Datum: 11.10.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratssaal des Stadtschlosses
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:38 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.09.2023
3 Bekanntgaben
3.1 Bekanntgabe: Förderprojekt "Koordination kommunaler Entwicklungsarbeit in Herrieden" erfolgreich abgeschlossen
3.2 Bekanntgabe: Auszeichung der Stadt Herrieden beim bundesweiten Wettbewerb "Hauptstadt des fairen Handels"
3.3 Sitzungsplan 2024
3.4 Terminänderungen zu den Beratungen zum Thema Stadtschloss
3.5 Verleihung der Auszeichnung "Digitales Amt"
3.6 Schülerzahlen
4 Bebauungsplan Nr. 7 "Halmonslache" - Abwägung der Stellungnahmen und Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Planentwurfs zur erneuten öffentlichen Auslegung
5 Billigung- und Auslegungsbeschluss - Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Burgerfeld" der Stadt Herrieden, im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
6 Änderung des Datenschutzbeauftrgten (DSB) im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit mit Landkreis
7 Kooperationsvereinbarung zur Realisierung eines interkommunalen Windkraft-Projektes im WK 63
8 KiTa-Gebühren ab September 2024
9 Antrag zur Geschäftsordnung: Künftige Ausschusssitzungen grundsätzlich abends abhalten
10 Waldkindergarten
11 Anfragen
11.1 Gaby Rauch - Öffnungszeiten Rathaus
12 Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 52. Stadtratssitzung 11.10.2023 ö 1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Wenk von der Fränkischen Landeszeitung sowie 8 Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.09.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 52. Stadtratssitzung 11.10.2023 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 20.09.2023 wird in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorgelegt.
.

Dokumente
Download Niederschrift ö vom 20.09.2023.pdf

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 52. Stadtratssitzung 11.10.2023 ö 3
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3.1. Bekanntgabe: Förderprojekt "Koordination kommunaler Entwicklungsarbeit in Herrieden" erfolgreich abgeschlossen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 52. Stadtratssitzung 11.10.2023 ö 3.1

Sachverhalt

Von April 2021 bis Dezember 2022 lief das vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung geförderte Projekt „Koordination kommunaler Entwicklungsarbeit in Herrieden“. Nachdem in der ersten Jahreshälfte 2023 ein ausführlicher Nachweis über die Verwendung der Fördermittel erstellt werden musste, wurde die eingehende Prüfung dieses Nachweises durch die Förderstelle nun ohne Beanstandungen abgeschlossen. Stelleninhaber, Herr Maximilian Kroemer, präsentiert die Ergebnisse.

Dokumente
Download 2023-10-11 SR TOP 3.1.pdf

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3.2. Bekanntgabe: Auszeichung der Stadt Herrieden beim bundesweiten Wettbewerb "Hauptstadt des fairen Handels"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 52. Stadtratssitzung 11.10.2023 ö 3.2

Sachverhalt

Die Stadt Herrieden wurde beim bundesweiten Wettbewerb „Hauptstadt des fairen Handels“ für ihr Engagement zur Förderung des fairen Handels mit dem zweiten Preis in der Kategorie „Kleinstadt“ ausgezeichnet.

Dokumente
Download 2023-10-11 SR TOP 3.2.pdf

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3.3. Sitzungsplan 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 52. Stadtratssitzung 11.10.2023 ö 3.3

Sachverhalt

Bürgermeisterin Jechnerer gibt die Sitzungstermine 2024 bekannt.
Der Sitzungsplan ist im RIS hinterlegt. Sollte es aus Sicht der Stadtratsmitglieder Terminkollisionen geben, so erbittet die Verwaltung eine Rückmeldung bis zum 20.10.2023 an die Geschäftsstelle Stadtrat, Frau Lisa-Marie Röhrer.

Dokumente
Download Sitzungsplan 2024.pdf

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3.4. Terminänderungen zu den Beratungen zum Thema Stadtschloss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 52. Stadtratssitzung 11.10.2023 ö 3.4

Sachverhalt

Nachdem der Stadtrat in seiner Sitzung am 20.09.2023 beschlossen hat, die Kriterien-Liste für die Bewertung der einzelnen Varianten zu ergänzen, nimmt die Erarbeitung der Beratungsunterlagen mehr Zeit in Anspruch. Demzufolge ergeben sich folgende Änderungen:
  • Anstelle der für den 16.10.2023 geplanten Fragerunde für die Fraktionen mit Projektsteuerer steht Herr Jürgen Ziegler am Freitag, den 03.11.2023 im Rahmen der Stadtratsvorbesprechung für Fragen bereit. 
  • Anstelle der Sondersitzung am 23.10.2023 erfolgt die Beratung zum Thema „Stadtschloss“ stattdessen in der Stadtratssitzung am 08.11.2023. 

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3.5. Verleihung der Auszeichnung "Digitales Amt"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 52. Stadtratssitzung 11.10.2023 ö 3.5

Sachverhalt

Das Bayerische Staatsministerium für Digitales bestätigt, dass die Stadt Herrieden mittlerweile über 53 kommunale und zentrale Online-Verfahren im BayernPortal verfügt und somit die Voraussetzung für die Auszeichnung als „Digitales Amt“ erfüllt. Das Label „Digitales Amt“ wurde zwischenzeitlich als Plakette übermittelt. Weitere zehn Verfahren befinden sich derzeit in der Umsetzung. 

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3.6. Schülerzahlen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 52. Stadtratssitzung 11.10.2023 ö 3.6

Sachverhalt

Die Verwaltung gibt die aktuellen Schülerzahlen der Grund- und Mittelschule für das Schuljahr 2023/2024 bekannt:

Schuljahr:
Gesamtschüleranzahl:
Verbandsschüler:
Aurach:
Burgoberbach:
Herrieden:*
2023/2024
595
522
30
48
444
2022/2023
601
522
36
51
435
2021/2022
564
497
30
56
411
2020/2021
582
508
37
60
411
2019/2020
605
538
35
64
439
2018/2019
597
531
35
64
432
2017/2018
583
533
36
60
437
2016/2017
555
513
32
54
427
2015/2016
550
514
33
57
424
2014/2015
539
504
35
63
406
(*incl. Grundschüler)






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4. Bebauungsplan Nr. 7 "Halmonslache" - Abwägung der Stellungnahmen und Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Planentwurfs zur erneuten öffentlichen Auslegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 52. Stadtratssitzung 11.10.2023 ö 4

Sachverhalt

Der Stadtrat Herrieden hat in seiner Sitzung am 01.03.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 für das Wohngebiet „Halmonslache“ im Ortsteil Neunstetten gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Verfahrenswechsel zum Regelverfahren wurde in der Sitzung am 26.07.2023 beschlossen, da das beschleunigte Verfahren gem. § 13b BauGB aufgrund des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 nicht mehr angewendet werden darf.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die bedarfsgerechte Schaffung von Wohnbauflächen. Das bisher landwirtschaftlich genutzte Grundstück soll als Wohngebiet entwickelt werden. Dem Bedarf entsprechend wird ein allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO ausgewiesen. Ziel des Bebauungsplanes ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete bedarfsgerechte städtebauliche Entwicklung zu schaffen.
Das geplante Wohngebiet liegt am nördlichen Ortsrand von Neunstetten. Die Größe des Plangebietes innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches beträgt ca. 4.300 m² und umfasst Teilflächen der Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 575, 573 und 568 der Gemarkung Neunstetten.





Der Entwurf des Bebauungsplans lag in der Zeit vom 31.03.2023 bis einschließlich 02.05.2023 öffentlich aus. Die öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt vom 23.03.2023 bekannt gemacht.

Während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB gingen von der Bürgerschaft keine Stellungnahmen ein.

Im Rahmen der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurden 27 Behörden/TÖB mit Brief vom 24.03.2023 angeschrieben und gebeten, sich schriftlich zur Planung zu äußern. Von den angeschriebenen Dienststellen haben 9 Anregungen und Hinweise zur Planung mitgeteilt. Weitere 6 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben erklärt, dass Sie keine Einwendungen haben. Die Stellungnahmen und Abwägungen können der Abwägungstabelle mit Stand vom 26.07.2023 entnommen werden.
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurde die geplante Zufahrt in das Baugebiet geändert.
Im bisherigen Planentwurf sollte das geplante Baugebiet über einen bestehenden Wirtschaftsweg mit der Flur Nr. 567 an freier Strecke an die Staatsstraße 2249 an das überregionale Straßennetz erschlossen werden. Durch den Neuanschluss des Wohngebietes wird hier eine neue verkehrliche Situation geschaffen, die eine Linksabbiegespur erfordert.
Im überarbeiteten Entwurf soll die Anbindung an das geplante Gebiet nun über eine Zufahrt innerhalb der Ortsdurchfahrt, auf der Flur Nr. 568 erfolgen und wird ca. 85 m Richtung Süden verlegt. 
Eine Abbiegespur im Bereich Zone 30 ist hier nicht erforderlich. Die geänderte Lage der Zufahrt hat zusätzlich den Vorteil, dass diese kürzer ausgeführt werden kann und eine fußläufige Anbindung an den bestehenden Gehweg vorhanden ist. 
Weiterhin wurden gegenüber der Planung im Rahmen der erfolgten öffentlichen Auslegung folgende Punkte geändert:
  • Darstellung der Regenwasserrückhaltung
  • Ergänzung der Baubeschränkungszone im Bereich der bestehenden Freileitung

Außerdem wurden die Hinweise zur Planung in den textlichen Festsetzungen und in der Begründung gemäß Abwägung ergänzt.

Aufgrund des erforderlichen Verfahrenswechsel in das Regelverfahren wurde der Grünordnungsplan mit Eingriffs- und Ausgleichsberechnung sowie der Umweltbericht ergänzt. 

Die Anpassungen der Erschließungsstraße und die Ergänzungen der Umweltprüfung erfordern gem. § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen.
Der überarbeitete Entwurf wird dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgestellt.

Beschluss

  1. Der Stadtrat stimmt den formulierten Abwägungsvorschlägen gem. Abwägungstabelle zu und kommt zu dem Ergebnis, dass die bei der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 7 für das Wohngebiet „Halmonslache“ im Ortsteil Neunstetten vorgebrachten Hinweise hinreichend gewürdigt sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden. 
  2. Der Stadtrat billigt den vom Ing.-Büro Heller vorgelegten Entwurf in der Fassung vom 11.10.2023 und beschließt die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.
  3. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB ist öffentlich bekannt zu geben.
  4. Das Ing.-Büro Heller, Herrieden, wird beauftragt, die Behördenbeteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download 00 Abwägungstabelle TÖB-Beteiligung.pdf
Download Bebauungsplan (003).pdf
Download Begründung.pdf
Download Festsetzungen (002).pdf
Download Neunstetten GoP.pdf
Download Umweltbericht.pdf

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5. Billigung- und Auslegungsbeschluss - Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Burgerfeld" der Stadt Herrieden, im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 52. Stadtratssitzung 11.10.2023 ö 5

Sachverhalt

Der Stadtrat Herrieden hat in seiner Sitzung am 26.07.2023 die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Burgerfeld“ beschlossen.
Anlass der Planung ist der Wunsch einer Einzelhandelsentwicklung im Norden von Herrieden. 

Ziel ist es das bestehende Nahversorgungsangebot im Südosten des Stadtgebietes mit einer weiteren Einkaufsmöglichkeit im nordwestlichen Teil zu ergänzen. Der geplante Einzelhandel dient vor allem zur Nahversorgung der bestehenden Wohngebiete im Herrieder Westen.
Es handelt es sich bei dem geplanten Vorhaben um einen klassischen Fall der Innenentwicklung. Durch das geplante Vorhaben werden Flächen überplant, die bereits heute alle als überbaubare Gewerbeflächen festgesetzt sind. Es kann das beschleunigte Verfahren gemäß § 13 a BauGB angewandt werden.
Mit dem beschleunigten Verfahren besteht die Möglichkeit auf die frühzeitige Beteiligung zu verzichten. Auch die Durchführung einer Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichts sind nicht erforderlich.
Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Ortsrand von Herrieden, südlich der Straße „Am Wasserturm“ und westlich der Staatsstraße St 2248 Richtung Ansbach.
Der Geltungsbereich liegt im Wesentlichen innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 7 „Burgerfeld“.


Von der Änderung sind die Flurnummern 622 (teilw), 622/1, 623, 624, 625 und 626 Gemarkung Herrieden, von der Erweiterung sind Teilflächen der Flurnummern 1667/76, 1667/27 (Ansbacher Straße), Gemarkung Herrieden und Teilflächen der Flurnummern 126 (Am Wasserturm), 125 (Staatsstraße 2248), 107 (Nürnberger Straße), 128, 127 und 108 Gemarkung Hohenberg, betroffen. 
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Burgerfeld“ wurde in der Fassung vom 11.10.2023 ausgearbeitet und mit der Einladung zur Sitzung veröffentlicht.

Gegenüber dem Stand zum Zeitpunkt der Einladung zur Sitzung und der heutigen Beratungen wurden nach Anregungen aus den Fraktionen und nach Abstimmung mit dem Projektträger und der Regierung noch folgende Änderungen vorgesehen: 
 
Festsetzung der Nutzung
  1. In den SO-Gebieten 1-3 sind Vergnügungsstätten in Form von Bordellen, Tanzlokalen, Diskotheken und Spielhallen nicht zulässig. Verkaufsflächen sind nur im EG zulässig.
  2. Im Sondergebietsteil 1 (SO 1) ist ein Lebensmittelvollsortimenter mit einer Gesamtverkaufsfläche von max. 1.450 m² zulässig. 
  3. Bei den Festsetzungen für die SO-Gebiete 2 und 3 sollen sich die empfohlenen Nutzungen entsprechend des Beschlusses des BV-Ausschusses vom 18. Januar 2022 wiederfinden: 

„In Bezug auf das Sortiment sieht die Stadt Herrieden als Ergänzung zu einem Vollsortimenter vor allem Bedarf in folgenden Bereichen: Baumarkt, Schreibwaren, Getränkemarkt, Sportartikel, Elektronikartikel. Vorstellbar sind auch ein Discounter bzw. ein Drogeriemarkt. Geschäfte, die in der Altstadt von Herrieden angesiedelt sind, sollen nicht durch eine neue Ansiedlung unter Druck gebracht werden. Alle Planung sollen im Vorfeld - vor allem hinsichtlich Sortiment und Verkaufsfläche - mit der Regierung abgestimmt werden.“ (Auszug aus den Beratungen im BV-Ausschuss vom 18. Januar 2022). 

Daher sind weitere Nutzungen als zulässig festzusetzen. Diesbezüglich fand eine Rücksprache mit der Regierung statt mit folgendem Ergebnis:

    1. Im SO 2 sind mit einer Gesamtverkaufsfläche von max. 800 m² folgende Märkte zulässig: Drogeriemarkt, Sportartikelgeschäft, Elektronikartikelgeschäft; außerdem Einrichtungen des Gesundheitswesens, Physiotherapie und Rehabilitation, sowie gegenüber der Einzelhandelsnutzung flächenmäßig untergeordnete Dienstleistungs- und Gastronomieangebote.
    2. Im SO 3 sind mit einer Gesamtverkaufsfläche von max. 1200 m² zulässig: Discounter, Bau- und Heimwerkermarkt; außerdem Einrichtungen des Gesundheitswesens, Physiotherapie und Rehabilitation, sowie gegenüber der Einzelhandelsnutzung flächenmäßig untergeordnete Dienstleistungs- und Gastronomieangebote.

 
PV-Anlagen und Begrünung
Bezüglich der Festsetzungen zu PV-Anlagen und Begrünung wird festgesetzt: 
  1. PV-Anlagen: Im gesamten Geltungsbereich dieses Bebauungsplans sind die hierfür geeigneten Dachflächen der Gebäude innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zu mindestens 80% mit Photovoltaikmodulen zur Nutzung der einfallenden solaren Strahlungsenergie auszustatten (Solarmindestfläche), jedoch nur sofern die Eigennutzung bzw. eine Einspeisung aufgrund der bestehenden Netzinfrastruktur möglich ist; Erschließungswege, Wartungszonen, technische Anlagen und deren Nebenflächen sind auf die Dachfläche nicht anzurechnen.
  2. Fassadenbegrünung: Die nach Westen und Süden ausgerichteten Fassaden sind mit mindestens 10 Rankgewächsen gemäß Artenliste zu begrünen. 
Ergänzte Pflanzliste: 
  • Gerüstkletterpflanzen 
Clematis vitalba (Gewöhnliche Waldrebe) 
Vitis riparia (Ufer-Rebe) 
            Vitis vinifera (Weinrebe) 
Polygonum (=Fallopia) auberti (Knöterich) 
Lonicera caprifolium (Jelängerjelieber) 
            Lonicera periclymenum (Waldgeißblatt) 
  • Selbstklimmer 
Hedera helix (Efeu) 
Hydrangea anomala (Kletterhortensie) 
Parthenocissus quinquefolia (Gewöhnlicher Wilder Wein) 

 
Stellplätze
Die Stellplätze innerhalb der Baugrenzen können grundsätzlich mit Photovoltaik überdacht werden, sofern keine anderweitigen Regelungen entgegenstehen. Eine Überdachung soll erfolgen, wenn die Kapazitäten auf den Dächern ausgeschöpft sind und darüber hinaus die Eigennutzung bzw. eine Einspeisung aufgrund der bestehenden Netzinfrastruktur möglich ist.
 
Städtebaulicher Vertrag 
Außerdem wird mit dem Projektträger vor Satzungsbeschluss ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen, in dem die Kostenübernahme des Verfahrens durch den Projektträger, die Fassadengestaltung, Fragen zur Erschließung und zur Realisierung des Kreisverkehrs geregelt werden. 
 
Redaktionelle Änderungen
Redaktionelle Änderung bei 2.1 „In den Sondergebieten (SO 1-3) sind jeweils zulässig, … (anstelle von SO 1 und 3)

Diskussionsverlauf

Frau Rauch äußert den Vorschlag, bei Genehmigung des Kreisverkehres die Einfahrt des Gewerbegebiets Schernberg zu verlegen.
Herr Rank spricht sich dafür aus, auch die nach Norden gerichtete Fassade zu begrünen.
Herr Strauß regt an, die Fußwege gut auszubauen, um die neue Einkaufsmöglichkeit auch ohne Probleme zu Fuß zu erreichen.
Herr Goth schlägt vor, den geplanten Kreisverkehr in Sonderbaulast zu realisieren.
Frau Wurzinger sowie Herr Brumberger sprechen sich gegen die Verlegung des ALDI Standortes von Aurach nach Herrieden aus.

Beschluss

  1. Der Stadtrat Herrieden billigt den vom Ing.-Büro Heller vorgelegten Planentwurf (in der Fassung vom 11.10.2023 inkl. der heute dargelegten Änderungen) und beschließt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
  2. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB ist öffentlich bekannt zu geben.
  3. Das Ing.-Büro Heller, Herrieden, wird beauftragt, die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download Allgemeine_Vorprüfung_UVPG 05.10.23 (002).pdf
Download Bebauungsplan_Entwurf_231011 (002).pdf
Download Begründung_231011.pdf
Download saP_Kurzbeitrag.pdf

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6. Änderung des Datenschutzbeauftrgten (DSB) im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit mit Landkreis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 52. Stadtratssitzung 11.10.2023 ö 6

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 28.10.2020 entschied der Stadtrat von Herrieden für die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben mit dem Landkreis Ansbach zusammenzuarbeiten. Im Rahmen der Zweckvereinbarung wurde ein öffentlich-rechtlicher Vertrag mit dem Landkreis geschlossen. Entsprechend dieser Vereinbarung stellt der Landkreis die entsprechenden Fachkräfte.

Aufgrund personeller Veränderungen im Landratsamt nimmt der bisherige DSB (Herr Bernd Wimmer) die Funktion nicht mehr wahr. Als Nachfolger des bisherigen DSB des Landkreises (Herr Bernd Wimmer) wurde nun Herr Bernd Mikolai benannt. 

Beschluss

Der Stadtrat stimmt im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Interkommunale Zusammenarbeit beim Datenschutz mit dem Landkreis Ansbach der Ernennung der jeweils vom Landratsamt mit dieser Funktion beauftragen Person zu. Die Funktion des Stellvertreters verbleibt bei dem städtischen Bediensteten Ralph Meyer. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Kooperationsvereinbarung zur Realisierung eines interkommunalen Windkraft-Projektes im WK 63

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 52. Stadtratssitzung 11.10.2023 ö 7

Sachverhalt

Zur Realisierung eines interkommunalen Windkraft-Projekt im Bereich WK 63 bedarf es einer Kooperationsvereinbarung.

In der Stadtratssitzung vom 05.07.2023 hat der Stadtrat folgenden Beschluss gefasst:
„Der Stadtrat folgt der Empfehlung des Windkümmerers und des UEL-Ausschusses und stimmt dem Flächenpachtmodell im WK 63 mit den vorgeschlagenen Pachthöhen und der Kooperationsvereinbarung zu.“

Durch die Beratung in den Gremien der beiden anderen Kommunen ergaben sich kleine Änderungen bei Formulierungen (§ 2 Abs. 1, 5, 6 und § 3 Abs. 1) gegenüber dem Entwurf der Kooperationsvereinbarung, über den am 05.05.2023 beraten wurde. Daher wird die Kooperationsvereinbarung heute erneut zur Abstimmung vorgelegt.




Beschluss

Der Stadtrat stimmt der im Sachverhalt dargestellten Kooperationsvereinbarung zur Realisierung eines interkommunalen Windkraft-Projekts im WK 63 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. KiTa-Gebühren ab September 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 52. Stadtratssitzung 11.10.2023 ö 8

Sachverhalt

Aktuell beträgt der finanzielle Anteil der Kommune am KiTa-Wesen ca. 1,5 Mio € im Jahr.
Aus Sicht der Finanzverwaltung sollte eine Anpassung der KiTa-Gebühren erfolgen, um die gestiegenen Mehraufwendungen (Inflation, Tarifanpassungen, Energiekosten etc.) teilweise auszugleichen. 
Grundsätzlich gilt: Der Beitragszuschuss durch den Freistaat Bayern in Höhe von 100,00 €/Monat für Regelkinder wird weiterhin gewährt. Für Kinder ab dem 1. Lebensjahr gewährt der Freistaat Bayern Krippengeld. Für das Krippengeld müssen die Eltern einen Antrag an das Zentrum Bayern Familie und Soziales stellen. Das Krippengeld wird an die Eltern ausbezahlt. Die Eltern wiederum leisten den vollen Krippenbeitrag an den Träger der Kindertageseinrichtung. 

Vergleichende Übersicht zu KiTa-Gebühren (Regelgruppe)
Buchungs-zeiten
Herrieden KiTa-Jahr 2023/2024
Vorschlag aus Sicht der Finanzverwaltung: für Herrieden KiTa-Jahr 2024/2025 
Städtische KiTas in Ansbach ab 1.3.2024
Burgoberbach
Kneipp-
KiTa Pusteblume
Neuen-dettelsau
KiTa Arche Noah
Lichtenau
Wieseth
Lehrberg Evang. KiTa
3-4 Std.tägl.
110 €
150 €
100 €
150 €
131 €
/
70 €
/
4-5 Std./tägl.
121 €
165 €
180 €
165 €
145 €
116 €
80 €
130 €
5-6 Std./tägl.
132 €
182 €
200 €
182 €
159 €
128 €
90 €
143 €
6-7 Std./tägl.
143 €
200 €
220 €
200 €
173 €
140 €
100 €
158 €
7-8 Std./tägl.
154 €
220 €
240 €
219 €
187 €
152 €
110 €
171 €
8-9 Std./tägl.
165 €
242 €
260 €
240 €
201 €
164 €
120 €
/
über 9 Std./tägl.
176 €
266 €
280 €
 
/
176 €
/
/

Vergleichende Übersicht zu KiTa-Gebühren (Krippe)
Buchungs-zeiten
Herrieden KiTa-Jahr 2023/2024
Vorschlag aus Sicht der Finanzverwaltung: für Herrieden KiTa-Jahr 2024/2025
Städtische KiTas in Ansbach ab 1.3.2024
Burgoberbach
Kneipp-
KiTa Pusteblume
Neuen-dettelsau
KiTa Arche Noah
Lichtenau
Wieseth
Lehrberg Evang. KiTa
3-4 Std. / tägl.
148 €
175 €
260 €
160 €
147 €
/
90 €
/
4-5 Std. / tägl.
163 €
193 €
300 €
176 €
162 €
140 €
100 €
210 €
5-6 Std. / tägl.
178 €
212 €
340 €
194 €
177 €
154 €
110 €
232 €
6-7 Std. / tägl.
193 €
233 €
380 €
213 €
192 €
168 €
120 €
254 €
7-8 Std. / tägl.
208 €
256 €
420 €
234 €
207 €
182 €
130 €
276 €
8-9 Std. / tägl.
223 €
281 €
460 €
255 €
/
196 €
140 €
/
über 9 Std. / tägl.
238 €
309 €
500 €
/
/
210 €
/
/

Aus Sicht des Verwaltungsbereichs „Familien und Soziales“ sollte die erforderliche Gebührenanpassung moderat erfolgen. Denkbar wäre eine Anpassung des Elternbeitrages für die beiden KiTa-Jahre 2024/2025 und 2025/2026 um 15 Euro in der niedrigsten Buchungskategorie für Regelkinder und 17 Euro in der niedrigsten Buchungskategorie für Krippenkinder. Entsprechend errechnen sich die Elternbeiträge für höhere Buchungszeiten linear um jeweils 10% (vgl. auch Antrag der Katholische Kindertageseinrichtungen Altmühlfranken-Nordschwaben gemeinnützige GmbH vom Mai 2023).

Vorschlag aus Sicht des Verwaltungsbereichs „Familien und Soziales“ für die Gestaltung der Elternbeiträge für Kindertagesstätten in Herrieden ab 01.09.2024 

Elternbeiträge/Monat für die Regelgruppe:
Buchungszeit
bisher: Elternbeitrag für KiTa-Jahr 2023/2024
neu: Elternbeitrag für
KiTa-Jahr 2024/2025 und
KiTa-Jahr 2025/2026
3-4 Std./täglich
110 €
125 €
4-5 Std./täglich
121 €
137 €
5-6 Std./täglich
132 €
149 €
6-7 Std./täglich
143 €
161 €
7-8 Std./täglich
154 €
173 €
8-9 Std./täglich
165 €
185 €
Über 9 Std./tägl.
176 €
197 €

Elternbeiträge/Monat in der Kinderkrippe
Buchungszeit
bisher: Elternbeitrag für KiTa-Jahr 2023/2024
neu: Elternbeitrag für
KiTa-Jahr 2024/2025 und
KiTa-Jahr 2025/2026
3-4 Std./täglich
148 €
165 €
4-5 Std./täglich
163 €
181 €
5-6 Std./täglich
178 €
197 €
6-7 Std./täglich
193 €
213 €
7-8 Std./täglich
208 €
229 €
8-9 Std./täglich
223 €
245 €
Über 9 Std./tägl.
238 €
261 €

Elternbeiträge/Monat für Anschlussbetreuung nach Besuch der schulvorbereitenden Einrichtung bzw. Schulkindbetreuung am Nachmittag
Buchungszeit
bisher:
Elternbeitrag für KiTa-Jahr 2023/2024
neu:
Elternbeitrag für
KiTa-Jahr 2024/2025 und
KiTa-Jahr 2025/2026
1-2 Std./täglich
85 €
95 €
2-3 Std./täglich
91 €
105 €


In der heutigen Sitzung berät der Stadtrat über die zukünftige Gestaltung der Elternbeiträge im Spannungsfeld zwischen Kostendeckung und familienfreundlicher Politik.

Nach dem Stadtratsbeschluss werden die anderen Träger der Kindertagesstätten über die neuen Elternbeiträge informiert. Es bleibt den anderen Trägern freigestellt, ob sie die Elternbeiträge der Stadt Herrieden übernehmen oder andere Elternbeiträge erheben. 

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich dem Vorschlag des Verwaltungsbereichs „Familien und Soziales“ an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download Elternbeiträge im Vergleich.pdf

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9. Antrag zur Geschäftsordnung: Künftige Ausschusssitzungen grundsätzlich abends abhalten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 52. Stadtratssitzung 11.10.2023 ö 9

Sachverhalt

Folgender Antrag von Stadtrat C. Enz ging bei Bürgermeisterin D. Jechnerer am 20.09.2023 per E-Mail ein: 

„Antrag zur Geschäftsordnung: Künftige Ausschusssitzungen grundsätzlich abends abhalten

Antrag: Der Stadtrat möge beschließen, dass Beratungen der Ausschüsse künftig grundsätzlich erst ab 18.00 Uhr abgehalten werden. Hiervon ausgenommen sind Sitzungen mit Außenterminen, für die Tageslicht erforderlich ist.

Begründung: In seiner Geschäftsordnung hat der Stadtrat beschlossen, für verschiedene Schwerpunkte seiner Arbeit Ausschüsse zu bilden. In diesen sollen sich die jeweiligen Experten der Fraktionen tiefer gehend mit Sachthemen beschäftigen, als dies in der allgemeinen Stadtratssitzung möglich wäre. Allerdings werden die Ausschusssitzungen aus der Tradition heraus am Nachmittag abgehalten, die Terminierung erfolgt nicht analog der Stadtratssitzungen am Abend.
Die Gepflogenheit, Ausschusssitzungen während üblicher Arbeitszeiten abzuhalten, geht auf eine Zeit zurück, in der dem Stadtrat zahlreiche Landwirte angehörten. Aus Solidarität ihnen gegenüber wurden die Gremien so anberaumt, dass Feld- und Stallarbeit nicht tangiert wurden.
Inzwischen ist jedoch auch in Herrieden eine neue Zeit angebrochen. Der Bedarf, die Sitzungen an landwirtschaftliche Abläufe anzupassen, ist entfallen. Stattdessen gibt es inzwischen eine Reihe an Stadträten, die außerhalb Herriedens ihrem Broterwerb nachgehen müssen. Dort sind sie auch in Abläufe eingebunden, die ein Fernbleiben vom Arbeitsplatz nicht ohne weiteres erlauben. Auch gibt es nicht überall die Möglichkeit, seine Arbeitszeit flexibel zu gestalten. Dies hat zu Folge, dass Stadträte vor die Entscheidung gestellt werden, für eine Sitzung Urlaub nehmen zu müssen oder nicht an dieser teilzunehmen.
Ein Blick in die Teilnehmerlisten der Ausschusssitzungen zeigt, dass wir an dieser Stelle mit einer sehr hohen Vertretungsquote arbeiten. Es kann beim Bürger der Anschein entstehen, dass hier zusammenkommt, wer gerade Zeit hat. Dies unterläuft die Idee, in den Gremien durch Experten besondere Expertise einbringen zu können und ausführlich inhaltlich zu arbeiten. Zudem sollen die Ausschüsse ein Spiegelbild des Stadtrates darstellen. Wenn die Terminierung zu Folge hat, dass kleine Fraktionen überhaupt keinen Vertreter entsenden können, widerspricht die Sitzungspraxis demokratischen Grundprinzipien. Wenn eine solche Situation dann, wie bereits geschehen, dazu missbraucht wird, in der Öffentlichkeit den Eindruck zu streuen, dass die Abwesenheit von Ratskolleginnen und Kollegen ein Zeichen von Desinteresse oder Faulheit ist, liegt eine grobe Fehlstellung vor – die mit dem vorliegenden Antrag korrigiert werden kann und muss.
Ein weiterer Aspekt ist, dass durch die jetzige Zeitplanung auch die Öffentlichkeit so gut wie ausgeschlossen ist. Die in der Vergangenheit leider häufiger geäußerte Meinung, die Themen wären für die Bürgerschaft nicht interessant, weshalb keine Zuschauer kämen, ist falsch. Richtig ist, dass auch weite Teile der Bevölkerung nachmittags gebunden sind. Entweder weil interessierte selbst auf der Arbeit sind oder sich um Kinder und Enkel kümmern müssen. Oder weil sie nicht in Herrieden arbeiten – und deshalb nicht einmal ebenso ins Stadtschloss kommen können.
Natürlich stehen abendliche Sitzungen in Konkurrenz zu anderen Freizeitveranstaltungen, zu weiterer ehrenamtlicher Tätigkeit oder familiären Verpflichtungen. Diese sind jedoch freiwilliger Natur – und es ist möglich zu schieben oder etwas ausfallen zu lassen. Eine solche Flexibilität gibt es in vielen Berufen nicht. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Solidarität mit all jenen Stadträten, die ihren Arbeitsplatz am Nachmittag nicht oder nur schwer verlassen können oder die tagsüber nicht in Herrieden sind.
Zu berücksichtigen ist auch, dass ein Stadtratsmandat ein Ehrenamt ist. Die Zeiten, in denen salopp gesagt werden konnte: „Wenn Du unbedingt im Stadtrat sitzen willst, musst Du halt Opfer bringen.“ Sind vorbei. Vielmehr ist es im Sinne der Bürgerschaft, fähigen Menschen die kommunalpolitische Teilhabe so einfach wie möglich zu machen. Denn wer etwas kann, ist auch an anderer Stelle gefragt – und geht heute gern dem Ärger aus dem Weg. Lasst uns also ein Zeichen setzen, dass auch von Personen gemacht werden kann, die mit beiden Beinen mitten im Leben stehen – und nicht Berufsbildern mit viel Tagesfreizeit oder Altsitzern vorbehalten ist.
Abschließend sei auch noch erwähnt, dass Abendsitzungen nicht automatisch Überstunden für das städtische Personal bedeuten. Vielmehr sollen die betroffenen Personen auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht werden, an Sitzungstagen oder dem Folgetag später zum Dienst zu kommen. In diesem Zusammenhang sei auch noch einmal darauf hingewiesen, dass die Mitarbeit in Gremien bei den betroffenen Personen Teil der Stellenbeschreibung ist – und man bei der Terminierung auf das schwächste Glied Rücksicht nehmen muss. Dies sind, wie dargelegt, Angestellte mit von ihnen selbst schwer zu beeinflussenden Arbeitszeiten.

Im Vorfeld der Sitzung wurde eine Änderung übermittelt. Die Sitzungen sollen um 17:00 Uhr beginnen, nicht um 18:00 Uhr.

Ökologische Betrachtung: nicht relevant“

Diskussionsverlauf

Bürgermeisterin Jechnerer verteilt in der Sitzung eine Stellungnahme des Personalrates (eingegangen am Mittag des Sitzungstages), der sich gegen eine Verlegung der Ausschusssitzungen ausspricht, denn ein späterer Sitzungsbeginn führt zu einer zusätzlichen Belastung der Mitarbeiter.

Zweiter Bürgermeister Andreas Baumgärtner, Mitglied der Antragsstellenden Fraktion, regt an, aufgrund der Stellungnahme des Personalrats die Entscheidung über den Antrag zu vertagen.
Ratsmitglied Gaby Rauch, ebenfalls Mitglied der Antragsstellenden Fraktion, lehnt eine Vertagung strikt ab. Ein Antrag auf Vertagung wurde nicht gestellt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dass die Beratungen der Ausschüsse künftig grundsätzlich erst ab 17.00 Uhr abgehalten werden. Hiervon ausgenommen sind Sitzungen mit Außenterminen, für die Tageslicht erforderlich ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 10

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10. Waldkindergarten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 52. Stadtratssitzung 11.10.2023 ö 10

Sachverhalt

Im Mai 2022 wurde der Vertrag über den Betrieb eines Waldkindergartens mit der littlebigFuture gGmbH mit Sitz in Nürnberg geschlossen. Das Vertragsverhältnis begann am 01.09.2022 und die Laufzeit wurde auf 3 Jahren festgesetzt. Im April 2023 fand ein Evaluierungsgespräch zwischen den Verantwortlichen von littlebigFuture und der Stadt Herrieden statt. Daraus resultierend soll über die Entfristung des Vertrages beraten werden. 
Der Geschäftsführer von littlebigFuture, Herr Bergmann, wird in der öffentlichen Sitzung über die aktuelle Situation berichten und zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten vorstellen. In der nichtöffentlichen Sitzung werden nichtöffentliche Vertragsdetails erläutert. In der Stadtratssitzung am 29.11.2023 soll das Gremium über die Entfristung des Vertrages abstimmen.

Diskussionsverlauf

Die Bürgermeisterin teilt mit, dass über die Parksituation erneut zu sprechen ist.

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11. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 52. Stadtratssitzung 11.10.2023 ö 11
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11.1. Gaby Rauch - Öffnungszeiten Rathaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 52. Stadtratssitzung 11.10.2023 ö 11.1

Sachverhalt

Frau Rauch fragt an, ob das Rathaus zusätzliche Öffnungszeiten am Nachmittag anbieten kann, damit Bürgerinnen und Bürger auch nachmittags ohne Terminvereinbarung vorbei kommen können? 

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12. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 52. Stadtratssitzung 11.10.2023 ö 12

Sachverhalt

Es wurde keine Bürgeranfrage eingereicht.

Datenstand vom 14.12.2023 07:55 Uhr