Datum: 23.10.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratssaal des Stadtschlosses
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:10 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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67. Stadtratssitzung
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23.10.2024
|
ö
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|
1 |
Sachverhalt
Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Wenk von der Fränkischen Landeszeitung sowie 10 Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist.
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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 11.09.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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67. Stadtratssitzung
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23.10.2024
|
ö
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|
2 |
Sachverhalt
Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 11.09.2024 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.
Dokumente
Download Niederschrift ö vom 11.09.2024.pdf
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3. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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67. Stadtratssitzung
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23.10.2024
|
ö
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|
3 |
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3.1. Bekanntgabe aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 11.09.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
67. Stadtratssitzung
|
23.10.2024
|
ö
|
|
3.1 |
Sachverhalt
Die Bürgermeisterin teilt mit, dass bei folgenden Tagesordnungspunkten die Nichtöffentlichkeit aufgehoben wird:
- Die Grundstückspreise für das Baugebiet Heuberg wurden mit 67 €/m² festgelegt. Bei einem späteren Ausbau der Straße mit oder ohne Gehweg sind die Kosten auf die Anlieger entsprechend umzulegen.
- Das Angebot der Firma „Geheimpunkt GmbH“ für eine Geocaching-Tour mit 17 Stationen zu den globalen Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDGs) wurde angenommen und in Auftrag gegeben.
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3.2. Bekanntgabe der Schülerzahlen der Grund- und Mittelschule Herrieden
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
67. Stadtratssitzung
|
23.10.2024
|
ö
|
|
3.2 |
Sachverhalt
Die Verwaltung gibt die diesjährigen Schülerzahlen der Grund- und Mittelschule bekannt.
(Stand: 01.10.2024)
Schuljahr:
|
Gesamtschüleranzahl:
|
Verbandsschüler:
|
Aurach:
|
Burgoberbach:
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Herrieden:*
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589
|
522
|
21
|
49
|
452
|
2023/2024
|
595
|
522
|
30
|
48
|
444
|
2022/2023
|
601
|
522
|
36
|
51
|
435
|
2021/2022
|
564
|
497
|
30
|
56
|
411
|
2020/2021
|
582
|
508
|
37
|
60
|
411
|
2019/2020
|
605
|
538
|
35
|
64
|
439
|
2018/2019
|
597
|
531
|
35
|
64
|
432
|
2017/2018
|
583
|
533
|
36
|
60
|
437
|
2016/2017
|
555
|
513
|
32
|
54
|
427
|
2015/2016
|
550
|
514
|
33
|
57
|
424
|
2014/2015
|
539
|
504
|
35
|
63
|
406
|
*inkl. Grundschüler
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4. Stadtstiftung; Jahresrechnung 2023 und Haushalt 2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
67. Stadtratssitzung
|
23.10.2024
|
ö
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|
4 |
Sachverhalt
Der Jahresabschluss 2023 für die Stadtstiftung Herrieden schließt im Verwaltungshaushalt mit 2.994,61 € und im Vermögenshaushalt mit 8.849,71 € ab.
Der Haushaltsansatz für das Jahr 2024 wird in den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt auf 2.900,00 € und im Vermögenshaushalt auf 10.915,00 € durch den Stiftungsvorstand festgesetzt.
Rechtliche Würdigung
Die Stadtstiftung Herrieden ist eine rechtsfähige örtliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Herrieden und unterliegt der Stiftungsaufsicht des Landratsamtes (Art. 20 Abs. 2 BayStG – Kommunale Stiftung).
Beschluss
Der Stadtrat stimmt dem Haushaltsansatz 2024 für die Stadtstiftung Herrieden zu und genehmigt die Jahresrechnung 2023 vorbehaltlich des Ergebnisses des Rechnungsprüfungsausschusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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5. Armendürftungsstiftung; Jahresrechnung 2023 und Haushalt 2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
67. Stadtratssitzung
|
23.10.2024
|
ö
|
|
5 |
Sachverhalt
Der Jahresabschluss 2023 für die Armendürftungsstiftung Herrieden schließt im Verwaltungshaushalt mit 4.522,32 € und im Vermögenshaushalt mit 33.033,95 € ab. Der Haushaltsansatz für das Jahr 2024 wird in den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt auf 5.300,00 € und im Vermögenshaushalt auf 35.400,00 € festgesetzt
Rechtliche Würdigung
Die Armendürftungsstiftung Herrieden ist eine rechtsfähige örtliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Herrieden und unterliegt der Stiftungsaufsicht des Landratsamtes (Art. 20 Abs. 2 BayStG –Kommunale Stiftung). „… Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke …“).
Beschluss
Der Stadtrat stimmt dem Haushaltsansatz 2024 für die Armendürftungsstiftung Herrieden zu und genehmigt die Jahresrechnung 2023 vorbehaltlich des Ergebnisses des Rechnungsprüfungsausschusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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6. Strobel'sche Stipendienstiftung; Jahresrechnung 2023 und Haushalt 2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
67. Stadtratssitzung
|
23.10.2024
|
ö
|
|
6 |
Sachverhalt
Der Jahresabschluss 2023 für die Strobel‘sche Stipendienstiftung Herrieden schließt im Verwaltungshaushalt mit 827,19 € und im Vermögenshaushalt mit 3.802,44 € ab. Der Haushaltsansatz für das Jahr 2024 wird in den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt auf 850,00 € und im Vermögenshaushalt auf 4.045,00 € festgesetzt
Rechtliche Würdigung
Die Strobel‘sche Stipendienstiftung Herrieden ist eine rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Herrieden und unterliegt der Stiftungsaufsicht der Regierung von Mittelfranken (Art. 21 Abs. 1 BayStG – Kirchliche Stiftung).
„Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der steuerrechtlichen Vorschriften und ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.“
Beschluss
Der Stadtrat stimmt dem Haushaltsansatz 2024 für die Strobel‘sche Stipendienstiftung Herrieden zu und genehmigt die Jahresrechnung 2023 vorbehaltlich des Ergebnisses des Rechnungsprüfungsausschusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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7. Billigungs- und Auslegungsbeschluss der 1. Änderung zum Flächennnutzungsplan
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
67. Stadtratssitzung
|
23.10.2024
|
ö
|
|
7 |
Sachverhalt
Die 1. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans ist erforderlich, da Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind und der geplante Einzelhandel im Baugebiet des Bebauungsplanes Nr. 7 „Burgerfeld“ eine Sonderbaufläche erfordert. Der Flächennutzungsplan weist derzeit im Planungsgebiet eine gewerbliche Baufläche aus. Die gewerbliche Baufläche soll im Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes in eine Sonderbaufläche (S) gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO geändert werden.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum gebilligten Vorentwurf (Planblatt mit Begründung) fand im Zeitraum vom 17.5.2024 bis einschließlich 17.6.2024 statt. In dieser Beteiligung gingen keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein.
Parallel erfolgte auch die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Eine Übersicht der eingegangenen Stellungnahmen können der Abwägungstabelle mit Stand 23.10.2024 entnommen werden. Insgesamt liegen keine Einwände gegen die 1. Änderung des FNP/LP vor. Durch einige Behörden erfolgte lediglich die Übermittlung verschiedener Hinweise zur Planung.
Durch das Planungsbüro Vogelsang wurde nun der Entwurfsstand zur 1. Änderung des Bebauungsplans (Stand: 23.10.2024), bestehend aus Planblatt und Begründung mit Umweltbericht, erarbeitet, in welchem insbesondere verschiedene Hinweise der Behörden aufgenommen wurden. Weiterhin wurde der Umweltbericht (als Bestandteil der Begründung) zur 1. Änderung nun ergänzt. Insgesamt kommt der Umweltbericht zum Ergebnis, dass durch die Änderung der Nutzungsart im Flächennutzungs- und Landschaftsplan für die verschiedenen Schutzgüter keine erheblich nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind.
Beschluss
- Der Stadtrat kommt unter Berücksichtigung aller planungsrelevanten Umstände zu dem Ergebnis, dass die bei der frühzeitigen Beteiligung gegenüber dem Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans vorgebrachten Stellungnahmen, hinreichend gewürdigt, sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden. Er stimmt den Beschlussvorschlägen auf Grundlage der Abwägungstabelle (Stand: 23.10.2024) zu.
- Der Stadtrat billigt den vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans in der Fassung vom 23.10.2024.
- Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des gebilligten Entwurfs die Beteiligung der Öffentlichkeit / öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
- Die Verwaltung wird beauftragt die öffentliche Auslegung ortsüblich bekannt zu machen.
- Das Planungsbüro Vogelsang wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen und ihre Stellungnahmen zur Planung einzuholen.
- Die Kosten trägt der Vorhabenträger.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Dokumente
Download Abwägung_FrühzBeteiligung_3-1_4-1_1FNPÄnd_Herrieden_241023.pdf
Download Her_1ÄndFNP_EW_BegründungUmweltbericht_241023.pdf
Download Her_1ÄndFNP_EW_Planblatt_241023.pdf
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8. Beratungen zum geplanten Einzelhandelsprojekt „Am Wasserturm“ – Bebauungsplan Nr. 7 „Burgerfeld“ der Stadt Herrieden, 3. Änderung und Erweiterung, Verfahrenswechsel in das Regelverfahren, Abwägung der Stellungnahmen und Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Planentwurfs zur öffentlichen Auslegung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
67. Stadtratssitzung
|
23.10.2024
|
ö
|
|
8 |
Sachverhalt
Der Stadtrat Herrieden hat in seiner Sitzung am 26.07.2023 die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Burgerfeld“ beschlossen.
Anlass der Planung ist der Wunsch einer Einzelhandelsentwicklung im Norden von Herrieden.
Ziel ist es, das bestehende Nahversorgungsangebot im Südosten des Stadtgebietes mit einer weiteren Einkaufsmöglichkeit im nordwestlichen Teil zu ergänzen. Der geplante Einzelhandel dient vor allem zur Nahversorgung der bestehenden Wohngebiete im Herrieder Westen.
Der Geltungsbereich der 3. Änderung liegt am nördlichen Ortsrand von Herrieden, südlich der Straße „Am Wasserturm“ und westlich der Staatsstraße 2248 „Ansbacher Straße“.
Die Größe des Plangebietes innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches beträgt ca. 1,5 ha.
Von der Änderung sind die Flurstücke 622 (teilw), 622/1, 623, 624, 625 und 626 Gemarkung Herrieden, von der Erweiterung sind Teilflächen der Flurnummern 1667/76, 1667/27 (Ansbacher Straße), Gemarkung Herrieden und Teilflächen der Flurnummern 126 (Am Wasserturm), 125 (Staatsstraße 2248), Gemarkung Hohenberg, betroffen.
Der Stadtrat von Herrieden hat in seiner Sitzung am 11.10.2023 den Entwurf der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Burgerfeld“ gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplans lag in der Zeit vom 30.10.2023 bis einschließlich 30.11.2023 öffentlich aus. Die öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt vom 19.10.2023 bekannt gemacht.
Stellungnahmen und Abwägungen
In der heutigen Sitzung erfolgt die Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen.
Frau Barbara Grabner vom Ing.-Büro Heller trägt die eingegangenen Stellungnahmen vor und unterbreitet Vorschläge zur Abwägung.
Die Stellungnahmen und Abwägungen können der Abwägungstabelle mit Stand vom 23.10.2024 entnommen werden, die im RIS hinterlegt ist.
Während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB gingen von der Bürgerschaft zwei Stellungnahmen ein.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurden 27 Behörden/TÖB mit Brief vom 25.10.2023 angeschrieben und gebeten, sich schriftlich zur Planung zu äußern. Von den angeschriebenen Dienststellen haben 11 Anregungen und Hinweise zur Planung mitgeteilt. Weitere 7 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben erklärt, dass Sie keine Einwendungen haben.
Für die weitere Entwicklung des Projekts werden aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und der Anregungen aus den Reihen des Stadtrates folgende Änderung angestrebt:
Verfahrenswechsel
Das Verfahren wurde bisher im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB, als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt.
Aufgrund bestehender Einwände im Zuge der Öffentlichen Auslegung wird das Verfahren als Regelverfahren fortgeführt. Weiterhin wird die Bebauungsplanänderung als Vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB durchgeführt. Sowohl der Wechsel des Verfahrens als auch der Wechsel zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan sind möglich, ohne erneut das Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Das Verfahren kann mit der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Bau GB fortgeführt werden.
Aufgrund des erforderlichen Verfahrenswechsel in das Regelverfahren wurde der Umweltbericht ergänzt.
Umbau Knotenpunkt Ansbacher Straße / Am Wasserturm
Im Vorfeld der Überarbeitung der Planungsunterlagen fand ein intensiver Austausch zwischen Bürgermeisterin und Vorhabenträger bezüglich des vom Stadtrat gewünschten Kreisverkehrs statt. In seiner Sitzung am 12.06.2024 hat der Stadtrat über den Kreisverkehr eine Vorberatung durchgeführt. Dabei wurde die Stellungnahme des staatlichen Bauamtes zum Kreisverkehr diskutiert:
„Für die Anbindung der Stadtstraße „Am Wasserturm" an die St 2248 wird die Knotenpunktform eines Kreisverkehrs im Geltungsbereich des Bebauungsplanes dargestellt. Da unter den aktuellen Verkehrsbedingungen, die bestehende Kreuzung keinen Unfallschwerpunkt darstellt und verkehrlich keine Defizite aufweist, sieht das Staatliche Bauamt Ansbach keine Veranlassung zum Umbau der bestehenden Kreuzung. Mangels des Nachweises der Notwendigkeit kann dem Kreuzungsumbau in der vorgelegten Form nicht zugestimmt werden. Eine Kostenbeteiligung, des Straßenbaulastträger der Staatstraße 2248 kann somit nicht in Aussicht gestellt werden.“
Der Stadtrat beschloss, bei der weiteren Verfolgung des Bebauungsplans an der Realisierung des Kreisverkehrs festzuhalten. Die Bürgermeisterin suchte daraufhin erneut das Gespräch mit dem Vorhabenträger und warb um eine Kostenbeteiligung bei der Realisierung des Kreisverkehrs. Nachdem sowohl das staatliche Bauamt als auch das in Auftrag gegebene Verkehrsgutachten zu dem Ergebnis kommt, dass die Einzelhandelsentwicklung keinen auslösenden Faktor für die Notwendigkeit eines Kreisverkehrs darstellt und sich gleichzeitig die Umsetzung des Gesamtprojekts für den Vorhabenträger wirtschaftlich herausfordernd gestaltet, kann von Seiten des Vorhabenträger keine Kostenbeteiligung in Aussicht gestellt werden. Jedoch stimmt der Vorhabenträger dem vorsorglichen Grunderwerb der erforderlichen Flächen für die Realisierung des Kreisverkehrs durch die Stadt zu. Nachdem die Finanzierung des Kreisverkehrs zum derzeitigen Planungstand nicht gesichert ist, ist der Kreisverkehr außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes nachrichtlich dargestellt.
Zur Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes wurde ein Verkehrsgutachten von der Planungsgesellschaft Stadt-Land-Verkehr GmbH erstellt. Die bestehenden Straßen sind für die Erschließung des Vorhabens ausreichend. Das Gutachten vom 01.03.2024 wird als Anlage zur Begründung Bestandteil des Bebauungsplanes.
Eignung für Nahversorgungsangebote
Zur Standortbewertung der Fläche auf ihre Eignung für Nahversorgungsangebote wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten des Büros „SK Standort & Kommune Beratungs GmbH“ vom Februar 2024 wird als Anlage zur Begründung Bestandteil des Bebauungsplanes.
In der Gesamtschau der Befunde lässt sich aus gutachterlicher Sicht sagen, dass die projektierte Fläche im Herrieder Norden zwischen den Straßen „Am Wasserturm“, „Am Burgerfeld“ und der „Ansbacher Straße“ hinsichtlich des Ansiedlungsvorhabens standortseitig sehr gut geeignet ist.
Ansiedlung eines Discounters
In einer ersten Beratung empfahl der BV-Ausschuss folgende Nutzungen:
„In Bezug auf das Sortiment sieht die Stadt Herrieden als Ergänzung zu einem Vollsortimenter vor allem Bedarf in folgenden Bereichen: Baumarkt, Schreibwaren, Getränkemarkt, Sportartikel, Elektronikartikel. Vorstellbar sind auch ein Discounter bzw. ein Drogeriemarkt.“
Allerdings wurde im Rahmen der weiteren Beratungen die Frage um die Ansiedlung eines Discounters aufgrund der möglichen Auswirkungen auf die Nachbarkommune Aurach im Gremium intensiv diskutiert. Entsprechend ist es für das Gremium von besonderem Interesse, dass die Gemeinde Aurach weder Einwände zur Änderung des FNP noch zum B-Plan im Rahmen der Beteiligung erhoben hat, wohlwissend, dass im Zuge der geplanten Einzelhandelsentwicklung in Herrieden als Betreiber des Discounters ALDI im Gespräch ist.
Ansiedlungsbemühungen in Richtung Elektromarkt, Baumarkt
Bürgermeisterin und Vorhabenträger haben sich intensiv um die Ansiedlung eines Fachmarktes bemüht. Nachdem Herrieden aber in unmittelbarer Nähe zu mehreren Fachmärkten liegt, konnte kein Interessent gewonnen werden.
Schalltechnische Verträglichkeit
Es wurde eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt, um die Verträglichkeit des Einzelhandelsprojektes mit der angrenzenden schutzbedürftigen Bebauung zu ermitteln.
Das Gutachten vom 01.03.2024 wird als Anlage zur Begründung Bestandteil des Bebauungsplanes.
Es wurden die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen zur Beachtung in den Unterlagen ergänzt. Unter Beachtung dieser bestehen aus schalltechnischer Sicht keine Bedenken gegen das Vorhaben.
Durchführungsvertrag
Das Bauleitplanverfahren wird als Vorhabenbezogener Bebauungsplan fortgeführt. Bestandteil des Verfahrens ist ein Durchführungsvertrag mit dem Vorhabeträger und der Stadt Herrieden.
Nachdem der BV-Ausschuss beschlossen hat, dass „bei der Planung von Werbeanlagen (…) angesichts der exponierten Lage unbedingt auf eine Gestaltung geachtet werden (muss), die sich am Ortseingang stimmig einfügt“, werden die Fassadengestaltung sowie die Gestaltung der Werbeanlagen Bestandteil des Durchführungsvertrages, der dem Stadtrat separat zur Beratung vorgelegt wird. Der Durchführungsvertrag wird vor Erlangen der materiellen Planreife geschlossen.
Beratung zum überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans und seiner Bestandteile
Der überarbeitete Entwurf wird in der heutigen Sitzung dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorgestellt. Die Hinweise zur Planung wurden in den textlichen Festsetzungen und in der Begründung gemäß Abwägung ergänzt. Die Unterlagen sind im RIS hinterlegt.
Beschluss
- Für die 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Burgerfeld“ erfolgt ein Verfahrenswechsel vom beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB zum regulären Aufstellungsverfahren gemäß § 2 BauGB. Das Bebauungsplanverfahren wird im Regelverfahren i.V. mit § 12 BauGB als Vorhabenbezogener Bebauungsplan fortgesetzt.
- Der Stadtrat stimmt den formulierten Abwägungsvorschlägen gemäß den Abwägungstabellen, die als Anlagen Bestandteil des Beschlusses sind, mit Stand vom 23.10.2024 zu und kommt zu dem Ergebnis, dass die bei der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Burgerfeld“ vorgebrachten Hinweise hinreichend gewürdigt sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden.
- Der Stadtrat billigt den vom Ingenieurbüro Heller vorgelegten Entwurf in der Fassung vom 23.10.2024 und beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
- Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist öffentlich bekannt zu geben.
- Das Ing.-Büro Heller, Herrieden wird beauftragt, die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
- Der Stadtrat bekräftigt den Beschluss, dass ein Kreisverkehr im Zuge der Einzelhandelsentwicklung weiterverfolgt wird. Die Finanzierung des Kreisverkehrs – auch in Hinblick auf eine möglicherweise erst nachträgliche Realisierung des Kreisverkehrs - muss bis zum Abschluss des Durchführungsvertrages abgestimmt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Stadtratsmitglied Andreas Baumgärtner war bei der Abstimmung nicht anwesend.
Dokumente
Download 03 saP_Kurzbeitrag.pdf
Download 04 Allgemeine_Vorprüfung_UVPG 05.10.23.pdf
Download 2240062 Lämgutachten.pdf
Download 240308, Verkehrsgutachten ergänzt.pdf
Download Abwägungstabelle Bürger-Beteiligung_241023.pdf
Download Abwägungstabelle TÖB-Beteiligung_231023.pdf
Download Bebauungsplan_231024 (003).pdf
Download Begründung_231024.pdf
Download sk_herrieden_flächenbewertung_240229.pdf
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9. Bauantrag - Antrag auf Vorbescheid Mehrfamilienwohnhäuser am Martinsberg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
|
49. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
|
08.10.2024
|
ö
|
|
6.2 |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
67. Stadtratssitzung
|
23.10.2024
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sachverhalt
Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 08.10.2024 beraten:
„In der heutigen Sitzung wird ein Bebauungskonzept für die Flst. 1431, 1441, Gemarkung Herrieden vorgestellt. Bauherr ist die Firma Delta-Projekt GmbH.
Im Flächennutzungsplan sind die Flächen wie folgt ausgewiesen:
Die Präsentation ist als Anlage im RIS eingestellt.“
Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“
Am 16.10.2024 wandte sich Herr Appold an die Verwaltung und teilte mit, dass er den Antrag auf Vorbescheid gerne in „Bauantrag“ abwandeln möchte. Die dem BV-Ausschuss vorgelegten Unterlagen haben dem Umfang nach einem Bauantrag entsprochen. Die diesem TOP für die heutige Sitzung angefügten Pläne sind bis auf die Arrondierung der Zufahrt deckungsgleich. Deshalb spricht aus Sicht der Verwaltung nichts gegen die Abwandlung des Antrags.
Rechtliche Würdigung
Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB genehmigungsfähig.
Beschluss
- Der Stadtrat erteilt grundsätzlich das gemeindliche Einvernehmen zur Bebauung des Grundstücks mit Mehrfamilienhäusern und zur vorgesehenen Erschließung. Zu den vorgelegten Plänen erteilt der Stadtrat das gemeindliche Einvernehmen, wenn der Vorhabenträger auf eigene Kosten gutachterlich belegt, dass weder die Zumutbarkeitsschwelle der Lärmbelastung (Tag wie Nacht) noch die Auslösewerte für eine Lärmsanierung (Tag wie Nacht) im Bereich der zukünftigen Bebauung erreicht werden (vgl. Lärmschutzkonzept Stadt Herrieden) oder wenn sichergestellt ist, dass durch die Art der Bebauung und durch eine geeignete Art der rechtlichen Sicherung (ggf. Grundbuch) auch in Zukunft eine Forderung an die Stadt nach Lärmschutz grundsätzlich nicht gestellt werden kann.
- In diesem Zusammenhang regt der Stadtrat an, dass die beiden östlichen Baukörper in einem größeren Abstand zur Straße und zum Friedhof hin errichtet werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Dokumente
Download 2024-10-08-Am-Martinsberg-Herrieden-Bauausschuss.pdf
Download Ansichten mit Nachbargebäuden Neu.pdf
Download Baumbestandsplan.pdf
Download Bauvoranfrage.pdf
Download Eingabeplan Schnitt für Genehmigung.pdf
Download Grundriss DG.pdf
Download Grundriss EG.pdf
Download Grundriss KG.pdf
Download Grundriss OG.pdf
Download GRZ & GFZ Berechnung.pdf
Download Lageplan.pdf
Download Lageplan für Genehmigung.pdf
Download Lageplan mit Bepflanzung und PV Anlage.pdf
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10. Beschluss über die Verlängerung der Notbestellung für den Standesamtsbezirk Bechhofen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
67. Stadtratssitzung
|
23.10.2024
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Sachverhalt
Ursprünglich wurde mit E-Mail vom 06.06.2024 von der Marktgemeinde Bechhofen die Stadt Herrieden gebeten, die Standesamtsgeschäfte im Rahmen einer sogenannten „Notbestellung“ zu übernehmen. Vorgesehen war hier der Zeitraum vom 01.07. – 30.09.2024.
Dies wurde der Marktgemeinde im Zuge der laufenden Verwaltungstätigkeit mit E-Mail vom 07.06.2024 zugesagt.
Mit Schreiben vom 18.09.2024 beantragte der Markt Bechhofen eine Verlängerung der Notbestellung für den Zeitraum vom 01.10. – 31.12.2024.
Ab 01.01.2025 ist zu erwarten, dass die Marktgemeinde Bechhofen ihre Aufgaben wieder selbstständig wahrnehmen kann.
Aus Sicht der Verwaltung, auch nach Rücksprache mit den zuständigen Standesbeamtinnen, spricht nichts gegen die beantragte Verlängerung.
Rechtliche Würdigung
Die Notfallbestellung ist nach Art. 6 des Gesetzes zur Ausführung des Personenstandswesens endgültig vom Landratsamt Ansbach vorzunehmen.
Finanzielle Auswirkungen
Die entstehenden Aufwendungen werden der Marktgemeinde Bechhofen in Rechnung gestellt.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der Verlängerung der Übernahme der Standesamtstätigkeiten der Marktgemeinde Bechhofen durch die Stadt Herrieden bis zum 31.12.2024 zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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11. Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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67. Stadtratssitzung
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23.10.2024
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ö
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11 |
Sachverhalt
Es wird keine Anfrage gestellt.
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12. Beendigung der öffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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67. Stadtratssitzung
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23.10.2024
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ö
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12 |
Sachverhalt
Die Bürgermeisterin beendet die öffentliche Sitzung um 22:10 Uhr. Zugleich teilt sie mit, dass der nichtöffentliche Teil der Sitzung nicht mehr stattfindet. Die Tagesordnungspunkte des nichtöffentlichen Teils werden vertagt auf die Sitzung am 06.11.2024.
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13. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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67. Stadtratssitzung
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23.10.2024
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ö
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13 |
Sachverhalt
Es wurde keine Bürgeranfrage eingereicht.
Datenstand vom 28.11.2024 07:57 Uhr