Neuerlass der Satzung der Stadt Hersbruck zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes
Daten angezeigt aus Sitzung: 01. Sitzung des Stadtrates, 05.05.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | 01. Sitzung des Stadtrates | 05.05.2020 | ö | 1.2 |
Beschluss
Die „Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts“ wird gemäß Anlage 2 mit den vorgenannten Änderungen neu erlassen. Sie ist Bestandteil des Beschlusses.
Sie tritt rückwirkend zum 1. Mai 2020 in Kraft und ersetzt die derzeit geltende Fassung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 5
Datenstand vom 20.07.2020 14:50 Uhr