Datum: 05.10.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kath. Pfarrheim Herrieden
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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43. Stadtratssitzung
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05.10.2016
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ö
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1 |
Sachverhalt
Erster Bürgermeister Alfons Brandl begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Alban von der Fränkischen Landeszeitung, Herrn Mechel, Herrn Eff und Herrn Goth, DIEHL
Metering, sowie 10 Zuhörer. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist.
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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14.09.2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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43. Stadtratssitzung
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05.10.2016
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ö
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2 |
Sachverhalt
Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 14.09.2016 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Das Protokoll wird mit der Änderung in TOP 3.4 „Termine Bürgerversammlungen“, wo es in Zeile 9, richtig lauten muss: „Bürgerversammlung Stegbruck, Brünst, Heuberg“ genehmigt.
Dokumente
Download Niederschrift ö vom 14.09.2016.pdf
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3. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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43. Stadtratssitzung
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05.10.2016
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ö
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3 |
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3.1. Sitzungstermine 2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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43. Stadtratssitzung
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05.10.2016
|
ö
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3.1 |
Sachverhalt
S i t z u n g s p l a n 2017
Stadtrat
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B U L – Ausschuss
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Beginn: 19:00 Uhr
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Beginn 15:00 Uhr
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Sitzungsort: kath. Pfarrheim
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Sitzungsort: Galerie
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Mittwoch, 11. Januar
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Dienstag, 10. Januar
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Mittwoch, 01. Februar
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Dienstag, 31.Januar
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Donnerstag, 23. Februar (Weiberfasching)
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Dienstag, 21. Februar
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Mittwoch, 15. März
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Dienstag, 14. März
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Mittwoch, 05. April
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Dienstag, 04. April
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Mittwoch, 03. Mai
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Dienstag, 02. Mai
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Mittwoch, 24. Mai
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Dienstag, 23. Mai
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Mittwoch, 21. Juni
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Dienstag, 20. Juni
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Mittwoch, 05. Juli
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Dienstag, 04. Juli
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Mittwoch, 26. Juli
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Dienstag, 25. Juli
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Mittwoch, 13. September
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Dienstag, 12. September
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Mittwoch, 04. Oktober
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Dienstag, 26.September (Mooswiese)
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Mittwoch, 25. Oktober
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Donnerstag, 05. Oktober (02.10. Fenstertag)
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Mittwoch, 15. November
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Dienstag, 24.Oktober
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Mittwoch, 13. Dezember
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Dienstag, 14. November
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Dienstag, 12. Dezember
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Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport, Tourismus, Partnerschaften
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Schulverbandsausschuss
MSCHV
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Beginn: 15:00 Uhr
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Beginn: 15:00 Uhr
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Sitzungsort: Galerie
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Sitzungsort: Galerie
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Montag, 13. Februar
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Mittwoch 08. Februar
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Dienstag, 30. Mai
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Dienstag, 09. Mai
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Dienstag, 18. Juli
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Montag, 17. Juli
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Dienstag, 10. Oktober
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Dienstag, 17. Oktober
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FPA
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Klausur
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Beginn:
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Beginn: NN
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Sitzungsort: Galerie
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Sitzungsort: Galerie
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Mittwoch, 18. Januar 17:00 Uhr
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Samstag, 21. Oktober
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Dienstag, 07. Februar 18:30 Uhr
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Donnerstag, 23. Februar 18:30 Uhr
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3.2. Jahresabschlüsse der RegioKomm gKU und der Klärschlamm Service GmbH 2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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43. Stadtratssitzung
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05.10.2016
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ö
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3.2 |
Sachverhalt
Die Jahresabschlüsse der RegioKomm gKU und der Klärschlamm Service GmbH für das Jahr 2015 sind digital im RIS angefügt.
Dokumente
Download 2015_Jahresabschluss Klärschlamm Service GmbH.pdf
Download 2015_Jahresabschluss RegioKomm gKU.pdf
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4. DIEHL Metering - Pilotprojekt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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43. Stadtratssitzung
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05.10.2016
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ö
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4 |
Sachverhalt
In der BUL-Ausschusssitzung vom 04.10.2016 wurde folgender Sachverhalt beraten:
„Die Firma DIEHL Metering entwickelt und vertreibt Wasserzähler. Im Gemeindegebiet Herrieden sind größtenteils mechanische Wasserzähler der Firma DIEHL verbaut. In einem Pilotprojekt sollen in einigen Bereichen elektronische Ultraschallwasserzähler eingebaut werden, welche über Funk ausgelesen werden. Das Wasserwerk hat mit Unterstützung der Verwaltung Gebiete ausgesucht, die sich besonders für einen Testversuch eignen. Es wurde versucht Bereiche auszuwählen, wo ein Zählerwechsel demnächst ansteht. Das System bietet nicht nur eine automatische Ablesung per Funk sondern auch eine Überwachung des Leitungsnetzes auf Verluste am PC.
Herr Ulrich Eff wird zusammen mit seinem Kollegen Heiko Goth von der Firma DIEHL Metering die drei ausgewählten Bereiche vorstellen sowie die Vorteile eines derartigen Ablesesystems und die damit verbundenen höheren Kosten gegenüber einem derzeit verwendeten Wasserzähler erläutern.
Die benötigten Empfängeranlagen sind bei allen drei Bereichen immer an städtischen Häusern mit Breitbandanschluss vorgesehen.“
Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Bereiche Neunstetten und Elbersroth als Pilotprojekte auszuführen, da die Firma DIEHL Metering im Gegenzug einen Teilbereich Am Mühlfeld auf eigene Kosten ausstattet. Die Kosten sind im Haushalt 2017 vorzusehen.“
Finanzielle Auswirkungen
HHSt.: (im Haushalt 2017 vorzusehen)
Diskussionsverlauf
Herr Gögelein schlägt vor, dass die Verwaltung prüfen
soll, ob es Fördergelder für dieses Projekt gibt.
Beschluss
Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL – Ausschusses an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Dokumente
Download 20160922_IZAR Vergleich Sendeleistungen.pdf
Download 20161005 UE_Nutzen_Herrieden.pdf
Download DM_Radio_Testmessung_Herrieden.pdf
Download Herrieden_Elbersroth.pdf
Download Herrieden_IZAR PLUS Portal.pdf
Download Herrieden_Mühlfeld.pdf
Download Herrieden_Neunstetten.pdf
Download Herrieden_Systemtechnik.pdf
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5. Sanierung Kläranlage Elbersroth - Vorstellung des Bauentwurfes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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43. Stadtratssitzung
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05.10.2016
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ö
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5 |
Sachverhalt
In der Sitzung des BUL-Ausschusses am 04.10.2016 wurde über folgenden Sachverhalt beraten:
„In der Sitzung des Bauausschusses vom 30.07.2013, TOP 4, wurde bereits dem Bauentwurf für die Sanierung der Kläranlage in Elbersroth zugestimmt und das Ing.-Büro Biedermann beauftragt, den Bauentwurf dem WWA Ansbach zur Genehmigung vorzulegen.“
Mit Bescheid des Landratsamtes Ansbach vom 22.06.2015 wurde dem Bauentwurf zugestimmt und der Wasserrechtsbescheid von Ende 2015 auf Ende 2017 verlängert mit der Verpflichtung den Umbau der Biologie bis 2017 und den Umbau der Vorklärung bis 2018 durchzuführen.
Das Ing.-Büro Biedermann wurde aufgrund des nichtöffentlichen Beschlusses aus der Stadtratssitzung vom 13.11.2013, TOP 5, für die Lph 1-9 bereits beauftragt.
Sachverhalt aus der BUL-Sitzung vom 30.07.2013, TOP 4
„Es ist vorgesehen, die Anlage in zwei Bauabschnitten zu sanieren. Im Bauabschnitt 1 werden die vorhanden Belebungsbecken saniert und zu einem Belebungsbecken nach dem sogenannten „Schwebebettverfahren“ umgebaut. Ebenso soll ein neuer Zulaufrechen mit Sandfang eingebaut werden. Im anschließenden Probebetrieb wird dann die notwendige Größe des Vorklärbeckens ermittelt. Derzeit ist das Becken zu groß und es kommt durch die zu lange Aufenthaltszeit in diesem Becken zu unerwünschten chemischen Prozessen. Im Bauabschnitt 2 wird dann das Vorklärbecken den Bedürfnissen angepasst und es werden Verbesserungen für die Klärschlammentsorgung durchgeführt.
Es ist vorgesehen den Bauabschnitt 1 im Jahr 2015 zu realisieren, und dann nach einem Probebetrieb von einem Jahr mit dem Bauabschnitt 2 im Jahr 2016 oder 2017 die Anlage fertigzustellen.
Nach Zustimmung durch BUL-Ausschuss wird dann der Entwurf dem WWA Ansbach zur Genehmigung vorgelegt. Anschließend wird die Planung dem Stadtrat zur Zustimmung vorgestellt.“
Aufgrund der Haushaltmittel wurde die Maßnahme in das Jahr 2017/2018 verschoben.
In der Sitzung wird Herr Zenker vom Ing.-Büro Biedermann aus Sachsen die Entwurfsplanung mit aktueller Kostenschätzung für die Sanierung vorstellen.“
Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der vorgestellte Bauentwurf für die Sanierung der Kläranlage, wie im Sachverhalt dargestellt, wird befürwortet und dem Stadtrat wird empfohlen der Umsetzung der erforderlichen Schritte zur Realisierung der Sanierung zuzustimmen.“
Finanzielle Auswirkungen
HHSt.:7005.9400
BUL-Beschluss vom 30.07.2013 Jahr 2017 531.200 € brutto, Jahr 2018 287.900 € brutto
Beschluss
Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses vom 04.10
.2016 an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1
Dokumente
Download Betriebs-und_Rechengebäude.pdf
Download Detailplan_WSB_und_Rechen_Sandfang.pdf
Download Kostenanschlag_Sept_2016.pdf
Download Übersichtslageplan.pdf
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6. Asphaltdeckenbau - Baugebiet Schrotfeld 15.1 und 15.2
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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43. Stadtratssitzung
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05.10.2016
|
ö
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6 |
Sachverhalt
In der Sitzung des Stadtrates vom 14.09.2016 wurde der Asphaltierungsumfang mit den zusätzlichen Fahrbahnverengungen vorgestellt und der Maßnahme zugestimmt. Durch das Ing.-Büro Heller wurde eine beschränkte Ausschreibung vorgenommen. Die Submission findet am 11.10.2016 statt. Da die nächste Sitzung des Stadtrates erst wieder am 26.10.2016 ist, und jedoch die Asphaltierungsarbeiten schnellstmöglich ausführen zu können, soll der Bürgermeister ermächtigt werden, den Zuschlag im Rahmen der vorgestellten Kostenschätzung (SR 14.09.2016, TOP 8) zu erteilen
.
Finanzielle Auswirkungen
HHSt. 6300. 9549 (regulärer Ansatz Schrotfeld) 80.000 €
HHSt. 6300.9411 (Straßensanierungsprogramm) 72.000 €
HHSt. 6300.1710 (überpl. Mehreinnahmen Straßenunterhaltspauschale) 21.000 €
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der Ermächtigung des Ersten Bürgermeisters für die Auftragsvergabe der Asphaltierungsarbeiten im Baugebiet Schrotfeld 15.1 und 15.2 an den wirtschaftlichsten Anbieter zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1
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7. Bauantrag - Erweiterung des bestehenden Drogerie Fachmarktes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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43. Stadtratssitzung
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05.10.2016
|
ö
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7 |
Sachverhalt
Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 26.07.2016 und in der SR-Sitzung am 14.09.2016 beraten:
„Bauantrag für die Erweiterung des bestehenden Drogerie Fachmarktes von IVMG GmbH & Co. Objekt 11 KG auf Flst. Nrn. 1212 und 1213, Gemarkung Herrieden, Industriestraße 5, im Bebauungsplan Nr. 3 „Gewerbegebiet“, Herrieden.
Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden vom Bauherrn beantragt:
- Überschreitung der Baugrenze um ca. 4 m nach Süden
- Überbauung des Regenrückhaltebeckens.
Die Befreiung für die Überschreitung der Baugrenze kann erteilt werden. Mit der Überbauung des Regenrückhaltebeckens besteht von Seiten der Stadt Einverständnis. Eine Tektur der wasserrechtliche Beurteilung bzw. Überrechnung wird vom Ing.-Büro Heller ausgearbeitet und separat beantragt. Diese Tektur liegt bereits dem Landratsamt Ansbach vor. Nach Meinung des Bauherrn sind durch die Überbauung des Regenrückhaltebeckens die Grundzüge der Planung nicht beeinträchtigt. Die Verwaltung hielt bereits Rücksprache mit dem Landratsamt. Eine endgültige Beurteilung vom Landratsamt, ob eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig ist, kann nach Eingang der Unterlagen erfolgen. Die Unterschriften der Nachbarn sind auf den Bauplänen nicht vorhanden.“
Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme für die o.g. Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu erteilen. Ebenso wird die Zustimmung für die Überbauung des Regenrückhaltebeckens empfohlen.“
Stadtbaumeister Marco Jechnerer erläutert den momentanen Sachstand in der Sitzung.
Diskussionsverlauf
Herr Marco Jechnerer berichtet, dass lt. Aussage von Herrn Metzner, Wasserwirtschaftsamt Ansbach, der Bescheid über die wasserrechtliche Genehmigung auf dem Postweg ist. Die Entscheidung des Wasserwirtschaftsamtes ist Voraussetzung für die Genehmigung des Bauantrages
.
Beschluss
Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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8. Bauantrag - Teilabbruch eines Gebäudes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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43. Stadtratssitzung
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05.10.2016
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ö
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8 |
Sachverhalt
Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 04.10.2016 beraten:
„Bauantrag für den Teilabbruch eines Gebäudes von Nägelein Objektverwaltung GmbH + Co.KG auf Flst. 959/5, Gemarkung Herrieden, Steinweg 3 – 5.“
Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat dem Bauantrag zuzustimmen.“
Diskussionsverlauf
Herr Gögelein schlägt vor, dass die Abbrucharbeiten nach Möglichkeit während der Ferien ausgeführt werden sollen, damit keine Schulkinder gefährdet werden.
Beschluss
Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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9. Bauantrag - Geländeauffüllung und PKW-Parkplatz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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43. Stadtratssitzung
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05.10.2016
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ö
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9 |
Sachverhalt
Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 04.10.2016 beraten:
„Bauantrag für Geländeauffüllung und PKW-Parkplatz von Nägelein Objektverwaltung GmbH + Co. KG auf Flst. 1919/2, Gemarkung Herrieden, Steinweg 3 – 5.“
Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat dem Bauantrag zuzustimmen, weist jedoch nochmals darauf hin, dass im Rahmen des Lärmgutachtens die Anwohner vor entsprechenden Immissionen auflagentechnisch zu schützen sind und ein sicherer Schulweg zu gewährleisten ist. Dies ist Bestandteil des Genehmigungsverfahrens durch die Baugenehmigungsbehörde.“
Beschluss
Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1
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10. Bauvoranfrage für die Nutzungsänderung Getränkemarkt in Spielhalle
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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43. Stadtratssitzung
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05.10.2016
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ö
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10 |
Sachverhalt
Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschussses am 04.10.2016 beraten:
„Bauantrag für die Nutzungsänderung eines Getränkemarktes in eine kerngebietstypische Spielhalle auf Flst. 1000, Gemarkung Herrieden, Münchener Str. 35, im Bebauungsplan Nr. 3 „Gewerbegebiet“, Herrieden.
Der Bebauungsplan ist als Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO ausgewiesen. Hier sind Vergnügungsstätten ausnahmsweise zulässig. Rücksprache von Seiten der Verwaltung mit dem Landratsamt haben bereits stattgefunden. Die Bauvoranfrage wird dahingehend nochmals eingehend vom Landratsamt geprüft. Frau Vogelsang und Herr Rahn von der Regierung von Mittelfranken werden bei einem bereits festgelegten Termin im Landratsamt auch dieses Thema mit der Baugenehmigungsbehörde erörtern (Veränderungssperre, Ausweisung an anderer Stelle).“
Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme nicht in Aussicht zu stellen, da Vergnügungsstätten bereits in einem anderen Bebauungsplan zugelassen sind.“
Diskussionsverlauf
Herr Johann Heller teilt mit, dass zwischen zwei Spielstätten mindestens ein Abstand von 250 m Luftlinie sein muss.
Beschluss
Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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11. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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43. Stadtratssitzung
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05.10.2016
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ö
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11 |
zum Seitenanfang
11.1. Anfrage von Klaus Lohbauer - Schulbus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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43. Stadtratssitzung
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05.10.2016
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ö
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11.1 |
Sachverhalt
Herr Lohbauer fragt an, ob es bekannt ist, dass der Schulbus aus Neunstetten seit Schuljahresbeginn täglich ca. 5 Minuten zu spät an der Schule in Herrieden ankommt.
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11.2. Anfrage von Armin Jechnerer - Stadtratsprotokolle
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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43. Stadtratssitzung
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05.10.2016
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ö
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11.2 |
Sachverhalt
Herr Jechnerer teilt mit, dass die Stadtratsprotokolle nicht im Ratsinformationssystem (RIS) einsehbar sind.
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12. Bürgeranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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43. Stadtratssitzung
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05.10.2016
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ö
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12 |
Sachverhalt
Es wird keine Bürgeranfrage gestellt.
Datenstand vom 27.10.2016 13:51 Uhr