Datum: 10.04.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal des Stadtschlosses
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.03.2024
3 Bekanntgaben
3.1 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 20.03.2024
3.2 Bewerbung zum Bundesförderprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur - Projektaufruf 2023"
3.3 Ehrung langjähriger verdienter Feldgeschworener
3.4 Jahresbericht der Musikschule Dinkelsbühl, Feuchtwangen, Herrieden, Wassertrüdingen e.V
3.5 Herrieden-App ist online
3.6 Aktueller Sachstand zur Neuanschaffung des TSF-W für die FFW Oberschönbronn
3.7 Information über Termine mit eingeschränkten Servicezeiten im Bürgerbüro
3.8 Dauerkartenverkauf für die Freibadsaison 2024
3.9 Ausstellung "Mütter des Grundgesetzes"
4 Haushalt 2024
5 Seniorenkonzept "Wohnen im Alter"
6 Musikalische Früherziehung (MFE) in den Herrieder Kindertagesstätten 2024/2025
7 1. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan, Stadt Herrieden
8 Weiterer stellvertretender Wahlleiter
9 Anfragen
10 Beendigung der Öffentlichen Sitzung
11 Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 60. Stadtratssitzung 10.04.2024 ö 1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herr Peter Zumach von der Fränkischen Landeszeitung sowie 10 Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.03.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 60. Stadtratssitzung 10.04.2024 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 20.03.2024 wird in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorgelegt.

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 60. Stadtratssitzung 10.04.2024 ö 3
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3.1. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 20.03.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 60. Stadtratssitzung 10.04.2024 ö 3.1

Sachverhalt

Die Bürgermeisterin gibt folgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 20.03.2024 bekannt:
  • Für die Erstellung des Kauf- und Erbbaurechtsvertrages für das Bauprojekt Lebenshilfe, KIDZ wird eine Mandats- und Vergütungsvereinbarung mit der Rechtsanwaltskanzlei Meyerhuber geschlossen.
  • Die Vergabe der Baumpflegearbeiten erfolgt an die Fa. Arctec aus Petersaurach.
  • Die Vergabe der Jahresausschreibung für Kanal- und Wasserleitungsarbeiten ergeht an die Fa. Sorg aus Oberahorn.

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3.2. Bewerbung zum Bundesförderprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur - Projektaufruf 2023"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 60. Stadtratssitzung 10.04.2024 ö 3.2

Sachverhalt

Wie bereits in den vergangenen Jahren wurde für das Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ eine Bewerbung zum Bau der Turnhalle der Grund- und Mittelschule Herrieden abgegeben. 

Am 27.03.2024 ging bei der Stadt Herrieden vom Projektträger, PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH, folgende Nachricht per E-Mail ein:

„Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bedanken uns für Ihre Interessenbekundung im Rahmen des Projektaufrufs 2023 für das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" (SJK). 
Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundstages Ihr Vorhaben in seiner Sitzung am 13. März 2024 nicht für eine Förderung ausgewählt hat.
Im Interessenbekundungsverfahren haben 676 Kommunen und Landkreise insgesamt 812 Projektskizzen eingereicht. Für eine Förderung wurden mit Blick auf die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 200 Millionen Euro 68 Projekte ausgewählt.“
 

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3.3. Ehrung langjähriger verdienter Feldgeschworener

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 60. Stadtratssitzung 10.04.2024 ö 3.3

Sachverhalt

In der heutigen Sitzung werden die Feldgeschworenen, Herr Michael Beckler aus Roth und Herr Ludwig Mader aus Stadel, für ihre langjährigen Dienste im Feldgeschworenenwesen geehrt.

Würdigung der Bürgermeisterin: 

„Seit dem 13. Jahrhundert gibt es in Franken Feldgeschworene. 
Sie gelten als Hüter der Grenzen.
Und tatsächlich spielen Grenzen und der Schutz der Grenzen seit Menschengedenken eine wichtige – mitunter sogar heilige Rolle. 
Denken wir zum Beispiel an das Alte Testament und die Geschichte von der Vertreibung von Adam und Eva aus dem Paradies: Dort heißt es: „So trieb Gott, der Herr, die Menschen hinaus und stellte östlich von Eden die Kerubim und das flammende Schwert als Wächter auf.
Und auch Mose weiß um die Bedeutung der Grenzen und gibt dem Volk klare Weisungen für das zukünftige Leben im verheißenen Land: „Wenn ihr in dem Land lebt, das der Herr, euer Gott, euch geben wird, darf niemand die Grenzen seines Grundbesitzes, die seit alters festgelegt sind, auf Kosten seines Nachbarn verrücken.“

Auch in der antiken Mythologie spielen Grenzstreitigkeiten mitunter eine richtungsweisende Rolle: Der Sage nach beschließen die Zwillinge Remus und Romulus im Jahr 753 vor Christus, eine Stadt zu gründen. Romulus beginnt mit einem Pflug eine Furche als Grenze über den Palatin-Hügel zu ziehen. Er befestigt die Grenze mit einer kleinen Mauer aus Steinen. Aber sein Bruder aber spottet über die Grenzbefestigung und springt darüber. Daraufhin kommt es zum Kampf und Brudermord.
Romulus, der Brudermörder, erklärt anschließend der Überlieferung nach: „So soll es künftig jedem ergehen, der über meine Mauern springt!“ 

Auch unsere heimischen Sagen kennen das Motiv des Grenzfrevels: Genzsteinverletzer finden im Grab keine Ruhe. Als feurige Gestalt müssen sie in der Nacht in der Nähe ihrer Untat umgehen. Sie können erst dann erlöst werden, wenn sie auf ihren nächtlichen Umgängen einen mutigen Mann treffen, der ihnen auf ihre stets wiederholte Frage: "Wo setze ich meinen Grenzstein?" die richtige Antwort gibt: "Setz ihn, wo du ihn nahmst".

Anscheinend brauchen wir als Menschen tatsächlich klare Grenzen, um in Frieden miteinander leben zu können. Dies gilt auch im sozialen Miteinander: Sich abzugrenzen, seine persönlichen Grenzen anderen gegenüber zu formulieren, die Grenzen des anderen zu respektieren, sind Grundvoraussetzungen für die Entfaltung der persönlichen Freiheit. 

Grenzen an sich sind also nicht das Problem – Die Frage ist vielmehr, wie wir mit Grenzen umgehen. 

Die Arbeit der Feldgeschworenen kann uns als Gesellschaft hierfür als Beispiel dienen. 
Bevor ein Streit eskaliert, klären die Feldgeschworenen die Besitzverhältnisse. 
Als neutrale Dritte vermitteln sie bei Interessenskonflikten. 
Auch deshalb bleibt die Arbeit der Feldgeschworenen auch im Zeitalter der Digitalisierung unersetzlich und ist aller Ehren wert. 
Vor allem, wenn man so viele Jahre wie unsere Jubilare, diesen Dienst versieht. 

Es freut mich sehr, stellvertretend nun die Ehrung vornehmen zu dürfen, nachdem der Bayerische Staatminister der Finanzen und für Heimat, Herr Albert Füracker
  • Herrn Michael Beckler aus Roth für 25 Jahre und 
  • Herrn Ludwig Mader aus Stadel für 50 Jahre 
für verdienstvolles Wirken im Feldgeschworenenwesen eine Ehrenurkunde ausgesprochen hat.“ 


Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer überreicht Präsente der Stadt Herrieden und des Landrates. 

Dokumente
Download Ehrenurkunden Feldgeschworene.pdf

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3.4. Jahresbericht der Musikschule Dinkelsbühl, Feuchtwangen, Herrieden, Wassertrüdingen e.V

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 60. Stadtratssitzung 10.04.2024 ö 3.4

Sachverhalt

Die Leiterin der Musikschule Dinkelsbühl, Feuchtwangen, Herrieden, Wassertrüdingen e.V, Frau Ulrike Nüßlein, stellt den Jahresbericht für das Schuljahr 2022/2023 vor. Der Bericht ist im RIS hinterlegt.

Dokumente
Download Jahresbericht 2024.pdf

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3.5. Herrieden-App ist online

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 60. Stadtratssitzung 10.04.2024 ö 3.5

Sachverhalt

Nachdem Anfang des Jahres die neue Homepage der Stadt Herrieden online geschalten wurde, ist nun auch die dazugehörige App verfügbar. Die Herrieden-App steht ab sofort im App-Store bzw. Play-Store zum Download bereit.

Die Stadt Herrieden hat mit der Neugestaltung der Homepage auch eine neue Bürger-App beauftragt. Diese ist nun vor Kurzem online gegangen und liefert den Bürgerinnen und Bürgern mit nur wenigen Klicks Informationen zu anstehenden Veranstaltungen aber auch zu neuesten Meldungen aus dem Rathaus. Das Amtsblatt, das Ratsinformationssystem oder der Mängelmelder sind weitere nützliche Themenkacheln, die in der App verfügbar sind. Wenn gewünscht, bekommen die Nutzerinnen und Nutzer die neuesten Veranstaltungen und Neuigkeiten über Push-Benachrichtigungen zudem brandaktuell auf Ihr Smartphone. Ob und welche Push-Benachrichtigungen einen erreichen sollen, kann jeder Nutzende selbst entscheiden und über die Einstellungen in der App veranlassen. 

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3.6. Aktueller Sachstand zur Neuanschaffung des TSF-W für die FFW Oberschönbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 60. Stadtratssitzung 10.04.2024 ö 3.6

Sachverhalt

Nachdem die Angebotssumme die erwarteten Kosten deutlich überstiegen hat, fand ein Gespräch zwischen der Stadtverwaltung, der Fahrzeugbeschaffungsgruppe Oberschönbronn mit den Kommandanten und den Kommandanten der FW Herrieden statt. Im Gespräch wurde vereinbart, dass verschiedene Optionen geprüft werden sollen, die möglicherweise eine Aussicht auf ein günstigeres Angebot versprechen. 

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3.7. Information über Termine mit eingeschränkten Servicezeiten im Bürgerbüro

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 60. Stadtratssitzung 10.04.2024 ö 3.7

Sachverhalt

Aufgrund von erforderlichen Schulungen wird es im Laufe des Jahres immer wieder zu eingeschränkten Servicezeiten im Bürgerbüro kommen.

Die Schulungsserien beginnen am 15.04.2024 mit einer ganztägigen Wahlschulung. 
Am 16.04. beginnt eine Serie an kürzeren Schulungseinheiten. An diesen Tagen dauern die Schulungen nur bis 12 Uhr, weshalb das Team des Bürgerbüros ab 13:00 Uhr wieder für die Anliegen aller Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung steht. Die Tage sind:
16.04.
23.04.
30.04.
07.05.
14.05.
18.06.
25.06.
02.07.
09.07.
16.07.


Am 06.05.2023 findet eine ganztägige Schulung für eine neu angeschaffte Gewerbesoftware statt. Hiervon betroffen ist das Ordnungsamt, das an diesem Tag deshalb nicht geöffnet ist.

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3.8. Dauerkartenverkauf für die Freibadsaison 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 60. Stadtratssitzung 10.04.2024 ö 3.8

Sachverhalt

Am 28.04.2024 endet die Hallenbadsaison. Wasserfans müssen jedoch nicht lange auf dem Trockenen sitzen, denn ab Samstag, 04.05.2024 beginnt die Freibadsaison im Herrieder Parkbad.
Der Dauerkartenverkauf findet wie letztes Jahr ab Montag, 29.04.2024 direkt an der Kasse im Parkbad Herrieden ausschließlich an folgenden Tagen statt:
  • am Montag, 29.04.2024 von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • am Dienstag, 30.04.2024 von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • am Donnerstag, 02.05.2024 von 14:00 - 18:00 Uhr 
  • am Freitag, 03.05.2024 von 14:00 - 18:00 Uhr 
  • am Samstag, 04.05.2024 von 08:00 - 13:00 Uhr
  • am Sonntag, 05.05.2024 von 08:00 - 13:00 Uhr
Des Weiteren können die Dauerkarten jeweils an den Wochenenden im Mai (Samstag und Sonntag) von 13:00 Uhr - 17:00 Uhr an der Kasse im Parkbad Herrieden käuflich erworben werden. 
 

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3.9. Ausstellung "Mütter des Grundgesetzes"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 60. Stadtratssitzung 10.04.2024 ö 3.9

Sachverhalt

Deutschland feiert 2024 „75 Jahre Grundgesetz - 75 Jahre Bundesrepublik“ und Herrieden feiert mit. Dazu wird es verschiedene Aktionen geben. Anlässlich des Grundgesetz-Jubiläums am 23. Mai 2024 wird vom 2. Mai bis 9. Juni 2024 die Ausstellung „Mütter des Grundgesetzes“ in Schaufenstern der Vorderen Gasse in Herrieden gezeigt.  
Frieda Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel sind die vier Mütter des Grundgesetzes. Ihrem Einsatz ist es maßgeblich zu verdanken, dass die Gleichberechtigung von Frauen und Männern 1949 im Grundgesetz verankert wurde. Auf 17 Plakaten werden Lebensbilder der vier Frauen gezeigt, die die einzigen weiblichen Abgeordneten des Parlamentarischen Rates waren, der von September 1948 bis Juni 1949 in Bonn tagte. Sie erkämpften mit Art. 3, Abs. 2 – „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ – die Verankerung der Gleichberechtigung im Grundgesetz. Die Ausstellung ist ein Angebot des parteiübergreifenden Helene Weber Kollegs und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.
Im Rahmen der Ausstellung werden auch die ehemaligen und aktiven Frauen in der Stadtpolitik Herriedens für ihr politisches Engagement gewürdigt. Die Ausstellung macht darauf aufmerksam, dass Frauen und ihre Erfahrungen, Sichtweisen und Kompetenzen in Parteien und Gremien nach wie vor unterpräsentiert sind. Und: sie will Frauen Mut machen, sich politisch zu engagieren. 
Die Eröffnung findet am 2. Mai 2024 um 18.30 Uhr (Treffpunkt am Marktplatz) durch unsere frischgebackene Helene-Weber-Preisträgerin Franziska Wurzinger zusammen mit der Ersten Bürgermeisterin statt. Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen! Im Anschluss findet erstmals ein parteiübergreifendes, frauenpolitisches Treffen statt, zu dem alle aktiven Stadträtinnen und die Bürgermeisterin um 19.30 Uhr alle interessierten Frauen in die „genießerei“ einladen. 

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4. Haushalt 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 60. Stadtratssitzung 10.04.2024 ö 4

Sachverhalt

Seit November 2023 traf sich der Finanz- und Personalausschuss zu seinen Beratungen zum Haushalt 2024 monatlich, um den Haushaltsplan für das Jahr 2024 zu erarbeiten. Alle Fraktionen des Stadtrates sind auch im Finanz- und Personalausschuss vertreten. 

Für die einzelnen Haushaltsstellen unterbreitet der Kämmerer die Vorschläge der Verwaltung. Grundlage hierfür sind Beschlüsse des Stadtrates und Erfahrungswerte der Verwaltung aus den Vorjahren. Wenn beispielsweise der Bau- und Verkehrsausschuss 2023 beschlossen hat, dass ein neuer Spielplatz gebaut werden soll, dann muss die Verwaltung für das Haushaltsjahr 2024 entsprechende Mittel im Haushaltsjahr dafür einplanen. Bei den Beratungen zum Haushalt werden in den Sitzungen des Finanz- und Personalausschusses die einzelnen Haushaltsstellen des Haushaltsplanes zusammen mit den Vertretern aller Fraktionen Punkt für Punkt beraten. Mitglieder des Finanz- und Personalausschusses sind: Andreas Baumgärtner, Johann Heller, Norbert Brumberger, Max Heller, Manfred Niederauer, Fritz Oberfichtner, Matthias Rank, Wolfgang Strauß, Vorsitz: Dorina Jechnerer, Erste Bürgermeisterin.
Die Mitglieder des Ausschusses beraten, ob die Haushaltsmittel, die von der Verwaltung angemeldet wurden, bewilligt werden oder angehoben oder gekürzt werden sollen. Auch im Januar, Februar und März wurden dieses Jahr die Beratungen fortgesetzt. Hierbei handelt es sich um ein seit vielen Jahren bewährtes Prozedere.
Über Änderungswünsche der Fraktionen wird im Ausschuss beraten und ggf. entsprechende Beschlüsse gefasst. Im März findet normalerweise die letzte Sitzung des Finanz- und Personalausschusses zum Haushalt statt. 

Im vergangenen Jahr übernahm jedoch Kämmerer Meyer aufgrund von Personalvakanzen zur Landtagswahl 2023 die Rolle des Wahlleiters, weshalb sich die Beratungen zum Haushalt um einen Monat nach hinten verschoben haben. Die Beschlussfassung für 2024 erfolgt somit erst in der Aprilsitzung des Stadtrates.

Der von der Verwaltung erstellte Haushaltsplanentwurf 2024 wurde in fünf Sitzungen des Finanz- und Personalausschusses am 13.11. und 11.12.2023, 22.01., 26.02. und 18.03.2024 vorberaten. Die sich in diesen Sitzungen ergebenden Änderungen wurden in das Werk eingearbeitet. Den Mitgliedern des Finanz- und Personalausschusses und den Fraktionsvorsitzenden wurde im Vorfeld zu dieser Sitzung jeweils ein Exemplar in Papierform zugestellt. Darüber hinaus wurden die öffentlichen Bestandteile des Haushalts in das Ratsinformationssystem eingestellt. Der Finanz- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 18.03.2024 einstimmig die Empfehlung an den Stadtrat ausgesprochen, den Haushaltsplan 2024 mit all seinen Anlagen zu beschließen.

Der Kämmerer erläutert die Eckdaten des Haushalts. Die Erläuterungen sind im RIS hinterlegt. Die Fraktionen würdigen den Haushalt 2024, die Erste Bürgermeisterin hält ihre Haushaltsrede. Diese ist mit der Niederschrift im RIS hinterlegt.

Haushaltssatzung 

der Stadt Herrieden

Landkreis Ansbach

für das Haushaltsjahr 2024


Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Herrieden folgende Haushaltssatzung:


§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                          28.187.750 € 

und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                            8.097.650 €
ab.


§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf      1.422.920 €
festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.


§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern, werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer
       a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)               365 %
       b) für die Grundstücke (B)                                               365 %

  1. Gewerbesteuer                                                                305 %





§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
3.500.000 €
festgesetzt.


§ 6

Der in der Anlage beigefügte Stellenplan und der Finanzplan für die Jahre 2023 - 2027 sind Bestandteil des Haushaltsplanes für das Jahr 2024.


§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.


Herrieden, den 10.04.2024 
Stadt Herrieden



Dorina Jechnerer 
Erste Bürgermeisterin

Rechtliche Würdigung

Aufgrund der geplanten Kreditaufnahme für Investitionen ist gemäß Art. 71 Abs. 2 GO die rechtsaufsichtliche Genehmigung durch das Landratsamt Ansbach erforderlich. 

Finanzielle Auswirkungen

Das Gesamthaushaltsvolumen 2024 beträgt 36.285.400 €.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2024 mit all ihren Anlagen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2024 mit all ihren Anlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download FPA_22.01.2024_Bauprojektliste.pdf
Download Haushaltsrede 2024.pdf
Download SR_10.04.20204_Darlehensübersicht.pdf
Download SR_10.04.2024_Dauernde-Leistungsfähigkeit.pdf
Download SR_10.04.2024_Gesamtplan.pdf
Download SR_10.04.2024_GrpÜbersicht.pdf
Download SR_10.04.2024_Haushaltssatzung.pdf
Download SR_10.04.2024_HH2024_Grafik_Kreisumlagenentwicklung.pdf
Download SR_10.04.2024_HH2024_Grafik_Schuldenentwicklung.pdf
Download SR_10.04.2024_HH2024_Grafik_VermHH.pdf
Download SR_10.04.2024_HH2024_Grafik_VerwHH.pdf
Download SR_10.04.2024_HHQuerschnitt_0-8.pdf
Download SR_10.04.2024_HHQuerschnitt_9.pdf
Download SR_10.04.2024_VermHH.pdf
Download SR_10.04.2024_VerwHH.pdf
Download SR_10.04.2024_Vorbericht.pdf

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5. Seniorenkonzept "Wohnen im Alter"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 60. Stadtratssitzung 10.04.2024 ö 5

Sachverhalt

Am 09.05.2023 fand der Expertenworkshop „Wohnen im Alter“ statt, in welchem mit verschiedenen Experten überlegt wurde, wie die aus der Umfrage vom Herbst 2022 gewonnen Erkenntnisse umgesetzt werden können. Die Stadt hat mit der Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung GmbH (AfA) zusammengearbeitet. Die Ergebnisse des Workshops und die Ergebnisse der Umfrage vom Herbst 2022 flossen in ein Konzept ein, das von der Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung GmbH (AfA) erarbeitet wurde und im RIS eingestellt ist.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat verabschiedet das vorgestellte Seniorenkonzept als Orientierungsrahmen für zukünftige Entscheidungen.

Beschluss

Der Stadtrat verabschiedet das vorgestellte Seniorenkonzept als Orientierungsrahmen für zukünftige Entscheidungen. Details werden in den Ausschüssen vorberaten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download Anlage 1 - Auswertung der Bürgerbefragung.pdf
Download Anlage 1b zur Bürgerbefragung.pdf
Download Anlage 2 Protokoll Expertenworkshop.pdf
Download Seniorenkonzept - Älter werden in der Stadt Herrieden.pdf

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6. Musikalische Früherziehung (MFE) in den Herrieder Kindertagesstätten 2024/2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 60. Stadtratssitzung 10.04.2024 ö 6

Sachverhalt

Seit dem KiTa-Jahr 2012/2013 wird in den Herrieder Kindertagesstätten für alle Mittelkinder und Vorschulkinder MFE angeboten. Ab dem Kita-Jahr 2023/2024 ist auch die Waldkita mit dabei. Die Kosten der MFE werden im Rahmen der Umlagefinanzierung durch den Verein der Musikschule Dinkelsbühl, Feuchtwangen, Herrieden, Wassertrüdingen e.V erhoben. Die Kosten (28.932,61 €/Jahr) trägt die Stadt Herrieden. Die Gebühren werden nach Gruppenpreisen (133,33 €/Monat/Gruppe) erhoben. Im KiTa-Jahr 2023/2024 werden 158 Kinder in 18 Gruppen unterrichtet. Aufgrund der Kooperationsvereinbarungen konnte für das KiTa-Jahr 2022/2023 ein Zuschuss vom Verband Bayerischer Musikschulen in Höhe von 4.238,44 € vereinnahmt werden.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt, die Musikalische Früherziehung in den Herrieder Kindertagesstätten im KiTa-Jahr 2024/2025 fortzuführen. Die Kosten trägt die Stadt Herrieden.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, die Musikalische Früherziehung in den Herrieder Kindertagesstätten im KiTa-Jahr 2024/2025 fortzuführen. Die Kosten trägt die Stadt Herrieden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Stadtratsmitglieder Armin Jechnerer und Norbert Brumberger waren bei der Abstimmung nicht im Saal.

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7. 1. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan, Stadt Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 60. Stadtratssitzung 10.04.2024 ö 7

Sachverhalt

Der Beschluss zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Herrieden wurde in der Sitzung des Stadtrats am 29.11.2023 gefasst. Der Flächennutzungsplan mit allen seinen erforderlichen Unterlagen wird vom Planungsbüro Vogelsang und dem Landschaftsbüro Klebe, Nürnberg, zurzeit überarbeitet um diese dem Landratsamt Ansbach zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen. 

Da Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind und der geplante Einzelhandel im Baugebiet des Bebauungsplanes Nr. 7 „Burgerfeld“ eine Sonderbaufläche erfordert, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Der Flächennutzungsplan weist derzeit im Planungsgebiet eine gewerbliche Baufläche aus. Die gewerbliche Baufläche soll im Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes in eine Sonderbaufläche (S) gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO geändert werden.

Die Änderung umfasst die Fläche der Flst. Nrn. 623, 624, 625 und 626, der Gemarkung Herrieden.

Mit der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan wurde das Planungsbüro Vogelsang, Nürnberg, beauftragt. 

Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat beschließt den rechtskräftigen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Herrieden gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) - wie im Sachverhalt dargestellt - zu ändern. 

b)        Der Änderungsbeschluss ist im Amtsblatt der Stadt Herrieden zu veröffentlichen. Gleichzeitig ist auf die vorzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB hinzuweisen.

c)        Das Planungsbüro Vogelsang, Nürnberg, wird beauftragt, die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

d)        Die Kosten trägt der Vorhabenträger.

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt den rechtskräftigen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Herrieden gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) - wie im Sachverhalt dargestellt - zu ändern. 

b)        Der Änderungsbeschluss ist im Amtsblatt der Stadt Herrieden zu veröffentlichen. Gleichzeitig ist auf die vorzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB hinzuweisen.

c)        Das Planungsbüro Vogelsang, Nürnberg, wird beauftragt, die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

d)        Die Kosten trägt der Vorhabenträger.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download Plan FNP-Änderung.pdf

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8. Weiterer stellvertretender Wahlleiter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 60. Stadtratssitzung 10.04.2024 ö 8

Sachverhalt

In seiner Sitzung am 07.02.2024 hat der Stadtrat beschlossen, dass Frau Lisa-Marie Röhrer für die Europawahl 2024 zur Wahlleiterin berufen wird und Herr Maximilian Kroemer zum stellvertretenden Wahlleiter. Nachdem Herr Florian Weinmann seinen Dienst als Leiter des Ordnungsamtes am 01.04.2024 angetreten hat, schlägt die Verwaltung vor, ihn als weiteren stellvertretenden Wahlleiter zu benennen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beruft für die Europawahl 2024 Herrn Florian Weinmann zum weiteren Stellvertreter für die Wahlleiterin. 

Beschluss

Der Stadtrat beruft für die Europawahl 2024 Herrn Florian Weinmann zum weiteren Stellvertreter für die Wahlleiterin. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 60. Stadtratssitzung 10.04.2024 ö 9

Sachverhalt

Es wird keine Anfrage gestellt.

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10. Beendigung der Öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 60. Stadtratssitzung 10.04.2024 ö 10

Sachverhalt

Die Bürgermeisterin beendet die öffentliche Sitzung um 20:55 Uhr.

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11. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 60. Stadtratssitzung 10.04.2024 ö 11

Sachverhalt

Es wurde keine Bürgeranfrage eingereicht.

Datenstand vom 19.04.2024 08:00 Uhr