Datum: 23.02.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula der Grund- und Mittelschule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 02.02.2022
3 Bekanntgaben
3.1 Vorstellung der ergänzten Bewertungsmatrix zum Stadtschloss
3.2 Projektliste für die langfristige Finanzplanung
3.3 Stadtratssitzungen in den Außenorten
3.4 Information zum aktuellen Stand der Landesgartenschau
4 Aufstellungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 "Neunstetten Fa. Gima"
5 Bauantrag - Neubau einer Produktions- u. Logistikhalle mit Sozialräumen, Erweiterung einer Lagerhalle
6 Aufstellungs- und Billigungsbeschluss 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 3 "Gewerbegebiet Herrieden"
7 Aufstellungs- und Billigungsbeschluss Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Lebenshilfe"
8 Bedarfsanerkennung KiTa Lebenshilfe
9 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herrieden: Interessensbekundung zur Einrichtung eines flexiblen und bedarfsorientierten Mobilitätsangebotes im Stadtgebiet Herrieden
10 Erweiterung Rauenzell Feuerwehrgerätehaus
11 Antrag der Feuerwehr Hohenberg: Fahrzeugübernahme des Rüstwagens (RW 1) der FFW Herrieden und Neubau des Feuerwehrhauses
12 Fahrtkostenzuschuss für Fahrten in die Partnergemeinden Melk und Bockau
13 Anfragen
13.1 Matthias Rank - Bedarfsanalyse Pflegeplätze
13.2 Johann Heller - Durchführung von Osterfeuern 2022
13.3 Robert Goth -Münchener Straße Anordnung von 30km/h
13.4 Max Heller Bewertung der Stadtschlosskriterien
13.5 Max Hertlein - Besserer Schutz der Bäume im Stadtgebiet
14 Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 28. Stadtratssitzung 23.02.2022 ö 1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Peter Zumach und Praktikantin Maline Dittrich von der Fränkischen Landeszeitung sowie fünf Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 02.02.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 28. Stadtratssitzung 23.02.2022 ö 2

Sachverhalt

Wolfgang Strauß moniert, dass seine beiden Anfragen nicht im Protokoll aufgeführt sind. Bürgermeisterin Jechnerer antwortet, dass dies überprüft wird. 

Dokumente
Download Niederschrift ö vom 02.02.2022.pdf

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 28. Stadtratssitzung 23.02.2022 ö 3
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3.1. Vorstellung der ergänzten Bewertungsmatrix zum Stadtschloss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 28. Stadtratssitzung 23.02.2022 ö 3.1

Sachverhalt

Bürgermeisterin D. Jechnerer begrüßt Herrn Jürgen Ziegler – FOCUS Projektentwicklung, der heute die erweiterte Bewertungsmatrix zu den Nutzungskonzepten zum Stadtschloss vorstellen wird. 
Der Stadtrat hat in seiner Septembersitzung 2021 beschlossen, weitere Nutzungsvarianten bewerten zu lassen. 
Herr Ziegler wurde damit beauftragt, weil er als Projektsteuerer bereits 2019 die damals beauftragten Varianten bewertet hat. Variante 0-3 sahen alle neben anderen Funktionen auch eine Hotelnutzung vor. 
Die neuen Varianten 4-7 sehen keine Hotelnutzung mehr vor. Allen gemeinsam sind eine bürgerliche Gastronomie im Erdgeschoss und ein Kulturgewölbe im Untergeschoss. Variante 4, 6 und 7 sehen in unterschiedlicher Weise einen Saal vor. 
Bereits bei den ersten Varianten hat sich die bislang einzige Möglichkeit für einen Saal im 3. OG des Palas baulich und funktional als problematisch herausgestellt.
Daher wurden verschiedene Bemühungen unternommen, um an anderer Stelle im Schloss einen Saal zu realisieren. Denkbar wäre eine Realisierung im Obergeschoss der Brauerei, doch auch diese Variante erscheint baulich und funktional nicht ideal, nicht zuletzt, weil nach wie vor die Anbindung an die Gastronomie fehlt.
Schließlich wurde folgende Option geprüft: Die Überbauung des Gebäudeteils C (Gewölbekeller) mit einem eingeschossigen Saal, auch als direkte Erweiterung mit entsprechender Verbindung zur Gastronomie, idealerweise mit direktem Zugang zum Bürgerpark. 

Dieser Bereich war vor dem Abbruch mit einem Schutzdach überdeckt.



Hierfür war zunächst eine intensive und umfangreiche Abstimmung mit der Denkmalpflege erforderlich. Nach mehreren Gesprächen und ausführlicher Prüfung aller bisherigen Studien kommt die Denkmalpflege zu einer positiven Bewertung: 

E-Mail vom 17. Februar 2022 von
Johanna Geib M.A.
Gebietsreferentin 
Praktische Bau- und Kunstdenkmalpflege 
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

„Sehr geehrter Herr Jechnerer, sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die nachgereichten Informationen. 
Auf dieser Basis nimmt das BLfD hiermit wie folgt Stellung zu den angehängten Grundsatzfragen für die weiteren Planungen zur Instandsetzung und Umnutzung des Stadtschlosses. Weitere Entwurfsskizzen sind daher vorab nicht mehr notwendig.

Geplante Erhöhung des Palasdachs
Bei dem bestehenden Palasdach handelt es sich um ein flachgeneigtes Satteldach aus dem Jahr 1878, das bereits Denkmalwert besitzt. Gleichzeitig stellt es jedoch auch ein nach dem Brand 1877 mit geringen finanziellen Mitteln errichtetes Notdach dar, das dem Herrieder Stadtschloss und seiner städtebaulichen Bedeutung sowohl in seiner Qualität als auch in Form und Höhe nicht gerecht wird. 
Aus denkmalfachlicher Sicht besteht demnach grundsätzlich Einverständnis mit der Wiederherstellung des historischen Steildachs des Palas nach Befund, sofern zugleich zwei Bundachsen an den Giebeln des Bestandsdachs als Zeugnis der Wiederaufbauphase des 19. Jahrhunderts erhalten bleiben. Die Erhöhung des Palasdachs stellt dennoch keine denkmalfachliche Forderung dar, ist insgesamt aber aus städtebaulicher Sicht zu begrüßen.  

Überplanung der östlichen Keller
Nach dem im 1. Bauabschnitt erfolgten Abbruch des wohl im 19./frühen 20. Jahrhundert errichteten ziegelgedeckten Pultdachs über den östlichen Kellergewölben (Gebäudeteil C), liegt die im Palas und der Brauerei integrierte mittelalterliche Stadtmauer derzeit gut sichtbar frei. Dies wird aus denkmalfachlicher Sicht sehr begrüßt, da auf diese Weise der ursprüngliche Burgcharakter wieder ablesbar ist. 
Angesichts dessen, dass an der Stelle des Gebäudeteil C bereits im Urkataster ein Gebäude kartiert ist, für die Kellergewölbe in jedem Fall eine Abdichtung notwendig wird und ein alternativer Saal im Obergeschoss von Palas oder Brauerei größere Eingriffe in die historische Bausubstanz bedeuten würde, kann eine erneute Überbauung der Keller aus denkmalfachlicher Sicht jedoch grundsätzlich akzeptiert werden. In diesem Zuge ist auch ein eingeschossiger, zurückhaltender Neubau eines Saals für Gastronomie und Veranstaltungen grundsätzlich denkbar, sofern er von architektonischer Qualität ist, dadurch kein weiterer Saal im Palas oder der Brauerei notwendig wird und der Zugang durch die Brauereiaußenwand über bestehende bzw. ehem. Öffnungen ohne zusätzliche Eingriffe in die mittelalterlichen Mauern erfolgen kann. Es ist zudem zu prüfen, wie sich die Höhenentwicklung in Bezug auf die angrenzenden Baudenkmale auswirkt und ob der Neubau sich über die gesamte Fläche erstrecken muss oder auch eine geringere Grundrissfläche platztechnisch sowie gestalterisch ansprechend in Frage kommt.“

Bei der Bewertung von Variante 4 wird daher von einem Saal als Erweiterung der Gastronomie als Baukörper über Gebäudeteil C ausgegangen. Da zur Anbindung und Erschließung noch weitere Untersuchungen erforderlich sind, bleiben einzelne Aspekte bei der Bewertung von Variante 4 heute noch unberücksichtigt. Die vollständige Bewertung wird nachgereicht, sobald die Ergebnisse der erforderlichen Prüfungen hinsichtlich Anbindung und Erschließung vorliegen. 
Dennoch soll heute der Zwischenstand der Bewertung präsentiert werden, auch um den Stadtrat und die Öffentlichkeit über die neue Option zur Realisierung eines Saales zu informieren. 

Auch bei den Varianten 6 und 7 bleiben einzelne Aspekte unbewertet, da die konkrete Nutzung zum Teil nicht klar definiert ist. Um hier eine vollständige Bewertung vornehmen zu können, muss die geplante Nutzung für die „Entwicklungsflächen“ präzisiert werden. Ohne eine Präzisierung kann auch keine Aussage zu Investitionskosten und zur  Förderkulissen eingeholt werden.

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3.2. Projektliste für die langfristige Finanzplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 28. Stadtratssitzung 23.02.2022 ö 3.2

Sachverhalt

Die Stadtverwaltung legt eine Projektliste für die langfristige Finanzplanung der Stadt Herrieden vor.
Eine Beratung findet hierzu gesondert statt.

Dokumente
Download Projekte für die Finanzplanung der kommenden Jahre.pdf

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3.3. Stadtratssitzungen in den Außenorten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 28. Stadtratssitzung 23.02.2022 ö 3.3

Sachverhalt

2022 - 50 Jahre nach der Gebietsreform von 1972 - sollen Ratssitzungen wieder in den Altgemeinden stattfinden. Folgende Tagungsorte sind aktuell geplant: 

Heuberg im Schützenhaus am 06.04.2022
Stadel in der Maschinenhalle Allabar am 27.04.2022
Hohenberg beim Bergwirt in Schernberg am 18.05.2022
Lammelbach im Landgasthof Birkel oder im Gasthaus Bayer in Leibelbach am 01.06.2022
Elbersroth in der AWO am 22.06.2022
Rauenzell im Gemeinschaftshaus am 13.07.2022
Neunstetten im Sportheim oder Feuerwehrgerätehaus (je nach Barrierefreiheit) am 27.07.2022
Roth im Feuerwehrgerätehaus am 21.09.2022
Oberschönbronn im Feuerwehrgerätehaus am 12.10.2022

Derzeit stimmt die Verwaltung ab, ob die Räumlichkeiten an den genannten Terminen zur Verfügung stehen. Deshalb sind die Termine noch unter Vorbehalt zu sehen. Wenn alle Abstimmungen erfolgt sind, werden die Termine auf der Homepage, in der Presse und per Mail an die Stadtratsmitglieder bekannt gegeben.

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3.4. Information zum aktuellen Stand der Landesgartenschau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 28. Stadtratssitzung 23.02.2022 ö 3.4

Sachverhalt

Die Unterlagen aus dem Bürgerworkshop zur Landesgartenschaubewerbung vom 19.02.2022 sind auf der Homepage der Stadt Herrieden eingestellt. Unter der Rubrik Themen/Landesgartenschau werden auch alle Anregungen aus der Bürgerbeteiligung veröffentlicht. 

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4. Aufstellungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 "Neunstetten Fa. Gima"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 28. Stadtratssitzung 23.02.2022 ö 4

Sachverhalt

Die Fa. GIMA Gipser- und Malerbedarf GmbH & Co. Groß- und Einzelhandel KG hat mit Bauantrag den Neubau einer Produktions- und Logistikhalle mit Sozialräumen und Erweiterung einer Lagerhalle beantragt. Die beantragten Baumaßnahmen liegen im Außenbereich. Die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist erforderlich um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigungen des Bauantrages zu schaffen. 
Der Geltungsbereich liegt nordöstlich am Ortsteil Neunstetten. Eine Teilfläche des Plangebietes von ca. 1,81 ha wird derzeit noch landwirtschaftlich genutzt.
Der Gesamtgeltungsbereich hat eine Größe von ca. 4,95 ha und beinhaltet die Teilflächen der Flst. Nr.629 und das Flst. 620 der Gemarkung Neunstetten. Im südwestlichen Bereich grenzt der Geltungsbereich an die vorhandene Bebauung, westlich, nördlich und östlich grenzen landwirtschaftliche Flächen an sowie der bestehende Wirtschaftsweg (Flst. 621). Im süd-westlichen Bereich ist die St 1066 anliegend. 
Die erforderliche Flächennutzungsplanänderung wird im Rahmen der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Herrieden durchgeführt.


Unter Bezug auf die SR Sitzung vom 15. Dezember 2021 ist die Vorhabenträgerin informiert, dass ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen ist.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin. Ein Durchführungsvertrag ist abzuschließen.  

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Neunstetten, Fa. Gima“ als Gewerbegebiet nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Der räumliche Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan gekennzeichnet.
Der Aufstellungsbeschluss ist im Amtsblatt der Stadt Herrieden zu veröffentlichen. 
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download Auszug Lageplan Bauantrag.pdf
Download B-Plan Abgrenzung.pdf
Download B-Plan Abgrenzung_Luftbild.pdf

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5. Bauantrag - Neubau einer Produktions- u. Logistikhalle mit Sozialräumen, Erweiterung einer Lagerhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 28. Stadtratssitzung 23.02.2022 ö 5

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung vom 15.12.2021 befasste sich der Stadtrat mit dem nachfolgenden Sachverhalt. Zur damaligen Zeit war das materielle Baurecht noch nicht in die Wege geleitet. Nachdem nun der Aufstellungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan gefasst ist, gilt es, den Beschluss ohne Einschränkungen erneut zu fassen. 

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 07.12.2021 beraten:
„Bauantrag für den Neubau einer Produktions- u. Logistikhalle mit Sozialräumen und Erweiterung einer Lagerhalle von GIMA Gipser- u. Malerbedarf GmbH & Co. Groß- und Einzelhandels KG, Herrn Roman Zahner auf Flst. 620, Gemarkung Neunstetten, Windmühlstraße 11 in Neunstetten. 


Der Entwässerungs- und Grünordnungsplan wird nachgereicht.“

Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss begrüßt das Vorhaben und empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme unter der Voraussetzung zu erteilen, dass der Antragsteller einen Vorhabenbezogenen B-Plan erstellt.“

Rechtliche Würdigung

Die vorgesehene Baufläche für den Neubau einer Lagerhalle liegt zu ca. 1/3 innerhalb der Abgrenzung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans. Der restliche Teil des Neubaus einer Lagerhalle, die Erweiterung der bestehenden Lagerhalle und der Neubau der Produktionshalle liegen außerhalb des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes, jedoch innerhalb der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit der Festsetzung „Gewerbliche Baufläche“. Für den Gewerbebereich der Firma Gima besteht kein Bebauungsplan, die vorhandenen Bauvorhaben wurden im Rahmen des § 34 BauGB genehmigt. 

Beschluss

Der Stadtrat erteilt die gemeindliche Einvernahme zum vorliegenden Bauantrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Aufstellungs- und Billigungsbeschluss 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 3 "Gewerbegebiet Herrieden"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 28. Stadtratssitzung 23.02.2022 ö 6

Sachverhalt

Anlass für die 2. Änderung ist die beabsichtigte Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes für einen Kindergarten und ein Wohnheim für Menschen mit Behinderung. Der Geltungsbereich überlagert sich teilweise mit dem bestehenden Gewerbegebiet und einem Sondergebiet für großflächige Handelsbetriebe. 

Der Bebauungsplan Nr. 3 „Gewerbegebiet“ Herrieden wurde im Jahre 1974 rechtskräftig. Das Gewerbegebiet ist vollständig bebaut. Im Jahr 1999 wurde der Bebauungsplan geändert und im Norden um eine Teilfläche erweitert. Die Erweiterung diente der Entwicklung der bereits ansässigen Betriebe. Die damals festgesetzten Erweiterungsflächen wurden nicht in gedachtem Umfang benötigt. Ebenso kann der Bedarf an Gewerbeflächen bzw. Sonderbauflächen an dieser Stelle mittel- bis langfristig ausgeschlossen werden. 

Mit der der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet“ wird die bisher gewerblich ungenutzte Teilfläche von ca. 1,2 ha zurückgenommen. Durch die Rücknahme wird der Bebauungsplan für den im Planteil dargestellten Teilbereich einschließlich aller Festsetzungen aufgehoben. Von der Rücknahme sind die Flurstücke 688 (teilw.), 691 (teilw.) und 693 (teilw.) betroffen. 
Die verbleibende Fläche des Bebauungsplanes bleibt von der Änderung unberührt, die Festsetzungen behalten unverändert ihre Gültigkeit. 

Durch die vorgesehene Teilaufhebung des Bebauungsplanes werden die Planungsziele der Ursprungsplanung nicht beeinträchtigt. Die Ziele des Ursprungsbebauungsplanes bleiben weiterhin gewahrt, so dass die Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Bau GB (Baugesetzbuch) durchgeführt werden kann. 

Im vereinfachten Verfahren kann von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen werden.

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt die 2 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Gewerbegebiet" Herrieden im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB.

  1. Der Stadtrat billigt den vom Ingenieurbüro Heller vorgelegten Entwurf in der Fassung vom 23.02.2022 und beschließt die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

  1. Der Änderungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu geben.

  1. Das Ing.-Büro Heller, Herrieden, wird beauftragt, die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download B-Plan_Entnahme.pdf

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7. Aufstellungs- und Billigungsbeschluss Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Lebenshilfe"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 28. Stadtratssitzung 23.02.2022 ö 7

Sachverhalt

Anlass der Planung ist der Fehlbedarf von Krippen- und Kindergartenplätzen und der erforderliche Ersatzneubau des Wohnheimes für Menschen mit Behinderung.
Die Lebenshilfe Ansbach e.V. als Träger des betreuten Wohnens für Menschen mit Behinderung an dem Standort „Gabrielihaus“, ist an die Stadt mit dem Wunsch eines Ersatzneubaus herangetreten, da am bestehenden Standort keine geeigneten Maßnahmen ergriffen werden können, damit das Gebäude weiterhin als stationäres Wohnheim genutzt werden kann. Weiterhin hat sich die Lebenshilfe bereiterklärt, eine Kindertagesstätte an dem neu geplanten Standort zu errichten. Durch den räumlichen Zusammenhang beider Einrichtungen können Synergieeffekte bspw. bei der technischen Versorgung genutzt werden. Das Vorhaben ist auf einer Teilfläche des Flurstücks 688 der Gemarkung Herrieden geplant. Der Standort liegt zentral im Stadtgebiet und ist von den umliegenden Wohngebieten gut fußläufig zu erreichen. Für die Bewohner des Behindertenwohnheimes befinden sich diverse Einkaufsmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe. 
Der Geltungsbereich liegt in zentraler Lage, nördlich des Stadtzentrums, südlich des Baugebietes „Schrotfeld“ und östlich des Wohngebietes an der „Fritz – Baumgärtner – Straße“. Die Größe des Geltungsbereichs beträgt ca. 9.000 m². Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Gleichzeitig handelt es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (§12 BauGB), dem ein städtebaulicher Vertrag zugrunde gelegt wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Bauleitplanverfahrens von einer Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.

Die Anregungen aus den heutigen Beratungen sollen bei der Erarbeitung des Vorentwurfs berücksichtigt werden. 
Über folgende Beschlüsse wird in einer Folgesitzung beraten: 

  • Der Stadtrat billigt den vom Ingenieurbüro Heller vorgelegten Vorentwurf mit den Festsetzungen und der Begründung in der Fassung vom 23.02.2022 und beschließt die frühzeitige Beteiligung der Bürger gem. § 3 Abs. 1 BauGB mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
  • Das Ing.-Büro Heller, Herrieden wird beauftragt, die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Rechtliche Würdigung

Für die Genehmigungsfähigkeit der baulichen Anlagen ist aus bauplanungsrechtlicher Sicht der vorhabenbezogene Bebauungsplan erforderlich.

Diskussionsverlauf

Wolfgang Strauß schlägt vor, die Parkplätze am Gebäude zu platzieren, damit die Kinder nicht noch einmal queren müssen. Weiter schlägt er vor, die Ausfahrten auf 1 zu reduzieren.
Matthias Rank fragt an, ob die Gemeinbedarfsfläche auf die gesamte Fläche ausgeweitet wird. Weiter hat er auch die 2 Ausfahrten notiert. Wobei eine wohl nur eine Zufahrt ist. 
Geschickt wäre eine direkte Verbindung zum Schrotfeld. Fahrradstellplätze sollten überdacht werden. Zum Thema Verkehr sollte man den Verkehrsplaner befragen. Die Festsetzungen im B-Plan sollte die Photovoltaikpflicht und die Begrünung des Daches beinhalten. Ist ein Lärmschutz nach Süden nicht sinnvoll? Pflanzliste sollte noch einmal geprüft werden, ob sie für die Kita so sinnvoll ist. 
Wolfgang Strauß erkundigt sich, ob die Drehleiter im Brandfall überall gut hinkommt?

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Lebenshilfe“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB. Im Geltungsbereich wird ein allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO (Baunutzungsverordnung) mit den erforderlichen Verkehrsflächen sowie Grünflächen ausgewiesen.
Der Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download Begründung_B-Plan_Lebenshilfe.pdf
Download B-Plan_Planteil_220216 (002).pdf
Download Festsetzungen.pdf

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8. Bedarfsanerkennung KiTa Lebenshilfe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 28. Stadtratssitzung 23.02.2022 ö 8

Sachverhalt

Die Lebenshilfe plant in Herrieden eine Kindertagesstätte zu errichten. Die neue Einrichtung soll Platz für 89 Kinder bieten. Die Plätze sind aufgeteilt in
  • 2 Regelgruppen (je 25 Plätze = 50 Plätze)
  • 2 Krippengruppen (je 12 Plätze = 24 Plätze)
  • 1 Mischgruppe (15 bis 18 Plätze, je nach Altersmischung)

Die vorhandenen Plätze 
  • 12 Regelgruppen mit 25 Plätzen = 300 Plätze
  • 8 Krippengruppen mit 12 Plätzen = 96 Plätze
  • 1 Mischgruppe mit 15 Plätzen
  • 1 Großtagespflege für Kinder im Krippenalter mit 5 Plätzen
umfassen 416 Betreuungsplätze für Kinder von 1 Jahr bis zur Einschulung.

Die jährlichen Geburtenzahlen lt. Einwohnermeldedatei, Stand 14.02.2022/21.02.2022:
Geburtsjahr:
Anzahl der Kinder:
davon im Kernort
2016
100
49
2017
78
41
2018
93
39
2019
89
37
2020
85
44
2021
88
44

Die Erweiterung des Baugebietes Schrotfeld mit ca. 180 Wohneinheiten lässt einen weiteren Bedarf erkennen. Im letzten Baugebiet (Josef-Brumberger-Straße, Pfarrer-Georg-Kratzer-Straße und Schwester-Brionda-Straße) wurden 66 Wohneinheiten geschaffen mit 151 Einwohnern. Daraus gehen 28 Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren hervor. 
Das neue Baugebiet umfasst dreimal so viele Wohneinheiten. Es ist zu erwarten, dass sich auch die Kinderzahl entsprechend entwickelt.


Wohneinheiten
Kinder bis 6 Jahren
Josef-Brumberger-Straße, Pfarrer-Georg-Kratzer-Straße, Schwester-Brionda-Straße
66
28
Neues Baugebiet Schrotfeld
ca. 180
ca. 80

Der Vertrag über die Betriebsträgerschaft mit der gfi für die KiTa vier elemente, Steinweg 8a, Herrieden, läuft noch bis 31.08.2028. Die Einrichtung beherbergt eine Regelgruppe, eine Krippengruppe und eine Mischgruppe. Insgesamt können hier 52 Kinder betreut werden. Die Befristung ist, weil man darüber hinaus keine Garantie für die Funktionalität des Gebäudes geben kann.

Die Verwaltung schlägt vor, den Bedarf von Kinderbetreuungsplätzen, wie oben ausgeführt, anzuerkennen. Die Bedarfsanerkennung ist die Basis für die Planung und den Bau von einer Kindertagesstätte und auch für die Beantragung von Fördermitteln.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, den Bedarf von 50 Regelplätzen, 24 Krippenplätzen und einer Mischgruppe (15 bis 18 Plätze, je nach Altersmischung) anzuerkennen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herrieden: Interessensbekundung zur Einrichtung eines flexiblen und bedarfsorientierten Mobilitätsangebotes im Stadtgebiet Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 28. Stadtratssitzung 23.02.2022 ö 9

Sachverhalt

Am 13.02.2022 erreichte die Bürgermeisterin die E-Mail mit folgendem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herrieden:

„Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) stellt im ländlichen Raum eine besondere Herausforderung dar, da sich die Bevölkerung wie in Herrieden häufig auf eine Vielzahl von Ortsteilen und damit auf eine große Fläche verteilt. Gleichzeitig befinden sich viele Einrichtungen wie Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und Arztpraxen ebenso wie die Hauptarbeitgeber und auch Freizeitziele zentral im Hauptort. Dazu kommt, dass sich das Angebot des ÖPNV im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Ansbach hauptsächlich auf die Zeiten des Schulverkehrs beschränkt. Damit ist die Erreichbarkeit von Einrichtungen der Daseinsvorsorge für die Einwohner/-innen aus den Ortsteilen von Herrieden – insbesondere für Jugendliche ohne Führerschein, Personen ohne verfügbares (Zweit-)Auto sowie ältere Menschen, die nicht mehr so mobil sind – stark eingeschränkt. Neben der Verbesserung des ÖPNV-Angebots im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Ansbach gemäß dem Nahverkehrsplan 2019, welche laut Auskunft des zuständigen Sachbearbeiters in den kommenden Jahren angegangen wird, kommt den bedarfsorientierten, flexiblen Bedienungsformen eine wachsende Bedeutung zu: „Sie tragen zur besseren räumlichen und zeitlichen Erschließung bei, denn mit einer Loslösung von starren Fahrplänen kann stärker auf individuelle Bedürfnisse eingegangen werden. Mit flexiblen Bedienungsformen sind Erschließungsdefizite an Samstagen und Tagesrandzeiten (besonders abends) behebbar und die bei konventionellen Linienverkehren auftretenden Bedienungslücken können geschlossen werden. Aber auch unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte ist die Entwicklung von bedarfsorientierten und flexiblen Bedienungsformen sinnvoll (vgl. Anhang Regio Bus Bayern)“. In den Bürgerworkshops wurde der Wunsch nach alternativen Mobilitätsangeboten mehrfach geäußert und auch seitens des Verkehrsplaners wurden verschiedene Vorschläge und Praxisbeispiele zur Ergänzung des ÖPNV aufgezeigt. Wir sehen in der Einführung eines Bedarfsverkehrs durch die Stadt Herrieden in Kooperation mit dem Landkreis Ansbach die Chance zur Verbesserung des Mobilitätsangebotes zwischen den Ortsteilen in unserem gesamten Stadtgebiet und zu unseren Nachbarkommunen. Die von vielen Städten und Gemeinden begehrten Bedarfsverkehre werden vom Freistaat Bayern über das Förderprogramm „Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum für bedarfsorientierte Bedienformen des allgemeinen ÖPNV“ finanziell bezuschusst. Die Förderung richtet sich an die ÖPNV-Aufgabenträger, wobei im Rahmen der Anteilsfinanzierung mit degressiven Fördersätzen anfangs bis zu 70 % der förderfähigen Kosten für bis zu acht Jahre als Projektförderung gefördert werden können. Zuwendungsfähige Kosten sind die Betriebskostendefizite der Verkehre, die der ÖPNV-Aufgabenträger ausgleicht. Der Kreisausschuss hat am 10.02.2020 beschlossen, dass die durch Tarifeinnahmen und Zuschüsse bzw. Förderungen des Freistaates Bayern nicht gedeckten Kosten für Bedarfsverkehre nach der in der Verwaltungsvorlage zitierten Förderrichtlinie je zur Hälfte von der antragstellenden Gemeinde und vom Landkreis Ansbach als Aufgabenträger des ÖPNV übernommen werden.“

Der Antrag und die dazugehörigen Anlagen sind im RIS eingestellt.

Beschluss

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, beim Landkreis Ansbach als zuständigen Aufgabenträger des ÖPNV das Interesse zur Einrichtung eines flexiblen und bedarfsorientierten Mobilitätsangebotes im Stadtgebiet Herrieden zu bekunden und in Abstimmung mit dem Verkehrsplaner sowie dem Landkreis Ansbach verschiedene Konzepte für bedarfsorientierte Bedienformen zur Ergänzung des allgemeinen ÖPNV gemäß der Richtlinie zum Förderprogramm „Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum“ zur weiteren Diskussion im Stadtrat vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download 220213_Antrag_Bedarfsverkehr.pdf
Download BayVV_97_B_11539.pdf
Download Beschlussprotokoll_Kreisausschuss_10.02.2020.pdf
Download Planung und Konzeption von flexiblen Bedienungsformen..pdf

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10. Erweiterung Rauenzell Feuerwehrgerätehaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 28. Stadtratssitzung 23.02.2022 ö 10

Sachverhalt

Der 1. Kommandant der FFW Rauenzell, Herr Sebastian Bänsch, beantragt, wie im Investitionsplan 2019- 2025 der Feuerwehren Herrieden mit 150.000,00 € brutto für das Jahr 2022 vorgesehen, die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Rauenzell um eine Fahrzeuggasse. Der Kreisbrandrat, Herr Müller, hat mit Schreiben vom 10.01.2022 die Notwendigkeit einer weiteren Fahrzeuggasse bestätigt. Somit kann die Stadt Herrieden einen Zuschussantrag für den Erweiterungsbau am Feuerwehrgerätehaus in Rauenzell bei der Regierung von Mittelfranken stellen. Der Zuschuss für den Bau einer Fahrzeuggasse wird mit einem Betrag von 31.800 € brutto vom Freistaat Bayern bezuschusst. Die notwendigen Mittel für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Rauenzell um eine Fahrzeuggasse sind im Haushaltsentwurf 2022 der Stadt Herrieden bereits berücksichtigt.   

Die Feuerwehr geht davon aus, dass ein Großteil der Arbeiten in Eigenleistung durchgeführt werden kann. Eine genaue Abstimmung zwischen Verwaltung und Feuerwehr wird nach Genehmigung des Bauantrages erfolgen.


Der Antrag des 1. Kommandanten der FFW Rauenzell und das Schreiben des Kreisbrandrates sind im RIS hinterlegt. 

Rechtliche Würdigung

HHSt:  1300.9411         150.000 € brutto

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Herrieden stimmt der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Rauenzell um eine Fahrzeuggasse zu. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Regierung von Mittelfranken den entsprechenden Förderantrag zu stellen und alles Weitere für die Umsetzung in die Wege zu leiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download Antrag FFW-Haus Erweiterung.pdf
Download Stellungnahme Kreisbrandrat FFW Haus Rauenzell.pdf

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11. Antrag der Feuerwehr Hohenberg: Fahrzeugübernahme des Rüstwagens (RW 1) der FFW Herrieden und Neubau des Feuerwehrhauses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 28. Stadtratssitzung 23.02.2022 ö 11

Sachverhalt

Am 06.12.2021 ist bei der Stadtverwaltung Herrieden ein Antrag des 1. Kommandanten der FFW Hohenberg, Thomas Pfahler, eingegangen. Dieser beinhaltete die Übernahme, Instandsetzung und Umrüstung des Rüstwagens (RW 1) und den Neubau eines Feuerwehrhauses. Für die Übernahme des Fahrzeuges wurde als Hauptgrund der Übernahme die Geländegängigkeit des Fahrzeuges genannt, um die Wasserentnahmestellen an einem Flusslauf oder Weiher erreichen zu können. Bei der Übernahme des Fahrzeugs, welches bereits seit 34 Jahren im Dienst der FFW Herrieden steht, muss laut vorliegendem Antrag mit Kosten in Höhe von ca. 15.000 € für die Getriebe- Motorenüberholung und ca. 24.000 € für den Umbau des Rüstwagens (RW 1) in ein Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) ausgegangen werden. 
Dieses Fahrzeug ist aktuell bei der FFW Herrieden stationiert und soll nach Auslieferung des bereits bestellten Löschgruppenfahrzeugs (LF20), wie im vom Stadtrat am 24.07.2019 einstimmig beschlossen Investitionsplan 2019-2025 der Feuerwehren der Stadt Herrieden aufgeführt, veräußert werden.  Die Grundlage des beschlossenen Investitionsplanes für die Herrieder Feuerwehren ist der Feuerwehrbedarfsplan, welcher in Zusammenarbeit zwischen der Stadtverwaltung und den Feuerwehrkommandanten mit Einbindung der Landkreisführungskräfte für das Feuerwehrwesen erstellt wurde.  Diesem Feuerwehrbedarfsplan ist zu entnehmen, dass für die derzeitigen TSA-Feuerwehren Heuberg, Hohenberg, Roth und Stadel ab 2025 die Tragkraftspritzenanhänger (TSA) sukzessive gegen Tragkraftspritzenfahrzeuge (TSF), je nach Beschluss des Stadtrates, ausgetauscht werden sollen. 

Der Feuerwehrbedarfs- und Investitionsplan 2019-2025 der Herrieder Feuerwehren ist im RIS hinterlegt. Des Weiteren ist der Antrag der Feuerwehr Hohenberg ebenfalls im RIS hinterlegt. 

Nach dem 2019 vom Stadtrat einstimmig beschlossenen Investitionsplan 2019-2025 stehen in den nächsten beiden Jahren folgende Investitionen an:

  • Tragkraftspritzenfahrzeug für die FFW Oberschönbronn   Kosten ca. 160.000 €
  • Feuerwehrgerätehausneubau der FFW Hohenberg             Kosten ca. 300.000 €
  • Feuerwehrgerätehausanbau der FFW Rauenzell                 Kosten ca. 150.000 €

Die Stadt Herrieden kann bei diesen Maßnahmen mit einer Förderung des Freistaates Bayern von insgesamt ca. 70.000 € ausgehen. 

Die Stadtverwaltung schlägt vor, dass Investitionen für die Herrieder Feuerwehren weiterhin im Rahmen des vom Stadtrat Herrieden am 24.07.2019 einstimmig beschlossenen Feuerwehrbedarfs- und Investitionsplans 2019-2025 getätigt werden. 

Zudem bewertet es die Stadtverwaltung als unwirtschaftlich, für den Rüstwagen der FFW Herrieden, der 34 Jahre alt ist, Investitionen in Höhe von ca. 39.000 € zu tätigen. Bei dem Tragkraftspritzenfahrzeug der FFW Neunstetten, welches am 01.06.1994 zugelassen wurde, sind laut Werkstattmeister Gerhard Roch ebenfalls Investitionen in Höhe von 10.500 € für eine Wiederinbetriebnahme in einer anderen Ortswehr notwendig. Die Stadtverwaltung schlägt hier vor, die beiden Fahrzeuge wie im Investitionsplan 2019 – 2025 der Herrieder Feuerwehren vorgesehen, zu veräußern. 

Des Weiteren sind im Haushalt 2022 der Stadt Herrieden keine Mittel für die Umbaumaßnahmen der Feuerwehrfahrzeuge vorgesehen. 
Sollte davon abgewichen werden, stellt sich die Frage, ob die Erstellung eines Feuerwehrbedarfs- und Investitionsplans in Zukunft noch sinnvoll ist oder ob Investitionen künftig, wie in der Zeit vor der Erarbeitung des Bedarfs- und Investitionsplans, nach Eingang eines Antrages abgearbeitet werden sollen. 

Die Beratungen zur Standortfrage für einen Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Hohenberg fallen in die Zuständigkeit des Bau- und Verkehrsausschusses.

Nach Versand der Einladung zur Stadtratssitzung erfolgten erneute Abstimmungsgespräche mit Feuerwehr, Fraktionsvorsitzenden und dem KFZ-Meister der Stadt Herrieden. 
Dabei wurden neue Gesichtspunkte zur Sprache gebracht bzw. präzisiert: 
  1. Eine Weiternutzung des RW1 kann im Hochwasserfall oder bei der Löschwasserentnahme an der Altmühl für den Einsatz aller Herrieder Wehren sehr hilfreich sein.
  2. Die FW Hohenberg kann bis zur Fertigstellung eines neuen Feuerwehrhauses einen UVV-gerechten Stellplatz nachweisen.
  3. Eine reine Fahrzeugertüchtigung mit dem Ziel, den RW1 als Zugmaschine für den Tragkraftspritzenanhänger einzusetzen, wird voraussichtlich max. 15.000 € kosten.

Diskussionsverlauf

Johanna Serban verwies darauf, dass der RW1 wohl nur mit dem LKW-Führerschein gefahren werden darf. Da diesen nur wenige haben, schlagen sie, Max Hertlein, der Kommandant und der erste Vorsitzende vor, dass man die geplante Ertüchtigung nicht vornimmt. Man soll den Wagen aber nicht verkaufen, sondern im Zeitplan des Feuerwehrbedarfsplanes später ertüchtigen und umbauen.

Beschluss

Der Stadtrat verweist die Frage nach einem geeigneten Standort für das Feuerwehrhaus in Hohenberg an den zuständigen Bau- und Verkehrsausschuss. 
Die Frage der Weiternutzung des RW1 wird vertagt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download Antrag der FFW Hohenberg.pdf
Download Feuerwehrbedarfsplan Stadt Herrieden Feuerwehr Herrieden.pdf
Download Investitionsplan 2019-2025 Stadtrat.pdf

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12. Fahrtkostenzuschuss für Fahrten in die Partnergemeinden Melk und Bockau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 28. Stadtratssitzung 23.02.2022 ö 12

Sachverhalt

In der Sitzung vom 01.02.2022 wurde im Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales folgender Sachverhalt beraten:

„Seit nun bereits 40 Jahren besteht die Städtepartnerschaft mit der Niederösterreichischen Stadt Melk. Dieses Jubiläum soll 2022 gebührend gefeiert werden. Zwischen dem 22. und 24.07.2022 findet z. B. das Höfefest in Melk statt. Hier wird eine Delegation aus Herrieden vor Ort sein. Ferner hofft die Stadt Herrieden, dass auch viele Bürgerinnen und Bürger aus Herrieden an dieser Festlichkeit in Melk vor Ort teilnehmen. 
Da die Stadt Herrieden auf eine aktiv gelebte Städtepartnerschaft setzt und dies nur funktioniert, wenn auch die Bürgerinnen und Bürger sich aktiv daran beteiligen, wurde in der Zuschussrichtlinie der Stadt Herrieden festgelegt, für solche privaten Fahrten einen Fahrtkostenzuschuss zu gewähren. Dieser beträgt: 

  • 14 € pro Person bei Fahrten mit dem Privat-PKW
  • Maximal 700 € bei Fahrten mit dem Großbus mit etwa 50 Personen

Von der Verwaltung wurde geprüft, welche Kosten eine Fahrt nach Melk verursacht.
Bei der Fahrt mit einen PKW fallen hier Kosten in Höhe von ca. 140 € (bei 8 Litern/100 KM Verbrauch und bei einem Preis von 1,90 €/Liter Treibstoff) für die Hin- und Rückfahrt an. 
Für das Ausleihen eines Mehrsitzers (9-Sitzer) muss mit Kosten von ca. 73 € pro Tag gerechnet werden. Bei einer Dreitagesfahrt z. B. zum Höfefest nach Melk mit einem Großbus (50 Personen) entstehen Kosten in Höhe von ca. 2.850 €.“

Beschluss des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales:
„Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dass der Fahrtkostenzuschuss für Hin und Rückfahrten anlässlich der Städtepartnerschaftspflege, die von Vereinen oder Personen selbst organisiert werden grundsätzlich wie folgt erhöht wird. 

  • Besuch mit dem Privat-PKW (bis 5 Personen) 
oder einem Mehrsitzer                                                20 € pro Person 
  • Besuch mit dem Zug                                                            25 € pro Person 
  • Besuch mit dem Großbus (ca. 50 Personen)                                  max. 1000 € gesamt für                                                                        Hin- und Rückfahrt“

Finanzielle Auswirkungen

HHSt.: 0000.6380

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Herrieden schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales an und stimmt grundsätzlich der sofortigen Erhöhung des Fahrtkostenzuschusses für private Fahrten zu den Partnergemeinden zu. Diese Änderung ist in der Zuschussrichtlinie der Stadt Herrieden einzuarbeiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Max Heller war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Saal.

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13. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 28. Stadtratssitzung 23.02.2022 ö 13
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13.1. Matthias Rank - Bedarfsanalyse Pflegeplätze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 28. Stadtratssitzung 23.02.2022 ö 13.1

Sachverhalt

Herr Rank verweist auf TOP 8 und erkundigt sich, ob wir auch eine Bedarfsanalyse hinsichtlich Pflegplätzen und Plätzen im Seniorenheim haben? Bürgermeisterin Jechnerer verweist auf die Beratung im KSS zum Thema Leben im Alter.

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13.2. Johann Heller - Durchführung von Osterfeuern 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 28. Stadtratssitzung 23.02.2022 ö 13.2

Sachverhalt

Herr Heller erkundigt sich, ob 2022 wieder Osterfeuer durchgeführt werden dürfen? Bürgermeisterin Jechnerer teilt mit, dass dies wieder zulässig ist. Im nächsten Amtsblatt erscheint die Information dazu.

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13.3. Robert Goth -Münchener Straße Anordnung von 30km/h

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 28. Stadtratssitzung 23.02.2022 ö 13.3

Sachverhalt

In der Münchener Straße wurde von der Einmündung Fronveststraße bis zum Kreisverkehr beim Griechen wieder 30 km/h angeordnet. Bürgermeisterin Jechnerer verweist auf die Bürgeranfrage. Sie beantwortet seine Frage dort mit.

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13.4. Max Heller Bewertung der Stadtschlosskriterien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 28. Stadtratssitzung 23.02.2022 ö 13.4

Sachverhalt

Es geht um die Bewertung der Stadtschlosskriterien. Herr Heller fragt nach, warum wir nicht eine neutrale Nutzfeldanalyse machen? Bürgermeisterin Jechnerer antwortet, dass die Bewertung dem Prinzip aus dem Auftrag von 2019 entspricht. Wegen der Vergleichbarkeit hat man keine Änderungen vorgenommen.

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13.5. Max Hertlein - Besserer Schutz der Bäume im Stadtgebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 28. Stadtratssitzung 23.02.2022 ö 13.5

Sachverhalt

Herr Hertlein fragt an, ob man sich im zuständigen Gremium Gedanken machen kann, wie man die Bäume im Stadtgebiet besser schützen kann?

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14. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 28. Stadtratssitzung 23.02.2022 ö 14

Sachverhalt

Bürgeranfrage von Josef Leichs aus Herrieden zu Tempo 30 in der Münchener Straße

In der Münchener Straße gilt seit längerem zwischen den Einmündungen Ansbacher Straße und Fronveststraße „Tempo 30“, eingeschränkt von Montag bis Freitag, jeweils von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
Vor kurzem wurden in der Münchener Straße von der Einmündung Fronveststraße bis zum Kreisverkehr Eisenbahndenkmal weitere 180 m mit „Tempo 30“ beschildert; allerdings ohne zeitliche Einschränkungen.
Welche Gründe stehen dafür, in der Münchener Straße auf ca. 400 m Straßenlänge zwei unterschiedliche Handhabungen für „Tempo 30“ auszuweisen?
Warum wartet die Stadt Herrieden nicht ab, bis eine einheitliche Regelung für ca. 400 m Münchener Straße zustande gekommen ist? - Es würde die Akzeptanz der Veränderung fördern und den „Schilderwald“ einschränken.


Antwort:
Seit 2016 hat der Gesetzgeber die hohe Anordnungshürde des § 45 Abs. 9 StVO dahingehend abgesenkt, dass u.a. streckenbezogene Anordnungen für Tempo 30 vor besonders schützenswerten Einrichtungen wie Schulen grundsätzlich möglich sind. Aus diesem Grund wurde vor längerem die Anordnung von Tempo 30 in der Münchener Str., eingeschränkt von Montag bis Freitag, jeweils von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr gilt, erlassen. 
In der Fortführung der Münchener Straße findet sich keine schützenswerte Einrichtung, aber die Fußgängersicherheit ist aufgrund der unzureichenden Breite des Fußweges bei einem gleichzeitig hohen Verkehrsaufkommen mit hohem Schwerverkehrsanteil gefährdet. Aus diesen Gründen wurde nun für diesen Bereich uneingeschränkt Tempo 30 angeordnet. 
Die aktuelle Rechtslage lässt aktuell keine einheitliche Beschilderung der Münchener Straße zu.

Datenstand vom 07.04.2022 12:36 Uhr