Datum: 09.09.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kath. Pfarrheim Herrieden
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Begrüßung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
25. Stadtratssitzung
|
09.09.2015
|
ö
|
|
1 |
Sachverhalt
Erster Bürgermeister Alfons Brandl begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Sennfelder von der Fränkischen Landeszeitung sowie 8 Zuhörer. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist.
Herr Bürgermeister Brandl schlägt vor, die Tagesordnungspunkte 4 und 5 zu tauschen. Die Stadtratsmitglieder stimmten mit 13 zu 4 für die Änderung der Tagesordnung.
zum Seitenanfang
2. Die Sitzungsniederschrift vom 19.08. wird in der Sitzung vom 23.09. genehmigt
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
25. Stadtratssitzung
|
09.09.2015
|
ö
|
|
2 |
zum Seitenanfang
3. Bekanntgaben
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
25. Stadtratssitzung
|
09.09.2015
|
ö
|
|
3 |
zum Seitenanfang
3.1. Verlegung der Stadtratssitzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
25. Stadtratssitzung
|
09.09.2015
|
ö
|
|
3.1 |
Sachverhalt
Die ursprünglich für 16.09.2015 geplante Stadtratssitzung wird auf den 23.09.2015 verlegt.
zum Seitenanfang
3.2. Umlauf: Geschäftsbericht 2014 St. Gundekar-Werk Eichstätt
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
25. Stadtratssitzung
|
09.09.2015
|
ö
|
|
3.2 |
Sachverhalt
Der Geschäftsbericht 2014,
St. Gundekar-Werk Eichstätt, Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH wird in Umlauf gegeben.
zum Seitenanfang
3.3. Sitzung des Asylarbeitskreises
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
25. Stadtratssitzung
|
09.09.2015
|
ö
|
|
3.3 |
Sachverhalt
Herr Bürgermeister Brandl gibt bekannt, dass der Asylarbeitskreis am 10.09.2015 tagt.
zum Seitenanfang
4. Sanierung und Nachnutzung Stadtschloss Herrieden - Beschluss Nutzungsmix
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
25. Stadtratssitzung
|
09.09.2015
|
ö
|
|
4 |
Sachverhalt
Die Firma ConTech hat bis zur heutigen Sitzung auf Basis des beschlossenen Nutzungsmixes den Zuwendungsantrag erstellt. Dieser wird in der Sitzung erläutert.
Die Kofinanzierung (kommunaler Eigenanteil) wird von der Kämmerei in einem separaten TOP aufgezeigt.
Beschluss
Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Firma ConTech zur Kenntnis und beschließt den in der Sitzung dargelegten Zuwendungsantrag auf Basis des beschlossenen Nutzungsmixes. Die Firma ConTech wird beauftragt, den Zuwendungsantrag formal fertigzustellen und diesen dann in Zusammenarbeit mit der Verwaltung entsprechend fristgerecht an den Fördergeber zu übermitteln.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
Dokumente
Download 150820 Koordinierungsgespräch-Protokoll.pdf
Download 150827 Protokoll Vorstellung Varianten.pdf
Download 150901 Kostenprognose Stadtschloss.pdf
Download 150901 Kostenprognose Stadtschloss Anlage 1.pdf
Download 150901 Kostenprognose Stadtschloss Anlage 2.pdf
Download V2.03 Grundriss KG.pdf
Download V2.04 Grundriss EG.pdf
Download V2.05 Grundriss 1.OG.pdf
Download V2.06 Grundriss 2.OG.pdf
Download V2.07 Grundriss 3.OG.pdf
Download V2.08 Grundriss 4.OG.pdf
zum Seitenanfang
5. Sanierung und Nachnutzung Stadtschloss Herrieden - Kofinanzierung (kommunaler Eigenanteil)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
25. Stadtratssitzung
|
09.09.2015
|
ö
|
|
5 |
Sachverhalt
In der Sitzung vom 29.07.2015 beauftragte der Stadtrat die Verwaltung, nach erfolgter Detailabstimmung mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR), den Zuwendungsantrag für das Projekt „Sanierung und Nachnutzung des Stadtschlosses Herrieden“ erstellen zu lassen. Ein entsprechendes Koordinierungsgespräch fand am 20.08.2015 mit Vertretern
a) des BBSR im BBR (Zuwendungsgeber/Bewilligungsbehörde für Nationale Projekte des Städtebaus),
b) der Landesbaudirektion an der Autobahndirektion Nordbayern (baufachliche Prüf- und Aufsichtsbehörde),
c) der Regierung von Mittelfranken (Städtebauförderung, Landesfördergeber),
d) dem Vorsitzenden des „Initiativkreises Stadtschloss“,
e) des Sanierungs- und Stadtplanungsbüros der Stadt Herrieden,
f) der Fa. ConTech GmbH (Erstellung Realisierungskonzept und Vorplanung) und
g) der Stadtverwaltung,
im Rathaus von Herrieden statt. Zentrale Punkte der Besprechung waren eine Einführung in das Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“, die Vorstellung des Vorhabens „Sanierung und Nachnutzung Stadtschloss Herrieden“ mit den dafür erforderlichen Maßnahmen, die Finanzierung, Inhalte des Zuwendungsantrags und das weitere Vorgehen mit entsprechender Zeitschiene.
Von den grob geschätzten Gesamtkosten von 18 Mio. Euro werden idealerweise exakt 6,75 Mio. Euro auf die Bundesförderung entfallen. Die bei dem Treffen anwesenden Fachleute teilen die Auffassung, dass aufgrund des derzeitigen Projektstatus eine hinreichend genaue Zuordnung von Teilprojekten nicht möglich ist. Insofern ist derzeit eine Abgrenzung der Teilprojekte nach Kostenaspekten für den Zuwendungsantrag nicht zielführend. Dies kann im weiteren Planungsprozess nach Fertigstellung der Leistungsphase drei erfolgen, wenn erste belastbare Kostenschätzungen vorliegen. Im Zuwendungsantrag wird somit das Gesamtprojekt (derzeitiger Planungsstand, Grobkostenschätzung über alle Bereiche, Gesamtprojektterminplan) dargestellt.
Der Zuwendungsbescheid wird daher voraussichtlich unter dem Vorbehalt einer nachträglichen Zuordnung der Teilprojekte stehen. Im Rahmen der Leistungsphase 3 Gebäude und Freianlagen sowie 1 bis 3 der Fachingenieurleistungen werden dann die Grundlagen für die in die Bundesförderung aufzunehmenden Teilprojekte erarbeitet. Diese Zuordnung kann nach heutiger Terminplanung im Herbst 2016 erfolgen.
Im Zuwendungsverfahren wird unterschieden zwischen beteiligten Dritten (Eigentümer/Land) sowie unbeteiligten Dritten (Stiftungen, etc.). Mittel von unbeteiligten Dritten werden dem kommunalen Eigenanteil zugerechnet, während Mittel beteiligter Dritter auf das gemeinsame Budget von Kommune (1/3) und Bund (2/3) aufaddiert werden.
Bestandteil des Zuwendungsantrages ist ein Komplementär-Finanzierungsbeschluss des Stadtrates von Herrieden mit dem Inhalt, dass die Stadt Herrieden die Mittel für die Finanzierung des kommunalen Anteils in Höhe von 2,25 Mio. Euro in den Jahren 2016, 2017 und 2018 haushaltstechnisch bereit stellen kann und dies im Haushalt seinen Niederschlag findet. Folgende Ansätze sind demnach in die künftigen Haushaltsjahre aufzunehmen:
Zuwendung: Anteil Stadt:
- Haushaltsjahr 2016: 0,75 Mio. Euro 0,38 Mio. Euro
- Haushaltsjahr 2017: 1,50 Mio. Euro 0,75 Mio. Euro
- Haushaltsjahr 2018: 2,25 Mio. Euro 1,13 Mio. Euro
Summe: 4,50 Mio. Euro 2,25 Mio. Euro
Nicht von der Bundesförderung erfasste Teilprojekte sind von dem Fertigstellungstermin 2018 ausgenommen. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass die Gesamtmaßnahme zeitnah fertiggestellt wird. Als realistisch wird hier ein Zeitrahmen bis 2022 erachtet.
Rechtliche Würdigung
Komplementär-Finanzierung i.H.v. 2,25 Mio. Euro
Finanzielle Auswirkungen
Haushaltsjahr 2016: 380.000 Euro (netto)
Finanzplanungsjahr 2017: 750.000 Euro (netto)
Finanzplanungsjahr 2018: 1.130.000 Euro (netto) -gerundet-
Die "Netto"-Angaben beziehen sich nicht auf das umsatzsteuerliche Netto, sondern auf die Netto-Finanzierung der Stadt (Brutto-Investition abzüglich der Förderung).
Beschluss
Der Stadtrat beschließt entsprechend des vorstehenden Sachverhalts, den kommunalen Anteil (ein Drittel der Gesamtkosten) für das Projekt „Sanierung und Nachnutzung Stadtschloss Herrieden“ im Rahmen des Bundesprogramms „Nationale Projekte des Städtebaus“ an den Projektausgaben in den Jahren 2016 – 2018 im städtischen Haushalt bereitzustellen. Die Stadt Herrieden beabsichtigt die Gesamtmaßnahme bis zum Jahr 2022 fertigzustellen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
6. Ermächtigung zur Durchführung einer beschränkten Ausschreibung zur Lieferung von Erdgas
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
25. Stadtratssitzung
|
09.09.2015
|
ö
|
|
6 |
Sachverhalt
Der Erdgaslieferungsvertrag mit der N-ERGIE Aktiengesellschaft
Nürnberg zur Belieferung von Erdgas von städtischen Liegenschaften endet am 31.12.2015. Da der Bayerische Gemeindetag zukünftig auf Rahmenvereinbarungen für die Erdgaslieferung verzichtet, ist eine beschränkte Ausschreibung für den Bezug von Erdgas für die Jahre 2016 und 2017 erforderlich. Der Jahresverbrauch 2014 betrug 1.079.950 kWh, bei einem monetären Aufwand von 82.880,43 €.
Beschluss
Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltung zur Durchführung einer beschränkten Ausschreibung für den Bezug von Erdgas für die Jahre 2016 und 2017 zur Versorgung der städtischen Liegenschaften.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
7. Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
25. Stadtratssitzung
|
09.09.2015
|
ö
|
|
7 |
zum Seitenanfang
8. Bürgeranfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
25. Stadtratssitzung
|
09.09.2015
|
ö
|
|
8 |
Datenstand vom 24.04.2018 13:08 Uhr