Datum: 11.02.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Reliefzimmer des Stadtschlosses
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 18:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.01.2025
3 Außenbesichtigung
4 Bekanntgaben
4.1 Sachstandsbericht der Baumaßnahmen
4.2 Sachstandsbericht zu den verkehrlichen Themen
4.3 Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf der St 1066 vor Neunstetten
4.4 Antwort auf die Anfrage aus der BV-Sitzung vom 03.12.2024 - Kriterien Bauanträge
4.5 Vorstellung Sanierung Fronveststraße 2
5 Bauanträge
5.1 Vorstellung der Bewerbung für das Flst. 678/104, Gemarkung Herrieden im BG "Schrotfeld 15.4"
5.2 Vorstellung der Bewerbung für das Flst. 678/104, Gemarkung Herrieden im BG "Schrotfeld 15.4"
5.3 Informationen zum Stand Projekt "Glingengarten"
6 Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf die Installation eines stationären Blitzers in Neunstetten
7 Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept
8 5. Änderung und Erweiterung B-Plan "Industriegebiet West" sowie 27. FNP-Änderung, Stadt Feuchtwangen
9 Standorte FTTH Glasfaserausbau Telekom Stadt Herrieden
10 Antrag auf Trassenzustimmung - Anschluss Mobilfunkstandort an das Glasfasernetz der Telekom
11 Anfragen
11.1 Matthias Rank: Fehlendes Sackgassenschild in Lattenbuch
11.2 Robert Goth: Fehlende Geschwindigkeitskontrolle "Smiley" in Rauenzell
11.3 Robert Goth: Vorrang Gegenverkehr "Am Weinberg"
11.4 Robert Goth: Hochbord in Sickersdorf
11.5 Robert Goth: Bushaltestelle in Lammelbach
11.6 Fritz Oberfichtner: Geschwindigkeitsreduzierung zwischen Velden und Rauenzell
12 Beendigung der öffentlichen Sitzung
13 Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen - Keine

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 53. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 11.02.2025 ö 1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses sowie vier Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.01.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 53. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 11.02.2025 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 21.01.2025 wurde fristgerecht im RIS eingestellt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Dokumente
Download Protokoll21.01.2025.pdf

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3. Außenbesichtigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 53. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 11.02.2025 ö 3
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4. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 53. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 11.02.2025 ö 4
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4.1. Sachstandsbericht der Baumaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 53. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 11.02.2025 ö 4.1

Sachverhalt

Stadtschloss:
  • Planung Sitztribüne auf Galerie

Nächste Schritte:
  • Sitzprobe wegen Höhe auf Podesten
  • Erstellung Skizzen und Angebotsanfragen bei Schreinern


Kita Elbersroth

  • Bewegungspodeste werden in KW 41 installiert 
Nächste Schritte:
  • Restarbeiten/Vordach Eingangsbereich


Kita Oberschönbronn

  • Ausschreibungen sind online 
  • Termin Planung der Spielgeräte steht 

Nächste Schritte:
  • Vergabe Zaunanlage und Landschaftsbau
  • Angebot für Spielgeräte einholen
  • Auswertung/Vergabe Angebote Spielgeräte
  • Vorbereitende Maßnahmen (Hecke/Zaun)




Kita Neunstetten - ehem. SVE-Gebäude
  • Angebote zur Kellerwandsanierung werden eingeholt

Nächste Schritte:
  • Interne Abstimmungsplanung im Zusammenhang mit der Erschließung Halmonslache
  • Erneuerung Zaun (Straßenseite) im Frühjahr 2025



Wald- Kita 
  • Standort vor Ort mit Kita-Leitung festgelegt
  • Genehmigungsplanung für Schutzhütte wird erstellt
  • Abgabe der Baugenehmigung
  • Baustraße und Gelände sind vorbereitet

Nächste Schritte:

  • Warten auf Baugenehmigung
  • Abänderung Nutzungskonzept nach Vorgaben LRA durch LittlebigFuture
  • Aufbau der Schutzhütte


FFW Rauenzell – Anbau Fahrzeuggasse

  • Hydrant wurde durch Wasserwerk und Bauhof versetzt

Nächste Schritte:

  • Außenanlagen im Frühjahr 2025
  • Restarbeiten und Aufbau Spinde im Innenbereich
  • Prüfung Straßenbeleuchtung erhöhen



FFW Hohenberg -  Neubau Feuerwehrhaus 

  • Für Baugenehmigung fehlt noch Zustimmung KBR – wieder Planänderung von Türen und Trennwänden gefordert
  • Förderbescheid soll zeitnah zugestellt werden.
  • Baugenehmigung und Förderbescheid erhalten

Nächste Schritte:
  • Werkplanung erstellen
  • Erschließung ausschreiben und vergeben
  • Ausschreibungen der Hauptgewerke veröffentlichen und vergeben
  • Vergabe der Hauptgewerke im Januar#
  • Planung und Ausschreibung der Erschließungsstraße
  • Erstellung Bodengutachten und Aushubbeprobung


Instandhaltung / Optimierung des Nahwärmenetzes am Schulzentrum / Biomasseheizwerk

  • Instandhaltungsarbeiten durchgeführt

Nächsten Schritte:
  • Instandhaltung Kettenförderer 

Buswartehallen und Fahrradüberdachung

  • Planung Fahrradunterstand Rathaus

               Nächsten Schritte
  • Alternativen werden untersucht evtl. Unterbringung in zwei Garagen
  • Nach Haushaltsbeschluss Umsetzung Fahrradstellplatz in Neunstetten


Freibad / Hallenbad 
  • Neue Wasseraufbereitung mittels Chlorgas installiert und in Betrieb genommen

Nächsten Schritte
  • Schiebertausch durch Wasserwerk und Bauhof

Neubau Sporthalle
  • Auswertung der Bewerbungsunterlagen (1.Runde)
  • Vorbereitung VgV für Haustechnik/Elektroplanung und Tragwerksplanung
  • Terminabstimmung für 2. Runde / 5 Bewerber werden eingeladen
  • 1. Runde VgV für Tragwerksplanung und HLS laufen bis 18.11.24


Nächste Schritte:
  • 2. Runde VgV für Architektur am 26.11.2024
  • Nach Auswertung Einladung 2. Runde VgV Tragwerksplanug und HLS
  • Vergabe der Planungsleistung Objektplanung (Architekur) im Dezember
  • Vertragsausarbeitung für Objektplanung
  • Abgabetermin für 2. Runde HLS und TW am 25.2.25



Markierungsarbeiten 2024
  • Liste für Markierungen wird erstellt
  • Kosten für Zebrastreifen Nürnberger werden erstellt
  • Angebote angefragt

Nächste Schritte:
  • Vergabe der Markierungsarbeiten
  • Ausführung Herbst 2024 oder Frühjahr 2025, je nach Wetterlage
  • Restliche Markierung sobald es die Witterung zulässt




Asphalt- und Straßenbau 2025 
  • Liste Asphalt- und Straßenbau 2025 – 2027 ist erstellt
  • Liste wird in der BV-Ausschusssitzung am 12.11.2024 zur Beratung vorgelegt. (Liste im RIS hinterlegt)

Nächste Schritte:
  • Gelder für 2025 in den Haushalt 
  • Ausschreibungen werden erstellt


Erschließung BG Schrotfeld 15.4
  • Einfassungen fertiggestellt
  • Asphaltierungsarbeiten laufen seit Montag
  • Asphaltierung abgeschlossen, Vermessung läuft, Gehwege werden gepflastert

Nächsten Schritte:
  • Fertigstellung Pflasterarbeiten bis Ende KW 47 geplant
  • Geplante Abnahme Bayerngrund Freitag, den 22.11.2024 
  • Restarbeiten sobald Frostfrei



Erschließung BG Halmonslache Neunstetten
  • Beprobung und Baugrundgutachten für Erschließung durch GEOTECHNIK wird durchgeführt
  • Erschließungsplanung wird durchgeführt durch Ing. Büro Heller

Nächsten Schritte:
  • Abstimmung mit allen Sparten (N-Ergie,Telekom, etc.)
  • Nach fertiger und abgestimmter Erschließungsplanung Erstellen der Ausschreibung 


Sanierung BG Neunstetten (Altsiedlung)
  • Entwurfsplanung wurde erstellt
  • Beprobung durch GEOTECHNIK wird durchgeführt.
  • Planung wird im Trennsystem erstellt. 

Nächsten Schritte:
  • Bürgerinformationsveranstaltung am 28.11.2024 19Uhr (die betroffenen Einwohner werden per Brief eingeladen)
  • Kanalfilmungen um festzulegen ob der alte Kanal verwendet werden kann, saniert werden muss oder Erneuert.
  • Ermittlung des Fremdwasseranteils
  • Erstellen der Werkplanung
  • Ausschreibung Frühjahr 2025
  • Ortstermine mit den Grundstücksbesitzern und dem Ing.- Büro für die mögliche Ausführung eines Trennsystem auf den privaten Grundstücken



Erschließung BG Heuberg
  • Maßnahme abgeschlossen


Wohnheim Lebenshilfe
  • Bauantrag vorhanden, aber noch keine Förderung

Nächsten Schritte:
  • Nach Förderzusage Baubeginn 




KidZ Lebenshilfe
  • Bauantrag eingereicht

Nächsten Schritte:
  • FAG-Antrag für Kita und Förderantrag für SVE/HPT wird erstellt. Hierzu ist detaillierte Kostenzusammenstellung notwendig
  • Nach Baugenehmigung und Förderzusage – feste Terminplanung und Förderzusage
  • Baugenehmigung erhalten
  • Rückfragen zur Förderung bezüglich Inklusionsplätze


Radweg Lammelbach – Lettenmühle

  • Termin für restliche Asphaltierungen steht noch nicht fest
  • Asphaltierung erfolgt

Nächsten Schritte:
  • Brücke in Lammelbach fertigstellen
  • Restarbeiten
  • Audits und Abnahmen
  • Verwendungsnachweis



Radweg Rauenzell – Burgoberbach – Lückenschluss Hohenberg 
  • Förderantrag fristgerecht eingereicht
  • Anfang Oktober Termin mit Staatsforsten w. g. Rodungsflächen
  • Rodungsantrag wird gestellt

Nächsten Schritte:
  • Vereinbarung mit Staatlichen Bauamt
  • Fertigstellen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes
  • Warten auf Förderzusage
  • Abstimmung mit ALEF und UNB bezüglich Rodung und Aufforstung
  • Rodungsgenehmigung und Beginn der Rodungen
  • Ausschreibung


Vordere Gasse 11 und 13
  • Unterlagen für einen Investorenwettbewerb werden vorbereitet
Nächsten Schritte:
  • Machbarkeitsstudie und Abstimmung mit Regierung und Denkmalpflege


Vordere Gasse 21 und 23
  • Unterlagen für einen Investorenwettbewerb werden vorbereitet
  • Bewerbungsunterlagen werden veröffentlicht
  • Keine Bewerbungen eingegangen

Nächsten Schritte:
  • Gespräch mit Regierung bezüglich Förderung



Herrnhof 7

  • Bestandsaufnahme (Pläne)

Nächsten Schritte:
  • Honoraranfrage für die Ertüchtigung der Wohnräume
  • Haushaltsansatz



Förderung Waldwege
  • Mit Herrn Dießl abgestimmt, dass im Oktober die angrenzenden Waldbesitzer angeschrieben werden um bis Frühjahr 2025 das Lichtraumprofil der Waldwege wiederherzustellen
  • Im Frühjahr Sommer 2025 sollen Teilbereiche der Wegseitengräben wiederhergestellt werden.
Nächsten Schritte:
  • Begutachtung durch Förster, ob die Waldbesitzer auch die Lichtraumprofile wie gefordert hergestellt haben


Lärmschutzgutachten:
  • Förderprogramm als Pauschalförderung wird ausgearbeitet
Nächsten Schritte:
  • Beratung in BV-Sitzung
  • Beauftragung Büro
  • Nach Rücklauf Beauftragung – Koordinierung Kick-Off Termin


Zebrastreifen Nürnberger Straße:
  • Angebot für Beleuchtung Zebrastreifen wurde bei der N-ERGIE eingeholt
  • Beleuchtung wurde beauftragt 

Nächsten Schritte:
  • Noch kein Montagedatum für die Straßenbeleuchtung
  • Markierung des Zebrastreifens wenn die Lampen aufgestellt wurden.


Bebauungsplan Naherholungsbereich Steinweg
  • Ortsbesichtigung und Bestandsaufnahme durch Landschaftsbüro Klebe erfolgt 

Nächsten Schritte:
  • Vorentwurf erstellen in Abstimmung mit Stadt
  • Begutachtung und Aufnahme des Areals vor Weihnachten 2024 durch das beauftragte Planungsbüro


Querungshilfe Nürnberger Straße
  • Vorentwurf wurde erstellt

Nächsten Schritte:
  • Ausführungsplanung und Ausschreibung nach Haushaltsbeschluss 

Aufgestellt am 11.02.2025

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4.2. Sachstandsbericht zu den verkehrlichen Themen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 53. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 11.02.2025 ö 4.2

Sachverhalt

Verkehrsschau
  • Die Beschlüsse zur Verkehrsschau vom 13.11.2024 werden nach der Genehmigung des Protokolls umgesetzt.
Markierungsarbeiten
  • Die noch ausstehenden Markierungsarbeiten werden, sobald es die Witterung zulässt, durchgeführt.
Radverkehrskonzept
  • In der heutigen Sitzung sollen Vorschläge für die Umsetzung von Maßnahmen für 2025/2026 beraten werden.
  • Der Termin für die Hauptbereisung der AGFK zur Zertifizierung als „fahrradfreundliche Kommune“ findet am 30.10.2025 statt.
ÖPNV
  • Das Landratsamt bittet bei Fragen und Problemen rund um den ÖPNV um direkte Kontaktaufnahmen mit dem Landratsamt oepnv@landratsamt-ansbach.de
  • Einrichtung von zusätzlichen ÖPNV-Haltestellen in Rauenzell und Herrieden aktuell in Prüfung
Maßnahmen zur Verbesserung des Fußgängerverkehrs
  • Grundsätzliche Zustimmung des Straßenbauamtes für Querungshilfe in der Bahnhofstraße und in der Ansbacher Straße eingeholt 
  • Die Installation von temporären Ampeln wird beim Staatlichen Bauamt beantragt.

Diskussionsverlauf

Die anwesenden Rauenzeller Stadträte merken an, dass die vorhandenen Bushaltestellen in Rauenzell angefahren werden sollen. Eine zusätzliche Haltestelle im Bereich Veldener Straße ist aus ihrer Sicht nicht erforderlich.

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4.3. Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf der St 1066 vor Neunstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 53. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 11.02.2025 ö informativ 4.3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 30.01.2025 hat das Landratsamt Ansbach eine verkehrsrechtliche Anordnung für den Kreuzungsbereich Hilsbach/Eyerlohe und der Staatsstraße St 1066 getroffen.

Die Anordnung sieht folgende Regelung vor:


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4.4. Antwort auf die Anfrage aus der BV-Sitzung vom 03.12.2024 - Kriterien Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 53. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 11.02.2025 ö 4.4

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Matthias Rank stellte die Anfrage, ob die Verwaltung darstellen kann, wann Bauanträge in den Ausschuss müssen und wann diese verwaltungsmäßig abgearbeitet werden. Antwort: 
Die Verwaltung bearbeitet grundsätzlich Bauanträge bei plankonformen Bauvorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans und im überplanten Innenbereich.
Bauvorhaben im planungsrechtlichen Außenbereich werden entweder von der Verwaltung bearbeitet oder dem Gremium zur Beratung vorgelegt, abhängig davon, ob der Privilegierungstatbestand iSd. § 35 Abs. 1 BauGB erfüllt ist, die Frage geklärt werden muss, ob öffentliche Belange entgegenstehen oder wenn die Erschließung unklar ist. Planungsrechtlich privilegierte Vorhaben sind hiernach insbesondere solche, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb, einem ortsgebundenen Betrieb oder einem Betrieb der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikation dienen.
Anfragen auf Vorbescheid bzw. Bauanträge, bei denen z.B. von Festsetzungen erstmalig abgewichen soll oder die in einem nicht überplanten Bereich liegen, benötigen in der Regel eine politische Entscheidung. Daher werden Sie dem Bauausschuss vorgelegt.

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4.5. Vorstellung Sanierung Fronveststraße 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 53. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 11.02.2025 ö 4.5

Sachverhalt

Herr Architekt Alizadeh stellt das Ergebnis der Sanierung des Anwesens Fronveststraße 2 anhand von Bildern dem BV-Ausschuss vor.

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5. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 53. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 11.02.2025 ö 5
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5.1. Vorstellung der Bewerbung für das Flst. 678/104, Gemarkung Herrieden im BG "Schrotfeld 15.4"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 53. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 11.02.2025 ö 5.1

Sachverhalt

Herr Neureiter, Fa. Neureiter GmbH aus Fremdingen stellt seine Bewerbung für das Flst. 678/104, Gemarkung Herrieden vor.
Die Bewerbungsunterlagen (Pläne) sind im RIS hinterlegt.

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5.2. Vorstellung der Bewerbung für das Flst. 678/104, Gemarkung Herrieden im BG "Schrotfeld 15.4"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 53. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 11.02.2025 ö 5.2

Sachverhalt

Herr Einzinger aus Reutern bei Wolframs-Eschenbach stellt seine Bewerbung für das Flst. 678/104, Gemarkung Herrieden vor.
Die Bewerbungsunterlagen (Pläne) sind im RIS hinterlegt.

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5.3. Informationen zum Stand Projekt "Glingengarten"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 53. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 11.02.2025 ö 5.3

Sachverhalt

Die Verwaltung informiert über die neuralgischen Punkte aus dem Stand der Planungen des Projekts „Glingengarten“. Es geht im Wesentlichen um die Anzahl der Stellplätze. Für Mieter oder Käufer müsste ein derartig hoher Preis veranschlagt werden, wenn die Stellplätze in einer Tiefgarage untergebracht werden müssten, dass dies für Herrieden nicht mehr darstellbar erscheint. Deshalb hat Herr Schellmann das Konzept dahingehend abgewandelt, dass die Tiefgarage in einem vorigen Entwurf deutlich verkleinert war. Im aktuellen Entwurf sind die Stellplätze ausschließlich oberirdisch angelegt. 

Die Verwaltung hat aufgrund der vielen Änderungen das Gespräch mit Herrn Schellmann gesucht.
Für die Verwaltung ergeben sich deshalb folgende Punkte:
  1. Der Verkauf des Grundstückes kann erst dann durchgeführt werden, wenn klar ist, dass ein für beide Seiten sinnvolles Konzept erarbeitet ist.
  2. Ist für das Gremium vorstellbar, dass evtl. nur 2 Häuser gebaut?
  3. Punkt 2 würde dazu führen, dass ein Großteil der erforderlichen Stellplätze oder alle oberirdisch angebracht werden. In der Sitzung am 03.12. hat das Gremium beschlossen, „Hinsichtlich der Stellplätze sieht der BV-Ausschuss Befreiungspotential von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ….“ Es stellt sich aufgrund der neuen Überlegungen die Frage, in welchem Maß eine Abweichung von den Festsetzungen erfolgen kann?

Die Verwaltung stellt drei Entwürfe des Planers von Herrn Schellmann vor. Ebenso kann sie Aussagen zur GRZ machen.

Beschluss

Der BV-Ausschuss beschließt, dass an den Festsetzungen des B-Planes festgehalten werden soll. Auf eine Tiefgarage wird nicht verzichtet. Im Bedarfsfall soll eine neue Ausschreibung des Grundstücks erfolgen. Der Ausschreibungstext wird dem Gremium vorgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf die Installation eines stationären Blitzers in Neunstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 53. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 11.02.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 26.01.2025 ging bei der Stadt Herrieden von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgender Antrag ein:

„Beschlussvorschlag: 
Der Stadtrat beschließt, dass im Ortsteil Neunstetten in der Windmühlstraße (B14) ortseinwärts ein stationärer Blitzer installiert wird. 

Begründung: 
Rund ein Viertel der tödlichen Verkehrsunfälle in Bayern ist auf hohe und nicht angepasste Geschwindigkeit zurückzuführen. Maßnahmen der Verkehrsüberwachung, insbesondere auch die der Geschwindigkeitsüberwachung helfen, dieser hohen Zahl an geschwindigkeitsbezogenen Verkehrsunfällen wirk-sam entgegenzutreten. Seit einem Erlass des Bayerischen Innenministeriums aus dem Jahr 2020 dürfen Kommunen in Bayern innerorts stationäre Blitzer aufstellen. Früher war das in Bayern den Kommunen nicht bzw. nur mit Zustimmung des Bayerischen Innenministeriums erlaubt. Hierzu ist erforderlich, dass in einem ortsbezogenen und aussagekräftigen Zeitraum signifikante Geschwindigkeitsüberschreitun-gen (heißt Beanstandungsquoten um 10 Prozent oder mehr) vorliegen. Dies ist in Neunstetten in der Windmühlstraße gemäß den Ergebnissen der mobilen Verkehrsüberwachung (Messungen über 2-3 Stunden) regelmäßig der Fall (vgl. Amtsblatt Nr. 2 und Nr. 5/2023). Bei den Ortsbegehungen im Zuge der Erarbeitung des Verkehrskonzepts zusammen mit dem Verkehrsplaner wurde diese Möglichkeit bereits von den Anwesenden favorisiert, wurde aber zu dem damaligen Zeitpunkt nicht umgesetzt. 
Einen direkten Vergleichsfall bildet in diesem Zusammenhang die Gemeinde Wilburgstetten, die – ebenfalls an einer Ortsdurchfahrt durch eine Bundestraße – zwei stationäre Blitzer im Dezember 2024 installiert hat. 

Finanzielle Auswirkungen: 
Die Kosten für einen stationären Blitzer schwanken je nach Modell und Technik zwischen 65.000€ und 250.000€. Es gilt, die wirtschaftlichste Variante für den genannten Einsatzzweck zu wählen. Laut Verkehrsplaner empfiehlt es sich, aus Gründen der Flexibilität und der Wirtschaftlichkeit mit Leergehäusen und nur einer mobilen Kamera zu arbeiten, die dann an verschiedenen Standorten in diesen Gehäusen eingesetzt werden kann („semistationäre Anwendung“). Somit kann das System kostengünstig um weitere Problempunkte im Gemeindegebiet, zum Beispiel die Ortseinfahrten Velden und Rauenzell, erweitert werden. 

Auswirkungen auf Umwelt und Nachhaltigkeitsziele: 
Reduzierte Geschwindigkeit führt zu weniger Schadstoffausstoß und Lärmemissionen sowie zu einer erhöhten Sicherheit für Radfahrende und Fußgänger/-innen. 

Quellen: 
https://www.bayerische-staatszeitung.de/staatszeitung/kommunales/detailansicht-kommuna-les/artikel/default-4a024cb504.html  
https://www.wilburgstetten.de/fileadmin/Dateien/Wilburgstetten_Gemeinde/Dateien_Ge-meinde/Aktuelles/20241218_Wilburgstetten_PM_stationaerer_Blitzer_Knittelsbach.pdf“  

Diskussionsverlauf

Der Antragsteller hat den Beschlussvorschlag in der Sitzung neu formuliert:
Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Verwaltung zu beauftragen, die Umsetzbarkeit einer dauerhaften Geschwindigkeitskontrolle zu prüfen. 

Beschluss

Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Verwaltung zu beauftragen, die Umsetzbarkeit einer dauerhaften Geschwindigkeitskontrolle zu prüfen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 7

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt.

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7. Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 53. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 11.02.2025 ö 7

Sachverhalt

In der heutigen Sitzung soll über die Priorisierung weiterer Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept beraten werden. 

Eine Übersicht ist dem Tagesordnungspunkt 4.3 in der öffentlichen BV-Sitzung vom 21.01.2025 im RIS als Anhang beigefügt. 

Diskussionsverlauf

Die einzelnen Projekte sollen je nach Zuständigkeit durch die Verwaltung umgesetzt bzw. zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung dem zuständigen Gremium vorgelegt werden.

Grundlegende verkehrliche Änderungen laufen über die Verkehrsschau oder dem Gremium.

Beschluss

Der BV- Ausschuss empfiehlt, dass 2025 und 2026 folgende Maßnahmen umgesetzt werden sollen: 
- Die Maßnahmen, die 2022 priorisiert wurden und noch nicht umgesetzt sind, 
- Die Umlaufsperren versetzen, sodass Fahrräder mit Anhänger durchgeschoben werden können,
- Die Maßnahmen, die für eine kurzfristige Umsetzung im Verkehrskonzept priorisiert sind; Achsenbeziehungen sollen dabei besondere Berücksichtigung finden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. 5. Änderung und Erweiterung B-Plan "Industriegebiet West" sowie 27. FNP-Änderung, Stadt Feuchtwangen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 53. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 11.02.2025 ö 8

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Feuchtwangen hat in seiner Sitzung am 17.08.2022 die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Industriegebiet West“ sowie die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Der Bau- und Verkehrsausschuss der Stadt Feuchtwangen hat in seiner Sitzung am 11.12.2024 die Vorentwürfe gebilligt und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden beschlossen.

Die Stadt Herrieden wird als Behörde beteiligt. Eine Stellungnahme kann bis spätestens 20.02.2025 erfolgen. Sollte bis zu diesem Termin keine Stellungnahme bei der Stadt Feuchtwangen vorliegen, wird davon ausgegangen, dass keine Einwendungen gegen die Planungen bestehen oder dass Belange der Stadt Herrieden durch die Bauleitplanungen nicht berührt werden. 

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet vom 20.01.2025 bis einschließlich 20.02.2025 während der allgemeinen Dienststunden bei der Stadt Feuchtwangen, Bauverwaltung, Kirchplatz 2, 91555 Feuchtwangen statt.

Zusätzlich werden die Unterlagen im gleichen Zeitraum im Internet auf der Homepage der Stadt Feuchtwangen (www.feuchtwangen.de) unter dem Reiter „leben-wohnen/bauen-wohnen/laufende-bauleitplanverfahren“ veröffentlicht.

Im RIS sind alle Unterlagen hinterlegt.

Rechtliche Würdigung

Belange der Stadt Herrieden sind nicht tangiert.

Beschluss

Der BV-Ausschuss hat keine Einwände gegen das Bauleitverfahren der Stadt Feuchtwangen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Download Feu_Nr.24AE5_IG-West-I_vorhherz_1_Ausl_01_FNP_AEnderung.pdf
Download Feu_Nr.24AE5_IG-West-I_vorhherz_1_Ausl_02_Begruendung_-_FNP-AEnderung.pdf
Download Feu_Nr.24AE5_IG-West-I_vorhherz_1_Ausl_03_B-Plan.pdf
Download Feu_Nr.24AE5_IG-West-I_vorhherz_1_Ausl_05_Begruendung.pdf

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9. Standorte FTTH Glasfaserausbau Telekom Stadt Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 53. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 11.02.2025 ö 9

Sachverhalt

Dieser Tagesordnungspunkt wurde in der vorigen Sitzung vertagt. Zusätzlich wurde die Stellungnahme des Stadtplaners zu den Standorten in der Altstadt erbeten. Die Ergebnisse werden in der Sitzung vorgestellt.

Die Deutsche Telekom Technik GmbH plant den Glasfaserausbau im Stadtbereich Herrieden. Hierzu ist es erforderlich, für die Glasfaserverlegung 15 zusätzliche Kabelverzweigerschränke (KVZ) im gesamten Stadtgebiet zu installieren. Die meisten werden neben bestehenden Kabelverzweigerschränken installiert. Die Standorte sind im RIS hinterlegt.


Folgende Stellungnahme des Stadtplaner liegt vor, alle Standorte wurden angesehen:

„Bei zwei Standorten hätte ich Alternativvorschläge, die ich aus Sicht der Ortsbildpflege für vorteilhafter halte:
  • Bei dem Standort „Vordere Gasse 24“ würde ich eher eine Platzierung am Nachbargebäude an der Hausecke als weniger störend empfinden (sowohl farblich als auch vom Standort her) Ich habe meinen Vorschlag in ein hier beigefügtes Foto eingetragen.
  • Bei dem Standort „Bahnhofstr. 3“ würde ich den Kasten gerne aus der Blickachse Altstadteinfahrt / Stiftskirche herausnehmen und eher am Rand des Nebengebäudes weiter in Richtung Bahnhofstr. Verlegen. Meinen Vorschlag habe ich ebenfalls in ein beigefügtes Foto eingetragen.“

Die neuen Standorte sind ebenfalls im RIS eingestellt.
 
Ein weiterer Vorschlag des Stadtplanungsbüros:

„Im Übrigen wäre es aus meiner Sicht auch eine Verbesserung, wenn die Verteilerkästen jeweils in Fassadenfarbe gestrichen werden könnten oder zumindest eine Zustimmung dafür bestünde. Könnten Sie bitte diesbezüglich eine entsprechende Anfrage an die Telekom oder an den verantwortlichen Stellen richten? Wir würden dann in Zukunft die jeweiligen Hauseigentümer entsprechend beraten können.“

Beschluss

Der BV-Ausschuss stimmt den geplanten Standorten unter Berücksichtigung der beiden Alternativvorschläge (inkl. Farbgestaltung) des Stadtplaners für die Kabelverzweigerschränke, wie im RIS hinterlegt, zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10. Antrag auf Trassenzustimmung - Anschluss Mobilfunkstandort an das Glasfasernetz der Telekom

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 21.01.2025 ö beschließend 8
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 53. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 11.02.2025 ö 10

Sachverhalt

Dieser TOP wurde in der letzten Sitzung vertagt:

Die Telekom Deutschland GmbH plant die Durchführung einer Baumaßnahme in Herrieden zur Anbindung eines vorhandenen Mobilfunkmastes an das Glasfasernetz. Die Telekom Deutschland GmbH stellt beim Wegebaulastträger (Stadt Herrieden) den Antrag auf Zustimmung nach § 127 TKG für eine geplante Baumaßnahme der Telekom. Die Trassenverlegung erfolgt vom Schrotfeld bis zum Mobilfunktstandort bei Seebronn. Für dem größten Teil der Strecke wird ein Glasfaserkabel in ein bestehendes Leerohrsystem eingezogen. Der Plan ist im RIS hinterlegt.

Beschluss

Der BV-Ausschuss stimmt der Baumaßnahme wie im Plan dargestellt zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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11. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 53. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 11.02.2025 ö 11
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11.1. Matthias Rank: Fehlendes Sackgassenschild in Lattenbuch

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 53. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 11.02.2025 ö 11.1

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Matthias Rank fragt an, ob in Lattenbuch bei Lederer ein Sackgassenschild angebracht werden kann. Antwort: Die Verwaltung gibt die Anfrage weiter. Grundsätzlich kann man solche Meldungen auch über den Mängelmelder durchführen.

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11.2. Robert Goth: Fehlende Geschwindigkeitskontrolle "Smiley" in Rauenzell

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 53. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 11.02.2025 ö 11.2

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Robert Goth fragt an, ob in Rauenzell wieder eine Geschwindigkeitskontrolle „Smiley“ angebracht werden kann und wann die Auswertung dieser Kontrollen erfolgt. Antwort: Die „Smiley“ werden immer wieder versetzt. Es werden weitere bestellt und Rauenzell steht auf der Liste.

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11.3. Robert Goth: Vorrang Gegenverkehr "Am Weinberg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 53. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 11.02.2025 ö 11.3

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Robert Goth fragt an, ob die Beschilderung am „Am Weinberg“ noch korrigiert wird. Die Schilder „Gegenverkehr hat Vorrang“ darf man nur anbringen, wenn der Gegenverkehr ersichtlich ist. Antwort. Die Schilder werden korrigiert. 

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11.4. Robert Goth: Hochbord in Sickersdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 53. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 11.02.2025 ö 11.4

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Robert Goth gibt eine Anfrage weiter: Herr Gögelein hat bei einem Termin mit der Straßenmeisterei angefragt hat, warum die Erhöhung des Hochbords bei Ortenreiter in Sickersdorf noch nicht umgesetzt wurde. Die Erhöhung soll das Wasser aufhalten. Es wurde versprochen, dass dies der Bauhof macht.

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11.5. Robert Goth: Bushaltestelle in Lammelbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 53. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 11.02.2025 ö 11.5

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Robert Goth fragt an, ob in Lammelbach ein Buswartehäuschen (nach der Wirtschaft rechts) aufgestellt wird.

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11.6. Fritz Oberfichtner: Geschwindigkeitsreduzierung zwischen Velden und Rauenzell

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 53. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 11.02.2025 ö 11.6

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Fritz Oberfichtner fragt an, ob man zwischen Velden und Rauenzell eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h festlegen kann. 

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12. Beendigung der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 53. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 11.02.2025 ö 12

Sachverhalt

Die Bürgermeisterin beendet die öffentliche Sitzung um 18:15 Uhr.

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13. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen - Keine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 53. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 11.02.2025 ö 13
Datenstand vom 17.04.2025 12:03 Uhr