Datum: 19.01.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula der Grund- und Mittelschule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 15.12.2021
3 Bekanntgaben
3.1 Nachruf Josef Pfeiffer
3.2 Listennachfolgerin Christlich-Soziale Union Bayern e.V. - Johanna Serban
3.3 Kurze Vorstellung der neuen Mitarbeiterin Leonie Buchmann
3.4 Aus der Agenda des Stadtrats und seiner Gremien 2022
3.5 Ergebnisse der Studie zum Mietraummarkt - beauftragt durch die Region Hesselberg
3.6 Neuer Flyer für Kitaplatz-Bedarfsanmeldung
3.7 Lückenschluss im Funknetz im Bereich Birkach/Elbersroth
3.8 Neue Kassenanlage für das Parkbad Herrieden
3.9 Pächter für die Schlossgastronomie
3.10 Aufruf zur Einreichung von Förderanträgen
3.11 Bürgerworkshops im Rahmen des Verkehrskonzeptes
3.12 Änderungen bei der Kooperation zwischen Stadt und Gewerbeverein
3.13 Beteiligung zur Änderung der Verordnung über den Landesentwicklungsplan Bayern (LEP)
3.14 Flyer Stiftsbasilikakonzerte 2022
4 Bestellung der Nachfolgerin für die Ausschüsse
5 Feststellung der Jahresrechnung 2019
6 Entlastung im Rahmen der Rechnungslegung 2019
7 Errichtung eines Lebensmittelmarktes
8 Errichtung von Werbeanlagen
9 Umbau einer Postdienststelle zu einem Büro und drei Wohneinheiten
10 Anfragen
10.1 Franziska Wurzinger - Bebauungspläne
10.2 Christian Enz - Kita-Entwicklung
10.3 Michael Weis - Baugebiet Rauenzell
10.4 Norbert Brumberger - Bürgerspaziergänge
11 Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 26. Stadtratssitzung 19.01.2022 ö 1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Zumach von der Fränkischen Landeszeitung sowie 7 Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist. Die Bürgermeisterin teilt mit, dass die Bezeichnung des TOP 6 „Entlastung der Ersten Bürgermeisterin im Zusammenhang mit der örtlichen Rechnungsprüfung 2019“ korrekt „Entlastung im Rahmen der Rechnungslegung 2019“ lauten muss. Aus dem Gremium gibt es keinen Widerspruch hinsichtlich der Änderung.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 15.12.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 26. Stadtratssitzung 19.01.2022 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 15.12.2021 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.

Dokumente
Download Niederschrift ö vom 15.12.2021.pdf

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 26. Stadtratssitzung 19.01.2022 ö 3
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3.1. Nachruf Josef Pfeiffer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 26. Stadtratssitzung 19.01.2022 ö 3.1

Sachverhalt

Bürgermeisterin Dorina Jechnerer bittet alle Anwesenden, sich zum Gedenken an Herrn Josef Pfeiffer und zur anschließenden Schweigeminute von ihren Plätzen zu erheben.
Die Stadt Herrieden trauert um ihren langjährigen Mitarbeiter Herrn Josef Pfeiffer, der am 21.12.2021 im Alter von 70 Jahren verstarb.
Von 1972 bis zu seinem Renteneintritt im Jahr 2014 war Herr Josef Pfeiffer bei der Stadt Herrieden beschäftigt. Er begann als Elektroinstallateur bei der Stadt Herrieden und verrichtete gleichzeitig auch Arbeiten für den Zweckverband Rauenzell, Roth und Thann. Seine Tätigkeitsfelder in all den Jahren gestalteten sich auch deshalb vielfältig, weil Herr Josef Pfeiffer ein sehr tüchtiger und vielseitiger Handwerker war. Die ihm übertragenen Aufgaben erledigte er immer äußerst gewissenhaft und mit einem sehr hohen Verantwortungsbewusstsein und Anspruch an sich selbst. Dabei war er auch bereit, sich weiterzubilden und neue Aufgaben tatkräftig anzugehen. 1975 absolvierte er erfolgreich den Klärwärtergrundkurs und sorgte bis 2009 für den reibungsfreien Ablauf in dem sehr sensiblen Bereich der Abwasseraufbereitung. 2009 wechselte er von der Kläranlage zur Stadtgärtnerei, wo er bis 2014 arbeitete.
Mit tiefem Dank nehmen wir Abschied von einem hochgeschätzten und verdienten Mitarbeiter. Die Stadt Herrieden wird Herrn Josef Pfeiffer ein ehrendes Andenken bewahren.
Unser tiefes Mitgefühl gilt seinen Angehörigen. 

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3.2. Listennachfolgerin Christlich-Soziale Union Bayern e.V. - Johanna Serban

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 26. Stadtratssitzung 19.01.2022 ö 3.2

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung vom 10.11.2021 wurde Frau Johanna Serban als Listennachfolgerin des Wahlvorschlages der Christlich-Soziale Union Bayern e.V. für das ausgeschiedene Stadtratsmitglied Alfons Brandl festgestellt. Die Verwaltung wurde beauftragt, Frau Johanna Serban zu informieren und ihre Zustimmung über die Annahme der Wahl einzuholen. Frau Johanna Serban hat ihre Wahl angenommen und wird deshalb in ihr Ehrenamt als Mitglied des Stadtrates der Stadt Herrieden berufen. Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer nimmt den in Art. 31 Abs. 4 Gemeindeordnung vorgeschriebenen Eid ab:

"Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe."

Nach der Ableistung der Eidesformel verpflichtet der Bürgermeister Frau Johanna Serban mit einem symbolischen Handschlag und wünscht eine gute Zusammenarbeit.

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3.3. Kurze Vorstellung der neuen Mitarbeiterin Leonie Buchmann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 26. Stadtratssitzung 19.01.2022 ö 3.3

Sachverhalt

Leonie Buchmann ist seit 01.01.2022 bei der Stadt Herrieden im Hauptamt beschäftigt. U.a. ist ihre Aufgabe die Geschäftsstelle des Stadtrates. Deshalb stellt sie sich in der Sitzung kurz vor.

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3.4. Aus der Agenda des Stadtrats und seiner Gremien 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 26. Stadtratssitzung 19.01.2022 ö 3.4

Sachverhalt

Unter anderem wird über folgende Themen und Projekte in diesem Jahr zu beraten und zu beschließen sein:
  • Integriertes Verkehrskonzept
  • Umsetzung von Einzelmaßnahmen aus dem Verkehrskonzept
  • Radverkehrskonzept
  • Umsetzung von Einzelmaßnahmen aus dem Radverkehrskonzept
  • Bewerbungskonzept für Landesgartenschau
  • B-Plan Schrotfeld 15.4
  • Konzept für Mehrfamilienhäuser im Schrotfeld 15.4
  • abschließende Beratung und Beschluss zu den Vergabekriterien bei Bauplätzen
  • B-Plan-Änderung Steinweg (Nägelein-Areal)
  • B-Plan-Änderung Industriestraße
  • Baurecht für Betreutes Wohnen und KiTa südlich des Schrotfeldes
  • B-Plan für Heuberg
  • B-Plan für Neunstetten
  • Nutzungskonzept für das Stadtschloss
  • Konzept für Leben im Alter
  • Treffpunkt für Jugendliche
  • Planungen für diverse Baumaßnahmen: Turnhalle, Hochbehälter, Radweg, Feuerwehrhaus Rauenzell und Hohenberg, ...
  • Ertüchtigung der schulischen Außensportanlagen in Kooperation mit dem Landkreis
  • Einzelhandelsentwicklung
  • Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanagement
  • kommunale Förderprogramme
  • Hochwasserschutz
  • abschließende Beratung und Beschluss zum Kriterienkatalog für den Bau von Freiflächen-PV-Anlagen
  • Windkraft in Herrieden
  • Leerstandsimmobilien in der Altstadt
  • Fortsetzung des Breitbandausbaus entsprechend dem Masterplan

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3.5. Ergebnisse der Studie zum Mietraummarkt - beauftragt durch die Region Hesselberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 26. Stadtratssitzung 19.01.2022 ö 3.5

Sachverhalt

Bürgermeisterin Jechnerer erhielt folgende E-Mail:


„Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Region Hesselberg,
sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie wissen, haben wir über das Regionalmanagement in den vergangenen Monaten eine Studie zum Mietwohnraum in der Region durch die CIMA erarbeiten lassen.

Die Studie ist nunmehr fertiggestellt und analysiert in beeindruckender Datentiefe unter anderem folgende Aspekte:

  • Rahmenbedingungen des Mietwohnraummarktes
  • Entwicklung des Wohnungsangebotes in der Region
  • Entwicklung der Wohnungsnachfrage in der Region
  • Bedarfsprognose Mietwohnraum (bis 2040)
  • Handlungsempfehlungen

Einige Aspekte werden auf Gemeindeebene dargestellt, andere wiederum betreffen die Gesamtregion.

Sie finden die Studie anbei und sind herzlich eingeladen, diese auch an Ihre Gremien und Verwaltungen weiterzuleiten.

Eine Vorstellung der Studie durch die CIMA soll abhängig von der Corona-Lage im ersten Quartal des kommenden Jahres stattfinden.

Falls Sie Rückfragen haben, kommen Sie gerne auf mich zu.

Ich wünsche Ihnen erholsame Feiertage und einen gesunden Start ins neue Jahr!

Mit freundlichen Grüßen

************************************************************
i.A. Matthias Hörr
Regionalmanagement“


Die Studie ist als Anlage zu diesem TOP im RIS eingestellt.

Dokumente
Download Mietwohnraummarkt Hesselberg 2021.pdf

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3.6. Neuer Flyer für Kitaplatz-Bedarfsanmeldung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 26. Stadtratssitzung 19.01.2022 ö 3.6

Sachverhalt

Die Verwaltung gibt bekannt, dass für die Kitaplatz-Bedarfsanmeldung neue Flyer herausgebracht wurden. Die neuen Flyer liegen als Tischvorlage aus.

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3.7. Lückenschluss im Funknetz im Bereich Birkach/Elbersroth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 26. Stadtratssitzung 19.01.2022 ö 3.7

Sachverhalt

Nach Auskunft der Betreiberfirma vom 10.01.2022 ist der Funkturm bei Birkach/Elbersroth am 23.12.2021 in Betrieb genommen worden. Bis zum 12.01.2022 konnte jedoch noch keine lückenlose Netzabdeckung festgestellt werden. Die Verwaltung hat daraufhin noch einmal nachgefragt. Nach Rücksprache mit einer Ansprechpartnerin der Telekom wurde Folgendes mitgeteilt: Die Deutsche Funkturm GmbH hat festgelegt, dass der Anschluss am Funkturm Birkach über Funkantennen erfolgen soll. Die Deutsche Funkturm GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Telekom. Wann und wie der Anschluss bzw. wann der Funkturm in Betrieb geht, darüber konnte die Mitarbeiterin der Telekom keine Auskunft geben. Auch ein Ansprechpartner bei der Deutschen Funkturm GmbH konnte nicht benannt werden.

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3.8. Neue Kassenanlage für das Parkbad Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 26. Stadtratssitzung 19.01.2022 ö 3.8

Sachverhalt

In nichtöffentlicher Sitzung vom 15.12.2021 fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: 
Der Stadtrat stimmt dem Kauf und der Installation einer neuen Kassenanlage incl. eines neuen Einfachdrehkreuzes für das Parkbad Herrieden zu. 

Aus dem Sachverhalt:
Die derzeit im Einsatz befindliche Kassenanlage im Parkbad Herrieden wurde im Mai 2012 installiert. Aufgrund einer Überarbeitung der Kassensicherungsverordnung dürfen nur noch Verkaufsautomaten betrieben werden, welche mit einer sogenannten TSE mit Belegausgabe ausgestattet sind. Dieses „Kassengesetz“ soll vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen schützen. Es ist dazu am 22. Dezember 2016 § 146a Abgabenordnung (AO) zu genau diesem Zweck eingeführt worden. Dadurch sind alle seit dem 1. Januar 2020 dazu verpflichtet, den Einsatz der elektronischen Kassensysteme durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) sicherzustellen. Ferner wurde auch eine Belegausgabeverpflichtung ab dem 1. Januar 2020 eingeführt. 
Aufgrund der Beschränkungen durch die Corona-Pandemie konnte der Verkaufsautomat im Parkbad Herrieden in der Freibadsaison 2020 und 2021 nicht eingesetzt werden. Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie für die Freibadsaison 2022 geringer ausfallen und somit ein Verkaufsautomat wieder betrieben werden kann. Dadurch ist die Anschaffung einer neuen Kassenanlage bis zum Start der Freibadsaison 2022 aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zwingend notwendig. 

Finanzielle Auswirkungen

HHSt.: 5700.9403 – hier ist der Betrag für 2022 vorgesehen.

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3.9. Pächter für die Schlossgastronomie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 26. Stadtratssitzung 19.01.2022 ö 3.9

Sachverhalt

In nichtöffentlicher Sitzung vom 15.12.2021 hat der Stadtrat die Verwaltung beauftragt, eine Ausschreibung auf den Weg zu bringen, um eine/n Pächter/in für die zukünftige Gastronomie im Stadtschloss zu gewinnen. Die Gastronomie-Räume werden wahrscheinlich nicht vor 2026 fertig gestellt sein. Durch diese frühzeitige Ausschreibung soll erreicht werden, dass sich der künftige Pächter/die künftige Pächterin bereits in der Planungsphase einbringt. Die Gastronomie soll einen bodenständigen Charakter aufweisen und grundsätzlich einladend für alle sein. Die Stadt Herrieden ist Fair-Trade-Stadt. Daher soll sich der Fair-Trade–Gedanke auch in der Konzeption potentieller Bewerber widerspiegeln.

Diskussionsverlauf

Aus den Reihen des Gremiums kamen folgende Anregungen, die bei der Ausschreibung berücksichtigt werden sollen: 
  • Angebot von fairen Heißgetränken;
  • Fair, regional und bürgerliche Küche;
  • Bei der Bewerbung ein Konzept vorlegen;
Es wird die Frage gestellt, wo über die Auswahl beraten wird.

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3.10. Aufruf zur Einreichung von Förderanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 26. Stadtratssitzung 19.01.2022 ö 3.10

Sachverhalt

ILE-Zweckverband ILE Altmühlland A6 - Regionalbudget
Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte

Der ILE-Zusammenschluss Zweckverband Altmühlland A6 hat für das Jahr 2022 beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Mittelfranken in Ansbach die Förderung eines Regionalbudgets nach den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) in Höhe von 90.000,00 EUR beantragt. Aufgrund der Zuschussbewilligung vom 5. Januar 2022 durch das ALE erfolgt nun die Förderung nach den Bestimmungen der Maßnahme 9.0 Regionalbudget im Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fassung.

Der ILE- Zweckverband Altmühlland A6 ruft unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das ALE und unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf. 

Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung
  • der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
  • der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
  • der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
  • der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
  • der demografischen Entwicklung sowie
  • der Digitalisierung
den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.

Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Nettoausgaben. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.
Voraussetzungen: Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Als Maßnahmenbeginn ist grundsätzlich bereits die Abgabe einer verbindlichen Willenserklärung zum Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags bzw. auch der Materialkauf für die beantragte Maßnahme zu werten. 
Eine Maßnahme gilt nicht als begonnen, wenn der Vertrag ein eindeutiges und ohne finanzielle Folgen bleibendes Rücktrittsrecht für den Fall der Nichtgewährung der beantragten Zuwendung enthält oder unter einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung hinsichtlich der Nichtgewährung der beantragten Zuwendung geschlossen wird.
Nicht als Beginn des Vorhabens gilt der Abschluss von Verträgen, die der Vorbereitung oder Planung des Projekts (einschließlich der Antragvorbereitung und -erstellung) dienen. Bei Baumaßnahmen gelten dementsprechend Planungsaufträge bis einschließlich Leistungsphase 7 HOAI, Baugrunduntersuchungen und Grunderwerb nicht als Beginn des Vorhabens, es sei denn, sie sind alleiniger Zweck der Zuwendung. Auch das Herrichten des Grundstücks (z.B. Planieren) gilt nicht als Beginn des Vorhabens, wenn die Auftragsvergabe hierfür von den weiteren Vergaben getrennt werden kann.

Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU-Verordnung Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013 (De-minimis-Beihilfe Gewerbe) zu beachten.
Fördergegenstand: Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur
a)  Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
b)  Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
c)  Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
d)  Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
e)  Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
f)  Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.

Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass der Durchführungsnachweis bis spätestens 01.10.2022 vorgelegt werden kann.

Zuwendungs- und Antragsberechtigte:
a)  Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
b)  natürliche Personen und Personengesellschaften.

Art und Umfang der Förderung: Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag (siehe unten) festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.
Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Die Summe der Zuwendungen (Zuschüsse und Förderdarlehen) darf jedoch bei öffentlichen und gemeinschaftlichen Maßnahmen 90 %, bei privaten Maßnahmen 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten. Eine zusätzliche Förderung über die FinR-LE oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.

Antrags- und Auswahlverfahren: Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts dienen und im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt. 

Kriterien zur Projektauswahl:
Kriterium
Bewertungsinhalt
Punkte
1
Konformität des Projekts mit dem Entwicklungskonzept und Handlungszielen des ILEKs
4
2
Überörtliche, bzw. lokale Ausstrahlung
3
3
Alleinstellungsmerkmal und/oder Innovationsgehalt
2
4
Parzipatorischer Ansatz
2
5
Nachhaltigkeit
3
6
Gemeinnützigkeit
2
Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets.
Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem ILE-Zusammenschluss Zweckverband Altmühlland A6 und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden.

Termine:        - Abgabe der Förderanfragen spätestens am: 31.03.2022
- Spätester Termin der Abrechnung mit der verantwortlichen Stelle des ILE-Zusammenschlusses (Vorlage des Durchführungsnachweises): 01.10.2022
Das erforderliche Antragsformular und das Merkblatt mit ergänzenden Hinweisen stehen im Internet-Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser (Link: Ländliche Entwicklung Regionalbudget) zur Verfügung.

Anfragen auf Förderung sind an folgende Adresse zu richten:
Verantwortliche Stelle des ILE-Zusammenschlusses.
Koordinationsstelle Altmühlland A6, Hilsbach 11, 91589 Aurach  
fuchs.hilsbach@t-online.de

Als Ansprechpartner steht zur Verfügung: Barbara Fuchs Mobil: 0160 8237923

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3.11. Bürgerworkshops im Rahmen des Verkehrskonzeptes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 26. Stadtratssitzung 19.01.2022 ö 3.11

Sachverhalt

Wie am 16.06.2021 vom Stadtrat beschlossen, werden zur Erarbeitung des Verkehrskonzeptes ab Januar 2022 Bürgerworkshops durchgeführt. Anders als bei den bisher stattgefundenen Bürgerinformationsveranstaltungen, wo der Schwerpunkt auf Information und Fragen lag, sind nun alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen, im Rahmen dieser Arbeitstreffen am Verkehrskonzept mitzuarbeiten. Während des Workshops werden Anregungen und Ideen der Bürgerinnen und Bürger zum Verkehrskonzept gesammelt und diskutiert. Alle erarbeiteten Ideen und Lösungen werden dem Stadtrat vorgelegt, der dann entscheidet, welche Maßnahmen kurz-, mittel- und langfristig umgesetzt werden sollen. Nach wie vor können Anregungen, Ideen und Bedenken auch über verkehrskonzept@herrieden.de in die Arbeit am Verkehrskonzept eingebracht werden.

Am 14./15. Januar 2022 fanden Online-Workshops zum Thema „Außenorte“ statt.  

Voraussichtlich finden auch noch die nächsten Workshops online statt:

21./22. Januar 2022 - Thema: ÖPNV:  Freitag 21.01.22 ab 16 Uhr, Samstag 22.01.22 ab 13.30 Uhr, zusätzlich bei starkem Interesse auch Samstagvormittag ab 9.30 Uhr, Anmeldeschluss: Freitag 14. Januar 2022, 12 Uhr

28./29. Januar 2022 - Thema: Radverkehr/Fußgänger: Freitag 28.01.22 ab 16 Uhr, Samstag 29.01.22 ab 13.30 Uhr, zusätzlich bei starkem Interesse auch Samstagvormittag ab 9.30 Uhr, Anmeldeschluss: Freitag 21. Januar 2022, 12 Uhr

Wenn im März wieder Präsenzveranstaltungen möglich sind, sollen die Themen KFZ-Verkehr/Verkehrsaufkommen/Verkehrslenkung in weiteren Workshops bearbeitet werden.

Für eine gute Planbarkeit und Unterstützung ist eine Anmeldung (Mehrfachnennungen sind möglich) zwingend erforderlich. Anmeldeschluss für den jeweiligen Workshop ist jeweils am Freitag eine Woche vorher um 12 Uhr. Anmeldung unter:

Matthias Albrecht
Erdgeschoß, Zimmer Nr. 3
Telefon: 09825 808-12
Telefax: 09825 808-3312
Mobil: 0152 04137498
matthias.albrecht@herrieden.de

Alle Informationen und Ergebnisse aus der bisherigen Arbeit zum Verkehrskonzept sind auf der Homepage der Stadt veröffentlicht.

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3.12. Änderungen bei der Kooperation zwischen Stadt und Gewerbeverein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 26. Stadtratssitzung 19.01.2022 ö 3.12

Sachverhalt

Nachdem die finanzielle Förderung der Stelle des Stadtmanagers nicht mehr in der gleichen Weise fortgeführt werden kann, endet mit Beschluss des Gewerbevereins der Auftrag der Stadt an den Gewerbeverein zur Durchführung des Stadtmarketings mit Ablauf des aktuellen Förderzeitraums. Außerdem scheidet die Stadt Herrieden per Satzungsänderung des Gewerbevereins als geborenes Mitglied des Vorstandes aus. Die Stadt Herrieden bleibt jedoch weiterhin Mitglied im Gewerbeverein. Die gute und enge Zusammenarbeit u.a. im Bereich des Stadtmarketings zwischen Stadt und Gewerbeverein soll auch in Zukunft weiter fortgesetzt werden.  

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3.13. Beteiligung zur Änderung der Verordnung über den Landesentwicklungsplan Bayern (LEP)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 26. Stadtratssitzung 19.01.2022 ö 3.13

Sachverhalt

Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2021 den Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP-E) zustimmend zur Kenntnis genommen. Durch die Teilfortschreibung werden in der Verordnung über das LEP, den Festlegungen im LEP sowie im Leitbild zu folgenden drei Themenfeldern Änderungen vorgenommen: 

1. Für gleichwertige Lebensverhältnisse und starke Kommunen 
2. Für nachhaltige Anpassung an den Klimawandel und gesunde Umwelt 
3. Für nachhaltige Mobilität 

Dabei werden auch die aktuellen Erfahrungen aus der Corona-Pandemie und daraus abgeleiteter landesplanerischer Handlungsbedarf zur Schaffung möglichst krisenfester Raumstrukturen berücksichtigt. 
Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der geänderten Festlegungen wird auf den LEP-E verwiesen.  

Andere Festlegungen des LEP oder deren Begründungen sind nicht Gegenstand dieses Beteiligungsverfahrens.

Der LEP-E kann im Internet unter www.landesentwicklung-bayern.de eingesehen werden und ist im RIS hinterlegt.
Die Teilfortschreibung des LEP ist einer Umweltprüfung im Sinne der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (SUP-Richt-linie) zu unterziehen. Hierfür wurde ein Umweltbericht erstellt, der gesonderter Bestandteil der Begründung zum LEP-E ist. 
Gemäß Art. 16 Abs. 1 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) sind die Gemeinden, Städte und Landkreise bei der Änderung des LEP zu beteiligen. Sie haben die Möglichkeit, zum Fortschreibungsentwurf einschließlich Umweltbericht bis zum 1. April 2022 gegenüber dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Stellung zu nehmen. 

Stellungnahmen sind ausschließlich zu den vorliegenden Änderungen möglich.

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3.14. Flyer Stiftsbasilikakonzerte 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 26. Stadtratssitzung 19.01.2022 ö 3.14

Sachverhalt

Bürgermeisterin Dorina Jechnerer informiert darüber, dass das Programmheft zu den Stiftsbasilikakonzerten 2022 erschienen ist. 

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4. Bestellung der Nachfolgerin für die Ausschüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 26. Stadtratssitzung 19.01.2022 ö 4

Sachverhalt

Durch das Ausscheiden von Herrn Alfons Brandl und das Nachrücken von Frau Johanna Serban beantragt die CSU-Fraktion eine Neubesetzung ihrer Ausschussmitglieder. 

Ausschuss
Mitglied 
Mitglied
1. Vertretung
2. Vertretung
3. Vertretung
FPA
Heller
Strauß
Goth
Leis
Serban
UEL
Heller
Goth
Leis
Serban
Strauß
BV
Leis
Goth
Heller
Strauß
Serban
KSS
Leis
Serban
Goth
Strauß
Heller
RPA
Goth
Heller
Serban
Leis
Strauß
MSV
Goth
-
Heller
Strauß
Leis

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der im Sachverhalt dargestellten Neubesetzung der Ausschüsse innerhalb der CSU-Fraktion zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Feststellung der Jahresrechnung 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 26. Stadtratssitzung 19.01.2022 ö 5

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Christian Enz trägt den Sachverhalt vor. In der Sitzung vom 07.10.2020 nahm der Stadtrat die Jahresrechnungen 2019 der Stadt Herrieden, der Armendürftungsstiftung Herrieden, der Strobel´schen Stipendienstiftung und der Stadtstiftung Herrieden zur Kenntnis und verwies sie zur Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung in den Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 103 GO). Das Gremium hat hierzu insgesamt sieben Sitzungen abgehalten. 

Die Rechnungsprüfung erstreckt sich auf die Einhaltung der für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze, insbesondere darauf, ob

  • Haushaltssatzung und Haushaltsplan eingehalten worden sind,
  • Einnahmen und Ausgaben begründet und belegt sind sowie die Jahresrechnung und die Vermögensnachweise ordnungsgemäß aufgestellt sind,
  • wirtschaftlich und sparsam verfahren wird,
  • die Aufgaben mit geringem Personal- oder Sachaufwand oder auf andere Weise, wirksamer erfüllt werden können.

Inhalt und Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung sind im Bericht vom 11.01.2022 aufgezeigt. Dieser wird im RIS hinterlegt. Die Fraktionen erhielten im Vorfeld eine Ausfertigung des Berichts. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Christian Enz, erläutert den Abschlussbericht. Die Haushaltsrechnung 2019 schließt mit folgenden Ergebnissen ab (Vorjahr in Klammern):

  1. Verw.HH in Einnahmen/Ausgaben*                (28.045.974,39 €)             27.099.788,50 €
  2. Verm.HH in Einnahmen/Ausgaben*                     (11.877.341,52  €)                7.701.570,41 €
  3. Gesamthaushalt                                        (39.923.315,9 1 €)             34.801.358,91 €

(*bereinigte Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben)        

Beschluss

Der Stadtrat beschließt gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Stadt Herrieden, die Armendürftungsstiftung Herrieden, die Strobel´sche Stipendienstiftung und die Stadtstiftung Herrieden die Haushalts- und Wirtschaftsführung für das Rechnungsjahr 2019 festzustellen. 

  1. Der Stadtrat genehmigt die gebildeten Haushaltseinnahme- und –ausgabereste im Vermögenshaushalt 2019.
  2. Der Stadtrat genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt gemäß Art. 66 GO.
  3. Der Stadtrat genehmigt die Jahresrechnung 2019 mit allen Anlagen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Entlastung im Rahmen der Rechnungslegung 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 26. Stadtratssitzung 19.01.2022 ö 6

Sachverhalt

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Christian Enz, führt aus, dass das Gremium dem Stadtrat neben der Feststellung der Jahresrechnung 2019 die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO einstimmig empfohlen hat. 

Rechtliche Würdigung

Aufgrund Art. 49 GO ist die Erste Bürgermeisterin wegen persönlicher Beteiligung nicht stimmberechtigt. 

Beschluss

Der Stadtrat erteilt auf Grund der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2019 durch den Rechnungsprüfungsausschuss im Rahmen der Rechnungslegung 2019 die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Bürgermeisterin Jechnerer hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

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7. Errichtung eines Lebensmittelmarktes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 26. Stadtratssitzung 19.01.2022 ö 7

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschuss am 18.01.2022 beraten:
„Bauantrag für die Errichtung eines Lebensmittelmarktes von Lidl Dienstleistung GmbH u. Co. KG auf Flst. 1213/4, Gemarkung Herrieden, Industriestraße 7, Herrieden im Bebauungsplan Nr. 3 „Gewerbegebiet Herrieden“. 



Die Fa. Lidl Dienstleistungs GmbH u. Co. KG beantragt den Abriss und einen Ersatzneubau mit einem Pultdach mit einer Dachneigung von 2,5° und einer extensiven Dachbegrünung.“

Der BV- Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“
Pläne zum Bauantrag sind im RIS hinterlegt.

Rechtliche Würdigung

Das Vorhaben liegt im überplanten Gebiet des Bebauungsplans Nr. 3 „Gewerbegebiet Herrieden“ und ist nach § 30 BauGB genehmigungsfähig. 

Im Rahmen eines Antrags auf Vorbescheid beantragte die Fa. Lidl Dienstleistungs GmbH u. Co. KG den Abriss des besteh. Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche von < 1.200 m² und die Errichtung eines neuen Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche von 1.397 m². Der Antrag wurde am 20.04.2016 im Stadtrat behandelt und die gemeindliche Einvernahme wurde erteilt.
Das Landratsamt hat dann hierzu, auf der Grundlage der Verkaufsflächenüberschreitung, einen ablehnenden Bescheid erlassen. Die Fa. Lidl Dienstleistungs GmbH u. Co. KG ging gerichtlich gegen den Bescheid vor. Das VG Ansbach forderte in seinem Urteil das Landratsamt Ansbach auf eine Genehmigung für den Antrag auf Vorbescheid zu erteilen. Der Antrag auf Vorbescheid wurde mit Bescheid vom 27.02.2017 durch das Landratsamt Ansbach genehmigt. Ein Vorbescheid hat eine Gültigkeit von 3 Jahren und kann maximal einmal um 2 Jahre verlängert werden. Somit läuft dieser am 27.02.2022 ab. Aus Bestandsgründen ist vor Ablauf ein Bauantrag einzureichen, die Genehmigung dieses Bauantrages hat dann wieder eine Gültigkeit von 4 Jahren und kann auch ggf. nochmals verlängert werden. Aufgrund des vorliegenden Vorbescheides ist der Bauantrag zu genehmigen. Die gemeindliche Einvernahme hierzu muss erteilt werden.

Diskussionsverlauf

Frau Jechnerer nimmt folgende Anregungen aus dem BV-Ausschuss mit auf:
  • Errichtung einer PV-Anlage
  • Zugänglichkeit (besonders im Brandfall) verbessern
  • Schaffung von Fahrradabstellplätzen

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des Bau- und Verkehrsausschusses an und erteilt die gemeindliche Einvernahme.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download 3836_2021-11-25_AR_GP-00-Lageplan.pdf
Download 3836_2021-11-25_AR_GP-01-Aussenanlagen.pdf
Download 3836_2021-11-25_AR_GP-02-Ansichten.pdf
Download 3836_2021-11-25_AR_GP-03-Grundriss-EG.pdf
Download 3836_2021-11-25_AR_GP-04-Grundriss-OG.pdf
Download 3836_2021-11-25_AR_GP-05-Dachdraufsicht.pdf
Download 3836_2021-11-25_AR_GP-06-Abstandsflächen.pdf
Download 3836_2021-11-25_AR_GP-08-Schnitt-A-A.pdf

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8. Errichtung von Werbeanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 26. Stadtratssitzung 19.01.2022 ö 8

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschuss am 18.01.2022 beraten: 
„Bauantrag für die Errichtung von Werbeanlagen von Lidl Dienstleistung GmbH u. Co. KG auf Flst. 1213/4, Gemarkung Herrieden, Industriestraße 7, im Bebauungsplan Nr. 3 „Gewerbegebiet“ Herrieden

Pläne zu den Werbeanlagen sind im RIS hinterlegt.“

Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: 
„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“

Rechtliche Würdigung

Das Vorhaben liegt im überplanten Gebiet des Bebauungsplans Nr. 3 „Gewerbegebiet Herrieden“ und ist nach § 30 BauGB genehmigungsfähig, analog TOP 5.1..

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des Bau- und Verkehrsausschusses an und erteilt die gemeindliche Einvernahme.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download 3836_2021-11-25_AR_GP-00-Lageplan-Werbeanlagen.pdf
Download 3836_2021-11-25_AR_GP-02-Ansichten-Werbeanlagen.pdf
Download 3836_2021-11-25_AR_GP-07-Werbeanlagen.pdf
Download 3836_2021-11-25_BA_03 - Anlagenbeschreibung-Werbeanlage.pdf

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9. Umbau einer Postdienststelle zu einem Büro und drei Wohneinheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 26. Stadtratssitzung 19.01.2022 ö 9

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschuss am 18.01.2022 beraten:
„Bauantrag für den Umbau einer Postdienststelle zu einem Büro und drei Wohneinheiten von der Johann Buckel Bau-GmbH, auf Flst. 98, Gemarkung Herrieden, Fronveststraße 11 in Herrieden.


Ansicht aus der Vorplanung
Neue Ansicht


Aus der Bestandnutzung sind 5 Stellplätze anzusetzen. Für die neue Büronutzung sind 3 Stellplätze und für die 3 Wohnungen je 1 Stellplatz erforderlich. Somit sind für die neue Nutzung 6 Stellplätze erforderlich. Der zusätzliche Stellplatz kann auf dem Grundstück nachgewiesen werden. Die Stellungnahme des Stadtplaners liegt bis zur Sitzung vor und wird bekanntgegeben. Die Pläne zum Bauantrag sind im RIS hinterlegt.“

Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: 
„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“

Rechtliche Würdigung

Das Vorhaben liegt im unüberplanten Innenbereich der Altstadt Herrieden und ist nach § 34 BauGB genehmigungsfähig. 

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des Bau- und Verkehrsausschusses an und erteilt die gemeindliche Einvernahme.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download Umbau alte Postdienststelle Herrieden 10.12.2021.pdf

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10. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 26. Stadtratssitzung 19.01.2022 ö 10
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10.1. Franziska Wurzinger - Bebauungspläne

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 26. Stadtratssitzung 19.01.2022 ö 10.1

Sachverhalt

Frau Wurzinger fragt an ob bei gestellten Bauanträgen die Bebauungspläne dahingehend geprüft werden, ob diese noch zeitgemäß sind? 
Frau Jechnerer antwortet, dass dieses Thema bereits im BV-Ausschuss am 18.01.2022 besprochen wurde. Dort war man sich einig, dass alte Bebauungspläne überarbeitet werden sollen.

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10.2. Christian Enz - Kita-Entwicklung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 26. Stadtratssitzung 19.01.2022 ö 10.2

Sachverhalt

Herr Enz fragt an, wie die Entwicklung der Kindertagesstätten in Herrieden weitergeht?
Frau Jechnerer antwortet, dass der Stadtrat beschlossen hat eine neue Kita zu bauen. Die Anmeldezahlen für das neue Kita-Jahr 2022/2023 liegen im März vor.
Darüber hinaus ist die Einrichtung eines Waldkindergartens im Gespräch. 

Herr Enz fragt weiter, ob der Ausbau der bestehenden Einrichtungen in Erwägung gezogen wird und ob es geplant ist, die Einrichtungen Oberschönbronn und Elbersroth zu trennen?
Frau Jechnerer teilt mit, dass es auch hierzu Überlegungen gibt.

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10.3. Michael Weis - Baugebiet Rauenzell

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 26. Stadtratssitzung 19.01.2022 ö 10.3

Sachverhalt

Herr Weis fragt an, weshalb im Baupilot die Erschließung des Baugebietes Rauenzell Mitte für Herbst 2022 angegeben ist?
Frau Jechnerer antwortet, dass der Baubeginn für Herbst 2022 noch realistisch ist, es aber zu Verzögerungen bei der Erschließung kommt.

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10.4. Norbert Brumberger - Bürgerspaziergänge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 26. Stadtratssitzung 19.01.2022 ö 10.4

Sachverhalt

Herr Brumberger fragt an, wie die Stadt Herrieden zu den Bürgerspaziergängen steht und was angedacht ist, dagegen zu unternehmen?
Die Bürgermeisterin antwortet, dass die erste Versammlung nicht angezeigt war. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass für das Versammlungsrecht nicht die Stadt zuständig ist, sondern das Landratsamt. Die zweite Veranstaltung wurde angezeigt und vom Landratsamt, unter Auflagen genehmigt

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11. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 26. Stadtratssitzung 19.01.2022 ö 11

Sachverhalt

Es wurden keine Bürgeranfragen eingereicht.

Datenstand vom 10.02.2022 10:23 Uhr