Änderung der Gesellschaftssatzung der HEWA GmbH


Daten angezeigt aus Sitzung:  01. Sitzung des Stadtrates, 05.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 01. Sitzung des Stadtrates 05.05.2020 ö beschließend 1.5

Beschluss

Der Stadtrat Hersbruck beauftragt den Geschäftsführer den HEWA GmbH die Änderung des § 9 Abs. 1 der Gesellschaftssatzung der HEWA GmbH vorzubereiten.

Dem Aufsichtsrat wird empfohlen der Gesellschafterversammlung der HEWA GmbH vorzuschlagen, § 9 der Gesellschaftssatzung der HEWA GmbH wie folgt neu zu fassen:

㤠9 Aufsichtsrat

1.) Der Aufsichtsrat besteht aus dem 1. Bürgermeister der Stadt Hersbruck als geborenem Mitglied und zehn Mitgliedern des Stadtrates der Stadt Hersbruck, die der Stadtrat entsendet. Den Vorsitz im Aufsichtsrat führt der 1. Bürgermeister der Stadt Hersbruck, für den der Aufsichtsrat aus seiner Mitte einen Stellvertreter wählt.

Die Absätze 2, 3 und 4 bleiben unverändert bestehen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.07.2020 14:50 Uhr