Datum: 03.02.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kath. Pfarrheim Herrieden
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.01.2016
3 Bekanntgaben
3.1 Gedenken an Herrn Josef Leichs
3.2 Verleihung der Urkunde für "Nationale Projekte des Städtebaus"
3.3 Sanierung Stützmauer an der Altmühl - Schlussrechnung
3.4 Gundekar Journal
3.5 Dokumentation "Zur Geschichte der Kirchenmusik in der Pfarrei St. Vitus und St. Deocar Herrieden"
3.6 Stadt- und Pfarrbücherei Herrieden
4 Bauantrag - Außerbetriebsetzung der Sprinkleranlage
5 Verlosung Kirchweih 2016
6 Einbeziehungssatzung mit integrierter Grünordnung "Stegbruck", Stadt Herrieden
7 Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 15.3 "Schrotfeld"
8 Sanierung Torwärterhaus Neunstetterstraße 1 - Ausschreibung der Außenfassade
9 Entscheidung über den Antrag der Freien Wähler auf Verwendung des Stadtwappens für künftige Flyer
10 Anfragen
10.1 Anfrage von Robert Buckel - Fahrt nach Neudrossenfeld am 05.02.2016
10.2 Anfragen von Stefan Beckenbauer - Fußweg hinter Stadtschloss und Geschwindigkeitsmessung im Hirtenweg in Rauenzell
10.3 Anfrage von Curt Bauer - Sicherheit am Weihnachtsmarkt
10.4 Anfrage von Max Heller - Hochschule Ansbach
10.5 Anfrage von Aurelia Pelka - Protokolle des BUL-Ausschusses
10.6 Anfrage von Johann Heller - Zone 30 in der Schlesierstraße
11 Bürgeranfragen

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 32. Stadtratssitzung 03.02.2016 ö 1

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Alfons Brandl begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Sennfelder von der Fränkischen Landeszeitung, Herrn Merkel, Landratsamt Ansbach, Frau Vogelsang und Herrn Klebe, Planungsbüro Vogelsang Nürnberg, sowie 13 Zuhörer. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist. Bürgermeister Brandl schlägt vor, den TOP 5 „Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans für die Stadt Herrieden inkl. Ortsteile“ von der Tagesordnung zu nehmen. Das Gremium ist damit einverstanden.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.01.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 32. Stadtratssitzung 03.02.2016 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 13.01.2016 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.

Dokumente
Download Niederschrift ö vom 13.01.2016.pdf

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 32. Stadtratssitzung 03.02.2016 ö 3
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3.1. Gedenken an Herrn Josef Leichs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 32. Stadtratssitzung 03.02.2016 ö 3.1

Sachverhalt

Die Stadt Herrieden trauert um einen verdienten Bürger, Herrn Josef Leichs.
Er verstarb am 16. Januar 2016 im 89. Lebensjahr.
Er war von 1966 – 1971 bis zur Gebietsreform Gemeinderat der Altgemeinde Roth.
Er hat mitgewirkt an der Vereinbarung zur Eingliederung der Altgemeinde Roth nach Herrieden.
Ebenso war Herr Leichs ab Mai 1966 – 1972 stellvertretender Bürgermeister.
Wir trauern um einen hochgeschätzten und verdienten Mitbürger und nehmen mit tiefem Dank Abschied. Unser tiefes Mitgefühl gilt seinen Angehörigen.
Ich darf Sie bitten, sich zum Gedenken an Josef Leichs zu einer Gedenkminute zu erheben.

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3.2. Verleihung der Urkunde für "Nationale Projekte des Städtebaus"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 32. Stadtratssitzung 03.02.2016 ö 3.2

Sachverhalt

Die Stadt Herrieden, vertreten durch Herrn Bürgermeister Brandl, erhält vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in Berlin von der Bundesministerin Frau Dr. Barbara Hendricks MdB, eine Urkunde überreicht. Die Stadt Herrieden erhält die Urkunde für das Premiumprojekt „Denkmalgerechte Sanierung des Stadtschlosses mit einem stadtgeschichtlichen Museum“ . Die Urkunde wird in Umlauf gegeben.

Dokumente
Download Urkunde für "Nationale Projekte des Städtebaus" - Denkmalgerechte Sanierung des Stadtschlosses.pdf

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3.3. Sanierung Stützmauer an der Altmühl - Schlussrechnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 32. Stadtratssitzung 03.02.2016 ö 3.3

Sachverhalt

Für Tiefbauarbeiten und Mauersanierung wurde durch das Architekturbüro Jechnerer die Schlussrechnung der Firma Preuße & Rätsch vorgelegt. Die gesamte Baumaßnahme wurde mit 272.040,74 € brutto abgerechnet. Die Auftragssumme nach der Ausschreibung lag bei 260.692,09 € brutto.
Die entstandenen Mehrkosten in Höhe von 11.348,65 € brutto sind durch folgende zusätzlichen Leistungen zu begründen:
- Lieferung von größeren Quadersteinen
- Lieferung von zusätzlichen Geländerpfosten (Natursteinmaterial)
- Ausbruch der Bastei - dadurch zusätzliche Rückbau- und Wiederaufbauarbeiten
- Höhere Schadstoffbelastung des Aushubmaterials und die dadurch aufwendigere Entsorgung.

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3.4. Gundekar Journal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 32. Stadtratssitzung 03.02.2016 ö 3.4

Sachverhalt

Das Magazin der St. Gundekar-Werk Eichstätt Wohnungs-und Städtebaugesellschaft mbH wird in Umlauf gegeben.

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3.5. Dokumentation "Zur Geschichte der Kirchenmusik in der Pfarrei St. Vitus und St. Deocar Herrieden"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 32. Stadtratssitzung 03.02.2016 ö 3.5

Sachverhalt

Herr Eder überreicht dem Stadtarchiv der Stadt Herrieden eine von ihm gefertigte Dokumentation der Kirchenmusik in der Pfarrei St. Vitus und St. Deocar. Diese wird in Umlauf gegeben.

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3.6. Stadt- und Pfarrbücherei Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 32. Stadtratssitzung 03.02.2016 ö 3.6

Sachverhalt

Der Jahresbericht 2015 der Stadt- und Pfarrbücherei Herrieden liegt vor. Ebenso das Programm des Lese- und Literaturkreises für Frühjahr und Sommer 2016. Beides gibt Bürgermeister Brandl in Umlauf.

Dokumente
Download Jahresbericht 2015.pdf
Download Programm Lese- und Literaturkreis.pdf

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4. Bauantrag - Außerbetriebsetzung der Sprinkleranlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 32. Stadtratssitzung 03.02.2016 ö 4

Sachverhalt

Bauantrag für die Außerbetriebsetzung der Sprinkleranlage der Firma Nägelein Objektverwaltung GmbH + Co. KG auf Flst. 659/5, Gemarkung Herrieden, Steinweg 3 – 5.

Der BUL-Ausschuss fasste in seiner Sitzung am 19.01.2016 folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Zustimmung zum Bauantrag zu erteilen.“

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Verlosung Kirchweih 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 32. Stadtratssitzung 03.02.2016 ö 5

Sachverhalt

Die Kirchweihverlosung zugunsten verschiedener Organisationen und Einrichtungen muss neu beschlossen werden. Die Verlosung ging bisher an die auf der beigefügten Liste ersichtlich genannten Organisationen und Einrichtungen. Stadtratsmitglied Weis hat den Vorschlag gemacht, die Kirchweihverlosung 2016 zugunsten der Kindertagestätte St. Salvator, Rauenzell, auszurichten.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Kirchweihverlosung 2016 zugunsten der Kindertagesstätte St. Salvator, Rauenzell,  auszurichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download Kirchweihverlosungen.pdf

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6. Einbeziehungssatzung mit integrierter Grünordnung "Stegbruck", Stadt Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 32. Stadtratssitzung 03.02.2016 ö 6

Sachverhalt

Aufstellung einer Einbeziehungssatzung mit integrierter Grünordnung „Stegbruck“
a)        Beratung/Abwägung über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Es wurden 10 Behörden/TÖB mit Brief vom 18.11.2015 angeschrieben und gebeten, sich schriftlich zur Planung zu äußern. Von den angeschriebenen Dienststellen haben 7 Anregungen und Hinweise zur Planung mitgeteilt. Die Stellungnahmen und Abwägungen können aus der Anlage entnommen werden.
b)        Beratung/Abwägung über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Während der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 20.11.2015 – 21.12.2015 gingen keine Stellungnahmen ein.

Beschluss

a)        Der Stadtrat stimmt den formulierten Beschlussvorschlägen der Beratung/Abwägung über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (lt. Anlage) zu.

b)        Satzungsbeschluss:
Der Stadtrat beschließt, die Einbeziehungssatzung mit integrierter Grünordnung „Stegbruck“ in der Fassung vom 03.02.2016 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

c)        Weiteres Verfahren:
Das Planungsbüro Vogelsang wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom Ergebnis der Abwägung zu unterrichten.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Einbeziehungssatzung mit integrierter Grünordnung „Stegbruck“ im Amtsblatt ortsüblich bekannt zu machen und dem Landratsamt Ansbach gemäß § 10 Abs. 3 BauGB anzuzeigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download Abwägung_Beteiligung_EBS Stegbruck.pdf
Download ESB_Stegbruck_Entwurf_Begr_160203.pdf

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7. Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 15.3 "Schrotfeld"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 32. Stadtratssitzung 03.02.2016 ö 7

Sachverhalt

Das Plangebiet umfasst das Grundstück mit den Flst. Nrn. 666 (Teilfläche), 680 (Teilfläche), 681, Gemarkung Herrieden. Es liegt unmittelbar angrenzend östlich des bereits bestehenden Bebauungsplanes Nr. 15.2 „Schrotfeld“.
Ziel dieser Bebauungsplanaufstellung ist die Schaffung von Wohnraum, für welchen aufgrund der stabilen positiven Bevölkerungsentwicklung erheblicher Bedarf im Stadtgebiet besteht. Darüber hinaus soll in diesem Zuge der Siedlungsrand in die freie Landschaft städtebaulich abgerundet werden. Der Überschwemmungsbereich (HQ100-Linie) des Klingengrabens soll nachhaltig planungsrechtlich als großzügige öffentliche Grünfläche und Ausgleichsfläche gesichert und als grünordnerischer Siedlungsrand entsprechend den Zielaussagen des wirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplans ausgebildet werden.

Beschluss

a)        Aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB – beschließt der Stadtrat die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
b)        Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück mit den Flst. Nrn. 666 (Teilfläche), 680 (Teilfläche), 681, Gemarkung Herrieden.
c)        Das Plangebiet befindet sich östlich des bereits bestehenden Bebauungsplanes Nr. 15.2 „Schrotfeld“.
d)        Der Stadtrat billigt den vorliegenden Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 15.3 „Schrotfeld“ mit inte griertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 03.02.2016.
e)        Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des gebilligten Vorentwurfs die Beteiligung der Öffentlichkeit / öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
f)        Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss sowie die öffentliche Auslegung ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Frau Pelka war bei der Abstimmung nicht im Saal.

Dokumente
Download BBP 15 3 Schrotfeld_Vorentwurf (2).pdf
Download BBP 15.3 Schrotfeld_TextlFest_Vorentwurf.pdf

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8. Sanierung Torwärterhaus Neunstetterstraße 1 - Ausschreibung der Außenfassade

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 32. Stadtratssitzung 03.02.2016 ö 8

Sachverhalt

In der Sitzung des BUL- Ausschusses vom 22.10.2013 wurde die Sanierungsplanung mit Kostenberechnung zur Sanierung des Anwesens Neunstetterstraße 1 „Torwärterhaus“ vorgestellt und der Maßnahme zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, Fördermittel durch die Städtebauförderung und bei dem Landesamt für Denkmalpflege zu beantragen. Mit Bewilligungsbescheid der Regierung von Mittelfranken vom 09.10.2014 wurde dem Gesamtumfang der Maßnahme zugestimmt. Damit mit der Baumaßnahme noch im Frühjahr 2016 begonnen werden kann, wird von der Verwaltung vorgeschlagen, für den ersten Bauabschnitt „Außenfassade“ die Ausschreibung vorzubereiten und durchzuführen.

Rechtliche Würdigung

Städtebauförderung durch die Regierung von Mittelfranken
Der Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2017.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten                        179.800,00 € brutto
Zuwendungsfähig                        179.800,00 € brutto
Gesamthöhe der Zuwendungen        107.800,00 € brutto
HHSt. 8800.9521 ca. 80.000,00 € brutto für das Jahr 2016 (Außenfassade zzgl. Erschließung)
HHSt. 8800.9521 ca. 99.800,00 € brutto für das Jahr 2017 (Innenbereich)

Beschluss

Der Sanierung des ersten Bauabschnittes „Außenfassade“ für das Anwesen Neunstetterstraße 1 „Torwärterhaus“ wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Leistungsverzeichnis für die verschiedenen Gewerke zu erstellen und die Ausschreibungen durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Entscheidung über den Antrag der Freien Wähler auf Verwendung des Stadtwappens für künftige Flyer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 32. Stadtratssitzung 03.02.2016 ö 9

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 27.12.2015 hat Helmut Rauch für die Gruppierung „Freie Wähler Herrieden“ beantragt, für zukünftige Flyer der Freien Wähler das Stadtwappen (Hase mit Bischofsstab) nutzen zu dürfen.
Der Antrag wird vollständig zitiert:
„Hallo Herr Brandl,
ich möchte für die Gruppierung Freie Wähler Herrieden beantragen, dass ich für unsere zukünftigen Flyer (Freie Wähler) das Stadtwappen (Hase mit Bischofsstab) nutzen darf (so wie der CSU Ortsverband auf den aktuellen Flyer 2015/01).
Bitte geben Sie mir eine schriftliche Antwort.
 Mit freundlichen Grüßen
 Helmut Rauch“
In der Sitzung der ISEK AG wird derzeit das Corporate Design entwickelt. Dabei war sich die Arbeitsgruppe bereits zu Beginn darüber einig, dass künftig das Stadtwappen nur noch für hoheitliche Angelegenheiten und wichtige Korrespondenz des Bürgermeisters verwendet wird.
Unter „Rechtliche Würdigung“ ist die Gesetzeslage beschrieben. Folgende Pflicht kann nicht garantiert werden:
„Sie müssen dabei sicherstellen, dass die Parteien oder die Wählergruppen durch die Art der Verwendung des Wappens nicht den Eindruck erwecken, funktionell oder institutionell mit Trägern hoheitlicher Gewalt verbunden zu sein.“ Um diese Pflicht vollständig umsetzen zu können, müsste jede Schrift, jeder Flyer und jeder Artikel, in dem das Wappen verwendet werden soll, von der Verwaltung freigegeben werden. Denn wenn die Schriften, Flyer etc. erst einmal im Umlauf sind, lässt sich der vermittelte Eindruck nicht mehr umkehren.
Aus diesen beiden Gründen schlägt die Verwaltung vor, die Verwendung des Wappens abzulehnen. Ebenso verhält es sich mit der Verwendung des Stadtwappens durch Privatleute.

Rechtliche Würdigung

Nach Art. 4 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) dürfen die Wappen sowie Fahnen der Städte/Gemeinden von Dritten nur mit deren Genehmigung verwendet werden. Die Genehmigung zum Führen von kommunalen Wappen und Fahnen durch Dritte soll nur erteilt werden, wenn nicht zu befürchten ist, dass damit einem Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Vorschub geleistet werden könnte. Die Städte/Gemeinden können unter Beachtung des Gleichheitssatzes die Verwendung ihres Wappens durch politische Parteien oder Wählergruppen genehmigen: Sie müssen dabei sicherstellen, dass die Parteien oder die Wählergruppen durch die Art der Verwendung des Wappens nicht den Eindruck erwecken, funktionell oder institutionell mit Trägern hoheitlicher Gewalt verbunden zu sein. Die Genehmigung liegt im pflichtgemäßem Ermessen der Stadt (Art. 7 Abs. 2 GO). Die Genehmigung und ihre Ablehnung sind Verwaltungsakte. Nebenbestimmungen (Bedingungen, Auflagen etc.) sind möglich. Bei der Genehmigung hat die Stadt den Gleichbehandlungsgrundsatz und die gemeindliche Neutralitätspflicht zu beachten.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, den Antrag des Herrn Helmut Rauch für die Gruppierung der Freien Wähler abzulehnen. Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden ablehnenden Verwaltungsakt zu erlassen.
Darüber hinaus beschließt der Stadtrat, die Verwendung des Stadtwappens zu untersagen. Dies gilt gleichermaßen für alle politischen Gruppierungen und auch für Privatpersonen. Einzig auf Werbeplakaten für einzelne Veranstaltungen von Vereinen oder auf Werbungen für Veranstaltungen von Geschäftsleuten aus Herrieden darf das Wappen auf deren Antrag verwendet werden, wenn die Stadt Herrieden Partner oder Unterstützer der Veranstaltung ist oder der Bürgermeister als Schirmherr fungiert. Der Bürgermeister wird ermächtigt, diese Zustimmung zu erteilen, wenn die Voraussetzungen entsprechend vorliegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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10. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 32. Stadtratssitzung 03.02.2016 ö 10
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10.1. Anfrage von Robert Buckel - Fahrt nach Neudrossenfeld am 05.02.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 32. Stadtratssitzung 03.02.2016 ö 10.1

Sachverhalt

Herr Buckel teilt mit, dass er an der Fahrt nach Neudrossenfeld nicht teilnehmen kann und somit als Fahrer ausscheidet. Bürgermeister Brandl antwortet, dass sich 16 Personen angemeldet haben und für die Fahrt ein Bus organisiert ist.

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10.2. Anfragen von Stefan Beckenbauer - Fußweg hinter Stadtschloss und Geschwindigkeitsmessung im Hirtenweg in Rauenzell

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 32. Stadtratssitzung 03.02.2016 ö 10.2

Sachverhalt

Herr Beckenbauer teilt mit, dass der Fußweg hinter dem Stadtschloss in Richtung Bahnhofstraße zum Teil neu geschottert wurde. Er fragt an, ob der restliche Teil des Weges auch noch geschottert wird. Die Verwaltung sagt zu, dass der Bauhof die Aufschotterung noch durchführen wird.
Bereits in der Sitzung am 16.12.2015 hat Herr Beckenbauer angefragt, ob das Geschwindigkeitsmessgerät im Hirtenweg aufgestellt werden kann. Herr Brandl sagt zu, dass dies in Kürze erfolgen soll. Es werden auch mobile Fahrbahnver engungen angebracht.

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10.3. Anfrage von Curt Bauer - Sicherheit am Weihnachtsmarkt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 32. Stadtratssitzung 03.02.2016 ö 10.3

Sachverhalt

Herr Bauer fragt wegen Sicherheitsbedenken am Herrieder Weihnachtsmarkt an. Gab es einen zweiten Fluchtweg? Bürgermeister Brandl antwortet, dass sich die Verwaltung darum gekümmert hat und ein zweiter Fluchtweg vorhanden war.

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10.4. Anfrage von Max Heller - Hochschule Ansbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 32. Stadtratssitzung 03.02.2016 ö 10.4

Sachverhalt

Herr Heller teilt mit, dass Schüler der Hochschule Ansbach ein Konzept zur Optimierung des Wertstoffhofes erarbeitet haben. Er fragt an, wann dies bekannt gegeben wird .

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10.5. Anfrage von Aurelia Pelka - Protokolle des BUL-Ausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 32. Stadtratssitzung 03.02.2016 ö 10.5

Sachverhalt

Frau Pelka fragt an, ob die Protokolle der BUL-Ausschuss-Sitzungen im Ratsinformationssystem (RIS) öffentlich zugänglich gemacht werden können. Die Verwaltung teilt mit, dass das längst so sein sollte und prüft dies.

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10.6. Anfrage von Johann Heller - Zone 30 in der Schlesierstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 32. Stadtratssitzung 03.02.2016 ö 10.6

Sachverhalt

Laut Aussage von Herrn Heller sind in einer Zone 30 keine zusätzlichen Fahrbahnverengungen und weitere Verkehrsregelungen notwendig. Dies ist durch Zone 30 eingeschlossen.

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11. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 32. Stadtratssitzung 03.02.2016 ö 11

Sachverhalt

Es wird keine Bürgeranfrage gestellt.

Datenstand vom 10.10.2016 09:11 Uhr