außenbesichtigung - Keine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 7. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses 04.05.2021 ö 3
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4. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 7. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses 04.05.2021 ö 4
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4.1. Sachstandsbericht der Baumaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 7. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses 04.05.2021 ö 4.1

Dokumente
Download Bekanntgabe Projektstände.pdf

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4.2. Vorstellung bisherige Planungen Wasserversorgung Hochbehälter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 7. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses 04.05.2021 ö 4.2

Sachverhalt

Im RIS ist ein Vortrag eingestellt, der über die aktuelle Wasserversorgung der Stadt Herrieden und über die bisherigen Planungen für einen Hochbehälter umfassend informiert. Herr Muschler vom Ing.-Büro PFK aus Ansbach, der den Vortrag aufgezeichnet hat, ergänzt in der Sitzung einige Aspekte

Dokumente
Download Vortrag Wasserversorgung Herrieden.pdf

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4.3. Baumpflanzmaßnahmen Herbst 2020 / Frühjahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 7. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses 04.05.2021 ö 4.3

Sachverhalt

Stadtgärtner Willi Wellhöfer hat eine Übersicht zusammengestellt, welche die erledigten und noch geplanten Baumpflanzungen im Herbst 2020 / Frühjahr 2021 aufzeigt.  Die Übersicht ist im RIS hinterlegt.

Diskussionsverlauf

Stadtratsmitglied Robert Goth weist darauf hin, dass an der Querungshilfe in Rauenzell auch eine Hecke gepflanzt werden sollte. Dies soll an Herrn Wellhöfer weitergegeben werden.

Dokumente
Download Gehölzpflanzungen.pdf

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4.4. Naturerlebnisspielplatz Am Schrotfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 7. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses 04.05.2021 ö 4.4

Sachverhalt

Die landschaftsbaulichen Maßnahmen sind weitgehend abgeschlossen. Die Oberfläche (Feinsplitt der Wege) muss noch fertiggestellt werden. Der Ausschuss wird sich in einer der nächsten Sitzungen über die Bepflanzung und ggf. die Ausstattung des Spielplatzes mit Spielgeräten austauschen. Entsprechende Haushaltsmittel müssen für das Haushaltsjahr 2022 bereitgestellt werden.

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4.5. Aktiv Stadt - Müllaktion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 7. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses 04.05.2021 ö 4.5

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer berichtet von der erfolgreichen Müllaktion und dankt allen Beteiligten.

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4.6. Streusalzverbrauch Winterdienst Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 7. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses 04.05.2021 ö 4.6

Sachverhalt

Im RIS ist der Streusalzverbrauch der  Winter 2018/19, 2019/20 und 2020/21 und die Gesamtlänge des städtischen Straßennetzes hinterlegt.

Dokumente
Download Salzverbrauch Winterdienst.pdf

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4.7. Entwässerung Gewerbepark Ansbach West

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 7. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses 04.05.2021 ö 4.7

Sachverhalt

In der letzten UEL-Sitzung fragte Stadtrat Michael Trottler, ob der Gewerbepark Ansbach West Auswirkungen auf den „Käferbach“ im Rahmen des Sturzflut-Risikomanagement hat. Die Verwaltung hat hierzu Rücksprache mit dem Büro Spekter gehalten und von dort nachstehende Aussage bekommen:

„Bei der Berücksichtigung des Einzugsgebiets „Käferbach“ ist auch der Bereich der Stadt Ansbach, Gemarkung Elpersdorf, mit einbezogen. Die durch die Erschließung und Bebauung erfolgte Versiegelung wird durch das vorhandene Regenrückhaltebecken im Gewerbepark kompensiert. Durch die gedrosselte Ableitung aus dem Regenrückhaltebecken wird dem Käferbach nicht mehr Wasser zugeleitet.“

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4.8. Probealarm Starkregen-Frühalarmsystem Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 7. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses 04.05.2021 ö 4.8

Sachverhalt

Die Fa. Spekter GmbH wird am Samstag, 15.05.2021 um 11.00 Uhr einen Probealarm mit dem Starkregen-Frühalarmsystem durchführen. Nachstehender Text erscheint hierzu im nächsten Amtsblatt: 

Probealarm Starkregen-Frühalarmsystem Herrieden - Samstag, 15. Mai um 11.00 Uhr  
Starkregen mit Sturzfluten stellen ein zunehmendes Risiko dar. Auch Herrieden war von Überflutungen durch Starkregen betroffen. Es ist notwendig, sich und sein Heim entsprechend vorzubereiten. 

Mit dem Starkregen-Frühalarmsystem (FAS) und der Starkregen-App bietet Herrieden seinen Bürger*innen eine frühzeitige persönliche Information und Alarmierung. Das FAS erkennt einen für Herrieden kritischen Starkregen und warnt aktiv per SMS, E-Mail oder Telefonanruf. Die Warnung erfolgt in drei Stufen und enthält Informationen zur Gefahrenlage sowie Vorsorge und Verhalten. Sensoren in Herrieden messen hierzu in Echtzeit Regen und Wasserstände. Die gewonnene Zeit hilft Schäden abzuwehren und im Extremfall Leib und Leben zu schützen.
Alle im FAS angemeldeten Bürger*innen erhalten als Probealarm eine Nachricht und einen persönlichen Anruf mit der Ansage „Starkregenalarm“ auf die von ihnen hinterlegte E-Mail-Adresse und Telefonnummer. 

Wer noch nicht im FAS angemeldet ist, kann sich unter https://www.starkregenalarm.de/herrieden registrieren. Diesen Service stellt die Stadt Herrieden ihren Bürger*innen kostenlos zu Verfügung. 

Neu: Die Starkregen-App steht Ihnen ab sofort unter https://www.starkregen.de/starkregen-app.html  zur Verfügung. Diese App kann über die jeweiligen App Stores für iOS und Android installiert werden. Neue Nutzer können sich dort auch registrieren. Bereits im FAS registrierte Nutzer melden sich in der App mit ihrem bestehenden Benutzernamen und Passwort an. Unter Einstellungen können Sie Ihre persönlichen Anpassungen vornehmen. 
Bereiten Sie schon heute Ihren Schutz vor den Gefahren eines Starkregens vor. 
Nutzen Sie das FAS zur frühzeitigen Warnung vor kritischem Starkregen.

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4.9. Projekt "chance.natur"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 7. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses 04.05.2021 ö 4.9

Sachverhalt

Die Landkreise Ansbach und Weißenburg-Gunzenhausen, der Landschaftspflegeverband Mittelfranken e.V. und der Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. haben sich zusammengeschlossen, um mit Unterstützung von Bund und Land im Rahmen des Bundesförderprogrammes „chance.naturden „Lebensraum Altmühltal“ zu schützen und wiederherzustellen. 
Die Niederungen der Altmühlaue im Projektgebiet von Colmberg bis Trommetsheim, mit dem zentral gelegenen „Wiesmet“ als Kernzone, sind eines der letzten und wichtigsten binnenländischen Brutgebiete für diese Vogelgruppe in ganz Deutschland. 
Das Projektgebiet ist rund 7.016 ha groß und erstreckt sich entlang des Altmühltals von Colmberg im Landkreis Ansbach bis Trommetsheim im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen. Es beinhaltet Flächen der Gemeinden Arberg, Aurach, Bechhofen, Merkendorf, Burgoberbach, Colmberg, Geslau, Herrieden, Leutershausen, Ornbau, Weidenbach, Alesheim, Muhr am See, Dittenheim, Gunzenhausen, Markt Berolzheim, Meinheim, Theilenhofen und Treuchtlingen.
Das Projekt hat sich zur Aufgabe gemacht, den Artenreichtum und die Vielfalt der Wiesenauen im oberen und mittleren Altmühltal zum Erhalt der Wiesenbrüter und vieler anderer Tiere und Pflanzen zu bewahren und wiederherzustellen. Die ausgedehnte Auenlandschaft im Überschwemmungsbereich der Altmühl prägt seit Jahrhunderten die naturräumliche und kulturelle Eigenart der Region und ist Lebensgrundlage für Menschen, die das höchst schützenswerte Ökosystem bewirtschaften und erhalten.
Zur Sicherung der Artenvielfalt und zum Schutz der Umweltgüter Boden, Wasser und Landschaft ist jedoch eine naturverträgliche Bewirtschaftung unerlässlich. Weitere Intensivierung und Vereinheitlichung sind in diesem empfindlichen Naturraum keine Lösung. Es ist dringend notwendig, diesen Trend umzukehren. Naturschutz und Landwirtschaft müssen deshalb zusammenarbeiten. Die extensive Nutzung muss wirtschaftlich gestärkt und tragfähig werden. Die für den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen erbrachte Leistung muss sich auch für den Landwirt wieder auszahlen. Deshalb will das Projekt auch hierzu neue Wege finden und Lösungen erarbeiten.
Beim Altmühltal handelt es sich um ein komplexes Ökosystem. Es handelt sich um eine Kulturlandschaft, die von vielen Faktoren beeinflusst wird: 
  • von den naturräumlichen Gegebenheiten mit regelmäßigen Überschwemmungen und nassen Böden,
  • von den Landwirten, die seit Jahrhunderten Grünlandwirtschaft betreiben,
  • und von der seit den 80er Jahren stetig zunehmenden Erholungsnutzung.
Folglich bedarf es eines Maßnahmenbündels, bei dem alle Belange und alle Nutzer mit einbezogen werden.
Vorrangige Ziele des Projektes sind:
  • Erhalt und Verbesserung der Wiesenbrüter-Lebensräume durch Wasserrückhalt, Bioptopgestaltung, Vermeidung von Kulissenwirkungen und extensive, kleinräumige, wiesenbrütergerechte Nutzungen.
  • Steigerung des Bruterfolgs durch Gelegeschutz und Minimierung von Störwirkungen.
  • Erhalt und Entwicklung artenreicher Grünland- und Offenlandbiotope, insbesondere der gefährdeten „Mageren Flachlandmähwiesen“, Brenndoldenwiesen, Pfeifengraswiesen, Nasswiesen, Sümpfe oder Feuchthochstauden und
  • Erhalt der Vielfalt von Tier- und Pflanzenarten (Biodiversität),
  • Ausweitung der naturverträglichen Wiesennutzung und Weidewirtschaft als Basis einer nachhaltigen Sicherung der hochwertigen Bestände und zur Reduzierung von Einträgen in Gewässer und Grundwasser.
  • Initiierung neuer Wertschöpfungsketten mit dem Ziel der wirtschaftlichen Stärkung, Wertschätzung und regionalen Verankerung der extensiven, naturverträglichen Landnutzungen.
  • Verbesserung des Wasserrückhaltes, um der zunehmenden Austrocknung entgegenzuwirken und die Brutplätze für Wiesenbrüter zu sichern und zu verbessern, wobei hierbei auch die
  • Einbeziehung der Entwässerungsgräben und Seitenbäche von großer Bedeutung ist.
  • Einbindung aller Akteure und der Öffentlichkeit zum Ermitteln der positiven und negativen sozioökonomischen Wirkungen für die Landwirtschaft und Erholung und zur Ableitung umsetzbarer, konfliktarmer und passgenauer Maßnahmen.
  • Besucherlenkung über Information zur ökologischen Bedeutung des Gebietes, Aufklärung über mögliche Störwirkungen und Maßnahmen vor Ort wie z. B. Beschilderung, Themenwege oder Beobachtungsstandorte.
Das Projekt verfolgt somit einen ganzheitlichen Ansatz, der nicht nur den Naturschutz im Blick hat, sondern auch die ökonomischen und sozialen Aspekte. Ziel ist, alle Akteure und Belange, vor allem die vor Ort tätigen Landwirte sowie Kommunen, Fachbehörden und Verbände gleichermaßen einzubinden und nachhaltige, sich selbst tragende Lösungen zu erarbeiten.
Im Projekt I (Planung), das voraussichtlich bis März 2023 dauert, werden die Maßnahmen erarbeitet, geplant und intensiv abgestimmt. Wesentliche Bestandteile sind die Erarbeitung eines „Pflege- und Entwicklungsplanes (PEPL)“, einer „sozioökonomischen Analyse“ und eines „Konzeptes zur Entwicklung nachhaltiger naturschutzkonformer Landnutzungsformen“ sowie die Beratung und intensive Abstimmung der Ergebnisse mit den Landwirten und allen weiteren relevanten Interessensgruppen vor Ort.
Im Projekt II (Umsetzung), für das eine Laufzeit von neun Jahren vorgesehen ist, werden die Maßnahmen realisiert, betreut und kontrolliert. 
Weitere Informationen unter https://www.lebensraum-altmuehltal.de/Home.html 

Dokumente
Download Karte-Projektgebiet-Uebersichtsplan.pdf

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4.10. Storchenplattformen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 7. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses 04.05.2021 ö 4.10

Sachverhalt

Der TOP wurde von Marc Stümmler im Auftrag der Ersten Bürgermeisterin erstellt:
Förderprogramme zur Erhaltung und Erhöhung der Storchenpopulation haben in den letzten Jahrzehnten ihren Erfolg gezeigt. Jedes Jahr kommen viele Storchenpaare nach Herrieden zurück. Neben dem seit Jahrhunderten besetzten Storchenturm benötigen die Storchenpaare weitere Nistplätze. So kam es zu Nestbauversuchen auf Kaminen, welche aus Sicherheitsgründen wieder abgebaut werden mussten, oder beispielsweise zur Besetzung von Werbetürmen in Aurach. Wegen der hohen Verschmutzung im Umfeld eines Storchennestes (der Storch erleichtert sich beim Endanflug auf das Nest) ist nicht jede Stelle wünschenswert.

Storchenplattformen auf Masten in der Natur sind einerseits ein gutes Angebot an die Störche sich dort gezielt niederzulassen und bilden selbst eine „Sehenswürdigkeit“, andererseits stören solche Masten die Wiesenbrüter, sind in feuchtem Boden schwer installierbar und die Nutzung ist nicht gesichert. Ein Standort für Storchenplattformen muss also genau geprüft werden.

Möglich sind zudem Dächer, sofern diese den statischen Anforderungen entsprechen, freie Anflugbahnen bieten und man sich mit der Verschmutzung auseinandergesetzt hat. In engeren Wohngebieten sind die Nachbarn zwingend einzubeziehen.

Das Dach des Artenschutzturmes am Altmühlhaag scheint geeignet, jedoch wäre eine Nutzung zur Erholung (z. B. Aufstellen von Bänken) direkt am Turm nicht mehr möglich.

Zuletzt sollte dem Storch nicht „unendlich“ und undifferenziert geholfen werden, weil der Menge an Storchenpaaren ein begrenztes Futterangebot gegenübersteht, welches den Bestand von Wiesenbrütern unter Druck setzen kann.

Finanzielle Auswirkungen

Der Aufbau einer Nisthilfe, sowohl in Form eines Mastes, als auch in Form eines Dachreiters (Dachaufsatz wie z. B. in Thann) beinhaltet Personal- und Materialkosten von bis zu schätzungsweise 3.500.- €. Die Kosten können durch private Eigenleistungen und Zuschüsse, oder durch sonstige Unterstützungen im Einzelfall erheblich gesenkt werden. 

Diskussionsverlauf

Frau Widding, die Storchenexpertin des LBV, empfiehlt keinen weiteren Anreiz zum Nisten zu schaffen, aufgrund der hohen Storchenpopulation. Eine Plattform soll nur bei Bedarf errichtet werden.

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4.11. Bericht des Windkümmerers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 7. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses 04.05.2021 ö 4.11

Sachverhalt

Herr Maurer berichtet über die aktuelle Sachlage. Sein Bericht ist im RIS eingestellt.

Dokumente
Download Windkümmerer 040521.pdf

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5. Interkommunales Kompensationsmanagement im Mittelfränkischen Becken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 7. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses 04.05.2021 ö 5

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer informiert über den Verein Interkommunales Kompensationsmanagement im Mittelfränkischen Becken. Herr Klebe vom Landschaftsplanungsbüro Klebe, Nürnberg berichtet über die Vor- und Nachteile der Mitgliedschaft.

Beschluss

Der UEL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat dem Verein Interkommunales Kompensationsmanagement im Mittelfränkischen Becken beizutreten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9

Abstimmungsbemerkung
Somit wird keine Empfehlung zum Beitritt an den Stadtrat ausgesprochen.

Dokumente
Download Interkommunales Kompensationsmanagement im Mittelfränkischen Becken.pdf

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6. Pachtverträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 7. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses 04.05.2021 ö 6

Sachverhalt

In der vergangenen Ausschusssitzung vom 2. März 2021 stellte Herr Jochen Goedecke als Vertreter von NABU die Prinzipien von „fairpachten“ vor. Das Projekt „fairpachten“ wird vom Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Rahmen des Bundesprogrammes Biologische Vielfalt gefördert.
Ziel dieser Initiative ist es, die Artenvielfalt auf städtischen Flächen im Einvernehmen mit den Pächtern zu fördern. 
In der Stadtratssitzung vom 25. November 2020 hat der Stadtrat einen Klimaschutzfahrplan verabschiedet. Der Klimaschutzfahrplan verfolgt unter anderem folgende Ziele: 
  •        Förderung und Schutz der Biodiversität
  • Beteiligung der Bevölkerung, Unternehmen, Landwirtschaft sowie weiterer Akteure

Eine Verpachtung städtischer Grün- und Ackerflächen nach den Prinzipien von „fairpachten“ wird diesen beiden Zielen gerecht. Einerseits wird ein Beitrag zur Förderung und zum Schutz der Biodiversität geleistet. Andererseits geschieht dies im Schulterschluss mit der Landwirtschaft.

Folgendes Verfahren wird daher empfohlen:

  • Künftig werden die Pachtpreise für städtische Grün- und Ackerflächen um 15% reduziert. 
  • Dafür verpflichten sich die Pächter je nach Maschinenausstattung, Betriebszweig, usw. eine artenschutzrelevante Maßnahme aus folgendem Maßnahmenkatalog umzusetzen:

GRÜNLAND
  • Naturverträgliche Wiesennutzung: z. B. eine Mahd von innen nach außen sowie eine maximal dreimalige Mahd mit dem Stehenlassen von Wieseninseln (5% der jeweiligen Fläche wird erst beim nächsten Mal gemäht). 
  • Maßvolle Weidenutzung (mit z. B. 0,5 bis 1,6 GVE/ha).
ACKERBAU
  • Blühende Äcker für die Biogaserzeugung (Erosionsschutz, Humusaufbau, Insekten- und Niederwildlebensraum durch mehrjährige Mischungen statt Biogas-Mais). KULAP geht gleichzeitig, da durch die 15 % Reduzierung des Pachtzinses keine Doppelförderung entsteht. Greening / ÖVF-Nutzung!
  • Mehrjährige Blühstreifen (Blütenangebot und Lebensraum, auch im Winter). KULAP geht gleichzeitig, da durch die 15 % Reduzierung des Pachtzinses keine Doppelförderung entsteht. Greening / ÖVF-Nutzung!
  • Mischfruchtanbau“ mit einem Leguminosenpartner oder „Untersaat“ Getreide mit einer blühenden Untersaat (Untersaat blühend, zählt nicht als geforderte Zwischensaat, Nachteil für Landwirte, keine Insektizide und Herbizide, weiter Drillreihenabstand mit Saatstärke auf 70 Prozent und die Düngung auf 50 bis 70 Prozent reduziert, Standzeit Untersaat bis mind. 28.02.) oder Leguminosenanbau als Hauptfrucht (keine gleichzeitige Greening / ÖVF-Nutzung). Bei der Verpflichtung zu diesem Punkt hat die Bewirtschafterin / der Bewirtschafter selber die Auswahl, welche der drei Möglichkeiten, sie/er alle zwei Jahre auf dem Acker umsetzt. Keine Nutzung als Ganzpflanzensilage.
  • Öko-Anbau, vor allem für Betriebe, die bereits ökologisch wirtschaften (als Auswahlkriterium) bzw. als Anreiz für die konventionellen Betriebe.
  • Stoppelfeld, vor allem um Vögeln, Feldhamster, Niederwild und Insekten Lebensraum und Deckung - auch im Winter - zu ermöglichen.

  • Die Maßnahmenvorschläge können auf verschiedene Art umgesetzt werden. Dafür gibt es vorgefertigte Maßnahmensteckbriefe mit Durchführungsvereinbarungen. Beispiele hierfür sind im RIS hinterlegt und weiter unten abgedruckt.
  • Wenn sich der Pächter für eine Naturschutzmaßnahme entschieden hat, wird ein entsprechender Maßnahmensteckbrief mit einer Durchführungsvereinbarung dem Pachtvertrag beigefügt. 

Beispiele für Maßnahmensteckbrief mit Durchführungsvereinbarung zur naturverträglichen Wiesennutzung

Variante 1:

Variante 2:


  • Die Maßnahmenvorschläge können einfach umgesetzt werden, es werden i.d.R. keine zusätzlichen Maschinen benötigt und die Maßnahmen werden in vielen Bereichen bereits in der landwirtschaftlichen Praxis umgesetzt. 
  • Es handelt sich dabei um Maßnahmen, die je nach Wunsch einerseits produktionsintegriert innerhalb der Kultur oder andererseits außerhalb der Kultur erfolgen können. 
  • Die Umsetzung lässt sich einfach kontrollieren, da beispielweise ein Ausdruck bzw. Schlagskizze des landwirtschaftlichen Mehrfachantrags als Nachweis ausreicht.

Um die Vorgehensweise mit den Pächtern abzustimmen, schlägt die Verwaltung vor, dass zunächst Pächterversammlungen stattfinden sollen. Im Rahmen dieser Pächterversammlungen wird das neue Pachtprinzip vorgestellt. Fristgerecht werden dann die bestehenden Pachtverträge im Einvernehmen mit den Pächtern umgewandelt. Neue Pachtverträge werden grundsätzlich nach dem „fairpachten“-Prinzip abgeschlossen.

Rechtliche Würdigung

Bestehende Pachtverträge werden nur im Einvernehmen mit den Pächtern umgewandelt. 

Finanzielle Auswirkungen

Die Einnahmen der Stadt Herrieden durch Verpachtung von Grünland und Ackerflächen reduzieren sich im Vergleich zur bisherigen Praxis um 15%.

Diskussionsverlauf

Folgende Themen wurden angesprochen:
Die gesetzliche Grundlage. Flächenbezogene Maßnahmen sollen sinnvoll umgesetzt werden (Mähen von innen nach außen).
Die Herrieder Maßnahmenkarten sollen gezielt mit den Pächtern erarbeitet werden. Hier wird es eingeteilte Pächterversammlungen geben.
Wie soll die Nachweisführung erfolgen?
Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer regt auch an, ob man nicht den Projektmanager von Chance-Natur mit ins Boot holt.

Beschluss

Der UEL-Ausschuss beschließt, dass Pachtverträge, die die Stadt Herrieden für Grünland und Ackerflächen abschließt, zukünftig wie im Sachverhalt dargestellt ausgefertigt werden sollen. Der Pachtzins soll um 15 % reduziert werden. Die Herrieder Maßnahmenkarten werden als Ergebnis der Pächterversammlungen und in Absprache mit dem WWA-Ansbach und des UNB vorgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Download BluehendeAeckerFuerDieEnergieerzeugung_Fairpachten.pdf
Download LebensraumStoppelfeld_Fairpachten.pdf
Download MassvolleWeidenutzung_Fairpachten.pdf
Download MehrjaehrigeBluehstreifen_Fairpachten.pdf
Download Michschfruchtanbau_Fairpachten.pdf
Download NaturvertraeglicheWiesennutzung_Fairpachten.pdf
Download Wieseninseln_Fairpachten.pdf

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7. Kriterien der Stadt Herrieden für die Genehmigung von PV-Freiflächen-Anlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 7. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses 04.05.2021 ö 7

Sachverhalt

In der Ausschusssitzung vom 2. März 2021 hat sich das Gremium bereits mit dem Thema PV-Freiflächenanlagen beschäftigt. Der UEL-Ausschuss hat beschlossen, dass parallel zur Beauftragung der Novellierung der Potentialflächenanalyse für Freiflächen-PV-Anlagen die Verwaltung einen Kriterienkatalog bis zur nächsten UEL-Sitzung erarbeiten soll.
Die Novellierung wurde zwischenzeitlich in Auftrag gegeben, ein Ergebnis liegt jedoch noch nicht vor.
In der heutigen Sitzung soll über den Kriterienkatalog beraten werden. Die Verwaltung hat hierzu einen Entwurf ausgearbeitet. Der Entwurf orientiert sich an der „Handreichung für kommunale Entscheidungsträger“ des Fachzentrums für Energie und Landtechnik Triesdorf. Ziel der Handreichung ist es, wesentliche Aspekte zur Flächenausweisung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen darzustellen und einen regionalen Mehrwert zu fördern.  Erarbeitet wurde die Handreichung von der Interessengemeinschaft Triesdorfer Biodiversitätsstrategie „Biodiversität auf Photovoltaik – Freiflächenanlagen“, der folgende Mitglieder angehören: 
Gründungsmitglieder: 
  • N-ERGIE Aktiengesellschaft 
  • Fachzentrum für Energie und Landtechnik der Landwirtschaftlichen Lehranstalten Triesdorf 
  • Mittelfränkische Gesellschaft zur Förderung Erneuerbare Energien und nachwachsende Rohstoffe e.V. (MER) 
  • Biomasseinstitut Triesdorf 
  • Bürgersolarkraftwerk Haag GmbH u. Co KG 
Der heute zu beratende Kriterienkatalog soll zusammen mit der in Arbeit befindlichen Potentialflächenanalyse die zukünftige Grundlage für die Stellungnahme der Stadt Herrieden zu Bauanträgen von PV-Freiflächen und damit für das Aufstellen eines erforderlichen Bebauungsplanes bilden.

Kriterienkatalog der Stadt Herrieden für die Genehmigung von PV-Freiflächen-Anlagen

  1. Grundsätzliche Regelungen (Die Standortanalyse ist noch nicht fertiggestellt.)

    1. Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen können nur für Grundstücke beantragt werden, die sich in dem Bereich befinden, der in der Potentialflächenanalyse aus dem Jahr 2021 als Potentialfläche für Freiflächenphotovoltaik ausgewiesen ist. Diskussion in der nächsten UEL-Sitzung.
    2. Die Stadt Herrieden legt Wert darauf, dass alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, sich im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten an der Erzeugung erneuerbarer Energien zu beteiligen. Hierfür müssen folgende Rahmenbedingungen erfüllt sein: 

Punkt 1.3 wird gestrichen (einstimmig).
    1. Verpachtet der Eigentümer das entsprechende Grundstück an einen Projektentwickler/Projektbetreiber oder an eine Gesellschaft, darf der Pachtzins den ortüblichen Pachtzins für Acker bzw. Grünland                         übersteigen.

Über die Frage des Pachtzinses muss separat beraten werden. Aktuell liegt der Pachtzins bei ca. 500 € / ha. 
  • max. um 10%
  • max. 5% der Einspeisevergütung pro Jahr und ha (bei 450.000 kwh pro Jahr und ha und bei 8 ct (sind nur noch 5 ct!) ergibt 1.800 € Pachtzins pro Jahr)
  • Triesdorf empfiehlt: keine Begrenzung des Pachtzins, besser Regelung über Bodenbeschaffenheit

    1. Es sollen ausschließlich „Bürgeranlagen“ realisiert werden, d.h. Anlagen,
      an denen sich
  1. die Herrieder Bürger/innen oder Bürger/innen der direkten Nachbarkommunen
  2. finanziell in zumutbaren Höhen (Richtwert 10.000 €) b) Richtwert kann entfallen (einstimmig) und
  3. mind. ____________ des Investitionsvolumens 
Begrifflichkeit „Investitionsvolumen und den Prozentsatz prüfen“ (einstimmig)

Neu: Für Ortsteile im unmittelbaren Umfeld des Anlagenstandortes wird den dort ansässigen Bürgerinnen und Bürger ein Vorzeichnungsrecht eingeräumt.
Über die Höhe des Investitionsvolumens muss separat beraten werden. 
  • mind. zu 20% des Investitionsvolumens 
  • mind. zu 40% des Investitionsvolumens 
  • mind. zu 50% des Investitionsvolumens

    1. In diesem Sinne müssen Projektentwickler/Projektbetreiber im Vorfeld eines Bauleitplanverfahrens darlegen, in welcher Form eine finanzielle Beteiligung am Photovoltaik-Projekt angeboten wird. 

    2. Der Projektierer hat mind. eine Bürgerinformationsveranstaltung insb. im direkt betroffenen Ortsteil abzuhalten, zu der gesetzten Falls auch die Bürgerinnen und Bürger des angrenzenden Ortsteils der Nachbarkommune eingeladen werden müssen.

    3. Die für ein Projekt anfallende Gewerbesteuer ist vollumfänglich in der Stadt Herrieden zu entrichten. (Bei interkommunalen Anlagen wird die Gewerbesteuer entsprechend dem Flächenanteile zwischen den Kommunen aufgeteilt.
    4. Die Wahrung kommunaler Interessen regelt ein städtebaulicher Vertrag (dieser umfasst u. a. die Verpflichtung des Projektentwicklers zum Rückbau nach Ablauf der Betriebslaufzeit, die verbindliche Formulierung von Aspekten der Projektausgestaltung sowie Sanktionsmöglichkeiten bei Nichteinhaltung von Vertragsgegenständen).

Die Tabelle entfällt (einstimmig)
Soll der Vorrang von Dachflächen explizit gefordert werden?
Vorschlag: 
Der Eigentümer des Grundstückes muss nachweisen, dass er auf eigenen Dächern PV-Module installiert hat oder, dass die Errichtung einer PV-Anlage auf den eigenen Dächern nicht möglich ist. 

  1. Begrenzung des Zubaus an Freiflächen-Photovoltaik sowie des maximalen Zubaus insgesamt

    1. Es wird ein maximaler Freiflächen-Photovoltaik-Zubau von 25 ha gegenüber dem Stand vom 01.04.2021 (aktuell ca. 5,8 ha) festgelegt. 

    1. Der Stadtrat wird sechs Jahre nach Verabschiedung des Kriterienkataloges oder dann, wenn ein Zubau an Freiflächen-Photovoltaik von insgesamt 25 ha erreicht ist, diese Kriterien neu überdenken und beraten. Insbesondere ist zu diesem Zeitpunkt erneut zu beurteilen, ob ein weiterer Zubau an Freiflächen-Solaranlagen dann noch mit dem Landschaftsbild verträglich ist. Eine Konsequenz könnte sein, dass der Stadtrat danach keinen weiteren Zubau mehr ermöglicht.

    2. Die maximale Größe pro Solarpark (entspricht dem Geltungsbereich des B-Planes) beträgt 10 ha (= Ausdehnung insgesamt, nicht nur die von den Solarmodulen überdachte Fläche). Die 10 ha können sich über mehrere Flurstücke und auch über Flächen unterschiedlicher Eigentümer erstrecken.

Die maximale Größe pro Solarpark muss separat diskutiert werden. 
Hinweis: 
Auskunft einer Fachfirma: Aktuell werden PV-Freiflächenanlagen aktuell erst ab 10 ha wirtschaftlich.

  1. Kriterien für den Bau von Freiflächen-PV-Anlagen

    1. Die Anbindung der Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen an das Stromnetz muss per
      Erdverkabelung erfolgen.

    2. Die Versiegelung der Fläche wird auf ein Mindestmaß (max. 2 %) reduziert. Zur Versiegelung zählen alle Fundamente und Nebenanlagen.

    3. Vorhandene Brut- und Nistplätze wie z. B. Hecken, Bäume oder Landschaftselemente werden erhalten. Notwendiges Zurückschneiden von Hecken und Bäumen zur Baumaßnahme und Gehölzpflegemaßnahmen sind jeweils vor den Brutzeiten zu erledigen.

    4. Die Überstellung der Freiflächenanlage durch die Modulanordnung beträgt bei einer Nord-Süd-Ausrichtung nicht mehr als 50 % der gesamten Fläche abzüglich der Nebenanlagen (Azimutwinkel 21°). Bei einer Ost-West-Ausrichtung beträgt die Überstellung der Freifläche durch die Modulanordnung nicht mehr als 60 % der gesamten Flächen (abzüglich der Nebenanlagen).
    5. Um eine Querung durch kleine bis mittelgroße Säuger zu ermöglichen, wird eine Bodenfreiheit zur Zaununterkante von 15 cm durchgängig eingehalten. Im späteren Betrieb wird die Durchgängigkeit geprüft und erhalten. Begründete Ausnahmen zum Bodenbrüterschutz sind zulässig.

    6. Um Wanderkorridore für große Säugetiere zu erhalten, wird die Freiflächenanlage auf eine Größe von max. zehn Hektar umzäunte Fläche beschränkt. Der Abstand zu angrenzenden Anlagen beträgt mindestens 10 Meter (von Zaun zu Zaun). Dieser Korridor ist naturbelassen zu gestalten.

    7. Bei der Wiedereinsaat der offenen Fläche wird Saatgut mit regionalen Pflanzen verwendet. Dabei werden zunächst standortspezifische Saatgutmischungen aus dem Kulturlandschaftsprogramm verwendet. z.B.
        1. B48 / B61 „Bienenweide Bayern"
        2. B48 / B61 „Lebendiger Acker – trocken“
        3. „Nr. 2 Fettwiese/Frischwiese“ von Rieger-Hofmann
        4. „Schmetterlings- und Wildbienensaum Nr. 8“.

    1. Bei Bedarf ist nach fünf Jahren eine Nachsaat mit standortspezifischem Saatgut durchzuführen.

    2. Eine Ausbringung von Dünger und Pflanzenschutzmitteln ist auf der gesamten Fläche nicht zulässig.

    3. Die Bewirtschaftungswege sind in wassergebundener Bauweise herzustellen.

Neu aufgenommen wird (einstimmig):
    1. Eingrünung
Textvorschlag: Die Auswirkungen von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf das Landschafts- und Ortsbild bzw. deren Sichtbarkeit sind durch eine entsprechende Eingrünung des Projektgebietes und eine landschaftsverträgliche Gestaltung zu reduzieren (vgl. Leitfaden ökologische Gestaltung von PV-Freiflächenanlagen des Landesamtes für Umwelt).
  1. Beitrag zur Förderung der Biodiversität beim Bau von Freiflächen-PV-Anlagen

    1. Neben baulichen Maßnahmen tragen auch kontinuierliche Maßnahmen oder bestimmte Pflegekonzepte der Grünfläche während des Betriebs einer PV-Freiflächenanlage zu einer höheren Biodiversität bei. Art und Weise ist von der örtlichen Gegebenheit abhängig und muss entsprechend erfolgen. Dazu werden verschiedene Betriebsmöglichkeiten vorgeschlagen, die frei gewählt werden können. Die variablen Kriterien werden in Abhängigkeit ihrer Vorzüge zur Steigerung der Biodiversität über ein Punktesystem eingestuft. Dabei sind mindestens 8 Punkte zu erreichen, bei Anlagen mit einer Ost – West – Ausrichtung sind statt 8 mindestens 10 Punkte zu erreichen.

Die Gesamtzahl der Punkte muss diskutiert werden.
Triesdorf empfiehlt 10 und 12 
8 + 10 Punkte (einstimmig)

    1. Der Projektentwickler muss im Vorfeld eines Bauleitplanverfahrens darlegen, wie die Fläche nach Inbetriebnahme gepflegt werden wird.
Variable Kriterien 
Punkte 
Pflege der Fläche durch Schafe. Dabei darf der Tierbesatz von 0,3 GV / ha nicht überschritten werden. Zusätzlich ist ein Haltungskonzept der Schafe vorzulegen, um eine artgerechte Haltung der Tiere ganzjährig / fortlaufend zu gewährleisten. Eine Teilfläche von 20 % darf im Wechsel nur alle zwei Jahre bewirtschaftet werden. Bei Verbuschungen sind entsprechende Pflegemaßnahmen durchzuführen.
7
Pflege der Fläche mit insektenfreundlicher Mähtechnik (Sense oder Balkenmäher). Der Zeitpunkt der ersten Mahd erfolgt so, dass unter Einbeziehung der Bewirtschaftung der angrenzenden Flächen Insekten ein ausreichendes Nahrungsangebot erhalten. Um weitere Rückzugsräume zu schaffen, erfolgt die Mahd auf zwei Etappen jeweils mit einem 14-tägigen Abstand. eine Teilfläche von 20 % darf im Wechsel nur alle zwei Jahre bewirtschaftet werden (Überwinterungsmöglichkeit für Insekten). Das Erntegut wird von der Fläche abgefahren.
5
Offenhaltung von Teilflächen: Zur Bereitstellung unterschiedlicher Brut- bzw. Lebensräume werden 100 m² / ha von Bewuchs freigehalten. Das Freihalten erfolgt über eine maschinelle Bodenbearbeitung ähnlich einer Saatbeet-Bereitung und wird zweimal im Jahr durchgeführt (Jeweils vor dem 31. März und dem 31. Juli).
2
Zur Einbindung der Photovoltaik-Freiflächenanlage ist eine regionaltypische Dornenhecke mit einer Länge von 20 % der Zaunlänge und einer Breiten von sechs Metern anzulegen. Unter Verwendung möglichst vielfältiger und regionaltypischer Arten wird eine Biotopvernetzung erreicht.
2
Entweder:

Anlegen von Steinhaufen als Biotoptrittsteine: Es werden pro Hektar drei Steinhaufen im Randbereich der Freiflächenanlage errichtet. Ein Haufen hat mindestens einen Durchmesser von drei Metern. Die Steine haben einen Durchmesser von 20 bis 40 Zentimetern. Die Haufen werden alle drei Jahre im September freigehalten (unter Beachtung des LfU Praxismerkblatts „Kleinstrukturen, Steinhaufen und Steinwälle“).

1
Oder:

Schaffung von Totholz-Stellen: Es werden pro Hektar drei Totholzstellen im Randbereich eingerichtet. Die Totholz-Stellen nehmen eine Fläche von jeweils mindestens 6 m² ein. Die Stellen sollen kontinuierlich erhalten werden. Die Maßnahmen können kombiniert werden
1

Beschluss

Der UEL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Kriterienkatalog mit den entsprechenden Änderungen zu verabschieden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Zukunftswald - Förderung und Umsetzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 7. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses 04.05.2021 ö 8

Sachverhalt

Herr Norbert Metz vom Landschaftspflegeverband Mittelfranken hat vereinbarungsgemäß einen Gestaltungsvorschlag mit Kostenkalkulation für den Zukunftswald Herrieden erstellt
Die Anlage des Zukunftswaldes wird mit 70 % aus dem bayerischen Landschaftspflegeprogramm gefördert. Die Stadt kann damit das Vorhaben mit einem Eigenanteil von 11.463 € einschließlich Mehrwertsteuer verwirklichen.

Das Labyrinth in der Sichtachse zur Martinskirche am Kienberghang würde mit fünf Kreisen und der Umgrenzung mit Hainbuchen Ballenpflanzen 120-150 Kosten von 4.945 € erfordern. Dieser Teil kann allerdings nicht aus dem Landschaftspflegeprogramm gefördert werden. Die vorgesehene Granitbank am oberen Ende des Labyrinths lässt sich jedoch mit Steinen realisieren, die bereits im Wertstoffhof Mühlbruck lagern.

In die Beratung des Umweltausschusses sind schließlich noch 15 Winterlinden 25-30 für die westliche Stadtzufahrt entlang der Grundstücke Fischer und Ewiglichtstiftung einzubeziehen. Für sie wird der Landschaftspflegeverband ebenfalls einen Zuschussantrag über 70 % einreichen. Die exakten Kosten für Material und Pflanzung liegen Herrn Stadtgärtner Wellhöfer vor.

Finanzielle Auswirkungen

ca. 20.000 €
Der Kämmerer kümmert sich um die Deckungsmöglichkeit.  Es ist damit zu rechnen, dass von diversen Haushaltsstellen nicht alle Mittel verbraucht werden.  

Diskussionsverlauf

Angeregt wurde aus der Mitte des Gremiums, dass das Grüne Klassenzimmer mit in den Planungen einfließen soll. Herr Metz erläutert, dass in diesem Haushaltsjahr keine Kosten anfallen. Die Rechnung für den Eigenanteil der Stadt Herrieden nach Abschluss der Pflanzaktion, voraussichtlich Frühjahr 2022 gestellt werden. 

Beschluss

Der UEL-Ausschuss stimmt der Umsetzung der vorgestellten Maßnahmen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Michael Trottler weist darauf hin, dass er aufgrund des noch nicht fertiggestellten Verkehrskonzeptes dagegen stimmt. Dies soll im Protokoll vermerkt werden.

Dokumente
Download Berechnung Angebot Wegbänder Labyrinth.pdf
Download Berechnung Labyrinth_Pflanzenbedarf_Kalkulation.pdf
Download Gehölzlabyrinth Zukunftswald Obstwiese Herrieden April 2021.pdf
Download Granitbank.pdf
Download Kalkulation Zukunftsprojekt.pdf
Download Massenermittlung Zukunftswald Obstwiese Herrieden April 2021.pdf
Download Schnitte Labyrinth.pdf

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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 7. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses 04.05.2021 ö 9
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9.1. Franziska Wurzinger: Wertstoffhof und Grüngutanlieferung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 7. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses 04.05.2021 ö 9.1

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Franziska Wurzinger erkundigt sich nach dem momentanen Sachstand hinsichtlich Abgabe von gut erhaltenen Gegenständen und der Ablieferung von Grüngut im Wertstoffhof.
Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer gibt an, dass die Stadt Herrieden beim Landkreis angeregt hat, dass ein grüner Punkt in den Wertstoffhöfen eingeführt wird. Dadurch sollen Besucher des Wertstoffhofes bestimmen können, dass ihre gut erhaltenen Wertstoffe auch von anderen Personen mitgenommen werden dürfen. Die Öffnungszeiten werden in Zukunft einheitlich werden (die Sommerzeit bleibt) und der Wertstoffhof wird bis zum Ende der Öffnungszeiten geöffnet bleiben. Mögliche Alternativen für Grüngutablagerungen wird von der Verwaltung derzeit geprüft.

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9.2. Johann Heller, Michael Trottler, Gaby Rauch: Wiesenbrüter in den Altmühlauen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 7. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses 04.05.2021 ö 9.2

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Johann Heller weist darauf hin, dass eine Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgen soll, mit dem Hinweis, dass die Wiesenbrüter durch Pferde und Hunde in der Brutzeit nicht gestört werden sollen. Stadtratsmitglied Michael Trottler regt an, Infotafeln aufzustellen. Stadtratsmitglied Gaby Rauch erkundigt sich, ob die vermehrten Ansiedlungen der Störche ein Problem darstellt. Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer wird eine Veröffentlichung im Amtsblatt veranlassen..

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10. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 7. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses 04.05.2021 ö 10

Sachverhalt

Es liegen keine Bürgeranfragen vor.

Datenstand vom 15.07.2021 12:03 Uhr