Datum: 14.06.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratssaal des Stadtschlosses
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:43 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10.05.2023
3 Bekanntgaben
3.1 Nachruf für Herrn Anton Goth
3.2 Ehrung langjähriger verdienter Feldgeschworener
3.3 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 10.05.2023
3.4 Nachtrag zu "Bürgeranfragen" aus der letzten Stadtratssitzung
3.5 Freibad- Fliesenarbeiten Kinderbecken
3.6 Jugendfestival am Samstag, den 29. Juli 2023 auf dem Herrieder Festplatz
3.7 Deutsch - Amerikanisches Partnerschaftsschießen 2023
3.8 Jahresbericht der Musikschule Dinkelsbühl, Feuchtwangen, Herrieden, Wassertrüdingen e.V
4 Musikalische Früherziehung (MFE) in den Herrieder Kindertagesstätten 2023/2024
5 Änderung der Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen in dem Stadtteil Herrieden für den Bereich der Altstadt für das Jahr 2023
6 Änderung der Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen im Herrieder Gewerbegebiet an der A6 für das Jahr 2023
7 Fortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans – Beratung über die mögliche Aufnahme von Trassen
8 Entscheidung über die Zusammenarbeit für das Projekt Windkraft im WK 26 (Rös/Rauenzell)
9 Bauantrag - Neubau GWH Herrieden - Wohnheim der Lebenshilfe Ansbach e.V.
10 Änderungen der Ehrungsrichtlinien
11 Antrag der CSU-Fraktion zur Geschäftsordnung und zur Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
12 Anfragen
12.1 Max Heller - Schrotfeld 15.4
12.2 Matthias Rank
13 Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen
14 Nichtöffentlicher Teil der Sitzung

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 48. Stadtratssitzung 14.06.2023 ö 1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herr Peter Zumach von der Fränkischen Landeszeitung, Frau Ulrike Nüßlein (Leiterin der Musikschule) und Herrn Sebastian Klebe (Landschaftsplanung Klebe) sowie 19 Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist. 

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10.05.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 48. Stadtratssitzung 14.06.2023 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 10.05.2023 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.

Dokumente
Download Niederschrift ö vom 10.05.2023.pdf

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 48. Stadtratssitzung 14.06.2023 ö 3
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3.1. Nachruf für Herrn Anton Goth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 48. Stadtratssitzung 14.06.2023 ö 3.1

Sachverhalt

Bürgermeisterin Dorina Jechnerer bittet alle Anwesenden, sich zum Gedenken an Herrn Anton Goth und zur anschließenden Schweigeminute von ihren Plätzen zu erheben

Die Stadt Herrieden trauert um ihren langjährigen Mitarbeiter Herrn Anton Goth, der am 06.06.2023 im Alter von 90 Jahren verstorben ist.
Von 1963 bis zu seinem Renteneintritt im Jahr 1993 war Herr Anton Goth zunächst in der Gemeinde Rauenzell und ab 1971 bei der Stadt Herrieden beschäftigt. Als Leiter des Ordnungs- und Versicherungsamtes im Rathaus kümmerte er sich stets mit großem Engagement um die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger. Seine Hilfsbereitschaft und seine den Menschen zugewandte Art wurden sowohl von den Besucherinnen und Besuchern des Rathauses wie auch von den Kolleginnen und Kollegen der Stadt stets sehr geschätzt. Über seine Beschäftigung bei der Stadt Herrieden hinaus war Herr Anton Goth beim Wasserzweckverband Rauenzell, Roth und Thann als Kassier und Schriftführer tätig. 
Mit tiefem Dank nehmen wir Abschied von einem hochgeschätzten und verdienten Mitarbeiter. Die Stadt Herrieden wird Herrn Anton Goth ein ehrendes Andenken bewahren.
Unser tiefes Mitgefühl gilt seinen Angehörigen. 
 

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3.2. Ehrung langjähriger verdienter Feldgeschworener

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 48. Stadtratssitzung 14.06.2023 ö 3.2

Sachverhalt

In der heutigen Sitzung werden die Feldgeschworenen, Herr Anton Nachtrab aus Roth, Herr Anton Herrmann aus Regmannsdorf und Herr Josef Limbacher aus Herrieden, für ihre langjährigen Dienste im Feldgeschworenenwesen geehrt.

Der Bayerische Staatminister der Finanzen und für Heimat, Herr Albert Füracker, hat Herrn Anton Nachtrab aus Roth, Herrn Anton Herrmann aus Regmannsdorf und Herrn Josef Limbacher aus Herrieden für 25 Jahre verdienstvolles Wirken im Feldgeschworenenwesen eine Ehrenurkunde ausgesprochen. 

Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer überreicht Präsente der Stadt Herrieden. 

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3.3. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 10.05.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 48. Stadtratssitzung 14.06.2023 ö 3.3

Sachverhalt

In der nichtöffentlichen Sitzung vom 10.05.2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
  • Vergabe für den Anbau Fahrzeuggasse Rauenzell, Rohbau, an die Firma Birkel-Bau aus Ansbach
  • Schöffenwahl 2023 für die Amtsperiode 2024-2028: Beschluss über die Vorschlagsliste. Die Liste lag, wie im Vorfeld im Amtsblatt angekündigt, zur Einsicht im Rathaus aus. Folgende Personen wurden an das Landgericht Ansbach weitergegeben: 
Frau Michaela Bayer
Frau Ursula Johanna Binder-Biedermann
Frau Claudia Christ
Frau Heidi Gertraud Christ
Herr Josef Christ
Frau Heike Deininger
Herr Bernd Hermann Friedle
Herr Torsten Friedrich
Frau Elisabeth Katharina Geßler
Herr Michael Gögelein
Herr Florian Hauf
Herr Steven Krumbholz
Frau Monika Lechner
Frau Gisela Lipsz-Wild
Herr Stefan Georg Lörler
Herr Norbert Popp
Frau Ursula Mathilde Barbara Reutter
Herr Daniel Rösch
Herr Norbert Hans Schindler
Frau Brigitte Strauß
Frau Franziska Wurzinger

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3.4. Nachtrag zu "Bürgeranfragen" aus der letzten Stadtratssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 48. Stadtratssitzung 14.06.2023 ö 3.4

Sachverhalt

Im Vorfeld der letzten Stadtratssitzung hat Bürgermeisterin Jechnerer eine weitere Bürgeranfrage erreicht, die allerdings im SPAM-Ordner gelandet war, und daher nicht berücksichtigt werden konnte. 

Das Ehepaar Pfeiffer aus Roth fragte am Di 09.05.2023 09:22 per E-Mail an:
„Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
uns überrascht sehr, dass die Rother Umfahrung über die Altmühlauen wieder diskutiert wird. Diese wurde aufgrund der Gewerbeerweiterung in Richtung Roth, der Durchquerung der Altmühlauen und des FFH-Gebietes sowie der zusätzlichen Belastung der Rother Büger aus dem FNP herausgenommen. Uns wurde zugesagt, es wird an dieser Stelle keine Umfahrung entstehen. Wie kommt es dazu, dass dies wieder in Betracht gezogen wird und welche Aspekte haben sich in den letzten vier Jahren hierzu geändert?“

Antwort: Über die Aufnahme von möglichen Trassen in den FNP wird in der Stadtratssitzung vom 14. Juni 2023 beraten.
 

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3.5. Freibad- Fliesenarbeiten Kinderbecken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 48. Stadtratssitzung 14.06.2023 ö 3.5

Sachverhalt

Wie schon in der Stadtratssitzung am 19.04.2023 unter TOP 3.2 und im Amtsblatt Nr. 4/2023 vom 20.04.2023 bekannt gegeben, wird das Kinderbecken im Parkbad derzeit saniert. Da es bis zum 28.04. immer noch Frost gab und auch trockenes Wetter zur Sanierung benötigt wird, konnten noch ausstehenden Arbeiten erst im Anschluss durchgeführt werden. Die Arbeiten sind nun abgeschlossen, das Wasser wird eingelassen und beprobt. Nach Freigabe durch das Gesundheitsamt – voraussichtlich im Lauf der nächsten Woche - wir das Becken wieder genutzt werden können. 
Das 1-Meter-Sprungbrett muss ausgetauscht werden. Da dies eine Sonderanfertigung war bzw. ist, wurde das defekte Brett zur Maßabnahme demontiert und eingeschickt. Mittlerweile ist das alte Brett wieder zurückgekommen. Es wurde soweit stabilisiert und hergerichtet, dass es interimsmäßig bis zur Lieferung und Montage des neuen Brettes weiter benutzt werden kann. Seit dem Wochenende 03./04.06.2023 ist deshalb das 1-Meter-Sprungbrett wieder benutzbar.

Das neue Brett wird Anfang bis Mitte Juli 2023 geliefert und montiert.

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3.6. Jugendfestival am Samstag, den 29. Juli 2023 auf dem Herrieder Festplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 48. Stadtratssitzung 14.06.2023 ö 3.6

Sachverhalt

Am Samstag, dem 29. Juli 2023, wird auf dem Herrieder Festplatz die 2. Auflage des Herrieder Jugendfestivals mit DJ Schaller stattfinden. Veranstalter ist DJ Schaller, der neu gegründete Herrieder Jugendverein unterstützt zusammen mit den beiden Jugendbeauftragten Frau Johanna Serban und Herrn Jakob Hörauf bei der Organisation und Durchführung der Veranstaltung. Die Stadtverwaltung und der städtische Bauhof unterstützen die Arbeit der Jugendbeauftragten.

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3.7. Deutsch - Amerikanisches Partnerschaftsschießen 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 48. Stadtratssitzung 14.06.2023 ö 3.7

Sachverhalt

Das Deutsch – Amerikanische Partnerschaftsschießen 2023 findet am 07.07.2023 von 13:00 – 16:00 Uhr in Oberdachstetten statt. Teilnehmen können Mannschaften aus Vereinen und Gruppierungen. Eine Mannschaft besteht aus 6 Schützen. 
Anmeldungen bitte an georg.schimmel@herrieden.de  

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3.8. Jahresbericht der Musikschule Dinkelsbühl, Feuchtwangen, Herrieden, Wassertrüdingen e.V

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 48. Stadtratssitzung 14.06.2023 ö 3.8

Sachverhalt

Die Leiterin der Musikschule Dinkelsbühl, Feuchtwangen, Herrieden, Wassertrüdingen e.V, Frau Ulrike Nüßlein, stellt den Jahresbericht für das Schuljahr 2021/2022 vor.  Der Bericht ist im RIS hinterlegt.

Dokumente
Download Jahresbericht 2023 HER.pdf

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4. Musikalische Früherziehung (MFE) in den Herrieder Kindertagesstätten 2023/2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 48. Stadtratssitzung 14.06.2023 ö 4

Sachverhalt

Seit dem Kindergartenjahr 2012/2013 wird in den Herrieder Kindertagesstätten für alle Mittelkinder und Vorschulkinder MFE angeboten. Die Kosten der MFE werden im Rahmen der Umlagefinanzierung durch den Verein der Musikschule Dinkelsbühl, Feuchtwangen, Herrieden, Wassertrüdingen e.V. erhoben. Die Kosten (26.656,68 €/Jahr) trägt die Stadt Herrieden. Die Gebühren werden nach Gruppenpreisen (130,67€/Monat/Gruppe) erhoben. Im Jahr 2022/2023 werden 149 Kinder in 17 Gruppen unterrichtet. Aufgrund der Kooperationsvereinbarungen konnte für das Schuljahr 2021/2022 ein Zuschuss vom Verband Bayerischer Musikschulen in Höhe von 4.702,00 € vereinnahmt werden. Ab September 2023 soll auch in der Wald-Kita MFE angeboten werden.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, die Musikalische Früherziehung in den Herrieder Kindertagesstätten im Jahr 2023/2024 fortzuführen. Die Kosten trägt die Stadt Herrieden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Änderung der Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen in dem Stadtteil Herrieden für den Bereich der Altstadt für das Jahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 48. Stadtratssitzung 14.06.2023 ö 5

Sachverhalt

Die „Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen in dem Stadtteil Herrieden für den Bereich der Altstadt und der Industriestraße für das Jahr 2023“ wurde am 30.11.2022 im Stadtrat beschlossen. Am 14.03.2023 wurde diese Verordnung vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof außer Vollzug gesetzt. 

Der Beschluss vom VGH lautet: „§ 1 der Verordnung der Antragsgegnerin vom 30. November 2022 über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen im Stadtteil Herrieden für den Bereich Altstadt und der Industriestraße für das Jahr 2023 wird insoweit außer Vollzug gesetzt, als damit Öffnungen im Bereich Industriestraße gestattet werden“. 

In Folge des Beschlusses des VGH liegt heute die Satzung in veränderter Form vor. Bei der Anpassung der Satzung wurde der Geltungsbereich entsprechend dem Beschluss des VGH verkleinert. Mit den Einzelhändlern wurden im Vorfeld der heutigen Beratung Gespräche geführt.
Am Frühjahrsmarkt wurden außerdem Zählungen der Besucherströme vorgenommen. Die Auswertung dazu ist im RIS hinterlegt. 

Nach Nr. 5 der Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 10.11.2004 (Az.: I 2/3693/1/04) sind die Gewerkschaften, der Einzelhandelsverband, die örtlichen Kirchen, die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer und die Kreisverwaltungsbehörden vor Erlass einer Rechtsverordnung nach § 14 LadSchlG zu hören. Am 31.03.2023 wurde eine geänderte Version der o.g. Verordnung verschickt. Bis Ende der Anhörungsfrist gingen drei Schreiben ein. Das Schreiben von DGB Region Mittelfranken ist im RIS hinterlegt. Die Stellungnahme von Herrn Breidenstein, Sachgebietsleiter 32, LRA Ansbach, wird in der Sitzung vorgetragen. 
Herr Pfarrer Hauf reichte per E-Mail vom 12.05.2023 seine grundsätzlichen Bedenken gegenüber verkaufsoffenen Sonntagen ein. Er lehnt als Vertreter des kath. Pfarrverbandes verkaufsoffene Sonntage ab. 


Entwurf der Verordnung:

Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen in dem Stadtteil Herrieden für den Bereich der Altstadt für das Jahr 2023

vom 30.11.2022, geändert am 31.03.2023

Auf Grund des § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875), in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744), geändert durch Gesetz vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1954) und Art. 228 der neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) in Verbindung mit § 11 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung – DelV) vom 28. Januar 2014 (GVBl. S. 22, BayRS 103-2-V), zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. März 2023 (GVBI. S. 104), erlässt die Stadt Herrieden folgende Verordnung:

§ 1
Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage

Abweichend von der Vorschrift des § 3 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss dürfen Verkaufsstellen im Sinne des § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss in dem Stadtteil Herrieden für den Bereich Altstadt aus Anlass

  1. des Frühjahrmarktes am 19.03.2023 von 12.00 Uhr bis 17.00Uhr 
  1. des Altstadtfestes am 16.07.2023 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr 
  1. des Jahrmarktes-Kirchweih am 17.09.2023 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr 
  1. des Kathreinmarktes am 26.11.2023 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr 

für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein.

Der beiliegende Lageplan ist Bestandteil dieser Verordnung. Offenhalten dürfen nur Verkaufsstellen, die sich in den rot umrandeten Bereichen befinden.


§ 2
Geltung anderer Rechtsverordnungen

Die durch Rechtsverordnungen nach den §§ 11 und 12 des Gesetzes über den Ladenschluss freigegebenen Verkaufszeiten (Verkauf in ländlichen Gebieten und Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen) bleiben unberührt. Die jeweilige Gesamtöffnungszeit nach § 1 dieser Verordnung und nach den Rechtsverordnungen nach §§ 11 und 12 des Gesetzes über den Ladenschluss darf insgesamt fünf Stunden nicht überschreiten.


§ 3
Inkrafttreten und Geltungsdauer

  1. Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum Ablauf des letzten von der Verordnung erfassten Tages.
  2. Sollte die Durchführung der Anlassveranstaltung(en) im Sinne des §1 dieser Verordnung aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen (z.B. Untersagung aus infektionsschutzrechtlichen Gründen) nicht möglich sein, verliert diese Verordnung für den betroffenen Tag der ausfallenden Anlassverordnung ihre Geltung. Eine Ladenöffnung ist an diesem Tag dann nicht zulässig. 


Hinweise zur Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen in dem Stadtteil Herrieden für den Bereich Altstadt für das Jahr 2023

  1. Arbeitnehmer dürfen an den verkaufsoffenen Sonntagen nur während der in § 1 der oben abgedruckten Verordnung festgesetzten Öffnungszeiten und, falls dies zur Erledigung von Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten unerlässlich ist, während insgesamt weiterer dreißig Minuten beschäftigt werden (§ 17 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss). 

  1. Die Vorschriften des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage, die weiteren Vorschriften des § 17 des Gesetzes über den Ladenschluss, die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes sind für die an den freigegebenen Sonn- und Feiertagen für die in den geöffneten Verkaufsstellen beschäftigten Arbeitnehmer zu beachten. 

  1. Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen die in § 1 der oben abgedruckten Verordnung festgelegten Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen können nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a i.V.m. Abs. 2 des Gesetzes über den Ladenschluss als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden. 

  1. Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen die in Hinweis Nr. 1 genannte Bestimmung können nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a i.V.m. Abs. 2 des Gesetzes über den Ladenschluss als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden. 

  1. Vorsätzliche Verstöße gegen die in Hinweis Nr. 1 genannte Bestimmung werden, wenn dadurch vorsätzlich oder fahrlässig Arbeitnehmer in ihrer Arbeitskraft oder Gesundheit gefährdet werden, gemäß § 25 des Gesetzes über den Ladenschluss als Straftaten mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der „Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen in dem Stadtteil Herrieden für den Bereich der Altstadt für das Jahr 2023“ vom 30.11.2022, geändert am 31.03.2023, für das Jahr 2023 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download Auswertung Zählung Verkaufsoffener Sonntag 19.03.2023.pdf
Download Herrieden_2023_neuer Verordnung.pdf
Download Lageplan Altstadt.pdf
Download Vorlage Zählung Verkaufsoffener Sonntag.pdf

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6. Änderung der Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen im Herrieder Gewerbegebiet an der A6 für das Jahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 48. Stadtratssitzung 14.06.2023 ö 6

Sachverhalt

Die „Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen im Herrieder Gewerbegebiet an der A6 für das Jahr 2023“ wurde am 30.11.2022 im Stadtrat beschlossen. Am 14.03.2023 wurde diese Verordnung vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof außer Vollzug gesetzt. 

Der Beschluss vom VGH lautet: „§ 1 der Verordnung der Antragsgegnerin vom 30. November 2022 über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen im Herrieder Gewerbegebiet an der A6 für das Jahr 2023 wird insoweit außer Vollzug gesetzt, als damit Öffnungen im Bereich des Grundstücks An der Autobahn 20, Herrieden (FlNr. 193, Gem. Hohenberg) gestattet werden“. 

In Folge des Beschlusses des VGH liegt heute die Satzung in veränderter Form vor. Bei der Anpassung der Satzung wurde der Geltungsbereich entsprechend dem Beschluss des VGH verkleinert. Mit den Einzelhändlern wurden im Vorfeld der heutigen Beratung Gespräche geführt.
Am Frühjahrsmarkt wurden außerdem Zählungen der Besucherströme vorgenommen. Die Auswertung dazu ist im RIS hinterlegt

Nach Nr. 5 der Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 10.11.2004 (Az.: I 2/3693/1/04) sind die Gewerkschaften, der Einzelhandelsverband, die örtlichen Kirchen, die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer und die Kreisverwaltungsbehörden vor Erlass einer Rechtsverordnung nach § 14 LadSchlG zu hören. Am 31.03.2023 wurde eine geänderte Version der o.g. Verordnung verschickt. Bis Ende der Anhörungsfrist gingen drei Schreiben ein. Das Schreiben von DGB Region Mittelfranken ist im RIS hinterlegt. Die Stellungnahme von Herrn Breidenstein, Sachgebietsleiter 32, LRA Ansbach, wird in der Sitzung vorgetragen. Herr Pfarrer Hauf reichte per E-Mail vom 12.05.2023 seine grundsätzlichen Bedenken gegenüber verkaufsoffenen Sonntagen ein. Er lehnt als Vertreter des kath. Pfarrverbandes verkaufsoffene Sonntage ab. 

Entwurf der Verordnung: 

Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen im Herrieder Gewerbegebiet an der A6 für das Jahr 2023

vom 30.11.2022, geändert am 31.03.2023

Auf Grund des § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875), in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744), geändert durch Gesetz vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1954) und Art. 228 der neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) in Verbindung mit § 11 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung – DelV) vom 28. Januar 2014 (GVBl. S. 22, BayRS 103-2-V), zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. März 2023 (GVBI. S. 104), erlässt die Stadt Herrieden folgende Verordnung:

§ 1
Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage

Abweichend von der Vorschrift des § 3 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss dürfen Verkaufsstellen im Sinne des § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss in dem Herrieder Gewerbegebiet an der A6 aus Anlass

  1. des Jahrmarktes am 19.03.2023 von 12.00 Uhr bis 17.00Uhr 
  1. des Trödelmarktes am 16.07.2023 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr 
  1. des Trödelmarktes am 17.09.2023 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr 
  1. des Trödelmarktes am 26.11.2023 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr 

für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein.

Der beiliegende Lageplan ist Bestandteil dieser Verordnung. Offenhalten dürfen nur Verkaufsstellen, die sich in den rot umrandeten Bereichen befinden.


§ 2
Geltung anderer Rechtsverordnungen

Die durch Rechtsverordnungen nach den §§ 11 und 12 des Gesetzes über den Ladenschluss freigegebenen Verkaufszeiten (Verkauf in ländlichen Gebieten und Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen) bleiben unberührt. Die jeweilige Gesamtöffnungszeit nach § 1 dieser Verordnung und nach den Rechtsverordnungen nach §§ 11 und 12 des Gesetzes über den Ladenschluss darf insgesamt fünf Stunden nicht überschreiten.


§ 3
Inkrafttreten und Geltungsdauer

  1. Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum Ablauf des letzten von der Verordnung erfassten Tages.
  2. Sollte die Durchführung der Anlassveranstaltung(en) im Sinne des §1 dieser Verordnung aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen (z.B. Untersagung aus infektionsschutzrechtlichen Gründen) nicht möglich sein, verliert diese Verordnung für den betroffenen Tag der ausfallenden Anlassverordnung ihre Geltung. Eine Ladenöffnung ist an diesem Tag dann nicht zulässig. 


Hinweise zur Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen im Herrieder Gewerbegebiet an der A6 für das Jahr 2023

  1. Arbeitnehmer dürfen an den verkaufsoffenen Sonntagen nur während der in § 1 der oben abgedruckten Verordnung festgesetzten Öffnungszeiten und, falls dies zur Erledigung von Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten unerlässlich ist, während insgesamt weiterer dreißig Minuten beschäftigt werden (§ 17 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss). 

  1. Die Vorschriften des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage, die weiteren Vorschriften des § 17 des Gesetzes über den Ladenschluss, die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes sind für die an den freigegebenen Sonn- und Feiertagen für die in den geöffneten Verkaufsstellen beschäftigten Arbeitnehmer zu beachten. 

  1. Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen die in § 1 der oben abgedruckten Verordnung festgelegten Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen können nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a i.V.m. Abs. 2 des Gesetzes über den Ladenschluss als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden. 

  1. Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen die in Hinweis Nr. 1 genannte Bestimmung können nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a i.V.m. Abs. 2 des Gesetzes über den Ladenschluss als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden. 

  1. Vorsätzliche Verstöße gegen die in Hinweis Nr. 1 genannte Bestimmung werden, wenn dadurch vorsätzlich oder fahrlässig Arbeitnehmer in ihrer Arbeitskraft oder Gesundheit gefährdet werden, gemäß § 25 des Gesetzes über den Ladenschluss als Straftaten mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der „Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen im Herrieder Gewerbegebiet an der A6 für das Jahr 2023“ vom 30.11.2022, geändert am 31.03.2023, für das Jahr 2023 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

Dokumente
Download Auswertung Zählung Verkaufsoffener Sonntag 19.03.2023.pdf
Download Herrieden_2023_neuer Verordnung.pdf
Download Lageplan Gewerbegebiet an der A6.pdf
Download Vorlage Zählung Verkaufsoffener Sonntag.pdf

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7. Fortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans – Beratung über die mögliche Aufnahme von Trassen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 48. Stadtratssitzung 14.06.2023 ö 7

Sachverhalt

In der vergangenen Sitzung wurden die wesentlichen Änderungen der Flächenausweisungen vom beauftragten Planungsbüro Vogelsang vorgestellt. Die Unterlagen sind im RIS hinterlegt.
In der heutigen Sitzung soll der Stadtrat entscheiden, ob und falls ja, welche potentiellen neuen Trassen in den 3. Entwurf für den FNP aufgenommen werden sollen.
In einer weiteren Sitzung wird dann der gesamte 3. Entwurf des FNP 3 beraten, mit dem Ziel den erforderlichen erneuten Auslegungsbeschluss zu fassen. Nach dem Auslegungsbeschluss und der erfolgten Auslegung werden alle Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen zu den potentiellen Trassen abgeben. Außerdem können auch alle Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen abgeben. Alle Einwände müssen bei der erneuten Beratung des FNP vom Stadtrat behandelt werden.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 10. Mai 2023 das Verkehrskonzept beschlossen. In Kapitel 2 (ab S. 5) werden verschiedene Möglichkeiten für neue Trassen, die im Rahmen der Bürgerbeteiligung und im Stadtrat diskutiert wurden, untersucht. Alle in die Diskussion eingebrachten Varianten wurden näher betrachtet und einer rechnerischen Bewertung unterzogen. 

  • Planfall 1 (a & b): Ostumfahrung bzw. Ostumfahrung ohne Anbindung Hohenberg 
  • Planfall 2 (a & b): Kleine Südspange 
  • Planfall 3: Nordumfahrung Rauenzell inklusive flankierende Maßnahmen 
  • Planfall 4: Kleine Nordspange 
  • Planfall 5: Große Südwestumfahrung 
  • Planfall 6: Kleine Südwestumfahrung 
  • Planfall 7: Westspange Schernberg 
  • Planfall 8: Südostumfahrung 
  • Planfall 9: Große Ostumfahrung (ohne Berechnung) 
  • Planfall 10: Kleine Ostumfahrung 
  • Planfall 11: Umfahrung Rauenzell Richtung Burgoberbach (ohne Berechnung) 
  • Planfall 12: Umgestaltung Nürnberger Straße 
  • Planfall 13: Spange Schrotfeld Schernberg 
  • Planfall 14: Umfahrung Höfstetten (ohne Berechnung) 
Zusätzlich wurden auch Kombinationen verschiedener Planfälle untersucht: 

  • Planfall 1b und 2: „Große Ostumfahrung“ und „Kleine Südspange“ 
  • Planfall 1b und 8: „Große Ostumfahrung“ und „Südost-Umfahrung“ 
  • Planfall 2 und 3: „Kleine Südspange“ und „Nordumfahrung Rauenzell“ 
  • Planfall 4 und 10: „Kleine Nordspange“ und „Ostumfahrung Schrotfeld“ 
  • Planfall 6 und 7: „Kleine Südwest-Umfahrung“ und „Westspange Schernberg“ 

Nachtrag zu Kapitel 2.1 „Untersuchung von Netzvarianten“
Im Rahmen einer Klausurtagung des Herrieder Stadtrats am 3. Dezember 2022 wurde vor allem das Thema Entlastungsstraßen intensiv diskutiert. Dabei wurden weitere Kombinationen verschiedener Bausteine von Entlastungsstraßen diskutiert. Der Stadtrat beschloss, diese weiteren Kombinationsfälle ebenfalls durchrechnen zu lassen. (…)
Die nachträglich untersuchten Planfallkombinationen sind:
  • Planfälle 1, 4 und 13: Große Ostumfahrung, Kleine Nordspange und Spange Schrotfeld/Schernberg,
  • Planfälle 1, 6 und 7: Große Ostumfahrung, Kleine Südwestumfahrung und Westspange Schernberg,
  • Planfälle 2, 3 und 6: Kleine Südspange, Nordumfahrung Rauenzell und Kleine Südwestumfahrung
  • Planfälle 3 und 4: Nordumfahrung Rauenzell und Kleine Nordspange,
  • Planfälle 3, 4 und 5: Nordumfahrung Rauenzell, Kleine Nordspange und Große Südwestumfahrung,
  • Planfälle 2, 6 und 7: Kleine Südspange, Kleine Südwestumfahrung und Westspange Schernberg,
  • Planfälle 2, 4 und 10: Kleine Südspange, Kleine Nordspange und Kleine Ostumfahrung.

Auf den Seiten 25 und 26 des Verkehrskonzeptes und ab Seite 4 des Nachtrags zum Verkehrskonzept sind die Ergebnisse der Trassenuntersuchung zusammengefasst.

„Eine Grundursache für die aktuelle Verkehrssitu­ation liegt in der über Jahrzehnte historisch ge­wachsenen städtebaulichen Entwicklung der Stadt Herrieden. Die Ansiedlung des Gewerbe- und In­dustriegebiets im Südosten der Stadt sowie der Ver­lauf der A6 nördlich der Stadt stellen keine optima­le Konstellation dar. Die Expansion der Betriebe im Südosten der Stadt Herrieden hat diese Situation im Laufe der Jahre noch verstärkt (vgl. Anlage 5.1). Aus unternehmerischer Sicht war dies durchaus verständlich, da eine komplette Neuansiedlung an einem anderen Standort, z.B. theoretisch zwischen Herrieden und der Autobahn, mittlerweile mit rela­tiv hohen Investitionssummen verbunden wäre. 
Die Verlagerung des Nord-Süd-Durchgangs­verkehrs, der von allen Verkehrsbeziehungen in Herrieden den größten Anteil hat, sowie die Ver­lagerung des Ziel-/Quellverkehrs mit dem süd­östlichen Gewerbe- und Industriegebiet, das die höchsten Schwerverkehrsanteile aufweist, würde zu einer spürbaren Entlastung sowohl der Altstadt als auch der nordöstlichen Wohngebiete beiderseits der Nürnberger Straße, aber auch der Ansbacher Straße führen. Mit einer einzigen Umfahrungsvariante kann dieses Ziel keineswegs erreicht werden. Es müsste stattdessen eine Kombination mehrerer Trassen umgesetzt werden, um die gewünschte Entlastung der betroffenen Gebiete zu erzielen. Dadurch wäre in jedem Fall eine weitere Querung der Altmühl erforderlich. Große Bereiche dieses Flussabschnitts auf dem Stadtgebiet sind gleich­zeitig auch Überschwemmungsbereich. Somit erfordert eine Straßenquerung der Altmühl einen besonderen Aufwand, um bei eventuellen Hochwasserlagen die Situation nicht noch weiter zu verschärfen. (…) 

Eine „große“ Lösung gibt es allenfalls zu hohen in­vestiven Kosten und erheblichen Eingriffen in die Landschaft rund um Herrieden. Da die künftige Strategie der Verkehrsplanung bundesweit immer mehr auf den Begriff Verkehrswende fokussiert wird, sollten auch möglichst viele Aspekte daraus für Herrieden angewendet werden. Energiesparen, Klimaschutz, Mobilitätssicherung auch für Kinder, Jugendliche und Senioren, Vision Zero und ande­res mehr sind Aspekte, die sich mit konventionellen Maßnahmen nur noch schwer in Einklang brin­gen lassen. Auch wenn viele der beschriebenen Maßnahmen (vgl. Kapitel 3) auf den ersten Blick nur geringe Veränderungen der Verkehrssituation bewirken können, so ergeben sich in der Summe dennoch erhebliche Potenziale.“

„Der Ziel-/Quellverkehr, der aus allen Richtungen auf Herrieden bezogen ist, hat seine stärksten Ausprägungen mit dem nördlichen und südlichen Umland. Durch den gewerblichen Magneten im Osten der Stadt wäre hierfür eine Südost- bzw. Nordostumfahrung am geeignetsten. Hinzu kommt der Durchgangsverkehr, der vor allem in Nord-Süd-Richtung seine stärkste Ausprägung aufweist. Dennoch kommt keine Trassenvariante aus der Bewertung heraus, wonach ein entsprechend hohes Entlastungspotenzial abzuleiten ist. Auch die nachträglich in die Untersuchung einbezogenen Planfälle (siehe oben) weisen keine wirklich allumfassende Entlastung. Bei der spaltenweisen Betrachtung der oben abgebildeten Tabelle verändern sich die Verkehrsmengen der einzelnen Straßenabschnitte sowohl zum Positiven als auch zum Negativen. Lediglich bei Planfall 1-6-7 käme es zu nur einer Mehrbelastung, in der Rauenzeller Straße in Höhe des Parkhauses, wo praktisch kaum Anwohner betroffen sind. Allerdings ist dieser Planfall mit hohem baulichen Aufwand verbunden. Die Diskussion sowohl im Stadtrat während der Klausurtagung am 03.12.2022 als auch in der Bürgerversammlung am 27.02.2023 führte zur weitgehend akzeptierten Erkenntnis, dass keine der bis Januar 2023 untersuchten Umfahrungs- und Entlastungsmöglichkeiten derzeit eine große Chance auf Verwirklichung durch das Staatliche Bauamt Ansbach sowie durch die Stadt Herrieden haben, da sie entweder aufgrund zu geringer Wirkung für den Vordringlichen Bedarf nicht in Frage kommen oder kaum finanzierbar sind oder noch erhebliche offene Fragen (Hochwasserschutz, Ökologie, Lärmschutz, Naturschutz usw.) beantwortet werden müssten. Aus diesen Gründen müssen zur Entlastung und Beruhigung des Verkehrs andere Maßnahmen herangezogen werden.“

Auf Grundlage des Verkehrskonzeptes wurden im Vorfeld der heutigen Beratungen vom Stadtrat zehn potentielle Trassen(-kombinationen) für eine mögliche Aufnahme in den FNP vom Stadtrat ausgewählt. 

Das Planungsbüro Vogelsang und das Landschaftsplanungsbüro Klebe haben für jede potentielle Trasse einen Steckbrief als Abwägungshilfe erstellt. 
Die Steckbriefe sind im RIS hinterlegt und werden in der Sitzung vorgestellt.  
  • FNP_Trassenvergleich_V1-kurz-V10-V4
  • FNP_Trassenvergleich_V1-kurz-V13
  • FNP_Trassenvergleich_V1-lang
  • FNP_Trassenvergleich_V02
  • FNP_Trassenvergleich_V03
  • FNP_Trassenvergleich_V04
  • FNP_Trassenvergleich_V06
  • FNP_Trassenvergleich_V07
  • FNP_Trassenvergleich_V08
  • FNP_Trassenvergleich_V14
 
Potentielle (Nord-)Ostumfahrungen:
V1-kurz-V10-V4
V1-kurz-V13
V1-lang





Potentielle Umfahrungen im Süden:
V02
V08
V06



Weitere Trassen:

V03 (Umfahrung Rauenzell)
V14 (Umfahrung Höfstetten)
V04 (Parallele zu der Pfarrer-Speinle-Straße)
V07 (kleine Nord-West-Umfahrung)



Diskussionsverlauf

Um 19:52 Uhr stellt Herr Matthias Rank den Antrag zur Geschäftsordnung auf namentliche Abstimmung.
Abstimmungsergebnis: 8 : 11
Der Antrag ist somit abgelehnt. Auf Antrag der Person, kann das Abstimmungsverhalten jedoch schriftlich in das Protokoll aufgenommen werden.

Zu Beschluss 3: Herr Max Heller stimmt dem Trassenvergleich V1-lang zu, mit der Maßgabe, dass eine direkte Anbindung an das Schrotfeld erfolgt.

Zu Beschluss 7: Für eine mögliche erneute Beratung zu Trasse VO3 Rauenzell sollen die Verkehrsströme innerhalb Rauenzells zunächst untersucht (Auswertung der smileys) werden.

Beschluss 1

Der Stadtrat spricht sich für folgende (Nord-)Ostumfahrungen aus:

V1-kurz-V10-V4

Ja
Nein
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ja
Nein

X
Maximilian Hertlein
Michael Trottler



X
Norbert Brumberger
Stefan Beckenbauer



X
Franziska Wurzinger
Michael Weis



X
Matthias Rank
Manfred Niederauer



X
Armin Jechnerer
Johanna Serban




Aurelia Pelka
Jürgen Leis


X

Fritz Oberfichtner
Max Heller




Gaby Rauch
Robert Goth




Christian Enz
Wolfgang Strauß



X
Johann Heller





Andreas Baumgärtner




X
Dorina Jechnerer




Die Mitglieder, die durch X gekennzeichnet sind, haben darum gebeten, schriftlich festzuhalten, wie sie abgestimmt haben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 14

Beschluss 2

Der Stadtrat spricht sich für folgende (Nord-)Ostumfahrungen aus:
V1-kurz-V13

Ja
Nein
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ja
Nein

X
Maximilian Hertlein
Michael Trottler



X
Norbert Brumberger
Stefan Beckenbauer



X
Franziska Wurzinger
Michael Weis



X
Matthias Rank
Manfred Niederauer



X
Armin Jechnerer
Johanna Serban




Aurelia Pelka
Jürgen Leis



X
Fritz Oberfichtner
Max Heller




Gaby Rauch
Robert Goth




Christian Enz
Wolfgang Strauß



X
Johann Heller





Andreas Baumgärtner




X
Dorina Jechnerer




Die Mitglieder, die durch X gekennzeichnet sind, haben darum gebeten, schriftlich festzuhalten, wie sie abgestimmt haben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 13

Beschluss 3

Der Stadtrat spricht sich für folgende (Nord-)Ostumfahrungen aus:

V1-lang

Ja
Nein
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ja
Nein

X
Maximilian Hertlein
Michael Trottler



X
Norbert Brumberger
Stefan Beckenbauer



X
Franziska Wurzinger
Michael Weis



X
Matthias Rank
Manfred Niederauer
X


X
Armin Jechnerer
Johanna Serban

X

X
Aurelia Pelka
Jürgen Leis
X


X
Fritz Oberfichtner
Max Heller
X



Gaby Rauch
Robert Goth
X



Christian Enz
Wolfgang Strauß



X
Johann Heller





Andreas Baumgärtner





Dorina Jechnerer




Die Mitglieder, die durch X gekennzeichnet sind, haben darum gebeten, schriftlich festzuhalten, wie sie abgestimmt haben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 9

Beschluss 4

Der Stadtrat spricht sich für folgende Umfahrungen im Süden aus:

V02

Ja
Nein
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ja
Nein


Maximilian Hertlein
Michael Trottler




Norbert Brumberger
Stefan Beckenbauer




Franziska Wurzinger
Michael Weis




Matthias Rank
Manfred Niederauer




Armin Jechnerer
Johanna Serban




Aurelia Pelka
Jürgen Leis


X

Fritz Oberfichtner
Max Heller




Gaby Rauch
Robert Goth




Christian Enz
Wolfgang Strauß




Johann Heller





Andreas Baumgärtner





Dorina Jechnerer




Die Mitglieder, die durch X gekennzeichnet sind, haben darum gebeten, schriftlich festzuhalten, wie sie abgestimmt haben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 18

Beschluss 5

Der Stadtrat spricht sich für folgende Umfahrungen im Süden aus:

V08

Ja
Nein
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ja
Nein

X
Maximilian Hertlein
Michael Trottler



X
Norbert Brumberger
Stefan Beckenbauer



X
Franziska Wurzinger
Michael Weis



X
Matthias Rank
Manfred Niederauer



X
Armin Jechnerer
Johanna Serban




Aurelia Pelka
Jürgen Leis



X
Fritz Oberfichtner
Max Heller




Gaby Rauch
Robert Goth




Christian Enz
Wolfgang Strauß



X
Johann Heller





Andreas Baumgärtner




x
Dorina Jechnerer




Die Mitglieder, die durch X gekennzeichnet sind, haben darum gebeten, schriftlich festzuhalten, wie sie abgestimmt haben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 18

Beschluss 6

Der Stadtrat spricht sich für folgende Umfahrungen im Süden aus:

V06

Ja
Nein
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ja
Nein

X
Maximilian Hertlein
Michael Trottler



X
Norbert Brumberger
Stefan Beckenbauer



X
Franziska Wurzinger
Michael Weis



X
Matthias Rank
Manfred Niederauer



X
Armin Jechnerer
Johanna Serban




Aurelia Pelka
Jürgen Leis



X
Fritz Oberfichtner
Max Heller




Gaby Rauch
Robert Goth




Christian Enz
Wolfgang Strauß



X
Johann Heller





Andreas Baumgärtner




x
Dorina Jechnerer




Die Mitglieder, die durch X gekennzeichnet sind, haben darum gebeten, schriftlich festzuhalten, wie sie abgestimmt haben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 10

Beschluss 7

Der Stadtrat spricht sich für folgende weitere Trassen aus:

V03 (Umfahrung Rauenzell)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 19

Beschluss 8

Der Stadtrat spricht sich für folgende weitere Trassen aus:

V14 (Umfahrung Höfstetten)

Ja
Nein
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ja
Nein
X

Maximilian Hertlein
Michael Trottler


X

Norbert Brumberger
Stefan Beckenbauer


X

Franziska Wurzinger
Michael Weis


X

Matthias Rank
Manfred Niederauer


X

Armin Jechnerer
Johanna Serban




Aurelia Pelka
Jürgen Leis


X

Fritz Oberfichtner
Max Heller




Gaby Rauch
Robert Goth




Christian Enz
Wolfgang Strauß


X

Johann Heller





Andreas Baumgärtner



X

Dorina Jechnerer




Die Mitglieder, die durch X gekennzeichnet sind, haben darum gebeten, schriftlich festzuhalten, wie sie abgestimmt haben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Beschluss 9

Der Stadtrat spricht sich für folgende weitere Trassen aus:

V04 (Parallele zu der Pfarrer-Speinle-Straße)


Ja
Nein
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ja
Nein
X

Maximilian Hertlein
Michael Trottler


X

Norbert Brumberger
Stefan Beckenbauer


X

Franziska Wurzinger
Michael Weis


X

Matthias Rank
Manfred Niederauer


X

Armin Jechnerer
Johanna Serban




Aurelia Pelka
Jürgen Leis


X

Fritz Oberfichtner
Max Heller




Gaby Rauch
Robert Goth




Christian Enz
Wolfgang Strauß


X

Johann Heller





Andreas Baumgärtner



X

Dorina Jechnerer




Die Mitglieder, die durch X gekennzeichnet sind, haben darum gebeten, schriftlich festzuhalten, wie sie abgestimmt haben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4

Beschluss 10

Der Stadtrat spricht sich für folgende weitere Trassen aus:

V07 (kleine Nord-West-Umfahrung)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 19

Dokumente
Download FNP_Trassenvergleich_V02.pdf
Download FNP_Trassenvergleich_V03.pdf
Download FNP_Trassenvergleich_V04.pdf
Download FNP_Trassenvergleich_V06.pdf
Download FNP_Trassenvergleich_V07.pdf
Download FNP_Trassenvergleich_V08.pdf
Download FNP_Trassenvergleich_V14.pdf
Download FNP_Trassenvergleich_V1-kurz-V10-V4.pdf
Download FNP_Trassenvergleich_V1-kurz-V13.pdf
Download FNP_Trassenvergleich_V1-lang.pdf

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8. Entscheidung über die Zusammenarbeit für das Projekt Windkraft im WK 26 (Rös/Rauenzell)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 48. Stadtratssitzung 14.06.2023 ö 8

Sachverhalt

Dieser TOP wurde auf Grund der Zeitdauer der Sitzung nicht mehr behandelt. Er wird für die nächste Stadtratssitzung vorgesehen.

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des UEL-Ausschusses am 16.05.2023 beraten:

Nach dem Grundsatzbeschluss zur Windkraft (Klimaschutzfahrplan) vom 25.11.2020 haben sich in UEL-Sitzung vom 26.01.2021 vier Firmen vorgestellt. 
  • Ökonergie Keller, Uffenheim
  • Naturenergie Zeilinger UG, Markt Erlbach
  • Wust Wind & Sonne GmbH & Co. KG, Markt Erlbach
  • Ostwind Erneuerbare Energie GmbH, Regensburg

Anschließend wurde in nichtöffentlicher Sitzung am 02.03.2021 unter anderem beschlossen, dass bevor eine Entscheidung für einen Projektierer fällt, eine Bürgerbeteiligung angestrebt und durchgeführt werden soll. 
Daraufhin fanden mehrere Bürgerdialoge mit Bürgerinnen und Bürgern aus Rös statt. 
In diesem Austausch wurde von Bürgerseite der deutliche Wunsch geäußert, dass im Falle einer Realisierung eines Windkraftprojektes eine Zusammenarbeit mit Ökonergie angestrebt werden sollte, da diese Firma die bereits vorhandenen Windräder projektiert hatte. 

Windkümmerer E. Maurer wird über den aktuellen Stand berichten. 

Nachdem die erste Präsentation der Firma Ökonergie aus Uffenheim aus dem Jahr 2021 nun schon länger zurückliegt, wird die Firma Ökonergie erneut vorstellen.“ 

 „Nach der Vorstellung von Ökonergie Uffenheim soll über die Rahmenbedingungen für eine mögliche Zusammenarbeit und die konkreten nächsten Schritte beraten werden.“


Der UEL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:

„Der UEL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Verwaltung zu beauftragen, die erforderlichen Schritte für die Umsetzung eines Windkraftprojektes im WK 26 in Zusammenarbeit mit der Firma Ökonergie aus Uffenheim in die Wege zu leiten.“


Die Präsentation ist im RIS hinterlegt.

Dokumente
Download Präsentation Ökonergie_Herrieden_2023-05-16.pdf

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9. Bauantrag - Neubau GWH Herrieden - Wohnheim der Lebenshilfe Ansbach e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 36. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 13.06.2023 ö 6.1
Stadtrat (Stadt Herrieden) 48. Stadtratssitzung 14.06.2023 ö 9

Sachverhalt

Dieser TOP wurde auf Grund der Zeitdauer der Sitzung nicht mehr behandelt. Er wird für die nächste Stadtratssitzung vorgesehen.

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 13.06.2023 beraten:

„Bauantrag für den Neubau GWH Herrieden, Wohnheim der Lebenshilfe Ansbach e.V. auf einer Teilfläche von Flst. 688, Gemarkung Herrieden, Nähe Hohenberger Straße. Die Unterlagen sind im RIS eingestellt.“


 

Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans und die gemeindliche Einvernahme zum Bauvorhaben zu erteilen.“  

Rechtliche Würdigung

Die Festsetzungen des Bebauungsplans „Lebenshilfe“ werden bis auf eine geringfügige Überschreitung der Baugrenzen von ca. 9 m² beim Wohnheim eingehalten. Die Überschreitung der Baugrenzen beim Wohnheim resultiert aus den erforderlichen größeren Funktionsflächen. Im Bereich der Technikzentrale beträgt die Baugrenzenüberschreitung ca. 80 m².

Dokumente
Download 23_102_400_lp_230531.pdf
Download 23_102_401_gr_eg_230531.pdf
Download 23_102_402_gr_og_230531.pdf
Download 23_102_403_da_asf_230531.pdf
Download 23_102_404_so_no_scd_230531.pdf
Download 23_102_405_an_scc_nw_230531.pdf
Download 23_102_406_an_sw_sca_scb_230531.pdf

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10. Änderungen der Ehrungsrichtlinien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 48. Stadtratssitzung 14.06.2023 ö 10

Sachverhalt

Dieser TOP wurde auf Grund der Zeitdauer der Sitzung nicht mehr behandelt. Er wird für die nächste Stadtratssitzung vorgesehen.

In den KSS-Sitzungen vom 31.01.2023 und 23.05.2023 wurden Änderungen der „Richtlinie zur Ehrung im sportlichen und ehrenamtlichen Bereich“ beraten und beschlossen. Neben redaktionellen Anpassungen und überarbeiteten Vorgaben zur Einstufung von Leistungen wurde auch ein Abschnitt zur Ehrung für außergewöhnliches Engagement zum Wohle der Gesellschaft in Form einer Stadtmedaille aufgenommen. Die Ehrung würdigt Personen für einzigartig herausragende Leistungen mit Bezug zu Herrieden im öffentlichen, kulturellen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen, ökologischen oder sozialen Bereich. Um die Stadtmedaille deutlich von der Bürgermedaille abzugrenzen, wird eine Anpassung der Richtlinie über die Verleihung der Bürgermedaille vorgeschlagen. Die Aufnahme des ökologischen Gebiets kann ebenfalls in diesem Zug erwogen werden:

1. Zielsetzung
Die Bürgermedaille der Stadt Herrieden wird insbesondere an Persönlichkeiten verliehen, die
sich in besonderem Maße um die Verdienste der Stadt Herrieden auf öffentlichem, kulturellem,
wirtschaftlichem, ökologischem oder sozialem Gebiet kontinuierlich verdient gemacht haben.

Neben dieser inhaltlichen Anpassung wurden auch redaktionelle Änderungen durchgeführt.

Die Richtlinien sind im RIS eingestellt.

Dokumente
Download Richtlinien_Bürgermedaille_Stand06062023.pdf
Download Richtlinien_Sportler-Ehrenamtsehrung-Stadtmedaille_Stand02062023.pdf

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11. Antrag der CSU-Fraktion zur Geschäftsordnung und zur Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 48. Stadtratssitzung 14.06.2023 ö 11

Sachverhalt

Dieser TOP wurde auf Grund der Zeitdauer der Sitzung nicht mehr behandelt. Er wird für die nächste Stadtratssitzung vorgesehen.

Am 02.06.2023 erreichte Bürgermeisterin Jechnerer folgende E-Mail von Wolfgang Strauß:

„Liebe Dorina, liebe Kolleginnen und Kollegen,

die CSU Fraktion hat in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass wir die Trennung von Bau- und Umweltthemen in zwei Ausschüsse nicht für sinnvoll erachten, da Themen teilweise parallel in beiden Ausschüssen behandelt werden müssen. Außerdem haben wir darauf hingewiesen, dass die Mehrheitsverhältnisse in den Ausschüssen nicht den Mehrheitsverhältnissen im Stadtrat entsprechen.

Wir stellen deshalb den Antrag für die nächste Stadtratssitzung im Juni die Geschäftsordnung und die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts zu ändern und bitten um euere Unterstützung.

Der Vorschlag für die konkrete Ausgestaltung der Änderung befindet sich im Anhang. Änderungen zu den aktuellen Unterlagen sind in rot markiert.

Viele Grüße

Wolfgang“

Dieser E-Mail war eine PDF-Datei mit nachfolgendem Inhalt beigefügt. Die PDF-Datei ist im RIS eingestellt.



 „Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Herrieden 
§ 9 
Beschließende Ausschüsse 
(1) Beschließende Ausschüsse erledigen die ihnen übertragenen Angelegenheiten selbstständig 
anstelle des Stadtrats. 
(2) 1Die Entscheidungen beschließender Ausschüsse stehen unbeschadet Art. 88 GO unter 
dem Vorbehalt der Nachprüfung durch den Stadtrat. 2Eine Nachprüfung muss nach Art. 32 
Abs. 3 GO erfolgen, wenn die Erste Bürgermeisterin oder ihre Stellvertreter im Ausschuss, 
ein Drittel der stimmberechtigten Ausschussmitglieder oder ein Viertel der Stadtratsmitglieder 
die Nachprüfung durch den Stadtrat beantragt. 3Der Antrag muss schriftlich, spätestens 
am siebten Tag nach der Ausschusssitzung bei der Ersten Bürgermeisterin eingehen. 4Das 
Protokoll soll vor Ablauf der Frist per E-Mail zugegangen sein. 5Soweit Beschlüsse die 
Rechte Dritter berühren, werden sie erst nach Ablauf einer Frist von einer Woche wirksam. 
(3) Die beschließenden Ausschüsse haben im Einzelnen folgende Aufgabenbereiche: 
1. Bau- und Umweltausschuss: 
a) Bauanträge mit Ausnahme von Bauanträgen für bauliche Anlagen mit gewerblicher 
Nutzung sind dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen, 
b) Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens und sonstiger Zustimmungen zu Bauvorhaben, wobei diese für bauliche Anlagen mit gewerblicher Nutzung dem Stadtrat 
zur Beschlussfassung vorzulegen sind, 
c) Vergabe von Aufträgen für Bauvorhaben, Lieferverträgen und Beschaffungen der 
Stadt bis zu einer Wertgrenze von 50.000,00 € brutto und bei Angelegenheiten, in 
denen die Stadt vorsteuerabzugsberechtigt ist, 50.000,00 € netto, 
d) Vergabe von Aufträgen für Bauvorhaben, Lieferverträgen und Beschaffungen, die 
den entsprechenden Haushaltsansatz überschreiten, bis zu einer Überschreitungs9 
summe von 50.000,00 € brutto und bei Angelegenheiten, in denen die Stadt vorsteuerabzugsberechtigt ist, 50.000,00 € netto, 
e) Wahrnehmung der Beteiligtenrechte in Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren 
sowie in der Bauleitplanung anderer Städte und Gemeinden, 
f) Grundstücksangelegenheiten der Stadt einschließlich der Ausübung von Vorkaufsrechten, 
g) Grundsätzliche Fragen des Straßenverkehrsrechts, Verkehrsplanungen, Vollzug 
des Bayerischen Straßen und Wegegesetzes und des Straßenverkehrsrechts, 
h) Entscheidungen über Widmungen nach Straßen- und Wegerecht, 
i) Umlegungsverfahren, Grenzregelungsverfahren, 
j) Abschluss von städtebaulichen Verträgen und Erschließungsverträgen, 
k) Angelegenheiten des Denkmalschutzes und der Stadtsanierung, 
l) Entscheidungen in Mobilfunkangelegenheiten, 
soweit nicht die Erste Bürgermeisterin selbstständig entscheidet (s. § 11 ff) 
m) Angelegenheiten des Natur- und Umweltschutzes einschließlich Verfahren zur 
Umweltverträglichkeitsprüfung und des Immissionsschutzes, 
n) Maßnahmen der Landschaftspflege und Gestaltung öffentlicher Grünflächen, 
o) Angelegenheiten der Land- und Forstwirtschaft, 
p) Angelegenheiten der Abfallwirtschaft, Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung, 
q) Angelegenheiten der Wasserwirtschaft einschließlich Starkregen- und Hochwasserschutz, 
10 
r) Angelegenheiten der Energieversorgung, Maßnahmen zur Energieeinsparung und 
Energiemonitoring, 
s) Öffentlichkeitsarbeit und Bildungsarbeit im Rahmen des Haushalts. 


 
Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Stadt H E R R I E D E N 

vom 01.07.2023 

Aufgrund der Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den 
Freistaat Bayern erlässt die Stadt Herrieden folgende Satzung: 
§ 1 Zusammensetzung des Stadtrats 
Der Stadtrat besteht aus der berufsmäßigen Ersten Bürgermeisterin und 20 ehrenamtlichen 
Mitgliedern (§ 6). 
§ 2 Ausschüsse 
(1) Der Stadtrat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige 
Ausschüsse: 
a) den Finanz- und Personalausschuss, bestehend aus der Ersten Bürgermeisterin als Vorsitzende und 11 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern, 
b) den Bau- und Umweltausschuss, bestehend aus der Ersten Bürgermeisterin als Vorsitzende und 11 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern, 
c) den Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss, bestehend aus der Ersten Bürgermeisterin 
als Vorsitzende und 8 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern, 
c) den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus 7 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern, 
von welchen der Stadtrat ein Mitglied zum/r Vorsitzenden und ein weiteres Mitglied 
zum/r stellvertretenden Vorsitzenden bestimmt, 
e) den Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales, bestehend aus der Ersten Bürgermeisterin 
als Vorsitzende und 11 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern. 
(2) 1Die Ausschüsse sind vorberatend tätig, soweit der Stadtrat selbst zur Entscheidung zuständig 
ist. 2Im Übrigen beschließen sie anstelle des Stadtrates (beschließende Ausschüsse). 
(3) Das Aufgabengebiet der Ausschüsse im Einzelnen ergibt sich aus der Geschäftsordnung, 
soweit es nicht durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt ist. 
§ 3 Tätigkeit der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder 
Entschädigung 
(1) 1Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei 
den Beratungen und Entscheidungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse. 2Außerdem können 
einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer 
Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen werden. 
(2) Die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein 
Sitzungsgeld von je 30,00 €, für Sitzungen, die länger als 3 Stunden dauern, 50,00 €, für die 
notwendige Teilnahme an Sitzungen des Stadtrates oder eines Ausschusses oder einer Arbeitsgruppe, wenn die Sitzung bzw. die persönliche Teilnahme mindestens 45 Minuten dauert. 
Das Sitzungsgeld wird quartalsweise überwiesen. 
(3) 1Stadtratsmitglieder, die Arbeiter oder Angestellte sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz 
des nachgewiesenen Verdienstausfalls. 2Selbständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung 
von 10,20 € je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis 
ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. 3Sonstige Stadtratsmitglieder, denen im beruflichen 
oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter 
Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten eine Pauschalentschädigung von 10,20 € je volle Stunde. 4Die Ersatzleistungen nach diesem 
Absatz werden nur auf Antrag gewährt. 
(4) Die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder erhalten für auswärtige Tätigkeit Reisekosten und 
Tagegelder nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes. 
(5) Das Ratsinformationssystem wurde angeschafft. Die Stadtratsmitglieder beschaffen sich 
selbst die dazugehörigen Gerätschaften (Tablets, Laptop, PC etc.). Als Ersatz für den finanziellen 
Aufwand erhalten alle Stadtratsmitglieder ab dem Monat der Einführung des Ratsinformationssystems 
eine Technikpauschale in Höhe von 10,00 € monatlich. Der Betrag wird quartalsweise 
überwiesen. 
(6) Die Absätze 2 bis 5 gelten für die Ortssprecher entsprechend. 
(7) Als Ersatz für ihre Unkosten erhalten die Fraktionen jährlich einen Zuschuss in Höhe von 
30 € pro Mitglied. 
(8) Für Stadtratsvorbesprechungen stehen den Fraktionen ab einer Stunde vor Sitzungsbeginn 
Räumlichkeiten kostenfrei zur Verfügung. 
§ 4 Erste Bürgermeisterin 
Die Erste Bürgermeisterin ist Beamtin auf Zeit. 
§ 5 Weitere Bürgermeister 
Der/die Zweite und Dritte Bürgermeister/in sind Ehrenbeamte. 
§ 6 Inkrafttreten 
1Diese Satzung tritt zum 01. Juli 2023 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Satzung zur 
Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 01.05.2020 außer 
Kraft. ³Die Satzung wird im Amtsblatt und auf der Homepage der Stadt Herrieden veröffentlicht. 
Herrieden, xx.xx.2023 
Dorina Jechnerer 
Erste Bürgermeisterin“

Anmerkungen der Verwaltung:
  • Im Antrag war kein Beschlussvorschlag formuliert.  
  • Weiter fehlt, was aus § 9 Abs. 3 Nr. 2 wird. 
  • Zu § 9 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe s schlägt die Verwaltung eine Präzisierung vor: „Öffentlichkeitsarbeit und Bildungsarbeit im Rahmen des Haushalts für die Aufgaben gemäß § 9 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a-r.
  • Für die Geschäftsordnung muss noch das Datum des Inkrafttretens definiert werden.
  • In der Satzung müsste der § 2 Abs. 1 aus Buchstabe e Buchstabe d werden.
  • Laut Geschäftsordnung §26 muss ein Antrag an alles Mitglieder des Stadtrates vom Antragssteller übersandet werden.
  • Der Antrag beinhaltet entgegen der Regelung gemäß § 26 keine Informationen zu den Auswirkungen auf den aktuellen Haushalt und die Folgejahre.
  • Der Antrag beinhaltet entgegen der Regelung gemäß § 26 keine Informationen zu den zu 


Zusammensetzung der Ausschüsse im Vergleich: 

Aktuelle Sitzverteilung
Sitzverteilung entsprechend dem vorliegenden Antrag
CSU
2
3
BürgerForumHerrieden
2
2
Grüne
2
2
Fortschrittliche Bürger
1
2
Freie Wähler
1
2
Vorsitzende: Erste Bürgermeisterin
1
1
GESAMTZAHL
9
12

Anmerkung der Verwaltung: Dass die Anzahl der Sitze im Ausschuss die Anzahl der zur Beschlussfähigkeit anwesenden Mitglieder des Plenums übersteigt, ist unüblich. 

Zum Vergleich: 
Kommune/Gebietskörperschaft
Mitglieder Plenum
Mitglieder Ausschuss
Herrieden (bisher)
20 Stadtratsmitglieder + Vorsitz
8 Ausschussmitglieder + Vorsitz
Herrieden (entsprechend dem Antrag der CSU)
20 Stadtratsmitglieder + Vorsitz
11 Ausschussmitglieder + Vorsitz
Neuendettelsau
20 Stadtratsmitglieder + Vorsitz
8 Ausschussmitglieder + Vorsitz
Dietenhofen
20 Stadtratsmitglieder + Vorsitz
6 Ausschussmitglieder + Vorsitz
Rothenburg
24 Stadtratsmitglieder + Vorsitz
8 Ausschussmitglieder + Vorsitz
Feuchtwangen
24 Stadtratsmitglieder + Vorsitz
7,8 und 10 Ausschussmitglieder + Vorsitz
Ansbach
40 Stadtratsmitglieder + Vorsitz
15 Ausschussmitglieder + Vorsitz
Landkreis
70 Kreistagsmitglieder + Vorsitz
12 bzw. 14 Ausschussmitglieder + Vorsitz


Regelung zur Zusammensetzung der Ausschüsse nach der Geschäftsordnung:
Daraus ergeben sich folgende mögliche Ausschusskonstellationen:
Mögliche Ausschusskonstellationen:
6+1
7+1
8+1
9+1
10+1
11+1
CSU
2
CSU
2
CSU
2
CSU
2
CSU
3
CSU
3
BFH
1+1
BFH
2+1
BFH
2+1
BFH
2+1
BFH
2+1
BFH
2+1
GRÜNE
1
GRÜNE
1
GRÜNE
2
GRÜNE
2
GRÜNE
2
GRÜNE
2
FOB
1
FOB
1
FOB
1
FOB
2
FOB
2
FOB
2
FW
1
FW
1
FW
1
FW
1
FW
1
FW
2

Grundlage:
20+1
CSU
5

BFH
4+1

GRÜNE
4

FOB
4

FW
3

Zusammensetzung des Stadtrates seit 2020 (auch durch den Fraktionswechsel von A. Baumgärtner und J. Heller hat sich an der Reihenfolge der Fraktionsgrößen nichts geändert)


Da eine exakte Spiegelbildlichkeit des Stadtrates in den Ausschüssen rechnerisch nie erreicht werden kann, sieht die Gemeindeordnung folgende Regelung vor:

Art. 32
Aufgaben der Ausschüsse 
(3) 1Beschließende Ausschüsse erledigen die ihnen übertragenen Angelegenheiten an Stelle des Gemeinderats, wenn nicht der erste Bürgermeister oder sein Stellvertreter im Ausschuß, ein Drittel der stimmberechtigten Ausschußmitglieder oder ein Viertel der Gemeinderatsmitglieder binnen einer Woche die Nachprüfung durch den Gemeinderat beantragt. 2Soweit ein Beschluß eines Ausschusses die Rechte Dritter berührt, wird er erst nach Ablauf einer Frist von einer Woche wirksam.

Bislang wurden die allermeisten Ausschussbeschlüsse einstimmig gefasst.
Im Falle von nicht-einstimmigen Beschlüssen wurde seit Mai 2020 noch nie von Art. 32 GO Gebrauch gemacht.

Dokumente
Download 202306_Entwurf_Änderung_GO_und_Satzung_Gemeindeverfassung.pdf

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12. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 48. Stadtratssitzung 14.06.2023 ö 12
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12.1. Max Heller - Schrotfeld 15.4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 48. Stadtratssitzung 14.06.2023 ö 12.1

Sachverhalt

Herr Heller fragt an, ob ein Leerrohrnetz für die Energie– und Wärmeversorgung im Schrotfeld 15.4 verlegt werden kann? 
Antwort: Die Verwaltung verweist auf das Ergebnis der Machbarkeitsstudie und wird die Option einer nachträglichen Verlegung prüfen.

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12.2. Matthias Rank

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 48. Stadtratssitzung 14.06.2023 ö 12.2

Sachverhalt

Herr Rank fragt an, wie die Stadt Herrieden den Passivhausstandard fördern kann und wie ein Nahwärmenetz für die Altstadt gebaut werden kann? Er verweist auf die Anfrage von Frau Wurzinger in der UEL-Sitzung vom 24.01.2023 und regt an, dass geprüft wird, ob die Altmühl für ein Nahwärmenetz genutzt werden kann.

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13. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 48. Stadtratssitzung 14.06.2023 ö 13

Sachverhalt

Dieser TOP wurde auf Grund der Zeitdauer der Sitzung nicht mehr behandelt. Er wird für die nächste Stadtratssitzung vorgesehen.

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14. Nichtöffentlicher Teil der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 48. Stadtratssitzung 14.06.2023 ö 14

Sachverhalt

Die öffentliche Sitzung wurde um 22:43 Uhr geschlossen. Alle Tagesordnungspunkte, die für die nichtöffentliche Sitzung vorbereitet waren, werden für die nächste Sitzung vorgesehen.

Datenstand vom 06.07.2023 08:33 Uhr